➥ BEZUG ➦
Offensichtliche Täuschungen: "Seit 1909 - Anlage Blankenburg"
(vgl. LOGO vom GSF e.V. seit 1999) und
"1909 - Die ersten Musterparzellen
entstehen an den heutigen Karpfenteichen" (vgl.
GSF-Webseiten zur Geschichte "DER ANLAGE" vom 23.07.2013 und 16.07.2022 - s. u. )
▶▶Die Karte aus 1937 zeigt nur südlich vom Schmöckpfuhlgraben eine "Laubenkolonie". Die heutigen
Karpfenteiche waren noch "Klärbecken" im Verbund mit den "Rieselfeldern". Kaum vorstellbar also, dass nach
28 Jahren (seit 1909) noch keine Spur von einer "ANLAGE" vermerkt war!? Ebenso wenig dürfte es "Seit 1909 - Erste
Musterparzellen" ausgerechnet direkt an den Klärbecken (!) gegeben haben... ◀◀
01.07.1974 Kleingarten-Nutzungsvertrag mit "VKSK-Kreisvorstand Pankow" als Verpächter an ein
"VKSK-Mitglied" von 1974 [ LINK:
Auszug aus Pachtvertrag vom 01.07.1974 ]
07.04.1975 Kleingarten-Nutzungsvertrag mit "VKSK-Kreisvorstand Pankow" als Verpächter an ein
"VKSK-Mitglied" von 1975 [ LINK:
Auszug aus Pachtvertrag vom 07.04.1975 ]
➥ BEZUG ➦ Der Vorstand der "Kleingärtner-Sparte Berlin-Blankenburg" schloss die
Verträge als Bevollmächtigter für den "VKSK-Kreisvorstand Pankow" ab.▶▶
Der "VKSK-Kreisvorstand Pankow" war der vom Staat eingesetzte Verwalter/Zwischenpächter
für die "Anlage Blankenburg" und als Verpächter der Vertragspartner des Pächters - s.o.)
◀◀
➥ BEZUG ➦ Gemäß § 22 Abs. 1 und 2 sind die bereits existierenden rechtsfähigen DDR-Vereine zur Beibehaltung ihrer
Rechtsfähigkeit bis zum 21.08.1990 beim für ihren Sitz zuständigen Kreisgericht registrieren zu lassen.▶▶
Der "VKSK-Zentralvorstand" rät seinen rechtsfähigen
Bezirks-, Kreis-, Stadt- und Stadtbezirksvorständen sowie den Sparten- und Spartenabteilungsvorständen
zur Registrierung nach den gesetzlichen Vorgaben - s.o.)
◀◀
➥ BEZUG ➦ Der Verein "Anlage 3 der Siedler- und Gartenfreunde" wurde als 1. Verein
aus der "Anlage Blankenburg" in der "Gründungsversammlung"
mit Beschluss einer Gründungssatzung und Wahl eines Vorstands
am 10.06.1990 GEGRÜNDET - s.o.
▶▶
Der erste"Antrag auf Registrierung als e.V." war aus
mehreren Gründen, insbesondere wegen Satzungsmängeln, nicht erfolgreich und musste nach Änderung und
Beschluss vom 08.09.1991 neu gefasst wiederholt werden - s.o. (vgl. auch Bundesgerichtshof - BGH-Urteil
III ZR 179/04 vom 16.12.2004 - s.u.)
◀◀
➥ BEZUG ➦ Der Verein "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg" wurde als 2. Verein
aus der "Anlage Blankenburg" in der "Gründungsversammlung" mit Beschluss
einer Gründungssatzung und Wahl eines Vorstands
am 08.07.1990 GEGRÜNDET - s.o. ▶▶
Der "Antrag auf Registrierung als e.V." vom 15.07.1990 war aus
mehreren Gründen, insbesondere wegen Satzungsmängeln, nicht erfolgreich und musste nach Änderung und
Beschluss vom 07.02.1991 neu gefasst wiederholt werden - s.o. Die Behauptung
im Antrag: "Rechtsnachfolger der ehemaligen Kleingartenanlage Berlin-Blankenburg des VKSK" zu sein,
war zudem offensichtlich unwahr (vgl. Bundesgerichtshof - BGH-Urteil III ZR 179/04 vom
16.12.2004 - s.u.)
◀◀
21.08.1990 Stichtag für Eintragungen von Vereinigungen zur Bestätigung ihrer Rechtsfähigkeit
[ lt. Vereinigungsgesetz der DDR (GBl. DDR I S.75) gemäß § 22 Abs. 1 und 2 - siehe oben 21.02.1990 ]
03.10.1990 Stichtag des Wirksamwerdens des Beitritts zur Bundesrepublik Deutschland gem. Art. 23 GG
[ Inkrafttreten der bundessdeutschen Gesetze und der Überleitungsgesetze im Beitrittsgebiet ]
27.10.1990 Beschluss zur Auflösung des VKSK zum 31.12.1990
➥ BEZUG ➦▶▶Die Behauptung des Vereins "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg" der "Rechtsnachfolger
der ehemaligen Kleingartenanlage Berlin-Blankenburg des VKSK" zu sein, war damit auch formaljuristisch widerlegt,
weil der Verein mangels rechtzeitiger korrekter Anmeldung im Jahr 1990 noch nicht rechtsfähig war (!)
(vgl. Bundesgerichtshof - BGH-Urteil III ZR 179/04 vom 16.12.2004)
◀◀
13.05.1991 Eintragung ins Vereinsregister "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V."
Erlangung der Rechtsfähigkeit als juristische Person [ LINK:
Vereinsregister VR 10831 - Auszug Bl. 1 ]
➥ BEZUG ➦ Die Behauptung, der Verein "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V."
sei am 13.05.1991 "gegründet" worden, ist falsch (!)
(vgl. Auszug aus dem Vereinsregister - s.o.) Die Gründung war bereits
am 08.07.1990 - s.o.▶▶
Der Verein "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." wurde erst nach Beseitigung
der Eintragungshindernisse mit der amtlichen Ersteintragung am 13.05.1991 zur "juristischen Person" und
damit rechtsfähig.
◀◀
27.01.1992 Eintragung ins Vereinsregister "Anlage 3 der Siedler- und Gartenfreunde e.V."
Erlangung der Rechtsfähigkeit als juristische Person [ LINK:
Vereinsregister VR 11786 - Auszug Bl. 1 ]
➥ BEZUG ➦ Die öffentlich verbreitete Behauptung, des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage
Blankenburg e.V." auf den Vereinswebseiten unter "Unser Verein" -
"OKTOBER 1990 -
Die Mitglieder der Sparte 3 stimmen für eine Abtrennung von der Gesamtanlage und Gründung
eines eigenen Vereins. Er erhielt den Namen 'Anlage 3 der Siedler- und Gartenfreunde
Blankenburg e.V.'" ist in mehreren Punkten
wahrheitswidrig und grob irreführend.
(vgl. 23.07.2013 und 16.07.2022 - s.u.)
▶▶
Der Verein "Anlage 3 der Siedler- und Gartenfreunde" war bereits vor dem
GSF e.V. am 10.06.1990 gegründet worden und wurde am 27.01.1992 nach Beseitigung der
Eintragungshindernisse mit der amtlichen Ersteintragung als "e.V." zur eigenständigen
"juristischen Person" und damit rechtsfähig. Die UMBENENNUNG zum "Anlage 3 der Siedler-
und Gartenfreunde Blankenburg
e.V." erfolgte sogar erst am 05.10.2012 (vgl. s.u.)
◀◀
➥ BEZUG ➦ Information zur gescheiterten Verhandlung des Grundstückseigentümers/Verpächters (Land Berlin,
vertr. d. d. Bezirksamt Pankow), dem "Bezirksverband der Kleingärtner Weissensee e.V." als Zwischenpächter
und dem "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V."
(vgl. Anwaltsschreiben an einen Pächter mit altem VKSK-Nutzungsvertrag für ein Grundstück in der
Anlage Blankenburg)
▶▶
Zitat: "...wie Sie wissen, sind die Bemühungen, die bisherige Tätigkeit des
Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V. zur Verwaltung der Anlage Blankenburg gemeinsam mit
dem Bezirksamt Weißensee von Berlin auf eine gesicherte rechtliche Grundlage zu stellen,
gescheitert..."◀◀
➥ BEZUG ➦
Angeblicher Anlass: "90 Jahre - Anlage Blankenburg"
- Erstellt vom Vereinsvorstand des "Garten- und Siedlerfreunde
Anlage Blankenburg e.V."
erscheint eine
Festschrift, die zweifelhafte Informationen und diverse Ungereimtheiten enthält
(vgl. konkrete Daten zur Gründung und Geschichte des
"Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." - s.o.)
