Berlin-Blankenburg


AKTUELLES

[ und Amtliches 2022-2024 ]

In Kürze hier - zum aktuellen Stand 2024 -
NEUES vom Finanzamt zur Südwest-Siedlung!


STAND 2022

[ Bericht 24.05.2022 ]

Neue Bodenrichtwerte - Stand: 01.01.2022 -
erstmals auch für die Südwest-Siedlung!

WILLKOMMEN in der Wirklichkeit!

Im Zuge der bundesweiten Steuerreform zur Neuberechnung der Grundsteuer sind Haus- und Grundstückseigentümer in diesem Jahr gesetzlich zur Abgabe einer Grundsteuererklärung verpflichtet. In Berlin gilt die Frist vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 zur Abgabe der Erklärung, die elektronisch einzureichen ist. Eine der fünf Angaben zur Immobilie, die alle Eigentümer parat haben müssen, ist laut Finanztip-Stiftung (Finanztip.de) neben der Grundstücksfläche, dem Alter des Gebäudes, dem Verhältnis von Wohn- und Nutzfläche auch die Immobilienart und der Bodenrichtwert.

Die vielen abgabepflichtigen Eigentümer in der Südwest-Siedlung stehen nun vor einigen Grundsatzfragen, die zur wahrheitsgemäßen Beantwortung zwingend der längst fälligen Klärung bedürfen. Fragen, wie z. B.:

Wo finde ich als Eigentümer den geforderten Bodenrichtwert per 01.01.2022?

Welche Nutzungsart und welcher Bodenrichtwert gilt denn für mein Grundstück nun tatsächlich?

Zu einigen noch bis zuletzt kursierenden höchst zweifelhaften Auskünften und gezielt gestreuten Gerüchten bezüglich der angeblichen Rechtsverhältnisse vor Ort können nun die erforderlichen Klarstellungen endlich verbindlich ermittelt und auch öffentlich transparent gemacht werden.

Die aktuellen Bodenrichtwerte werden für das Land Berlin jährlich vom "Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin" herausgegeben, dessen Geschäftsstelle bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen eingerichtet ist.

Das aktualisierte Verzeichnis der Bodenrichtwerte ist für alle Interessierten kostenlos einsehbar und wird von der Senatsverwaltung im Internet unter "BORIS Berlin" öffentlich bereitgestellt.

Dabei handelt es sich um eine unter Aufsicht der unabhängigen Mitglieder des Gutachterausschusses zusammengetragene Datensammlung, welche die Mittelwerte der zuletzt im jeweils ausgewiesenen Ortsbereich erfassten Grundstücksverkaufspreise dokumentiert.

Für das Gebiet der Blankenburger Südwest-Siedlung (vormals fälschlich auch "Erholungsanlage" genannt - vgl. "Der Fall Erholungsanlage" ) erschienen nun vor wenigen Tagen erstmals konkrete Zahlen, die insbesondere bei den Eigentümern vor Ort für erhebliche Aufregung und Entrüstung sorgen.


[bearb. Auszug - Quelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin, dl-de/by-2-0 siehe www.govdata.de/dl-de/by-2-0 , www.berlin.de/gutachterausschuss - LINK: BORIS-Berlin]


Angesichts der für das Südwest-Siedlungs-Gelände in der Karte ausgewiesenen Bodenwerte von maximal 40 Euro/m², fühlen sich mehrere Hundert Anwohner, die hier in den letzten 30 Jahren ihr mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück käuflich erworben haben, um einen Großteil ihres Privatvermögens betrogen.

