Darf man Geflüchtete in die Mietwohnung aufnehmen?
Ja, das ist grundsätzlich kein Problem. Denn als Mieter oder Untermieter kann man selbst darüber entscheiden,
ob und wann man Besuch empfängt und diesen zeitweise bei sich aufnimmt. Bis zu acht Wochen dürfen
Geflüchtete auch ohne Einverständnis des Vermieters bleiben.
Ab wann braucht es die Zustimmung des Vermieters?
Ohne Erlaubnis dürfen Ehepartner, Lebensgefährten, eigene Kinder und Eltern als Untermieter in
die Mietwohnung mit einziehen. Bei anderen Personen bedarf die Untervermietung zur längeren
Aufnahme der Zustimmung des Vermieters. Dieser darf die Erlaubnis nur dann verweigern, wenn dafür
ein wichtiger Grund vorliegt, z.B. wenn eine dauerhafte Überbelegung droht, die eine übermäßige
Abnutzung der Mietsache erwarten ließe. Eine Verweigerung der Zustimmung allein wegen einer
ausländischen Herkunft von Untermietern ist unzulässig.
Welche Konsequenzen könnten mir als Mieter/Untermieter drohen?
Wenn fremde Personen über einen längeren Zeitraum - OHNE ZUSTIMMUNG - des Vermieters in ein
Mietobjekt aufgenommen werden, kann der Vermieter zunächst abmahnen und nachfolgend auch eine
fristlose Kündigung aussprechen, wenn der Mietvertragspartner nicht alles tut, um das ungenehmigte
Untermietsverhältnis zeitnah zu beenden. Laut Deutschem Mieterbund ist eine fristlose Kündigung
jedoch unberechtigt, wenn lediglich vergessen wurde, die Erlaubnis einzuholen. Dem Vermieter steht
jedoch kein Kündigungsrecht zu, wenn die erbetene Erlaubnis zur Untervermietung zu Unrecht verweigert
wurde.
Was gilt für Eigentümer oder Erbbaupächter?
Für Eigentümer und Erbbaupächter entfällt selbstverständlich auch bei der Aufnahme von Geflüchteten
die Pflicht zur Einholung einer behördlichen Genehmigung. Es sollte zumindest bei längerfristiger
Unterbringung darauf geachtet werden, dass der Wohnraum nicht überbelegt wird. Wann tatsächlich
eine Überbelegung vorliegt, hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist im Einzelfall zu prüfen.
Welche Mindestanforderungen sollte ein Notquartier erfüllen?
Egal, ob es sich bei einem Notquartier auf Zeit für Geflüchtete um ein Zimmer, eine Wohnung oder
um ein Garten- oder Wochenendhaus handelt, es sollte unsere eigenen Ansprüche an eine menschenwürdige
Unterkunft erfüllen und zumindest für den zeitweiligen Wohnaufenthalt, wie zum Beispiel bei einem
Wochenendhaus, geeignet sein. Aktuell vernachlässigter Wohnraum ist auch für hilfsbedürftige Flüchtlinge
ohne vorherige Aufbereitung und Herrichtung für die begehrte Not-Unterbringung auf Zeit nicht geeignet.
Im Zweifel sollte man aber bedenkenlos sein unverbindliches Notquartier-Angebot bei einer vertrauenswürdigen
gemeinnützigen Hilfsorganisation abgeben, um deren Möglichkeiten zur Organisation einer kurzfristigen (kostenfreien)
Wiederherstellung der Bewohnbarkeit zu prüfen.
Kann man für die Unterbringung auch eine Miete verlangen?
Ja, durchaus. Laut Pro Asyl kommt jede Kommune grundsätzlich für die Kosten der Unterbringung von Geflüchteten
auf. Wer in Berlin ohne Einbindung der Senatsverwaltung bzw. des jeweiligen Bezirksamts seinen Wohnraum bzw.
seine Mietsache zur Verfügung stellt, kann auch direkt mit den Geflüchteten oder ggf. auch mit einer
gemeinnützigen Hilfsorganisation, die sich vor Ort um die Vermittlung und Organisation der Unterbringung
kümmert, eine Miete/Untermiete vereinbaren. Auch Kostenübernahmeregelungen bezüglich der höheren Nebenkosten,
die durch die zusätzlich in den Haushalt bzw. in die Mietsache aufgenommenen Personen entstehen, können
getroffen werden.
Welche Haftungsrisiken gilt es zu beachten?
Jeder Mieter haftet grundsätzlich für Beschädigungen an der Mietsache. Dies gilt unabhängig von
der Dauer des Aufenthalts auch für Schäden, die durch mögliches vertragswidriges Verhalten der aufgenommenen
Personen verursacht wurden, egal ob für deren Unterbringung bezahlt wird oder nicht. Wie groß das Risiko im
aktuellen humanitären Katastrophenfall bei der Notaufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine
tatsächlich ist, bei denen es sich fast vollständig um Frauen, insbesondere um Mütter mit Kindern handelt,
muss letztlich auch jeder hilfsbereite Blankenburger Anwohner für sich selbst entscheiden...
[Redaktion | 13.03.2022]
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