▶▶
...Details IN KÜRZE HIER - u.a. "Kulturhaus/Vereinshaus Wiedereröffnung
im Spätherbst 1994"...◀◀
➥ BEZUG ➦Wahrheitswidrige Behauptungen im SCHREIBEN des "Garten- und Siedlerfreunde
Anlage Blankenburg e.V." an Nichtmitglieder, Eigentümer und Erbbaupächter
in der "Anlage Blankenburg" mit:
"Vereinbarung über die Nutzung von Gemeinschaftsanlagen in der Anlage Blankenburg"
- Auszug - wörtliches Zitat:
▶▶"Der Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V. ist ein Verein...Er ist u.a.
Eigentümer der in der Anlage Blankenburg befindlichen Gemeinschaftsanlagen, wie z.B Vereinshaus,
Abteilungshäuser, Müllhäuser [sic], Wassernetze [sic], Spielplätze u.a. und
deshalb für den Betrieb und den Erhalt
dieser Gemeinschaftsanlagen verantwortlich."◀◀
➥ BEZUG ➦Wahrheitswidrige Behauptungen in der Vereinbarung des "Garten- und Siedlerfreunde
Anlage Blankenburg e.V." mit dem "Bezirksverband der Kleingärtner Berlin-Weißensee e.V."
(als dem Zwischenpächter und Verwalter der "Anlage Blankenburg" als Auftraggeber und dem
"Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." als Auftragnehmer)
"Vereinbarung über die Nutzung von Gemeinschaftsanlagen in der Anlage Blankenburg"
- Auszug - wörtliches Zitat:
▶▶"Der Auftragnehmer ist ein Verein... Der Auftragnehmer ist u.a.
Eigentümer von in der Anlage Blankenburg befindlichen Gemeinschaftsanlagen, wie z.B Vereinshaus,
Abteilungshäuser, Müllhaus [sic]
, Wassernetz [sic]
,
Spielplätze u.a.. Der Auftragnehmer ist für den Betrieb
und den Erhalt dieser Gemeinschaftsanlagen verantwortlich."◀◀
➥ BEZUG ➦ Der Genehmigungsbescheid
vom Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (LAROV) enthält die
amtliche Erklärung über die Eigentumsrechte zu "KGA 'Blankenburg' Teil V"
(Der Bescheid erging auf Anfrage vom Bezirksamt Pankow - vgl. auch LAROV-Anfrage vom 06.06.2008 - s.u.)
▶▶
Wörtliches Zitat: "Das o.g., als Kleingartenanlage 'Blankenburg',
genutzte Grundstück steht nachweislich seit 1933 im Eigentum des Landes Berlin."◀◀
➥ BEZUG ➦ RECHNUNG "Wohnlaubenentgelt" vom "Bezirksverband der
Kleingärtner Berlin-Weißensee e.V."
verschickt an Dauerbewohner mit eigenen Häusern und
Wohnrecht in der "Anlage Blankenburg" (vgl. nachfolgende Gerichtsverfahren
und 24.07.2003 - 18.03.2004 - s.u.)
▶▶ Die Rechnungen wurden verschickt vom "Bezirksverband der Kleingärtner Berlin-Weißensee e.V."
als eingesetzter Zwischenpächter und Verwalter im Auftrag des Eigentümers (Land Berlin).◀◀
24.07.2003 - 18.03.2004 Wegen Verweigerung der Zahlung von "Wohnlaubenentgelt" kam es zu mehreren GERICHTSVERFAHREN -
Das Bezirksamt Pankow (als Vertreter des Eigentümers Land Berlin) zog in mehreren Verfahren
gegen Grundstücksnutzer aus Kleingartenanlagen in Pankow, die der Zahlungsaufforderung widersprochen hatten,
vor Gericht. Soweit es auch beim Landgericht unterlag, ging das Bezirksamt in Revision und erzwang so die
Überprüfung der Entscheidungen der Berliner Richter durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
[ LINK:
Bundesgerichtshof - BGH III ZR 203/02 Urteil vom 24.07.2003 zur sog. "KGA Frohsinn"
➥ BEZUG ➦ Grundsatzurteile des Bundesgerichtshofs
/ Darunter die beiden Urteile: BGH III ZR 203/02 Urteil vom 24.07.2003
zur "KGA Frohsinn"
und das Urteil BGH III ZR 180/03 Urteil vom 18.03.2004
zur "KGA Einigkeit"
- beide Urteile - s.o.
▶▶
Der Bundesgerichtshof erließ zwischen 2002 und 2004 mehrere Grundsatzurteile zur
rechtlichen Einordnung der früheren DDR-Kleingartenanlagen, zum Dauerwohnrecht und Eigenheimen
etc., die zwangsläufig zu erheblichen Veränderungen bei den Verwaltungsbehörden führten.
◀◀
05.02.2004 Grundsatzentscheidung des BGH zur "Anlage Blankenburg"
- Auch ein Grundstücksnutzer aus der damaligen Abt. 1 der früheren "Kleingartenanlage
Blankenburg" wehrte sich und erzwang nach dem Weg durch alle Instanzen eine Grundsatzentscheidung
von weitreichender Bedeutung.
[ LINK:
Bundesgerichtshof 3. Zivilsenat Az: BGH III ZR 331/02 Revisionsurteil vom 05.02.2004 ]
➥ BEZUG ➦ Der BGH entschied zur "Anlage Blankenburg"
über die Einordnung und Verwaltung einer Kleingartenanlage
und bestimmte zunächst mit Urteil vom 05.02.2004 die konkreten Kriterien für eine Überprüfung
der Sachlage vor Ort durch den sogenannten "Tatrichter". Dazu verwies der Bundesgerichtshof
das Verfahren zur Überprüfung der benannten Kriterien zurück an das Landgericht Berlin.
▶▶Der Bundesgerichtshof verwies das Verfahren zurück an das Landgericht
Berlin zur Überprüfung der Sachlage vor Ort durch den sogenannten "Tatrichter".◀◀
➥ BEZUG ➦
Die Richter erkennen nach ausgiebiger Begehung vor Ort eine "Vielzahl von Merkmalen
einer Wohnsiedlung" und weisen die Klage des Landes Berlin, vertreten
durch das Bezirksamt Pankow, ab.
▶▶Nach Eintritt der Rechtskraft der höchstrichterlicher Abweisung der Klage des Landes Berlin,
vertreten durch das Bezirksamt Pankow, muss die seit der Wiedervereinigung in mehreren betroffenen
Pankower Siedlungen fortgesetzte Verwaltung als "Kleingartenanlagen" aufgegeben werden.◀◀
➥ BEZUG ➦ in der Sitzung vom 22.06.2004 wurde vom Bezirksamt Pankow u.a. beschlossen:
"Betreff: Beendigung der zwischen dem Bezirksamt und den Bezirksverbänden
der Kleingärtner Pankow e. V. und Weißensee e. V. bestehenden Verträge die
Anlagen "Rennbahn", "Blankenburg", "Einigkeit" und "Idehorst" betreffend")
▶▶"Die zwischen dem Bezirksamt Pankow und den Bezirksverbänden der
Kleingärtner Pankow e.V. und Weißensee e.V. bestehenden Verträge, welche die Zwischenverpachtung und die
Verwaltung der ehemaligen Kleingartenanlagen Blankenburg, Einigkeit, Idehorst und Rennbahn betreffen,
werden zum nächstmöglichen Termin beendet."◀◀
➥ BEZUG ➦ KÜNDIGUNG sämtlicher Pacht- und Unterpachtverträge zur "Anlage Blankenburg"
durch den bisherigen Zwischenpächter und Verwalter - s.o.
▶▶Kündigungsschreiben vom "Bezirksverband der Kleingärtner Berlin-Weißensee e.V."
an die Pächter in der "Anlage 'Blankenburg'" mit Kündigung der Unterpachtverträge wegen des
Wegfalls der Geschäftsgrundlage ◀◀
➥ BEZUG ➦ Stellungnahme zur erzwungenen KÜNDIGUNG sämtlicher Pacht- und Unterpachtverträge
zur "Anlage Blankenburg"
mit Erklärung zu rechtswidrigem Geschäftsgebaren des "Garten- und Siedlerfreunde
Anlage Blankenburg e.V." - Auszug - Zitat:
▶▶"...hat der von Ihnen demokratisch gewählte Vorstand des 'Vereins der
Garten- und Siedlerfreunde Blankenburg e.V.' von Anfang an mit unerbittlicher Vehemenz gegen die Anwendung
des Bundeskleingartengesetzes in der Anlage 'Blankenburg' gekämpft. Das äußerte sich z.B. darin, dass der
Vorstand der Anlage 'Blankenburg' bis 1994 ohne jedwede Bevollmächtigung und im klaren Verstoß gegen
geltendes Recht Pachtverträge abschloss - die immer noch schwebend rechtsunwirksam sind. Erst auf erheblichen
Druck des Bodeneigentümers wurde diese Praxis eingestellt."◀◀
16.12.2004 Rechtskraft des Grundsatzurteils vom Bundesgerichtshof (BGH) zur Rechtsnachfolge des VKSK
➥ BEZUG ➦ Die Rechtsnachfolge des VKSK wurde somit vom Bundesgerichtshof rechtskräftig
entschieden! (vgl. Auflösung des VKSK zum 31.12.1990 - s.o.)