Zu Beginn der Planungen zum Großbauprojekt "Blankenburger Süden" wurden die Wohnhäuser der Betroffenen in den Materialien des Senats zwar als solche gekennzeichnet (vgl. Grafik unten aus 2018), die gesamte Siedlung aber noch als "Wochenendhaus- und kleingartenähnliches Gebiet" (vgl. Legende zur Karte) und im Textmaterial noch als "Erholungsanlage" bezeichnet. Nach den Enthüllungen zur tatsächlichen Sach- und Rechtslage rund um die ehenmalige "KGA Blankenburg", die im Jahr 2020 erstmals öffentlich bekannt wurden, findet man diese Begriffe und Bezeichnungen im offiziellen Kartenmaterial heute nicht mehr. [Vgl. auch LINK zum Artikel vom 23.12.2020: "Von der 'KGA Blankenburg' zur 'Südwest-Siedlung'"]


[bearb. Auszug - Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen / Präsentation der Veranstaltung Auftaktarena Stand: 06.11.2017 - LINK: "Blankenburger Süden Auftaktarena"]

Wenngleich nicht alle Wohnimmobilien westlich der Heinersdorfer Straße im Bereich der sogenannten "vorbereitenden Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 BauGB" liegen (vgl. Grafik oben), erscheint das Entsetzen unter den Eigentümern zunächst verständlich, wenn man auf der Richtwertkarte für die angrenzenden Blankenburger und Heinersdorfer Wohnsiedlungen die zuletzt erheblich gestiegenen Bodenpreise von aktuell 520 bis 590 Euro/m² denen in der Südwest-Siedlung von 40 Euro/m² gegenüberstellt.

Der erste Eindruck täuscht jedoch, denn die beiden für das Südwest-Siedlungsgebiet in ROT angezeigten Wertangaben zeigen in dieser Standarddarstellung nur die halbe Wahrheit. Denn die tatsächlichen Richtwerte für die zuhauf vorhandenen sogenannten "Wohnbauflächen" werden hier nicht angezeigt.

Die Aufklärung zu den Angaben "10/SF-KGA/40421" und "40/S-WO/40424" findet sich in den Bodenrichtwert-Erläuterungen, die als PDF-Datei abrufbar sind oder auf dem ebenfalls per PDF-Dokument bereitgestellen Ausdruck, den man bei der individuellen Online-Abfrage zu einem ausgewählten Grundstück vom System angeboten bekommt.





Hier die Erläuterung der angezeigten Werte:

10/SF-KGA/40421

Bodenrichtwert 10 Euro/m²im Bereich "Sonstige Flächen" (SF).
[Hierunter fallen alle Nichtbaugebietsflächen, die nicht den Flächen der Land- oder Forstwirtschaft zugeordnet sind, wie z.B. Flächen für Freizeit- und Erholungsnutzungen (insbesondere Kleingartennutzungen, Wochenendnutzungen und Wassersportnutzungen), Friedhöfe, Sportflächen, Bahnflächen, Parkanlagen u.a.]
Demnach hier: SF-KGA/40421 = Sonstige Flächen / Kleingartenfläche

40/S-WO/40424

Bodenrichtwert 40 Euro/m² im Bereich "Sonstige Flächen" (SF).
[Hierunter fallen alle Nichtbaugebietsflächen, die nicht den Flächen der Land- oder Forstwirtschaft zugeordnet sind, wie z.B. Flächen für Freizeit- und Erholungsnutzungen (insbesondere Kleingartennutzungen, Wochenendnutzungen und Wassersportnutzungen), Friedhöfe, Sportflächen, Bahnflächen, Parkanlagen u.a.]
Demnach hier: SF-WO/40424 = Sonderbaufläche / Wochenendhäuser

Zunächst muss hier angemerkt werden, dass es auf dem gesamten Territorium vom Ortsteil Blankenburg (mit Ausnahme der kleinen "Kolonie Grabenwinkel") nachweislich - von mehreren Gerichten geurteilt und mittlerweile auch von den Berliner Behörden offiziell bestätigt - bereits seit dem 03.10.1990 keine Kleingartenanlage mehr gibt. [Vgl. auch LINK zum Artikel vom 09.01.2021: "Siedlungsstruktur in Blankenburg-Südwest"]

Die Anzeige des Richtwertes 10/SF-KGA/40421 auf der Karte über dem Gebiet der Südwest-Siedlung von Blankenburg ist daher nicht nur irrelevant, sondern auch grob irreführend. Auch wenn es dafür eine wenigstens in Teilen simple Erklärung gibt (vgl. siehe unten - zu Bodenrichtwertzone).

