Berlin-Blankenburg


AKTUELLES + AMTLICHES

zum Zeitgeschehen in der Südwest-Siedlung

Ein unglaublicher Vorfall bringt Aufschluss
zu kriminellen Machenschaften rund um
die sog. "Anlage Blankenburg"


STAND MAI 2026

Trinkwasser-Monopol und Kleingarten-Lüge

Während in anderen Berliner Ortsteilen das kriminelle Milieu immer öfter durch Schießereien auffällt, wird das Zeitgeschehen in der sog. "Anlage Blankenburg" schon seit Jahrzehnten von Betrug, Nötigung und anderen nicht minder schweren Straftaten geprägt.

Es klingt wie ein Krimi, doch für die Anwohner der Siedlung im Südwesten Blankenburgs ist es bittere Realität.

Ein privater Verein kontrolliert die lebensnotwendige Trinkwasserversorgung, drangsaliert Bewohner mit rechtswidrigen Sperrandrohungen und erschleicht sich offenbar unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Steuerbefreiungen in Millionenhöhe. Mittendrin: Eine renommierte Steuerberater-GmbH und eine Justiz, die sich jahrelang an der Nase herumführen lässt.

1. Die „Kleingarten-Lüge“: Ein Status als Schutzschild
Seit über 20 Jahren steht - amtlich und gerichtlich bestätigt - fest: Diese Siedlung ist bereits seit dem 03.10.1990 keine Kleingartenanlage mehr.

Dennoch firmiert der 1991 als reiner Wirtschaftsverein gegründete Verein „Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V.“ gegenüber dem Finanzamt weiterhin als „gemeinnütziger Kleingartenverein“.

Warum? Weil dieser Status lukrativ ist. Er befreit von Steuern und verschleiert, dass der Verein faktisch als gewerblicher Monopolist in der Daseinsvorsorge agiert (vgl. Berufungsurteil der Kartellkammer 16 am Landgericht Berlin II vom 12.05.2026, Az. 16 S 4/26 Kart ).

Das Finanzamt für Körperschaften I erließ noch im Juni 2025 einen Freistellungsbescheid wegen „Förderung der Kleingärtnerei“ (vgl. Freistellungsbescheid vom 16.06.2025). Unsere Recherche zeigt: Dieser Bescheid basiert auf einer Täuschung.

2. Der Justiz-Skandal: Wie das Gericht getäuscht wurde
Im Januar 2025 verurteilte das Amtsgericht Tiergarten die ehemalige Finanzbeauftragte Heike W. wegen Untreue in 230 Fällen. Doch das Urteil enthält einen peinlichen Fehler:

Das Gericht und die Staatsanwaltschaft sprachen durchgehend von einem „Kleingartenverein“ (vgl. Strafurteil vom AG Tiergarten vom 20.01.2025).

In der mündlichen Verhandlung vom 17.01.2025 antwortete Heike W. auf die Frage der Vorsitzenden Richterin: "Wie groß ist denn ihre Kleingartenanlage?" mit der Aussage „So ca. 1.300 Parzellen“. Weder die Angeklagte noch die Vereinsvertreter korrigierten das falsche Bild von der „Kleingarten-Schatzmeisterin“.

Vgl. auch Presseinformation des Gerichts vom 10.01.2025 und Archiv-Kennzeichnung des Strafurteils der Staatsanwaltschaft bei Übersendung am 21.03.2025 (vgl. Nachweis Justiztäuschung -A-).

Selbst große Medienhäuser übernahmen ungeprüft den Etikettenschwindel der „Kleingartenaffäre“ ("Kassiererin betrog eigenen Kleingartenverein" u. ä.).

In Wahrheit wurden hier Gelder aus einer Wohnsiedlung (bestehend aus Grundstücken mit Wohnhäusern und Wochenendhäusern) veruntreut – ein entscheidender Unterschied für die rechtliche Einordnung (vgl. Wie es Finanzamt und Finanzgerichte sehen).

Die vollendete Täuschung der Justiz über den tatsächlichen Rechtsstatus dürfte ihren Ursprung in den vermutlich gleichlautenden Stellungnahmen und Erklärungen des Vereinsvorstands - als vorgebliche Vertreter einer Kleingartenanlage - in der Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft und der Schadenersatzklage beim Amtsgericht sowie in den Erwiderungen der Verteidigung der Beschuldigten und Beklagten innerhalb des Strafprozesses und des sog. Adhäsionsverfahrens sein.

3. Die fragwürdige Rolle der GAAP GmbH
Wie konnte das Finanzamt die Gemeinnützigkeit für die Jahre 2019–2021 bestätigen, während die Finanzbeauftragte zeitgleich Gelder in sechsstelliger Höhe privat entnommen hatte?

Hier rückt die GAAP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ins Licht. Obwohl die GmbH in einem eigenen Gutachten von 2023 feststellte (vgl. Auszug aus GAAP-Gutachten vom 28.09.2023), dass der Verein gar keine Grundstücke verpachtet (und somit kein Kleingartenverein sein kann), segnete sie den Freistellungsbescheid des Finanzamts als „i.O.“ ab (vgl. FA-Bescheid vom 16.06.2025).

Hat der Steuerberater das Finanzamt über das Untreue-Urteil informiert? Oder wurde hier aktiv Beihilfe zur Steuerverkürzung geleistet?

Eine Presseanfrage an die GAAP-GmbH wurde mit Verweis auf die Verschwiegenheitspflicht zurückgewiesen; eine Beschwerde bei der Steuerberaterkammer ist eingereicht.