▶▶Das Land Berlin wird damit höchstrichterlich als Rechtsnachfolger u.a.
vom "VKSK-Kreisvorstand Weißensee" und vom "VKSK-Kreisvorstand Pankow" bestätigt.◀◀
➥ BEZUG ➦ in der Sitzung vom 21.12.2004 wurde vom Bezirksamt Pankow u.a. beschlossen:▶▶"Die sich im Fachvermögen des Amtes für Umwelt und Natur befindenden
Flurstücke der Anlagen "Blankenburg" und "Rennbahn" werden zum 1.1.2005 in das Finanzvermögen
des Bezirksamtes übertragen."◀◀
➥ BEZUG ➦Unter der Überschrift "Grundsatzurteil des Bundesgerichtshof: Einige Kolonien werden
jetzt zu Wohnsiedlungen"
wird u. a. der Pankower Bürgermeister Burkhard Kleinert (PDS) zitiert:
▶▶"Eigentlich müßte mit jedem der Parzellenpächter ein
neuer Vertrag abgeschlossen werden. Wir sind aber von den Bearbeiterkapazitäten her noch gar nicht in der Lage,
neue Verträge abzuschließen. Uns bringt die ganze Sache nur zusätzliche Arbeit. Darum werden wir als Bezirksamt
nichts unternehmen, um am Status bestehender Kleingartenanlagen etwas zu ändern - es sei denn, dies wird von
einzelnen Klägern provoziert."◀◀
➥ BEZUG ➦Unter der Überschrift "Durcheinander bei Rechtsnachfolge des VKSK -
Nutzer ziehen den Kürzeren"
wird eine ausführliche Recherche zur Rechtsnachfolge des VKSK veröffentlicht
▶▶Veröffentlichung einer ausführlichen Recherche zur Rechtsnachfolge des
VKSK mit Bezug auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16. Dezember 2004, Az. III ZR 179/04◀◀
➥ BEZUG ➦ Bürgermeister Kleinert (PDS) beschließt zum Thema "Parzellenverkäufe in Erholungsanlagen"
im Namen vom Bezirksamt Pankow
und führt so den Begriff "Erholungsanlagen"
mit Nachdruck in die Pankower Verwaltung ein.
▶▶ "I. Einem Verkauf von Parzellen in ehemals als Kleingartenanlagen angesehenen
Anlagen, die nun mehr vom Immobilienservice als Erholungsanlagen verwaltet werden, wird außerhalb
bestehender Rechtsansprüche nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz nicht zugestimmt. - II. Die aus der Anlage
ersichtliche Vorlage ist der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben."◀◀
➥ BEZUG ➦ Die Bezirksverordneten der BVV-Pankow nehmen den Beschluss von Bürgermeister Kleinert (PDS)
vom 07.06.2005 (V-1067) ohne Aussprache zur Kenntnis
- Die Begründung des Beschlusses war als letzter Tagesordnungspunkt: Ö 2.33 (gegen 22:oo Uhr)
zur Diskussion gestellt und wurde lt. BVV-Protokoll "ohne Aussprache zur Kenntnis" genommen...
Auszug aus dem Beschluss:▶▶"Die Anlagen können weiter als Erholungsanlagen erhalten werden."◀◀
➥ BEZUG ➦ "Sachstandsbericht..., insbesondere zum Verkauf von Grundstücken"
im Nachgang zur "104. Sitzung des Hauptausschusses vom 16. November 2005 - 03 - Pankow" -
Auszug aus dem Bericht von Pankows Bürgermeister Kleinert (PDS) - Zitat:
▶▶"Überwiegend liegt dem Erwerbsinteresse zugrunde, die auf den jeweiligen
Parzellen befindlichen Baulichkeiten dann dauerhaft bewohnen und erweitern bzw. die Parzellen
neu bebauen zu können. Nutzer von Parzellen in der Anlage Rennbahn beziehen sich dabei auch darauf, dass diese Anlage im Flächennutzungsplan
von Berlin (FNP) mittlerweile als Wohnbaufläche dargestellt ist. Vor diesem Hintergrund hat das Bezirksamt in seiner Sitzung
am 07.06.2005 den Beschluss gefasst, Parzellenverkäufen in den vorgenannten Anlagen außerhalb
bestehender Rechtsansprüche nach den Sachenrechtsbereinigungsgesetz nicht zuzustimmen.◀◀
➥ BEZUG ➦ Land Berlin vertr.d.d. Bezirksamt Pankow macht Pächter Angebot für Mietvertrag
verbunden mit Erklärung zur Rechtslage.
▶▶Bezirksamt Pankow gibt Erklärung zur Rechtslage und zur Beendigung der
Unterpachtverträge zum 31.12.2004 ab und unterbreitet ein Mietvertrags-Angebot.◀◀
➥ BEZUG ➦ Informationsschreiben des Vorstands zu Verhandlungen mit dem Bezirksamt Pankow
bei Terminen am 03.05.2007 und 16.05.2007.
- Es geht um Inhalte der vom Bezirksamt versendeten Mietverträge -
Der Vorstand empfiehlt u.a. "vorbehaltlos zu unterzeichnen". Auszug aus dem Inhalt - Zitat:
▶▶Verpflichtung des Mieters zum Abschluss eines Vertrages mit dem Verein
Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V. zur Müllentsorgung. (Die Verpflichtung zum Abschluss
eines Wasserversorgungsvertrages mit dem Verein hatte das Bezirksamt bereits vorher schon aufgenommen.)◀◀
➥ BEZUG ➦
Täuschung im Geschäftsverkehr: Zur Erlangung von Gartenwasser-Rabatt wird vom Vereinsvorstand die Existenz einer
Kleingarten-Kolonie bei den Berliner Wasserbetrieben (BWB) vorgetäuscht.
- Statt der normalen 100 % Abwasserkosten berechnet nach der Menge des Frischwasserbezugs
werden für den Verein zunächst nur 47 % und später sogar nur 30 % der
Abwasserkosten fällig! ▶▶Der Vereinsvorstand des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V."
reicht "Fragebögen für Kleingartenanlagen / Kolonien" bei den Berliner Wasserbetrieben (BWB) ein und erschleicht
so einen Kleingarten-Gartenwasser-Rabatt.◀◀
➥ BEZUG ➦
Weitere Täuschungen zum angeblichen Anlass: "100 Jahre - Anlage Blankenburg"
- Erstellt vom Vereinsvorstand des "Garten- und Siedlerfreunde
Anlage Blankenburg e.V." erscheint eine
Festschrift, die zweifelhafte Informationen und diverse Ungereimtheiten enthält:
z.B. Im Grußwort des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit:
"...anlässlich des 100-jährigen
Bestehens der Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V. "
(vgl. konkrete Daten zur Gründung und Geschichte des
"Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." - s.o.)
▶▶ mehr Details IN KÜRZE HIER ◀◀
➥ BEZUG ➦ Informationen u. a. über angebliche Gerichtsbeschlüsse zu "Umwandlungen"
von KGA's in ANLAGEN
- adressiert "An die Eigentümer / Erbbauberechtigten und Parzellennutzer der Anlagen
und Kleingartenanlagen"Auszug aus dem Inhalt - Zitat:▶▶"In den letzten Jahren wurden
durch entsprechende Gerichtsbeschlüsse immer wieder Kleingartenanlagen
in Anlagen umgewandelt..."
◀◀
➥ BEZUG ➦ Festsetzungsbeschluss geht an den "VORSTAND DER ANLAGE BLANKENBURG"
Auszug aus dem Inhalt - Zitat:
▶▶"Der Vorstand der Anlage Blankenburg erhält dazu einen Festsetzungsbescheid und
einen Grundstücksnummerierungsplan für die Grundstücke..."◀◀
➥ BEZUG ➦ Informationsschreiben des Vorstands
zu diversen Themen, z.B.:
- "Gaststätte 'Scheune' - Baulichkeiten - Finanzen"
und "Vorbereitung von 2 Vereinbarungen mit dem Immobilienservice"
- Auszug aus dem Inhalt - Zitat:
▶▶"Zum Einen soll mittels langfristigem Vertrag/Vereinbarung das
Vereinshaus für den Verein gesichert werden und zum Zweiten sollte ein Vertrag/Vereinbarung die
bisherigen Arbeiten unserer Vereinsmitglieder, insbesondere bei der Erhaltung der Wege, auf
eine rechtliche Grundlage gestellt werden."◀◀
➥ BEZUG ➦ "Gegenstand der Vereinbarung ist die Festlegung von gegenseitigen Informationspflichten
sowie einzelner Rechte und Pflichten zur Erhaltung und Gestaltung der Anlage 'Blankenburg'"
- "Schlussbestimmungen: 1. Nebenabreden sind nicht getroffen worden." - Auszug aus dem Inhalt
zum Kulturhaus - Zitat:
▶▶"...Sauberhaltung und Grünschnitt der Grünfläche (Rasen) am Vereinshaus (Festwiese)
gemäß Lageplan (Anlage 1). Das Bezirksamt behält sich vor, die Festwiese zukünftig einer anderen Nutzung
zuzuführen.◀◀
➥ BEZUG ➦ Weitere Täuschung im Geschäftsverkehr:
Dieser "Pachtvertrag" kommt de facto einer SCHENKUNGSURKUNDE gleich! Diese Vereinbarung vom 15.12.2011 wurde über 10 Jahre lang unter Verschluss gehalten.