An diesen jährlich ermittelten Richtwerten, die pro Quadratmeter angegeben sind, orientiert sich nun aber in der Regel der Immobilenmarkt.

Wie die folgende Grafik zeigt, wurde noch im Jahr 2021 das gesamte Südwest-Siedlungs-Gelände mit der Kennzeichnung SF/30001 als "Sonderfläche" markiert. In Bezug auf die Bodenpreise der bis dahin vom Gutachterausschuss statistisch nicht ausgewerteten Verkäufe, war demnach der gesamte Bereich mit den allgemeinen Bodenrichtwerten für Sonderflächen (ohne Berücksichtigung der tatsächlich vorhandenen Wohnraumbebauung) ausgewiesen. Diese wurden auch 2021 nahe den heutigen Werten zwischen 30 - 60 Euro/m² - also im Mittelwert mit 40 Euro/m² angegeben (vgl. LINK zu: "Erläuterungen-BORIS-Berlin-2021").


[bearb. Auszug - Quelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin, dl-de/by-2-0 siehe www.govdata.de/dl-de/by-2-0 , www.berlin.de/gutachterausschuss - aktueller LINK: BORIS-Berlin]

Auch wenn die Angaben nicht rechtsverbindlich sind (vgl. LINK zu Nutzungsbestimmungen und Haftungsausschluss ), so gelten die hier dargestellten Bodenrichtwerte gleichwohl üblicherweise als Grundlage für Verkaufsverhandlungen.

Ebenso spielen sie natürlich eine gewichtige Rolle bei der Ermittlung von Entschädigungsleistungen, wie zum Beispiel bei der Durchsetzung staatlicher Planungen im Rahmen von Großbauprojekten oder notwendigen Infrastrukturmaßnahmen.

Dazu ist den meisten Blankenburger Anwohnern aus der Frühphase der Planung - insbesondere aus der fehlgeschlagenen "Bürgerbeteiligung" - zum Großbauprojekt "Blankenburger Süden" der Begriff der "SEM" noch recht gut bekannt.

Hier zur Erinnerung noch einmal die offizielle Information der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (seinerzeit verantwortlich Senatorin Katrin Lompscher/DIE LINKE) zur "SEM", die in der Aufmachung eher verharmlosend und unauffällig im Erstklässler-Style daherkam:


Vgl. auch LINK: "Das kleine 1x1 der städtebauliche Entwicklungsmaßnahme"



Dagegen begegnet "Das GROSSE 1×1 der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme" den meisten Betroffenen in der gesamten Bundesrepublik meist erst, wenn es für sie bereits zu spät ist.

Was die politische Entscheidung der Parlamentarier zur Einleitung einer "Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme" (SEM) für Direktbetroffene bedeuten kann, wurde u. a. in der TV-Dokumentation „Weizen oder Wohnen? Bauern gegen Städteplaner“ des BR-Fernsehen vom 04.04.2018 deutlich.

Vgl. Video-Ausschnitt (ab Minute 12:44 bis 17:50). Fünf Minuten "Bildungsfernsehen", die jedem Eigentümer die Augen öffnen sollten:




Vgl. auch LINK zum Artikel vom 07.05.2018:

"Wissenswertes zur SEM" /Q: !Rettet-Blankenburg! 07.05.2018



Bemerkenswertes für die Beurteilung der ggf. heranzuziehenden Bodenrichtwerte offenbart auch die folgende Grafik, die alle im Jahr 2020 im Bereich der Südwest-Siedlung registrierten "Kauffälle bebauter Grundstücke" anzeigt.