4. Wasser als Waffe: Kartellrechtliches Desaster für den Verein
Dass es dem Verein nicht um „Gartenfreunde“, sondern um Macht geht, zeigen die jüngsten Urteile der Kartellkammern des Landgerichts.

In zwei Eilverfahren (Az. 61 O 50/26 Kart eV und 16 O 35/26 Kart eV) und einem Berufungsverfahren (Az. 16 S 4/26 Kart) wurde dem Verein untersagt, Anwohnern das Wasser abzudrehen (vgl. Blankenburger Gerichts-Report).

Besonders schockierend: Im Fall mehrerer schwerkranker Anwohner und eines minderjährigen Pflegekindes ignorierte der Verein mehrere Gerichtsbeschlüsse (vom 05.03.2026 und vom 20.03.2026) und das Urteil vom 16.03.2026 so lange, bis am 08.04.2026 eine Ersatzvornahme durch eine Fremdfirma erfolgen musste. Nach 36 Tagen (also über 5 Wochen!) ohne Wasser und ohne Heizung – im Berlin des Jahres 2026 (vgl. Es geschah am hellichten Tag...)

5. Beihilfe oder massives Versagen der Behörden
Aktuell besteht ein erhebliches öffentliches und privates Interesse an der Klärung, warum trotz akuter Gesundheitsgefährdung von Schwerkranken und eines Pflegekindes über 5 Wochen jede behördliche Nothilfe verweigert wurde (vgl. Behörden-Report).

Ein dringender Antrag auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG Berlin) wurde bereits eingereicht. Dieser dient den Betroffenen zur Vorbereitung von Amtshaftungsansprüchen und ggf. der strafrechtlichen Aufarbeitung des Behördenhandelns. Es wird nicht ausgeschlossen, dass im vorliegenden Fall ein kollusives Zusammenwirken als Auslöser für die jüngsten Straftaten der Vereinsführung festzustellen ist (vgl. Es geschah am hellichten Tag...)

Bereits seit Jahren beklagen betroffene Anwohner eine anhaltende Rechtsverweigerung bei den verantwortlichen Behörden, die sich trotz wiederholter Beschwerden bezüglich der Täuschungen im Rechtsverkehr des Vereins (über vermeintliches Eigentum und Kompetenzen) für unzuständig erklären oder schlicht Antworten schuldig bleiben.

Nachweislich werden vom Bezirksamt Pankow seit Jahren - auch auf Anfragen von beauftragten Anwälten - falsche Rechtsauskünfte erteilt.

Auf gezielte Nachfrage zur Widersprüchlichkeit von erteilten Auskünften unter Hinweis auf rechtskräftige Gerichtsurteile und Beschlüsse wurde zuletzt mit dem pauschalen Verweis auf mangelnde Kapazitäten sogar die Beantwortung einer Presseanfrage verweigert (vgl. Behörden-Report).

Fazit: Zeit für Konsequenzen
Der Druck auf den Vereinsvorstand wächst. Mit der kommenden Delegiertenversammlung am 7. Juni steht der aktuelle Vorstand vor dem Aus. Die Zeit der Ausreden, Verleumdungen und falschen Versicherungen gegenüber den Behörden, den Gerichten und auch gegenüber den eigenen Mitgliedern, die nach übereinstimmenden Aussagen von Anwesenden in den jüngsten Mitgliederversammlungen massiv belogen wurden, ist vorbei:

• Das Finanzamt ist über die Untreue-Fälle und den falschen Status informiert.
• Die Steuerberaterkammer prüft das Verhalten der GAAP GmbH.
• Die Staatsanwaltschaft ist mit dem Vorwurf des Prozessbetruges konfrontiert.

Die sog. "Anlage Blankenburg" ist keine Kleingartenkolonie.
Es ist eine Misch-Wohnsiedlung, ausschließlich mit Wohn- und Wochenendhäusern (vgl. GEO-PORTAL und vgl. auch LINK zum Artikel vom 09.01.2021: "Siedlungsstruktur in Blankenburg-Südwest"), deren legale Anwohner sich gegen rechtswidriges Geschäftsgebaren eines übergriffigen privaten Vereins wehren und sich ihr Recht auf eine sichere und transparente Trinkwasserversorgung zurückholen [Vgl. LINK zur Webseite der im September 2025 gegründeten Interessengemeinschaft (IG Trinkwasser)] .

Aktuell sind dazu noch mehrere Gerichtsverfahren beim Landgericht Berlin II (Hauptsacheverfahren Az. 16 O 67/26 Kart) und beim Verwaltungsgericht Berlin anhängig (vgl. Blankenburger Gerichts-Report).

Wir werden zeitnah über den Fortgang der Affäre berichten.

Weitere Informationen zu diesem Thema auch unter:

- Blankenburger-Gerichts-Report
- Es geschah am hellichten Tag
- Behörden-Report
- Finanzamt und Finanzgericht zu Bodenrichtwerten und Grundsteuer
- "Historie der Anlage Blankenburg" mit diversen Rechtsquellen und Nachweisen

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[Wolfgang Papenbrock | Chefredakteur | 24.05.2026]
[letzte Aktualisierung | 26.05.2026]



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Berufungsurteil vom 12.05.2026
- rechtskräftig seit 12.05.2026 -

FA-Freistellungsbescheid
- vom 16.06.2025 -

Strafurteil vom 20.01.2025
- rechtskräftig seit 28.01.2025 -

Nachweis Justiztäuschung -A-
- Gericht und Staatsanwaltschaft -

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