Er wurde erstmals im Zusammenhang mit der anwaltlichen Abmahnung vom 19.07.2022 bekannt, als die Vereinsführung des "Garten- und Siedlerfreunde
Anlage Blankenburg e.V." mit diesem Pachtvertrag den Nachweis durchsetzen wollte, Eigentümer des
Vereinshauses zu sein!
(vgl. Abmahnung vom 19.07.2022 und Erwiderung vom 03.08.2022 - s. u.)
- Aus dem Vertragsinhalt: "§ 2 Pachtzweck - 1. Die Fläche ist für Zwecke der Vereinsarbeit und zur
Sicherung des Vereinshauses verpachtet..."
- weiterer Auszug aus dem Inhalt
zur "Übereignung" des Kulturhauses - Zitat:
▶▶"Auf der vertragsgegenständlichen Fläche befinden sich bauliche Anlagen
und Anpflanzungen, die nach übereinstimmender Auffassung beider Parteien im Eigentum des Pächters
stehen. Beide Seiten werden auch zukünftig ihre Vertragsbeziehungen auf
dieser Grundlage gestalten.
Im Einzelnen handelt es sich um: - 1 massives Gebäude mit einer Fläche von ca. 348,40 m²..."
◀◀
➥ BEZUG ➦ weitere Täuschungen: In der offiziellen
Pressemitteilung vom 05.01.2012 wird die für den Verein "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V."
unterzeichnende Ines Landgraf
als "stellvertretende Vorsitzende der Erholungsanlage 'Blankenburg' bezeichnet"
- Auszug aus dem Inhalt zum Kulturhaus - Zitat:
▶▶Unkompliziert können künftig z.B. die Wege instand gehalten und allgemeine
Flächen gepflegt werden. Ein neuer Pachtvertrag für das Vereinshaus
wurde ebenfalls unterzeichnet."
◀◀
➥ BEZUG ➦ weiterer Beleg für Täuschungen und Irreführungen in der langjährig
veröffentlichten Darstellung der Vereinsgeschichte des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V."
(vgl. Vereinswebseite "Kleiner Abriss zur Geschichte 'der Anlage Blankenburg' - 27.03.2013 -
und aktuelle Vereinswebseite "Unser Verein" - 16.07.2022 - beide s. u.)
▶▶Diverse Falschdarstellungen zur Täuschung über die wahren Rechtsverhältnisse
in den seit 2013 öffentlich verbreiteten Chronologien zur Vereinsgeschichte.◀◀
➥ BEZUG ➦ diverse Täuschungen und Irreführungen in der langjährig
veröffentlichten Darstellung der Vereinsgeschichte des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V."
(aktuell fortgeführt auf der Vereinswebseite "Unser Verein" - 16.07.2022 - s. u.)
▶▶Diverse Falschdarstellungen zur Täuschung über die wahren Rechtsverhältnisse
in den seit 2013 öffentlich verbreiteten Chronologien zur Vereinsgeschichte.◀◀
31.03.2014 Mietvertrag - Eintritt eines Nutzers in VKSK-Pachtsvertrag (Rechtsnachfolger Land Berlin)
- [ LINK: Mietvertrag Land Berlin vertr.d.d. Bezirksamt Pankow mit Neu-Nutzer/Nachfolge-Mieter
Auszug Mietvertrag vom 31.03.2014 - Seite 1 ]
➥ BEZUG ➦ Das Dokument beweist u. a., dass im Bezirksamt Pankow auch die
Verantwortlichen für die Immobilienverwaltung genaue Kenntnis über den Status des Landes Berlin
als Rechtsnachfolger des VKSK haben.
- Vgl. ▶▶
Rechtskraft des Grundsatzurteils vom Bundesgerichtshof (BGH) zur Rechtsnachfolge des VKSK
- 16.12.2004 - s.o. ◀◀
➥ BEZUG ➦ Weitere konspirative Vertragsvereinbarung zwischen dem
Bezirksamt Pankow und dem Verein "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V.",
die offenkundig nicht bekannt gegeben wurde.
- Vgl. auch irreführende und sich widersprechende Auskünfte
vom Bezirksamt Pankow an nachfragende Bürger vom 20.07.2017, 17.12.2019, 02.06.2020 und 13.07.2021
▶▶Die undurchsichtige Vertragsgestaltung zwischen dem Bezirksamt Pankow
und dem Verein "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." führt seit Jahren
durch sich widersprechende Aussagen der Verwaltungsverantwortlichen zu Irritationen
im Rechtsverkehr.◀◀
"Vorplatz unseres Vereinshauses in einer Größe von 31 x 5,5 m"; "Eingangsbereich unserer
Vereinsgaststätte"; "Sanierung Vorplatz Vereinshaus (31 x 5,5 m)"; "Sanierung unseres Vereinshausvorplatzes"
(manipulative Falschbezeichnungen trotz der korrekten Bezeichnung
auf dem beigefügten aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Flurkarte - "Kulturhaus")
▶▶Der Vorstand des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." täuscht die Behörden
anhaltend über bestehende Vertragsverhältnisse im Schriftverkehr und in den eingereichten Antrags-Anlagen unter
Verwendung falscher Bezeichnungen und falscher Daten im Bauantrag zur Festigung der behaupteter Eigentumansprüche.◀◀
➥ BEZUG ➦ Weitere manipulative Aussagen zu Vertrags- und Rechtsverhältnissen bezüglich
des Kulturhauses (Vereinshaus) und der Festwiese (Vereinsplatz/Vereinswiese) durch den Vorstand vom
Verein "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V."
- Vgl. auch irreführende und sich widersprechende Aussagen in Dokumenten mit
Bezug zur Vertragslage zwischen dem Bezirksamt Pankow und dem Verein vom 06.11.2014, 20.07.2017,
17.12.2019, 02.06.2020 und 13.07.2021
▶▶Die undurchsichtige Vertragsgestaltung und sich widersprechende
Aussagen der Verwaltungsverantwortlichen beim Bezirksamt Pankow nutzt der Vereinsvorstand des
"Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." seit Jahren permanent zu Täuschungen im
Rechtsverkehr.◀◀
➥ BEZUG ➦Eine weitere vom Vorstand des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." initiierte
Veranstaltung zur Festigung des vermeintlich "gefährdeten Status unserer Erholungsanlage"
mit geladenen Gästen aus Politik und Verwaltung. Im Bild von LINKS:
▶▶Die seinerzeit wohl wichtigsten Partner des Vorstands: Bezirksbürgermeister
Sören Benn (DIE LINKE) und die für die Immobilienverwaltung verantwortliche Bezirksstadträtin,
Christine Keil (DIE LINKE), Gerd Thießen (stellv. Vorstand GSF e.V.),
Jens-Holger Kirchner (Bündnis 90/GRÜNE), Ines Landgraf (Vorstandsvorsitzende des GSF e.V.),
Frank Auerbach (Rechtsanwalt des Vereins GSF e.V.), Dennis Buchner (SPD), Dirk Stettner
(CDU - stehend am Mikrofon), Birgit Lehmann (stellv. Vorstand GSF e.V.)
◀◀
➥ BEZUG ➦ Weitere widersprüchliche Aussagen zu Verträgen bezüglich des Kulturhauses (Vereinshaus)
und/oder der Festwiese (Vereinsplatz/Vereinswiese) zwischen dem Bezirksamt Pankow und dem Verein "Garten-
und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V."
- Vgl. auch irreführende und sich widersprechende Aussagen in Dokumenten mit
Bezug zur Vertragslage zwischen dem Bezirksamt Pankow und dem Verein vom 06.11.2014, 17.12.2019,
02.06.2020 und 13.07.2021
▶▶Die undurchsichtige Vertragsgestaltung zwischen dem Bezirksamt Pankow
und dem Verein "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." führt seit Jahren
durch sich widersprechende Aussagen der Verwaltungsverantwortlichen zu Irritationen
im Rechtsverkehr.◀◀
➥ BEZUG ➦ These politicians and a lawyer attended the summer festival of the "recreation facility"
as special guests. / Unterstützer des Vorstands, u. a.
diese Politiker und der Vereinsanwalt besuchten das Sommerfest
der "Erholungsanlage" als geladene Gäste.