Der Legende zur Karte lässt sich entnehmen, dass diese "Kauffälle" als "Bebaute Grundstücke - Ein- und Zweifamilienhäuser" in die Statistik eingeflossen sind:


[bearb. Auszug - Quelle: "Karten, Daten, Dienste-online FIS-broker/Online-Angebot der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen / Teil des Stadtinformationssystems Berlin: www.berlin.de / aktueller LINK: Geo-Portal-Berlin-FIS-Broker]

Offen bleibt hier allerdings, ob diese Immobilien-Verkäufe von offensichtlich mit Ein- bzw. Zweifamilien-Wohnhäusern bebauten Grundstücken bereits nach den aktuellen Werten der Bodenrichtwertzone "Karower Teiche" mit einem aktuellen Bodenrichtwert von 450 Euro/m² unter Berücksichtigung der entsprechenden tatsächlichen Art der Nutzung: Wohnbaufläche und dementsprechend einem Entwicklungszustand: baureifes Land eingeordnet wurden (siehe Grafik -A- unten).

[bearb. Auszug - Quelle: Projektgruppe BORIS-D c/o Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land NRW - LINK: Bodenrichtwerte-Deutschland BORIS-D]

Die Alternative, die den oben angezeigten Immobilien-Verkäufen von mit Ein- bzw. Zweifamilien-Wohnhäusern bebauten Grundstücken allerdings nicht entsprechen kann, wäre - ebenfalls nach den aktuellen Werten der Bodenrichtwertzone "Karower Teiche" - ein aktueller Bodenrichtwert von 40 Euro/m² unter Berücksichtigung der entsprechenden Art der Nutzung: Sonderbaufläche - nebst Ergänzung zur Art der Nutzung: Wochenendhäuser . Übrigens bei unveränderter Einstufung: Entwicklungszustand: baureifes Land (siehe Grafik -B- unten)!


[bearb. Auszug - Quelle: Projektgruppe BORIS-D c/o Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land NRW - LINK: Bodenrichtwerte-Deutschland BORIS-D]

Auch die Betrachtung der Bodenrichtwertzone, in die das Blankenburger Südwest-Siedlungsgebiet einbezogen wurde, wirft Fragen auf, die von den allgemeinen Erläuterungen nicht beantwortet werden. Weshalb der Quadratmeter-Richtpreis eines Grundstücks mit Wohnhaus (auf einer "Wohnbaufläche") direkt am Stadtrand zu Schildow oder zu Schönerlinde oder im Umfeld der Karower Teiche bzw. in unmittelbarer Nähe der Schönhauser Allee in eine einzige zusammenhängende Bodenrichtwertzone ("Karower Teiche") eingeteilt wurde, ist nicht nachvollziehbar.


[bearb. Auszug - Quelle: Projektgruppe BORIS-D c/o Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land NRW - LINK: Bodenrichtwerte-Deutschland BORIS-D]

Gerade die Zuordnung in eine derart großflächige innerstädtische Bewertungszone spricht aber (neben anderen rechtlichen Gründen) eben auch gegen die amtliche Bezeichnung einer faktisch nicht (mehr) vorhandenen "Anlage Blankenburg". [Vgl. auch LINK zum Artikel vom 23.12.2020: "Von der 'KGA Blankenburg' zur 'Südwest-Siedlung'"]

Auch die neuerlich herangezogene Erklärung, es würde sich hier um einen "Ordnungsbegriff" handeln, dessen Verwendung lediglich der Abgrenzung zu anderen - eben nichtzutreffenden - Ordnungsbegriffen, wie "Kleingartenanlage" oder "Wochenendhaussiedlung" diene, klingt wenig überzeugend.

Denn a) gibt es den Ordnungsbegriff "Anlage" in keinem Gesetz und in keiner Verordnung (weder singulär noch in Kombination mit "Blankenburg"). Und b) würde das hier bemühte amtliche Ordnungsbedürfnis eine konkrete und öffentlich erkennbare Abgrenzung einer - wie auch immer benannten - "Sonder-Anlage" erst recht erforderlich machen, um im Interesse aller Beteiligten im Rechtsverkehr für die notwendige Klarheit und Rechtssicherheit zu sorgen.