- Vgl. auch Veranstaltungen vom 05.09.2016 und 21.09.2019
▶▶VORSICHT KAMERA! Im Bild von LINKS:
Frank Auerbach (Rechtsanwalt des Vereins GSF e.V.), Dennis Buchner (SPD),
Johannes Kraft (CDU), Dirk Stettner (CDU). Ebenfalls anwesend,
der wichtigste Unterstützer des Vorstands:
NICHT im Bild - auf der Bühne: der Pankower Bezirksbürgermeister,
Sören Benn (DIE LINKE). ◀◀
➥ BEZUG ➦Eine weitere vom Vorstand des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." initiierte
Veranstaltung zur Festigung des vermeintlich "gefährdeten Status unserer Erholungsanlage"
mit geladenen Gästen aus Politik und Verwaltung. Im Bild von LINKS: Johannes Kraft
(CDU), Herbert Mohr (AfD), Klaus Mindrup, MdB (SPD), Frank Auerbach (Rechtsanwalt des Vereins GSF e.V.), Ines Landgraf
(Vorstandsvorsitzende), Sophie Regel (FDP), Michael Opitz (GSF e.V. "AG Fachwissen")
▶▶
Ebenfalls anwesend,
der seinerzeit wohl wichtigste Partner des Vorstands:
NICHT im Bild: der für die Immobilienverwaltung verantwortliche Bezirksstadtrat, Dr. Torsten Kühne (CDU). ◀◀
➥ BEZUG ➦ Weitere widersprüchliche Aussagen zu Verträgen bezüglich des Kulturhauses (Vereinshaus)
und der Festwiese (Vereinsplatz/Vereinswiese) zwischen dem Bezirksamt Pankow und dem Verein "Garten-
und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V."
- Vgl. auch irreführende und sich widersprechende Aussagen in Dokumenten mit
Bezug zur Vertragslage zwischen dem Bezirksamt Pankow und dem Verein vom 06.11.2014, 20.07.2017,
02.06.2020 und 13.07.2021
▶▶Die undurchsichtige Vertragsgestaltung zwischen dem Bezirksamt Pankow
und dem Verein "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." führt seit Jahren
durch sich widersprechende Aussagen der Verwaltungsverantwortlichen zu Irritationen
im Rechtsverkehr.◀◀
➥ BEZUG ➦ Weitere widersprüchliche Aussagen zu Verträgen bezüglich des Kulturhauses (Vereinshaus)
und der Festwiese (Vereinsplatz/Vereinswiese) zwischen dem Bezirksamt Pankow und dem Verein "Garten-
und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V."
- Vgl. auch irreführende und sich widersprechende Aussagen in Dokumenten mit
Bezug zur Vertragslage zwischen dem Bezirksamt Pankow und dem Verein vom 06.11.2014, 20.07.2017,
17.12.2019 und 13.07.2021.
Auszug aus dem Inhalt bezüglich des Kulturhauses (Vereinshaus) - Zitat:
"Gegenstand dieses Vertrages ist die Verpachtung einer landeseigenen Fläche
in der Erholungsanlage Blankenburg und eines Gebäudes, welches unter anderem als Gaststätte zu
verpachten ist. Das Bezirksamt als Grundstückseigentümer und Verpächter hat die Auswahl des
Pächters nach seinen wirtschaftlichen Interessen gerichtet und nach seinem Interesse an
einer ordnungsgemäßen Verwaltung der Erholungsanlage. Eine Ausschreibungspflicht für die
Vergabe des Pachtvertrages über die Festwiese und über das Gemeinschaftshaus/Gaststättengebäude
bestand bzw. besteht nicht."
▶▶Die undurchsichtige Vertragsgestaltung zwischen dem Bezirksamt Pankow
und dem Verein "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." führt seit Jahren
durch sich widersprechende Aussagen der Verwaltungsverantwortlichen zu Irritationen
im Rechtsverkehr.◀◀
➥ BEZUG ➦ Illegaler Straßenbau auf öffentlichen Verkehrsflächen
wird seit 2011 vom Bezirksamt Pankow im kollusiven Zusammenwirken mit dem Vereinsvorstand des
"Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." durch Zahlungen für Baumaterial
und Zuwendungen für vermeintlich "gemeinnützige Wegesanierung"
unter Umgehung der Abgaben- und Steuerpflicht subventioniert!
(vgl. Verträge vom 15.12.2011 - s. o.)
Auszug aus dem Inhalt - Zitat:
"Aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung für Material,
insbesondere Baumaterial für die Wegeunterhaltung, wird der Erstattungsbetrag für Aufwendungen
des Vereins für Material...auf 14.000,00 € angehoben."
(vgl. auch
Artikel "So geht 'moderner Straßenbau' heute - Sondermüll tut's auch!" - im 2. Teil von
"Pankower Bodenreform 3.0 - 2. Akt -)
▶▶Für die sog. "Arbeits-/Wegeeinsätze" werden die Vereinsmitglieder mittels
sog. "Pflichtstunden" zwangsrekrutiert. Wer nicht mitwirkt hat pro
versäumter "Aufbaustunde" 8,00 Euro in die Vereinskasse zu zahlen, während der
Vorstand wiederum beim Bezirksamt Pankow die vereinbarten "Wegesanierungsleistungen"
mit 8,00 Euro pro Stunde - unversteuert und abgabenfrei - abrechnet.◀◀
01.07.2021 Ergänzung zum Pachtvertrag vom 07.06.2016 zur "Betreibung einer Gaststätte"
Verpächter "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V."
- [ LINK:
Ergänzung zum Pachtvertrag vom 07.06.2016 ]
➥ BEZUG ➦ Weitere Täuschung im Geschäftsverkehr durch den "Garten- und Siedlerfreunde Anlage
Blankenburg e.V.", der als Verpächter im Text des Ergänzungsvertrages zum Pachtvertrag vom 07.06.2016 auch
gegenüber dem Pächter der Gaststätte suggeriert, Eigentümer des "Vereinshauses" zu sein, der nur die "mit
dem Vereinshaus bebaute Fläche" vom Land Berlin gepachtet hat.
(vgl. auch Pachtvertrag zum Kulturhaus vom 15.12.2011 - s. o.)
▶▶Laut des eigenen Pachtvertrages mit dem Bezirksamt Pankow vom 15.12.2011
zahlt der Verein "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V.", der hier selbst als
Verpächter auftritt und die Pacht regelmäßig unversteuert einnimmt, seine eigene Pacht für
das Grundstück (inklusive des Gebäudes) nicht an das Bezirksamt, sondern verrechnet diese
Zahlungsverpflichtung (illegal steuersparend!) mit den Zahlungsverpflichtungen aus dem
"Wegesanierungsvertrag" (§ 5 Pacht und Nebenkosten zu 2.)◀◀
➥ BEZUG ➦ Weitere widersprüchliche Aussagen zu Verträgen bezüglich des Kulturhauses (Vereinshaus)
und der Festwiese (Vereinsplatz/Vereinswiese) zwischen dem Bezirksamt Pankow und dem Verein "Garten-
und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V."
- Vgl. auch irreführende und sich widersprechende Aussagen in Dokumenten mit
Bezug zur Vertragslage zwischen dem Bezirksamt Pankow und dem Verein vom 06.11.2014, 20.07.2017,
17.12.2019 und 02.06.2020.
Auszug aus dem Inhalt bezüglich des Kulturhauses (Vereinshaus) - Zitat:
"Das Land Berlin ist nicht Eigentümer des Gebäudes 'Vereinsgaststätte Scheune'
...
Eigentümer des Vereinshauses ist der Verein 'Garten- und Siedlerfreunde
Anlage Blankenburg e.V.'"
▶▶Die undurchsichtige Vertragsgestaltung zwischen dem Bezirksamt Pankow
und dem Verein "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." führt seit Jahren
durch sich widersprechende Aussagen der Verwaltungsverantwortlichen zu Irritationen
im Rechtsverkehr.◀◀
➥ BEZUG ➦ Der Vereinsvorstand täuscht weiterhin mit irreführenden Informationen
und erwägt hier die weitere Ausstattung "unseres Vereinshauses"
Vgl. auch irreführende und sich widersprechende Aussagen in Dokumenten mit
Bezug zur Vertragslage zwischen dem Bezirksamt Pankow und dem Verein vom 06.11.2014, 20.07.2017,
17.12.2019, 02.06.2020 und 13.07.2021.
Auszug aus dem Inhalt bezüglich des Kulturhauses (Vereinshaus) - Zitat:
▶▶"Weiterhin möchten wir unser Vereinshaus zu einem erlebenswerten Mittelpunkt unserer Vereinstätigkeit
weiterentwickeln."◀◀
03.02.2022 AUFRUF von 33 Delegierten zur Abwahl und Neuwahl des Vorstands des "Garten- und Siedlerfreunde
Anlage Blankenburg e.V."