Eine legale rechtliche Zuordnung wurde jedoch aus den verschiedensten Gründen von den Verantwortlichen der Pankower Verwaltung bisher versäumt. Obwohl spätestens nach Rechtskraft der höchstgerichtlichen Urteile im Jahr 2004 feststand, dass für eine Kleingarten-Verwaltung dieses Siedlungsgeländes jede Rechtsgrundlage fehlt, wird bis heute an teilweise illegalen und offensichtlich rechtswidrigen Ersatzlösungen und Praktiken festgehalten, die geltendes Recht aushebeln und kriminelles Handeln von vor Ort tätigen sogenannten "Verwaltungshelfern" begünstigen. [Vgl. auch LINK zum Artikel vom 27.12.2020: "Gutachten / Verwaltungshelfer / Diener zweier Herren (2006-2007)"]

Soweit das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Pankow, im Blankenburger Siedlungsgebiet westlich der Heinersdorfer Straße bisher weder eine "Grün- und Erholungsanlage" noch eine "Wochenendhaus-Siedlung" nach den geltenden Rechtsverordnungen durch "Widmung" flächenmäßig erfasst und kartiert hat, bleibt auch für den auf Pankower Amtsschreiben bis heute gern alternativ verwendeten Begriff "Gartenanlage" kein Raum.

Die spätestens zum 01.01.2005 faktisch und verwaltungsrechtlich erfolgte Nutzungsänderung lässt sich nunmehr unter keinem rechtlich vertretbaren Gesichtspunkt mehr verleugnen. Auch in Pankow müssen rechtskräftige Gerichtsurteile anerkannt und zum Wohle aller Bürger umgesetzt werden.

Der grundgesetzliche Schutz der Artikel 14 GG sowie Artikel 2 Abs. 2 gilt auch für die mit ihren Familien vor Ort wohnenden privaten Eigentümer, die teilweise seit vielen Jahrzehnten im Vertrauen auf den Rechtsstaat erhebliche Werte in ihr Wohnumfeld investiert haben (vgl. auch LINK: Trinkwasser-Freihandelszone.php).

Die aktuelle Arbeitskarte zum Flächennutzungsplan Berlin (FNP) weist den gesamten Bereich übrigens längst als Wohnbaufläche (W4/GFZ 0,4) bzw. als Gemischte Baufläche (M2) aus (vgl. Grafik unten):

[bearb. Auszug - Quelle: "Karten, Daten, Dienste-online FIS-broker/Online-Angebot der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen / Teil des Stadtinformationssystems Berlin: www.berlin.de / LINK: FNP-Flächennutzungsplan-Berlin - aktuelle Arbeitskarte]

Zurück zur Frage:

"Muss ich als Erbbaupächter ebenfalls eine Erklärung abgeben?"

Hier die entsprechende "Öffentliche Bekanntmachung":

"Zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts und der Äquivalenzbeträge sind folgende Personen verpflichtet:
- Eigentümerinnen oder Eigentümer eines bebauten und unbebauten Grundstücks,
- Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft,
- bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind: Erbbauberechtigte unter Mitwirkung der Eigentümerin oder des Eigentümers des Grundstücks (Erbbauverpflichtete),
- bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden: Für den Grund und Boden die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grund und Bodens und für die Gebäude die (wirtschaftliche) Eigentümerin oder der (wirtschaftliche) Eigentümer des Gebäudes.

Maßgebend für die persönliche Erklärungspflicht sind die Verhältnisse am 1. 1. 2022."

[Abschließend noch einige wichtige rechtliche Hinweise zu den veröffentlichten Daten-/Kartenmaterialien der o. g. Online-Anbieter:

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Angaben generell nicht um rechstsverbindliche Auskünfte handelt. Nicht beglaubigte Informationen stellen generell keine rechtsverbindliche Information dar. In diesem Sinne erzeugen Ausdrucke keine öffentlichen Urkunden. Es wird keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit oder Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen übernommen.]


Hinweise und Rückfragen sind sehr willkommen!
Die Redaktion fragt ggf. gern für Sie nach!

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[Redaktion | 17.06.2022]
[letzte Aktualisierung | 06.03.2024]





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