➥ BEZUG ➦ Mitglieder der zum Ende des Jahres 2021 eingesetzten Finanzkommission entdecken
Manipulationen in der Buchführung des Vereins.
Darauf rufen 33 Delegierte eine außerordentliche Mitgliederversammlung zur
Abwahl des Vereinsvorstands und zu Neuwahlen auf!
Auszug aus der Begründung - Zitat:
▶▶"An den Vorstand der Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V. ...
Uns ist bekannt geworden, dass es in mindestens zwei Fällen Privatentnahmen
zweier Vorstandsmitglieder aus dem Vereinsvermögen gegeben hat. Auf der Grundlage einem
dieser Fälle die gewählte Finanzbeaufragte, Fr. Heike W.xxxx ihres Amtes entbunden und
Anzeige gegen sie erstattet wurde."◀◀
➥ BEZUG ➦ Erklärung des Vorstands des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V."
zum Rücktritt der Finanzbeauftragten.
Ankündigung einer außerordentliche Delegiertenversammlung zur
"Abwahl des jetzigen und Neuwahl des Vorstandes".
Auszug aus der in Schaukästen platzierten öffentlichen Bekanntmachung - Zitat:
▶▶"finanzieller Ungereimtheiten in 6stelligem Bereich ...
Wir versichern, dass so viel Geld auf den Konten vorhanden ist, dass die
Abschlagszahlungen für Wasser und Müll bezahlt werden können. Die von Ihnen bereits
gezahlten Gelder auf das Vereinskonto sind sicher.
Sie hat keinen Zugriff mehr auf die Gelder."◀◀
➥ BEZUG ➦ Auf der Sonderdelegiertenversammlung vom
"Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." wird der Zwischenbericht der
Finanzprüfungsgruppe verlesen.
Es wird u. a. von mehreren Privatdarlehen berichtet,
die sich die Vorstandsvorsitzende und die Finanzbeauftragte (z. T. zumindest
zeitweilig) aus der Vereinskasse entnommen haben sollen.
Desweiteren wird zunächst von einem Fehlbetrag in der
Finanzbuchhaltung in Höhe von zunächst 220.190,00 Euro
berichtet.
Auszug aus dem Zwischenbericht der "AG Finanzen" - Zitat:
▶▶"Der Vorstand hat gegen § 10 Nr. 4 der Satzung verstoßen.
Die FB [Finanzbeauftragte - Anm. Red.] verwaltet das
Geschäftsvermögen nach den Grundsätzen
eines ordentlichen Kaufmanns. Alle finanziellen Vorgänge bedürfen 2 Unterschriften.
All das ist nicht mehr geschehen."◀◀
05.03.2022 Nach Erklärung des sofortigen Rücktritts der langjährigen Vorstandsvorsitzenden
Ines Landgraf erfolgte die NEUWAHL des
("kommissarischen") Vereinsvorstands vom "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V."
➥ BEZUG ➦ NEUWAHL des (vermeintlich "kommissarischen") Vereinsvorstands
▶▶Die NEUWAHL des (vermeintlich "kommissarischen") Vereinsvorstands vom
"Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." erfolgte satzungsgemäß nach dem
Rücktritt des gesamten Vorstands in der Sonderdelegiertenkonferenz am 05.03.2022.◀◀
09.04.2022 ERNEUTE WAHL eines Vereinsvorstands
beim "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V."
➥ BEZUG ➦ ERNEUTE WAHL eines Vereinsvorstands beim "Garten- und
Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V."
▶▶Die ERNEUTE WAHL eines Vereinsvorstands vom
"Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." erfolgte
nicht satzungsgemäß, weil die Wahl ohne vorherigen Rücktritt des in der
Sonderdelegiertenkonferenz am 05.03.2022 regulär für eine Amtszeit von 2 Jahren
gewählten Vereinsvorstands stattfand (vgl. aktuelle Satzung des "Garten- und
Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." - § 10 Vorstand - Punkt 7.)◀◀
12.05.2022 MITTEILUNG des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V."
- "Abteilung5 - in eigener Sache"
➥ BEZUG ➦ Die Abteilungsleitung der Abteilung 5 vom
"Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." erklärt sich
öffentlich zum Finanzskandal und sucht gleichzeitig nach "Hobby-Straßenbauern"
für die "Durchführung der Wegesanierung in unserer Abteilung".
Auszug aus der öffentlichen Mitteilung (im Internet und
in den Schaukästen verbreitet) - Zitat:
▶▶"Abteilung5 - in eigener Sache: Der Finanzskandal,
ausgelöst durch das kriminelle Handeln unserer früheren
Finanzbeauftragten, führte auch zum Ausscheiden ihres Ehemannes aus unserer
Abteilungsleitung und unserem Verein..."◀◀
➥ BEZUG ➦ Der neue (am 09.04.2022 nicht satzungsgemäß gewählte) Vorstand
vom "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V."
erklärt sich öffentlich u. a. zu "engem Kontakt zum ermittelnden LKA" und "erforderlichen
Beweisunterlagen"
Auszug aus der öffentlichen Mitteilung (im Internet und
in den Schaukästen verbreitet) - Zitat:
▶▶...der neue Vorstand steht in engem Kontakt zum
ermittelnden LKA und hat die erforderlichen Beweisunterlagen dort eingereicht.
Darüber hinaus wird der Verein in dieser Angelegenheit anwaltlich begleitet.
Sobald es hier einen konkreten Sachstand gibt, werden wir euch umgehend informieren.
Auch uns ist die neuerliche Berichterstattung nicht verborgen geblieben. Um die
größtmögliche Transparenz zu schaffen und euer Vertrauen in unsere Arbeit zu stärken,
möchten wir euch Rede und Antwort stehen..."
◀◀
➥ BEZUG ➦ Auch der neue (am 09.04.2022 nicht satzungsgemäß gewählte) Vorstand setzt
die Täuschungen und Irreführungen in der langjährig veröffentlichten Darstellung der Vereinsgeschichte
des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." auf der neuen Webseite ab 16.07.2022 fort.
(vgl. auch Vereinswebseite "Kleiner Abriss zur Geschichte" - 23.07.2013 - s. o.)
▶▶Diverse Falschdarstellungen zur Täuschung über die wahren
Rechtsverhältnisse in den seit 2013 öffentlich verbreiteten Chronologien zur
Vereinsgeschichte werden im Internet weiter fortgeführt.◀◀
19.07.2022 ABMAHNUNG wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung - im Auftrag vom "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V."
➥ BEZUG ➦ "Abmahnung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung"
▶▶
Der neue - am 09.04.2022 nicht satzungsgemäß gewählte - Vorstand
des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V.", der sich am 19.05.2022
in das Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg eintragen ließ (vgl.
Vereinsregister-Auszug VR-10831-chronologisch vom 31.05.2022) lässt den
Autor des Artikels vom 04.07.2022
"Implosion nach Kassensturz!"
mit Anwaltsschreiben abmahnen.
◀◀
Vgl. auch: Statement des Vorstands vom 16.07.2022 - s. o. - Zitat:
▶▶"Auch uns ist die neuerliche Berichterstattung nicht verborgen geblieben. Um die
größtmögliche Transparenz zu schaffen und euer Vertrauen in unsere Arbeit zu stärken,
möchten wir euch Rede und Antwort stehen..."◀◀
➥ BEZUG ➦
Nach Aufforderung zur Übersendung einer vollständigen Kopie
des PACHTVERTRAGES vom 15.12.2011, der in der Abmahnung vom 19.07.2022 nur
als Mini-Ausschnitt beigefügt war (Anlage 3 zur Abmahnung - s. o.), aber vom
Vereinsvorstand als "Eigentumsnachweis für das Vereinshaus" dienen sollte,
ging der bis dahin nicht bekannt gegebene PACHTVERTRAG ein. Geschwärzt war bei der übersandten Kopie
lediglich der zu zahlende Pachtbetrag. Gleichwohl liegt der Redaktion mit diesem Dokument damit nunmehr
der Schlüssel für die stets zweifelhafte Eigentumsbehauptung des GSF-Vereinsvorstands vor!
[vgl. PACHTVERTRAG für das Kulturhaus (Vereinshaus) vom 15.12.2011 - s. o.]
Bemerkenswert ist nicht nur die im Vertrag auf Seite 2 - oben -
verwendete Formulierung:
"Auf der vertragsgegenständlichen
Fläche befinden sich bauliche Anlagen und Anpflanzungen, die nach übereinstimmender
Auffassung beider Parteien im Eigentum des Pächters stehen."
Diese "übereinstimmende Auffassung" bedeutet
als Festlegung in diesem Vertrag quasi eine illegale Übereignung des Kulturhauses
im Grünkardinalweg 67, welches zweifelsfrei im EIGENTUM DES LANDES BERLIN steht!
- vgl. siehe unten -
Die im Vertragstext unmittelbar darauf folgende Festlegung scheint der
Grund dafür zu sein, dass dieser Vertrag bisher nicht ans Licht der Öffentlichkeit kam.
Denn sie ist wohl im Klartext nichts anderes, als eine illegale Verabredung zur
Rechtsverweigerung, eine Art Komplizenpakt, der FÜR DIE ZUKUNFT gelten soll:
"Beide Seiten werden zukünftig ihre Vertragsbeziehungen auf dieser
Grundlage gestalten."
[vgl. PACHTVERTRAG für das Kulturhaus (Vereinshaus) vom 15.12.2011 - s. o.]
▶▶
ANMERKUNG: Rechtsanwälte können nur solche Informationen in ihrem Vortrag vor
Gericht oder in Schriftsätzen und - wie hier - in einer Abmahnung rechtlich würdigen,
die ihnen von den Mandanten zur Kenntnis gegeben
werden. Verantwortlich für den auf Tatsachenbehauptungen bezogenen Inhalt in einem
anwaltlichen Abmahnschreiben ist jeweils der Mandant als Auftraggeber. In diesem Falle also der
neue - am 09.04.2022 nicht satzungsgemäß gewählte - aber im Vereinsregister als amtierend eingetragene
Vorstand des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." um Kent Gaertner.
◀◀
Danach kam ... ANHALTENDES VIELSAGENDES SCHWEIGEN ...
Einer der möglichen Gründe wurde erst jetzt bekannt:
15.09.2022 STREIT UM WEITERE VERSTÖßE UND UNREGELMÄßIGKEITEN
- rund um die Vorstandswahlen und im Geschäftsbetrieb vom "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V."
1. Die aktuelle Satzung des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage
Blankenburg e.V." bestimmt in § 5 - Erwerb der Mitgliedschaft unter Punkt 4.
folgendes:
"Nutzer/Eigentümer von Parzellen/Grundstücken, die nicht Mitglied im Verein sind,
können in die Abteilungsleitung und in den Vorstand gewählt werden, sofern ein anderer
Nutzer/Eigentümer ihrer Parzelle/ihres Grundstücks bereits Mitglied des Vereins ist."
2. Laut Protokoll der Delegiertenversammlung vom 09.04.2022 soll es sich bei den beiden
Gewählten a) Anna Leonzi (Hauptkassiererin / Finanzbeauftragte) und b)
Kent Gaertner (Vorstandsvorsitzender)
um Nichtmitglieder gehandelt haben, die als "Gäste" an der Versammlung teilnahmen.
3. Bei den beiden Vorgenannten soll es jedoch an den Voraussetzungen nach der o. g.
Satzungsbestimmung gemangelt haben, nach der ein Nichtmitglied nur in den Vorstand gewählt
werden kann, wenn eine andere Person "ihrer Parzelle/ihres Grundstücks" Vereinsmitglied ist.
Daran soll es in beiden o. g. Fällen zum Zeitpunkt der Wahl gefehlt haben.
4. Diese aus dem internen Vorstandskreis des Vereins stammende Information wird
offenkundig durch mehrere Indizien gestützt:
4.1. Die im Protokoll zur Wahl angegebenen Angaben zu den Gewählten entsprechen nicht den
Vorgaben der geltenden WAHLORDNUNG des Vereins vom 07.04.2018. Danach sind laut § 4 (1)
folgende Angaben verpflichtend: "Vor- und Nachname des Kandidaten, Geburtsdatum,
vollständige Wohnanschrift, Dauer der Vereinszugehörigkeit, Mitglied in welcher
Abteilung (bei Vorstandswahl".
Hier schlagen insbesondere die beiden Merkmale "vollständige Wohnanschrift" und "Mitglied in
welcher Abteilung (bei Vorstandswahl)" ins Gewicht.
4.2. Frau Anna Leonzi ist nach den aktuellen Vereinsunterlagen, kein Mitglied und unter
der im veröffentlichten Protokoll (Seite 7) angegebenen internen Grundstücksbezeichnung
(5/31) nicht verzeichnet. Herr Kent Gaertner ist ebenfalls nicht als Mitglied und auch
nicht unter der im Protokoll benannten Grundstücksbezeichnung (7/39) verzeichnet.
4.3. Wie aus der notariell beglaubigten Registeranmeldung vom 13.05.2022 hervorgeht,
handelt es sich bei den tatsächlichen Wohnsitzen der beiden Gewählten nicht um
Adressen in Berlin-Blankenburg.
Somit kann ein Nachweis über die Erfüllung der o. g. Voraussetzung für eine satzungsgemäße
Wahl in den Vereinsvorstand (s. o.) tatsächlich nicht als gegeben angesehen werden. Auch der
in der notariellen Eintragungsanmeldung vom 13.05.2022 ausdrücklich vermerkte Hinweis:
"Die Geschäftsräume des Vereins befinden sich unverändert:
Heinersdorfer Straße 61, 13129 Berlin"
- also unter der Blankenburger Adresse der langjährigen Vereinsvorsitzenden Ines Landgraf,
die in der Versammlung am 05.03.2022 mit sofortiger Wirkung zurückgetreten war! -
ist ein weiteres Zeichen für Unregelmäßigkeiten im Umfeld der Vorstandswahlen vom 09.04.2022.
Neben den offenkundig falschen Adressangaben im Wahlprotokoll.
Auch die aktuell auf der neuen Webseite des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." im Impressum als
offizielle Geschäftsadresse angegebene Anschrift "Grünkardinalweg 67, 13129 Berlin" dürfte den gesetzlichen
Anforderungen zur Pflichtangabe einer "ladungsfähigen" Geschäftsadresse der rechtlichen Vertretung
einer juristischen Person nicht genügen.
Denn bekanntlich befindet sich unter dieser Anschrift lediglich die Gastwirtschaft "Scheune",
dessen Wirt mit seinem Geschäftsbetrieb als Pächter für den "Garten- und Siedlerfreunde Anlage
Blankenburg e.V." nicht vertretungsberechtigt ist. Zudem ist auch die im Jahr 2021 noch vom
Vorgängervorstand geplante Einrichtung einer Geschäftsstelle im sog. "Vereinszimmer" hinter der Bühne
im Saal der Gaststätte gescheitert und bereits am 04.02.2022 wieder geschlossen worden!
Vgl. Öffentlicher Aushang des Vorstands zum Rücktritt
der Finanzbeauftragten - s. u.)
◀◀
Erläuterung: Das Luftbild (01.) zeigt, dass das Gebäude bereits 1953 an seinem Platz am heutigen Grünkardinalweg 67 stand.
Damit ist belegt, dass das Kulturhaus auch nicht vom erst 1959 gegründeten "VKSK" oder von späteren
Unterorganisationen erbaut worden war. Spätere Umbauten oder Instandsetzungen können an der vom LAROV mit Bescheid
vom 04.04.2001 festgestellten Rechtsträgerschaft des Landes Berlin als Eigentümer des gesamten Geländes (vgl. 07.)
nichts geändert haben.
Nach bundesdeutschem Recht ist die Übereignung eines Gebäudes allein nicht möglich. Gemäß § 94 Abs. 1 BGB ist ein Gebäude stets wesentlicher Bestandteil des
Grundstücks, so dass beides nur gemeinsam übereignet werden kann.
Rechte am Grundstück oder am Gebäude können auch zur DDR-Zeit (also vor dem 03.10.1990) weder vom Staat noch vom "VKSK" an den "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." übertragen
worden sein, denn der Verein konnte vor dem 13.05.1991 noch keine Verträge schließen, da er erst mit der Eintragung in
das Vereinsregister (vgl. 06.) rechtsfähig geworden war. Zumal mit dem BGH-Grundsatzurteil vom 16.12.2004 die
Rechtsnachfolgerschaft des "VKSK", der am 31.12.1990 aufgelöst worden war, für das Landes Berlin rechtskräftig festgestellt wurde (vgl. 08.)
Beschränkte dingliche Grundstücksrechte, wie etwa Dienstbarkeiten oder Erbbaurecht, die zur Rechtswirksamkeit im Grundbuch stehen müssten, sind für den Verein bezüglich des gesamten
Grundstück nicht verzeichnet. Voraussetzung dafür wäre eine Herauslösung des Geländes am "Kulturhaus" aus dem Gesamtgrundstück
(Flur 316), was eine Vermessung und Eintragung ins Grundbuch erfordert. Dies ist bisher nicht geschehen (vgl. Flurkarten 09. bis 12.)
Damit steht fest, dass KEINE EIGENTUMSRECHTE des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." am Grundstück
und/oder am Gebäude "Kulturhaus" am Grünkardinalweg 67 bestehen und auch zu keiner Zeit bestanden haben.
Erläuterung: Die Auszüge aus dem amtlichen Kartenmaterial und dem Liegenschaftskataster von 2007 bis 2021 (vgl. 09. - 12.)
zeigen die gleichbleibenden Rechtsverhältnisse für das betreffende Gesamt-Grundstück (Flur 316). Das
Gebäude wird durchgehend als "Kulturhaus" ausgewiesen. Auf der ALKIS-Auskunft (vgl. 12.) wird zusätzlich noch
die allgemeine Nutzung des Gebäude mit "Gebäude für Bewirtung Anlage Blankenburg Kulturhaus" angegeben. Ohne
jeden Bezug zum "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." - Pacht- oder Mietverhältnisse werden im
Liegenschaftskataster nicht verzeichnet.
Erläuterung: Die Vereinbarung im Pachtvertrag vom 15.12.2011 (vgl. 13.) nach der beide Vertragsparteien sich
geeinigt haben, dass das als "Vereinshaus" bezeichnete Gebäude (Kulturhaus) im Eigentum des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage
Blankenburg e.V." stehen soll, hat keine rechtliche Grundlage und ist damit unwirksam. Im Ergebnis findet somit seit nunmehr über 10 Jahren
eine kostenfreie Überlassung eines 400 m² Wirtschaftsgebäudes ohne jegliche Vergütung für den Eigentümer (Land Berlin) statt, die den Verdacht der Untreue rechtfertigt.
Insbesondere auch wegen der nachweisbaren Kenntnis der Behörde, u. a. belegt durch den am 15.12.2011 unterzeichnenden Abteilungsleiter der "Serviceeinheit Facility Management"
vom Bezirksamts Pankow (vgl. 13. und 14.).
Die Tatsache, dass das Gebäude "Kulturhaus" als fester Bestandteil des Gesamt-Grundstücks im Eigentum des Landes Berlin
steht, ist auch der zuständigen Verwaltung im Bezirksamt bekannt (vgl. 14.).
Die Auskunft des Bezirksamtes vom 17.12.2019, nach der es sich bei dem Pachtvertrag für das als "Vereinshaus" bezeichnete "Kulturhaus" um eine "gewerblich
vermietete Parzelle" handeln würde, ist nachweislich unrichtig. Es existiert gar keine "Vereinsparzelle", auch keine
"gewerblich vermietete Parzelle" und ebenso keine Vermietung bezüglich einer Fläche am "Kulturhaus" (vgl. 15. und 13.).
Die Auskunft des Bezirksbürgermeisters, Sören Benn (DIE LINKE) vom 02.06.2020 ist grob irreführend und unrichtig, soweit sie die Verpachtung der Festwiese
und für das "Gemeinschaftshaus/Gaststättengebäude" betrifft. Über die Festwiese bestand zum Zeitpunkt dieser Auskunft
bereits ein Mietvertrag (vgl. 17.) und laut Pachtvertrag vom 15.12.2011 wurde das als "Vereinshaus" bezeichnete
Gebäude ("Kulturhaus") gerade NICHT VERPACHTET (vgl. 13.).
Die Auskunft vom verantwortlichen Bezirksstadtrat, Dr. Torsten Kühne (CDU), über den Bezirksbürgermeister,
Sören Benn (DIE LINKE) vom 13.07.2021 (vgl. 17.) ist definitiv unrichtig, soweit diese dem "Garten- und Siedlerfreunde Anlage
Blankenburg e.V." die Rechtsstellung eines Eigentümers am als "Vereinshaus" bezeichneten
Gebäude (Kulturhaus) zuschreibt, weil dieses Gebäude nachweislich als fester Bestandteil des Grundstücks im Eigentum des Landes
Berlin steht (vgl. 07./08./09.-12./14./16.).
Die im Auftrag des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." von dessen anwaltlicher Vertretung im Schreiben vom 19.07.2022 (vgl. 18.)
abgegebene Erklärung, der Verein sei der Eigentümer des als "Vereinshaus" bezeichneten Gebäudes (Kulturhaus) am Grünkardinalweg 67, ist erwiesen unrichtig.
Insbesondere in Verbindung mit der im selben Schreiben enthaltenen Abmahnung ist dieser Vorgang als strafbare versuchte Täuschung im Rechtsverkehr zu bewerten.
FAZIT :
Unverantwortliches Handeln der Verantwortlichen für die Verwaltung
des gesamten Geländes der Südwest-Siedlung hat den Boden für die jetzt
- nach über 30 Jahren - sichtbar werdenden rechtswidrigen Verhältnisse in
der seit 2005 offenkundig irreführend bezeichneten "Erholungsanlage" bereitet.
Anders als die von der Vereinsführung des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." beauftragten
Rechtsanwälte, kann sich der
für die Verwaltung des Areals verantwortliche Bezirksbürgermeister,
Sören Benn (DIE LINKE)
NICHT darauf zurückziehen, über die wahren Rechtsverhältnisse nicht korrekt informiert worden zu
sein.
Denn, was für das Anwalts-Mandanten-Verhältnis gilt, ist auf die Verantwortlichkeit im Bezirksamt
nicht übertragbar. Hier trägt der Bezirksbürgermeister die volle Verantwortung, zumal er seit seiner
"skandalumwitterten" Wiederwahl ab November 2021 neben dem Personalressort und dem Rechtsamt auch
noch persönlich für die Finanz- und Immobilienverwaltung zuständig ist.
Es ist an der Zeit, endlich den wahren Betroffenen und Opfern
dieses grotesken "Erholungsanlagen"-Lügengebildes zu helfen!
Und nicht länger einen toxischen VEREIN zu unterstützen,
der die Grundwerte der Gemeinnützigkeit ad absurdum führt.
Dessen korrupte Führungsclique mit willfährigen Handlangern,
abhängig Begünstigten und naiven Helfershelfern aus Ost und West
seit über 30 Jahren mit Lug und Trug den Rechtsstaat düpiert und
sich vor aller Augen auf Kosten der gutgläubigen Gemeinschaft bereichert!
Ende 1. Akt - Wie stiehlt man ein Kulturhaus?
[ Redaktion | 15.09.2022 ]
[ letzte Aktualisierung: 20.09.2022 ]
NEUWAHLEN in Berlin - schon im JANUAR 2023?
Fürchtet Euch nicht! Es gibt heute so viele talentierte Führungsfachkräfte mit umfassender
Netzwerk-Qualifikation und hinreichendem Rechtsverständnis.
Sören Benn [ DER LINKE ]
zum Beispiel, ist zweifellos einer der begabtesten
Akteure unserer Zeit auf dem glatten Parkett der Politischen Bühne. Ob seiner ungewöhnlich
überzeugenden Darstellungen als Amtsvorsteher im Pankower Rathaus war die "hausgemachte"
Verlängerung seiner Spielzeit als Bürgermeister des einwohnerstärksten Bezirks der
bundesdeutschen Hauptstadt im September '21 nur eine allzu logische Folge des verträumten
Bürgerbegehrens der über 400.000 betroffenen Einwohner.
So auch Anwohnerin Frau T.D. aus Blankenburg
(früher HSH) von den anonymen Erholikern
"AG Aufklärung". Sie ist Freiheitskämpferin der vorletzten Stunde und meint: "WIR LINKEN
lieben 100-jährige Klär-ANLAGEN und lassen uns das Feiern nicht verbieten." Und zur Wahl 2023?
"Natürlich wähle ich wieder die Freiheit! Die Freiheit, den zu wählen, der
mir mehr schenkt, als nur sein Vertrauen. Zum Beispiel: Kulturhäuser, Privatwege oder
Wassernetze..."
Aber, da war doch mal was!
Zum Beispiel bei Markus Lanz (ZDF) am 23.09.2020.
[ ab Minute 20:58 bis 21:44 / Wer's mag, gern länger ... ]
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Das ist jetzt nicht wahr, denk ich und frag mal bei einem nach, von dem
ich sicher weiß, dass er früher schon mal im Pankower Rathaus war: Mein
linker Nachbar zur Rechten hat mir dazu aber mal ganz knallhart die Meinung gegeigt:
"Ja, aber das ist natürlich auch nicht mein Verständnis,
ich schwöre! Bin ich ganz weit weg von! Würden doch die Leute merken. Und außerdem, geht ja
so auch gar nicht!"
Ja, nee is klar, denk ich und frag auch noch beim rechten Nachbarn zur Linken,
der mir mal verraten hat, dass er bei den anonymen LINKE-Verstehern in der Pankower CDU-Ortsgruppe
von früher jeden wie seine eigne Westentasche kennt:
"Ja, aber das ist natürlich auch nicht unser Verständnis,
ich schwörs! Sind wir ganz weit weg von! Würden doch die Leute merken. Und außerdem, geht ja
so auch gar nicht!"
Also dann - Auf ein Neues, Nachbarn! Im Januar - mit Tipps vom Sören: