Berlin-Blankenburg




Der Fall "Erholungsanlage Blankenburg"

Fakten, Dokumente, Kommentare, Meinungen, Satire






Ein Kriminalstück - versteckt in 99 Asservaten



Hier erstmals adaptiert in 4 Akten:


"Pankower Bodenreform 3.0"

Version "gemeinwohlorientierter Bodenpolitik"




Hier geht's DIREKT zu:
▶▶ NEUWAHLEN 2023 - LINKE Bürgermeister braucht das Land! ◀◀




1. Akt
Wie stiehlt man ein Kulturhaus?


oder
Komplizen - bis in alle Ewigkeit?




2. Akt
Wer privatisiert schon volkseigene Wege?

oder
Ach komm, wir vollenden die Bodenreform!

3. Akt
Sauberes Trinkwasser zum Wohnen?

oder
Nicht ohne meine Wasserkommission!

4. Akt
Wer engagiert den LINKEN Bürgermeister?

oder
... lebt sich's völlig ungeniert!




DIE
"ANLAGE BLANKENBURG"

[ Legende und Wirklichkeit ]
UND

DER

"Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V."

[ Gründungsschwindel - Leitungslügen - falsche "Schenkungsurkunden" ]




GESAMTVERZEICHNIS


Chronologie eines Polit-Skandals:

Wie man mit Chuzpe den Rechtsstaat düpiert!
oder
Das große Märchen von der "Klein-Garten-Grün- und Erholungs-Siedlungs-Anlage"


1. [23.12.20] - Von der "KGA Blankenburg" zur "Südwest-Siedlung"

2. [25.12.20] - Die ersten Jahre nach dem Schock (2002-2005)

3. [26.12.20] - Grünes Licht für den "Pankower Weg" (2005-2006)

4. [27.12.20] - Gutachten / Verwaltungshelfer / Diener zweier Herren (2006-2007)

5. [31.12.20] - Knebelverträge / "Wasserfesseln" / Zwangsmitglieder (ab 2006)

6. [02.01.21] - "Vorbehaltlose Unterzeichnung empfohlen" / Drohung: Wassersperre (2007/2008)

7. [05.01.21] - Jens-Holger Kirchner's "Zaubertrick" / Privatstraßen und Binnenwege (ab 2011)

8. [08.01.21] - Von gutgläubigen Grundstückskäufern zu "Eigentümern 3. Klasse" (bis 2020)

9. [09.01.21] - Siedlungsstruktur / Mieter mit Wochenendhäusern im Eigentum (in 2020)

10. [12.01.21] - Gerichte: "Öffentliche Verkehrsflächen und tatsächlich-öffentliche Straßen" (2015)

11. [13.01.21] - Ohne Mitgliedschaft keine Zahlungspflicht von Vereinskosten beim GSF e.V. (1991-2021)

12. [15.01.21] - Augen auf bei der Vereinswahl | VDGN-Vertrauensanwälte in der Kritik

13. [25.01.21] - Zum "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." (seit 13.05.1991)

13a. [25.01.21] - "Blankenburgs Zukunft NUR MIT UNS!!!"

13b. [25.01.21] - Die geheime Gemeinnützigkeit des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V."

14. [31.01.21] - Aktueller Zwischenruf - Zum SZ-Artikel vom 29.01.2021

15. [01.02.21] - Die wahren Gewinne der Müll- und Wasserhändler

16. [03.02.21] - Geheimvertrag zur Grundherrschaft entschlüsselt

17. [12.09.21] - Fake News! Wahlkampf! Lügenpresse?

18. [26.09.21] - Was sagen eigentlich DIE GERICHTE?

19. [04.07.22] - Implosion nach Kassensturz!

20. [19.07.22] - Appell an alle Betroffene in der Südwest-Siedlung

21. [19.07.22] - Willkommen im Sektenland

22. [15.09.22] - Ein wahres Kriminalstück - 1. Akt: Wie stiehlt man ein Kulturhaus?

23. [17.09.22] - NEUWAHLEN schon 2023? - LINKE Bürgermeister braucht das Land!

24. [00.09.22] - Ein wahres Kriminalstück - 2. Akt: Wer privatisiert schon volkseigene Wege?

25. [00.09.22] - Ein wahres Kriminalstück - 3. Akt: Sauberes Trinkwasser zum Wohnen?

26. [00.09.22] - Ein wahres Kriminalstück - 4. Akt: ... lebt sich's völlig ungeniert!





1. - Von der sog. "Kleingartenanlage Blankenburg" zur "Südwest-Siedlung"

1. Teil (23. Dezember 2020)

Die Fülle des Materials zu dieser Dokumentation (Foto oben), das sich in fast drei Jahren umfangreicher Recherche angesammelt hat, verlangt nach ein paar einleitenden Worten.

In Zeiten Trumpscher Fake-News-Gewitter und anhaltender Medien-Schelte inländischer Diagonaldenker muss es erlaubt sein, allen Berufsskeptikern und Realitätsverweigerern vorab den folgenden Denkanstoß zu geben:

Der Unterschied zwischen einer Verschwörungstheorie und einer wahren Skandal-Geschichte ist der, dass man letztere anhand von Beweisen dokumentieren kann!

Aber was ist eigentlich (im wissenschaftlichen Sinne) ein "Skandal"? Die Skandalforschung definiert den Begriff wie folgt: Ein Aufsehen erregendes Ereignis von soziokultureller Bedeutung. Das heißt, nicht jede Revolverblatt-Schlagzeile (z. B. "Penisbruch beim Poptitan") und nicht jede Milliardenverschwendung (z. B. Hamburger Elbphilharmonie), ja nicht einmal jeder noch so dreiste Griff in Steuerzahlers Geldbeutel (z. B. Scheuers Mautschaden) oder das Jahrhundert-Flughafenbau-Desaster (BER) taugt zu einem echten Skandal.

Erst wenn sich durch schonungslose Offenlegung von Ursachen und objektive Ermittlung von Beteiligten und Begünstigten eine kritische Aufarbeitung anschließt, die eine nachhaltige Wirkung erzielt und dadurch die Gefahr von Wiederholungen zumindest eingedämmt wird - erst dann bekommt ein "Aufsehen erregendes Ereignis" die soziokulturelle Bedeutung, die es braucht, um dem Kern des allzu oft leichtfertig bemühten Schlagwortes "SKANDAL" gerecht zu werden.

In diesem Sinne sei jeder, der sich in diesen Tagen zum Demonstranten berufen fühlt und in einem besinnlichen Moment eventuell auch einmal über seinen höchst persönlichen Anteil am gesellschaftlichen Wohl- oder Übelstand in Deutschland nachdenkt, ganz gleich ob er heimatsprachlich nun "zu Weihnachten" oder "an Weihnachten" sinniert, zu etwas wirklich Großem aufgerufen: LESBOS endlich zu einem SKANDAL werden lassen!

(...)

Aber auch wer es ein zwei Nummern kleiner mag, kann in seinem unmittelbaren Umfeld fündig werden und mithelfen, sich selbst, seinen Nächsten und seinen Nachbarn eine Last von den Schultern zu nehmen. Das Gefühl der Machtlosigkeit abstreifen, Zukunftsängste nehmen und Zuversicht zurückgeben. Ja, es gibt sie noch, die guten Weihnachtsgeschichten!

Hier ordnen wir auch den "Fall Erholungsanlage Blankenburg" ein (nicht zu verwechseln mit der sogenannten "Anlage Blankenburg" - siehe unten). Wie weit dieser scheinbar nur regionalspezifische Sonderfall tatsächlich in die "höhere" Landespolitik hineinwirkt, wird sich zeigen. Der 5. Teil dieser Dokumentation beleuchtet den aktuellen Stand - siehe unten).

Zunächst aber zur Begriffsklärung:

Die frühere sog. "KGA Blankenburg", auch "Kolonie Blankenburg" genannt (s.u. Zeitungsartikel vom 14.10.1992), war zur DDR-Zeit eine vom Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK) als "Kleingartenanlage" verwaltete Siedlung, die zwischen Blankenburg und Heinersdorf im Nordosten Berlins liegt. Diese Siedlung wurde - später als "Anlage Blankenburg" bezeichnet, nach dem Mauerfall - ungeachtet des bundesdeutschen Rechts - noch knapp 15 Jahre als vermeintliche "Kleingartenanlage" weiter - bis zum 2. April 2004.

Aber der Reihe nach:

Unsere Chronologie beginnt im Jahr 1990

- vor dem 03.10.1990 -
- Der Kreisvorstand Pankow vom Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK) war hier zur DDR-Zeit vom Staat als Zwischenpächter eingesetzt.
- Grundstücke, Wege, Vereinshaus, Wasser/Wasserleitungen waren in der DDR Volkseigentum!
- Die Bewohner und Grundstücksnutzer in der sog. "KGA Blankenburg" hatten mit dem VKSK "Kleingarten-Nutzungsverträge zum Zwecke der kleingärtnerischen Bodennutzung" abgeschlossen (vgl. VKSK-Nutzungsvertrag aus dem Jahr 1985):



- am 03.10.1990 -
- Volkseigentum wird zu Eigentum des LANDES BERLIN

- der VKSK bleibt zunächst Zwischenpächter

Zur Erinnerung: auch in Berlin-Pankow gilt seit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 das bundesdeutsche Recht!

- 1991 -
- Der VKSK hatte sich zum 31.12.1990 aufgelöst. Der Deutsche Siedlerbund e.V. (DSB) und andere Verbände können eine Rechtsnachfolge NICHT nachweisen (u.a. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 2004, Az. III ZR 179/04) - Das LAND BERLIN wird Rechtsnachfolger des VKSK.

- 13.05.1991 -
- mit der Eintragung ins Vereinsregister beim AG Charlottenburg (VR 10831 B) entsteht der eingetragene Verein als "juristische Person" mit eigener Rechtspersönlichkeit: "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." (siehe 3. Teil)

- 1991 -
- Das LAND BERLIN setzt als neuen Zwischenpächter für die sog. "KGA Blankenburg" den Bezirksverband der Kleingärtner Berlin-Weißensee e.V. ein...
- Altverträge gelten weiter / neue Pachtverträge müssen jedoch zur Rechtswirksamkeit ab sofort mit dem Zwischenpächter abgeschlossen werden

- 14.10.1992 -
- Artikel im BERLINER ABENDBLATT (Anzeigenblatt der Berliner Zeitung)




- 21.05.1993 -
Abgeordnetenhaus von Berlin - Drucksache 12/2933 - Kleingartenkonzept -

--> LINK zur AGH Drucksache 12/2933 - Kleingartenkonzept vom 21. Mai 1993 <--


Auszüge mit konkretem Bezug zur sog. "KGA Blankenburg":

Erstellung eines Kleingartenkonzeptes - Abgeordnetenhaus von Berlin am 21. Mai 1993

2.413 Umwandlung und Erhalt von Kleingärten
Einige Kleingartenflächen könnten aus dem "Kleingartenstatus" entlassen und in Wohngebiete umgewandelt werden, da sie auf Grund ihrer Lage auch für eine bauliche Entwicklung geeignet sind. Die Flächen haben in der Realität bereits überwiegend den Charakter von Wohngebieten angenommen (starke bauliche Verfestigung, hoher Anteil an bewohnbaren Baulichkeiten). Dies trifft z. B. zu für die Kolonien Blankenburg. Rennbahn, Florafreunde, Biesenhorst I, sowie für die Kolonien westlich des Wasserwerkes in Späthfelde.

Wenn Einvernehmen mit Nutzern, Verbänden und dem Land Berlin oder anderen Eigentümern herstellbar ist (bisher nur in Blankenburg), könnten die Flächen im Flächennutzungsplan, gegebenenfalls auch in Änderungsplänen zum Flächennutzungsplan mit parallelen Bebauungsplänen als Wohnbauflächen dargestellt werden. Auf der Grundlage von stadt-/ landschaftsplanerischen Konzepten können Bebauungspläne für "Allgemeine Wohngebiete" entwickelt werden, die der Eigenart der Gebiete Rechnung tragen und gleichzeitig Verdichtungsmöglichkeiten aufzeigen. Mit den Bewohnern sind zeitlich- und sozialverträgliche Modelle der Umwandlung abzustimmen, auf die Belange der Kleingärtner ist besonders Rücksicht zu nehmen. Einvernehmlich sind angemessene beidseitige Ausgleichs- und Ersatzregelungen zu treffen.

BLANKENBURG

Großräumiges zusammenhängendes Kleingartengebiet im nordöstlichen Stadtrandbereich. Das Gebiet, direkt an der S·Bahn und der BAB gelegen, ist Bestandteil der Entwicklungsachse Karow-Blankenburg.

Innerhalb des Stadtgefüges kommt dem Gebiet zur Zeit die Funktion der Vernetzung des Außenraumes mit den Grünstrukturen entlang der Panke und dem Nordgraben mit entsprechender Bedeutung für das Stadtklima zu. Angesichts von Entwicklungsabsichten im Fließtal Weißensee bzgl. Wohnungsbau und Gewerbe ist eine Beeinträchtigung dieser Funktion zu erwarten.

Innerhalb des Kleingartengebietes bilden der Fließgraben und kleinere Seitengräben die bedeutendsten Strukturelemente. Eine fußläufige Vernetzung zum Pankegrünzug ist auf Grund der Barrierewirkung der BAB und S-Bahn nur vereinzelt gegeben.

Die Kleingartenkolonien sind alle stark bis sehr stark baulich verfestigt und entsprechen in keiner Form dem BKleingG.

Auf Grund der Lage der großen Kleingartenfläche an der zukünftigen Entwicklungsachse sowie ihrer hohen Lage- und Erschließungsgunst werden hier im Einvernehmen mit den Bewohnern und dem Kleingartenverband Pläne für ein Wohngebiet verfolgt. Wo und in welchem Umfang Kleingartenflächen von diesen Planungen betroffen sind, muß im Rahmen der weiteren Planungsschritte erarbeitet und abgestimmt werden.

Ein Rahmengutachten soll in Zusammenarbeit mit einer Arbeitsgruppe der Betroffenen Aufschluß u. a. über folgende Fragestellungen geben:
- Wohnungsbaupotentiale (Quanten und Qualitäten)
- Umfang und Lage verbleibender Kleingartenparzellen
- Maßnahmen sozialverträglicher Umsetzungen
- Auswirkungen übergeordneter Verkehrsplanungen.

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- 1994 -
- FNP - der Flächennutzungsplan weist das Gebiet der ehemaligen sog. "KGA Blankenburg" als Wohnungsbaufläche aus

- 01.10.1994 - Sachenrechtsbereinigungsgesetz tritt in Kraft (Eigentum/Erbbaupacht = Eigentum auf Zeit - 90 Jahre)
- 01.01.1995 - Schuldrechtsanpassungsgesetz tritt in Kraft (gilt für alle Nutzungsverhältnisse, die nicht unter das Sachenrechtsbereinigungs fallen)
- 01.06.2002 - Gesetz zur Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes tritt in Kraft
- "Praktische Hinweise für Eigentümer und Nutzer" (Brigitte Zypries Bundesministerin der Justiz / 2002):

........................ - --> LINK zu "Praktische Hinweise für Eigentümer und Nutzer" 2002 <--




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- 16.12.1999 -
Bundesgerichtshof BGH III ZR 89/99 Urteil zu "im Sinne des BKleingG § 20a Nr 1"
(Qualifikation eines in der ehemaligen DDR begründeten Nutzungsverhältnisses an einem Grundstück im Beitrittsgebiet als Kleingartennutzungsverhältnis iSd BKleingG § 20a)

Leitsatz:
"Ob ein zwischen dem Eigentümer eines in der ehemaligen DDR gelegenen Grundstücks und dem früheren Kreisvorstand des Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK) geschlossener 'Hauptnutzungsvertrag', durch den das Grundstück dem Kreisvorstand 'zum Zwecke der kleingärtnerischen Nutzung und Freizeiterholung' durch seine Mitglieder überlassen wurde, als Kleingartennutzungsverhältnis im Sinne des BKleingG § 20a Nr 1 anzusehen ist, bestimmt sich maßgeblich nach der am 3. Oktober 1990 vorherrschenden, tatsächlich ausgeübten Art der Nutzung. Abzustellen ist hierbei auf den Charakter der gesamten Anlage, nicht einzelner Parzellen."

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Zwei Jahre später kam es nach einer Klage des Bezirksamts Pankow gegen einen Pächter in der "Anlage Blankenburg" (Abt. 1) im Rechtsstreit um die Zahlungspflicht von sog. "Wohnlaubenentgelt" zum Eklat und zu vier (!) folgenschweren Gerichtsurteilen bei denen das Bezirksamt in allen Instanzen unterlegen war:

- 19.09.2001 - 1. Amtsgericht Pankow/Weißensee Az. 7 C 191/01 - Urteil zu Wohnlaubenentgelt in Abt. 1
...
- 29.07.2002 - 2. Landgericht Berlin Az: 61 S 474/01 Berufung zu Wohnlaubenentgelt in Abt. 1

........................ - --> LINK zum Berufungsurteil des Landgerichts vom 29. Juli 2002 <--

ANMERKUNG:
In den zitierten Urteilen gibt es Schwärzungen, die auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus 09/2015 (Az. 1 BvR 857/15) zurückgehen, nach der die Entscheidungen der deutschen Zivilgerichte grundsätzlich öffentlich zugänglich zu machen sind. Diese müssen aber vor einer Veröffentlichung anonymisiert werden. Urteile, die nicht in digitaler Form vorliegen, sondern aus einem analogen Archiv stammen, müssen daher vor der Herausgabe von den Verantwortlichen der Gerichte per Hand bearbeitet werden. Dies geschieht ersichtlich in Eile und mit variabler Sorgfalt - und wohl auch in Abhängigkeit vom jeweils gerade verfügbaren Edding... Was jedoch grundsätzlich nichts an der Authentizität und Rechtswirksamkeit der jeweiligen gerichtlichen Entscheidungen ändert.


--> Wer auf die Aktenzeichen achtet, erkennt im Berufungsurteil des Landgerichts vom 29.07.2002 problemlos, dass es sich bei den nachfolgenden Urteilen zweifelsfrei um das Verfahren zur "Anlage Blankenburg" handelt! <--







- 05.02.2004 - 3. Bundesgerichtshof 3. Zivilsenat Az: BGH III ZR 331/02 Revisionsurteil zu Wohnlaubenentgelt Abt. 1

........................ - --> LINK zum Revisionsurteil des Bundesgerichtshof vom 5. Februar 2004 <--

- 02.04.2004 - 4. Landgericht Berlin Az: 65 S 83/04 Endurteil zu Wohnlaubenentgelt in Abt. 1
........................ - diverse konkrete Feststellungen des Gerichts nach ausgiebiger Ortsbegehung der Richter in der "Anlage Blankenburg":
........................ - die Richter erkennen eine Vielzahl von Merkmalen einer Wohnsiedlung!

........................ - --> LINK zum Endurteil des Landgerichts vom 2. April 2004 <--







- 2. April 2004 - Rechtskraft des abschließenden Urteils des Landgerichts Berlin im o. g. Verfahren.


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Bald darauf tauchte erstmals der Begriff "Erholungsanlage" auf, mit dem zunächst nur Eingeweihte etwas anfangen konnten.

Auch ein plötzlich an prominenter Stelle in der "Anlage" angebrachtes Hinweisschild, das üblicherweise nach dem Berliner Grünanlagengesetz zur Kennzeichnung von gewidmeten öffentlichen "Grün- und Erholungsanlagen" dient, sorgte für Verwunderung (siehe Foto).





Versuche mittels Recherchen in Verordnungen, Gesetzen und per Nachfragen das Geheimnis der Neuschöpfung "Erholungsanlage Blankenburg" zu lüften, führten zu keinem eindeutigen Ergebnis. Fest steht, dass das Gelände der ehemaligen sog. "Kleingartenanlage Blankenburg" zweifelsfrei zu keinem Zeitpunkt eine gewidmete öffentliche Grün- und Erholungsanlage war!

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In der Berliner Bauordnung (BauO Bln) kommt der Begriff "Erholungsanlage" nicht vor.

In der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zum bundesdeutschen Baugesetzbuch (BauGB) werden einzig unter § 10 die "Sondergebiete, die der Erholung dienen" benannt. Hierzu zählen: "Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete, Campingplatzgebiete".

Im Absatz (2) heißt es: "Für Sondergebiete, die der Erholung dienen, sind die Zweckbestimmung und die Art der Nutzung darzustellen und festzusetzen."

Auch dies ist für die frühere "Anlage Blankenburg" nie erfolgt.

Auf die Presseanfrage vom 15.11.2020: "Im amtlichen Verzeichnis der gewidmeten Berliner 'Grün- und Erholungsanlagen' findet sich kein Eintrag zur sogenannten 'Erholungsanlage Blankenburg'. Frage: Welcher rechtlich normierten Gebietsform ist der Bereich der ehemaligen 'Kleingartenanlage-Blankenburg' nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) heute zugeordnet?" erteilte das Bezirksamt Pankow am 20.11.2020 die eindeutige Auskunft:

"Die Anlage Blankenburg ist keiner Art der baulichen Nutzung nach BauNVO zuzuordnen."

Bei dieser amtlichen Bestätigung fällt sofort auf, dass man den frei erfundenen und zuvor tausendfach verwendeten Phantasiebegriff "Erholungsanlage Blankenburg" auf konkrete Nachfrage NICHT bestätigen wollte!

Anmerkung: die Pressestelle des Bezirksamts Pankow unterfällt der Zuständigkeit des Bezirksbürgermeisters Sören Benn (DIE LINKE.)

Selbst der Begriff "Anlage Blankenburg" wurde (seit 2011) bereits aus den offiziellen Grundbuchblättern getilgt. Hier nur ein exemplarisches Beispiel eines Eigentümers aus dem Papstfinkweg (vgl. Grafik/Auszug aus dem Grundbuchblatt von 2016):

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Auch gibt es nach amtlicher Auskunft des Bezirksamts Pankow vom 20.11.2020 keine Kleingärten mehr.

Auf die konkrete Presseanfrage "Wieviele der ... landeseigenen Grundstücke/Parzellen in der 'Erholungsanlage Blankenburg' (EA - Abt. 1 bis Abt. 7) sind derzeit noch zur 'kleingärtnerischen Nutzung' verpachtet?" lautete die unmissverständliche Antwort: "keine"...

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FAZIT :

Das Gelände der früheren DDR-Kleingartenanlage "Blankenburg" mit ihren bereits damals für Kleingärten viel zu großen Grundstücken ist heute bzw. schon seit dem 01.01.2005 auch rechtlich keine "Kleingarten-" oder sonstige "Anlage" mehr, sondern schlicht und einfach eine Wohnsiedlung mit Eigentümern von Grundstücken mit Wohnhaus, Erbbaupächtern mit Eigentumshäusern auf einem auf 90 Jahre gepachteten Grundstück sowie Mietern (ehemalige Pächter) mit ihren Eigenheimen (Wohn- oder Wochenendhäusern) auf unbefristet gemieteten Grundstücken - mitten in der Groß- und Bundeshauptstadt Berlin (und nicht etwa am Stadtrand)!

Die Siedlung "Südwest-Blankenburg" ist demnach eine von vier Blankenburger Wohnsiedlungen (siehe Karte), auch wenn einige Straßen und Wege hier schmaler sind als andere und vielfach auch noch Befestigungen fehlen (vgl. auch zu den Themen "Privatwege", "Binnenwege", "zu § 34 und § 35 BauGB" - im 4. Teil - siehe unten).





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Anmerkung:

Ein Verein ist faktisch und rechtlich KEINE Anlage und der "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." ist ein eingetragener Verein und KEINE "Erholungsanlage" - Das Gelände der sog. "KGA Blankenburg" gehörte nachweislich weder in der Vergangenheit noch gegenwärtig dem o. g. Verein... Auch wenn heute noch - 16,5 Jahre nach dem gerichtlich rechtskräftig festgestellten Ende der bis dahin rechtswidrigen Verwaltung als sog. "Kleingartenanlage Blankenburg" - in der Vereinssatzung vom "Gelände des Vereins" die Rede ist: "§ 11 Abs. 1: Das Gelände des Vereins ist aufgrund seiner Größe traditionsgemäß in Abteilungen unterteilt..." (mehr dazu im 3. Teil - siehe unten)

Ende 1. Teil
[Redaktion | 23.12.2020]
[letzte Aktualisierung: 22.10.2021]




Hinweise, Ergänzungen oder Nachfragen werden gern entgegengenommen und auf Wunsch vertraulich behandelt.


2. - Die ersten Jahre nach dem Schock (2002-2005)

2. Teil - A - (25. Dezember 2020)



Burkhart Kleinert (PDS) Bezirksbürgermeister von 2001 bis 2005
(Foto ganz rechts) mit seinen 5 Bezirksstadträten

Zu den Amtszeiten und Funktionen siehe Bezirksamts Präsentation vom 22.09.2006 - HIER KLICKEN

Während es im 1. Teil zunächst um die Entwicklung der sog. "Kleingartenanlage Blankenburg" bis zu deren rechtlichen Ende durch rechtskräftige richterliche Urteile (Endurteil zum konkreten Fall der sog. "KGA Blankenburg" nach Ortsbegehung - Landgericht Berlin Az: 65 S 83/04 - Urteil vom 02.04.2004 - siehe oben) ging, wird im 2. Teil der konkrete Umgang mit der Situation nach dem Urteil vom 02.04.2004 durch die Verantwortlichen in und außerhalb der Behörden, insbesondere im Stadtbezirk Pankow, chronologisch dargestellt.

Ganz offensichtlich war man in Pankow sowohl im Bezirksamt als auch unter den Abgeordneten in der BVV von der plötzlich radikal veränderten Rechtslage bei mehreren bis dahin sog. "Kleingartenanlagen" im Bezirk überrascht worden. Hinzu kam, dass unter den betroffenen Siedlungen ausgerechnet auch einige der größten waren, wie etwa Blankenburg, Einigkeit und Gravenstein.

Allerdings darf nicht vergessen werden, dass diese Problematik hausgemacht und letztlich seit 2002 auch bereits absehbar war.

Zur Erinnerung an die Ausgangslage:

Der vom Bezirksamt Pankow eingesetzte Zwischenpächter der sog. "KGA Blankenburg", der Bezirksverband der Kleingärtner Berlin-Weißensee e.V. verschickte offenbar im Auftrag des Eigentümers (Land Berlin) eigene Rechnungen über ein sogenanntes "Wohnlaubenentgelt" an die Dauerbewohner mit eigenen Häusern, die nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz als Käufer oder Erbbaupächter der genutzten Grundstücke infrage kamen. Hier z.B. eine Rechnung aus 12.2002:



Mehrere Rechnungsempfänger in den sog. "Kleingartenanlagen" in Pankow wehrten sich und verweigerten die Zahlung. Darauf schritt das Bezirksamt Pankow als Vertreter des Eigentümers auf den Plan und zog in mehreren Verfahren gegen die Grundstücksnutzer vor Gericht. In der 1. Instanz war dies zunächst das zuständige Amtsgericht Pankow/Weißensee. Das Amtsgericht erkannte jedoch den Zahlungsanspruch in mehren Fällen nicht an, worauf das Bezirksamt im Berufungsverfahren vor das Landgericht Berlin zog. Soweit man auch beim Landgericht unterlag, ließ das Bezirksamt aber nicht locker, sondern ging jeweils in Revision und erzwang so die Überprüfung der Entscheidungen der Berliner Richter durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

So auch im Verfahren gegen einen Grundstücksnutzer aus der damaligen Abt. 1 der sog. "Kleingartenanlage Blankenburg", das mit einer Grundsatzentscheidung von weitreichender Bedeutung für alle Beteiligten rund um die sog. "KGA Blankenburg" endete (vgl. siehe oben - 1. Teil).

Das besondere Dilemma, insbesondere für die bisherigen Verwalter, auch der anderen betroffenen sog. "Kleingartenanlagen" im Bezirk, brach aber nicht plötzlich herein, sondern war absehbar, weil seit 2002 immer mehr Gerichtsverfahren mit dem gleichen negativen Ausgang für das Bezirksamt Pankow verloren gingen. Hier zwei Beispiele:

LINKs - vgl.:

- 24.07.2003 - Bundesgerichtshof - BGH III ZR 203/02 - (Urteil zur sog. "KGA Frohsinn")

- 18.03.2004 - Bundesgerichtshof - BGH III ZR 180/03 - (Urteil zur sog. "KGA Einigkeit")

Im Februar 2004 hatte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung den Kleingartenentwicklungsplan Berlin vorgelegt. Auch hier wurde der o. g. Problematik bereits Rechnung getragen und die sog. "Kleingartenanlage Blankenburg" unter der Rubrik "Nur bedingt gesicherte Kleingärten" erwähnt:

"...Desweiteren sind hier die Anlagen erfasst, die auf eigenen Wunsch in Wohngebiete umgewandelt werden sollen (z.B. Blankenburg)."

- LINK - Kleingartenentwicklungsplan Berlin - Februar 2004

In seinem Urteil vom 17.06.2004 äußerte sich der 3. Senat des Bundesgerichtshofs zur Klarstellung der vorangegangenen o. g. Urteile zu Kleingartenanlagen und insbesondere zum "zulässigen Anteil der reinen Erholungsnutzung" konkret und umfangreich in einem Verfahren aus Thüringen (AG Suhl / LG Meiningen):

- 17.06.2004 - Bundesgerichtshof - BGH III ZR 281/03

- einige Zitate folgen: .....

Kurz darauf reagierte das Bezirksamt Pankow und schafft zunächst klare Verhältnisse. In der Sitzung vom 22.06.2004 wurde die "Beendigung ...." beschlossen und kurz darauf umgesetzt ( s.u. --> LINK --> BVV-Drs. V-0758 <---)

- 30.06.2004 -
Das Bezirksamt kündigt dem Bezirksverband der Kleingärtner Berlin-Weißensee e.V. den Zwischenpachtvertrag und den Verwaltervertrag für die bis dahin sog. "Kleingartenanlage Blankenburg" zum 31.12.2004


- 14.07.2004 -
Anschreiben an die damaligen Pächter in der sog. "KGA Blankenburg" mit Kündigung der Unterpachtverträge wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage durch den Bezirksverband der Kleingärtner Berlin-Weißensee e.V.:




- 01.09.2004 -
Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow (BVV) wird über die Vorgänge jedoch erst mit der "Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG" vom 10.08.2004 in der BVV-Sitzung vom 01.09.2004 informiert:

--> LINK --> BVV-Drucksache V-0758 / 04





- 29.09.2004 -
Antrag der PDS-Fraktion

--> LINK --> BVV-Drucksache V-0803 / 04

- 30.11.2004 -
Schlussbericht zum Antrag der PDS-Fraktion "Pachtverträge zu Kleingartenanlagen"

--> LINK --> BVV-Drucksache Schlussbericht V-0803 / 04

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- 21.12.2004 -
Beschluss des Bezirksamts - BVV-Drs. V-0895 / 04
<-- Ergebnis mehrerer Anfragen beim Bezirksamt: "NICHT VERFÜGBAR, weil nicht öffentlich"

Der Beschluss wird im Folgebeschluss vom 27.09.2006 - Drs. V-1331 / 06 - erwähnt (siehe unten - 2. Teil - B-).

"Mit der Vorlage zur Kenntnisnahme – Nr. V – 895/2004 - vom 21.12.2004 wurde darüber informiert, dass es sich bei der Anlage 'Blankenburg' um keine Kleingartenanlage im Sinne des Bundeskleingartengesetzes handelt. Die Verwaltung wurde deshalb dem Immobilienservice ab dem 01.01.2005 übertragen."

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- 07.01.2005 -
Bekanntgabe - Vorlage zur Kenntnisnahme für die BVV gem. § 15 BezVG:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 21.12.2004 beschlossen:

"3. Die sich im Fachvermögen des Amtes für Umwelt und Natur befindenden Flurstücke der Anlagen "Blankenburg" und "Rennbahn" werden zum 1.1.2005 in das Finanzvermögen des Bezirksamtes übertragen..." u.a.m.

--> LINK --> BVV-Drucksache V-0887 / 05

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- 09.02.2005 -
Artikel in der Berliner Woche (Anzeigenblatt der Berliner Morgenpost) "Kleingärtner oder Siedler"



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- 15.02.2005 -
"Gutachten über die Auswirkungen von Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) zu den Voraussetzungen für das Bestehen von Kleingartenanlagen"


---> LINK ---> Gutachten vom Wissenschaftlichen Dienst beim Abgeordnetenhaus Berlin

- 01.06.2005 - BVV-Pankow lehnt ursprünglichen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich ab

--> LINK --> BVV-Drucksache V-0847 / 04

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- 07.06.2005 - Bürgermeister Kleinert (PDS) beschließt offenbar im Alleingang,
jedenfalls inhaltlich entgegen dem BVV-Beschluss vom 01.06.2005 (siehe oben V-0847/04):


--> LINK --> Bezirksamt-Beschluss Drs. V-1067 / 05 <--- (17 Ausfertigungen)

- 15.06.2005 - 33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin (BVV)
Die BVV-Pankow nimmt den Beschluss vom 07.06.2005 (V-1067) als letzten Tagesordnungspunkt: Ö 2.33 (gegen 22:oo Uhr) ohne Aussprache zur Kenntnis...


--> LINK --> BVV-Drucksache V-1020 / 05

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- 16.11.2005 -
104. Sitzung des Hauptausschusses - 03 - Pankow - Bürgermeister Kleinert (PDS) berichtet (Sachstandsbericht)

--> LINK --> Bezirksamt-Drucksache 3689 / 06 vom 31.01.2006

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Ende 2. Teil - A -
[Redaktion | 25.12.2020]
[letzte Aktualisierung: 22.10.2021]



Hinweise, Ergänzungen oder Nachfragen werden gern entgegengenommen und auf Wunsch vertraulich behandelt.


3. - Grünes Licht für den "Pankower Weg" (2005-2006)

2. Teil - B-1 (26. Dezember 2020)




Matthias Köhne (SPD) Bezirksbürgermeister von 2006 bis 2016
  (Foto Mitte) mit 4 Bezirksstadträten

Zu den Amtszeiten und Funktionen siehe Bezirksamts Präsentation vom 22.09.2006 - HIER KLICKEN

Im 2. Teil - A - stand das Vorgehen von Politik, Verwaltung und den unmittelbar Betroffenen im Zeitraum vor und nach mehreren Gerichtsurteilen, insbesondere nach dem Endurteil zum konkreten Fall der sog. "KGA Blankenburg" nach Ortsbegehung - Landgericht Berlin Az: 65 S 83/04 - Urteil vom 02.04.2004 - siehe oben) im Zeitraum ab 2002 bis 2005 im Fokus.

Im 2. Teil - B - sollen in chronologischer Abfolge die wichtigsten Ereignisse ab dem Jahr 2006 betrachtet werden. Zunächst stehen die Amtshandlungen der Verantwortlichen im Bezirksamt Pankow im Mittelpunkt, die zum Teil mit vielbeachteten Sondermaßnahmen versuchten, die Probleme in den acht Pankower Siedlungen zu lösen, die zuvor fälschlich als "Kleingartenanlagen" verwaltet wurden, nun aber nach bundesdeutschem Recht auch offiziell keine "KGA's" mehr waren.

Im Rückblick entsteht hier unübersehbar der Eindruck, dass man einerseits mit der Situation überfordert schien und andererseits mit diversen "kreativen Lösungen" bemüht war, die Realität den Vorgaben der Gerichtsentscheidungen anzupassen, anstatt die Urteile der höchsten Richter anzuerkennen und diese nach den gesetzlichen Vorgaben auch umzusetzen.

Dabei war man offenkundig im Spannungsfeld zwischen Personalnot, parteipolitischen Interessen und der Verpflichtung zur Haushaltssanierung hier und da auf rechtliches Glatteis geraten. Dies führte nicht nur im Bereich der früher sog. "Kleingartenanlage Blankenburg" zu teilweise konspirativen Vertragsverstrickungen und gegenseitigen Abhängigkeiten mit Akteuren, auf die man im Bezirksamt Pankow meinte, nicht verzichten zu können. Dass diese wiederum ihre über Jahrzehnte verfestigten Organisations- und Machtstrukturen vor Ort in den Siedlungen geschickt für sich zu nutzen wussten, muss dabei niemanden verwundern (siehe unten 3. Teil).

Zunächst musste jedoch die Zustimmung von den zuständigen Senatsverwaltungen und die Kenntnisgabe beim Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses eingeholt bzw. erledigt werden.

Freigabe für den "Pankower Weg"

Noch im Jahr 2005 hatte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf Initiative des Pankower Bezirksamts eine "Arbeitsgruppe Zukunft der Kleingartenanlagen" gebildet. Dieser gehörten unter der Federführung des späteren Pankower Bezirksbürgermeisters, Matthias Köhne (SPD), die für das Kleingartenwesen zuständigen Bezirksstadträte aller Bezirke sowie die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Finanzen an.

Im Abschlussbericht der Arbeitsgruppe vom 23.05.2005, die sich wegen der Pankower Probleme mit dem Thema:

"Politische Konsequenzen aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes für das Kleingartenwesen in Berlin"

befasst hatte, wurde einleitend höchst aufschlussreich zur Ausgangslage festgestellt:

"Seit Jahren befindet sich das Bezirksamt Pankow in gerichtlichen Auseinandersetzungen mit denjenigen Kleingartenpächtern, die es ablehnen, die nach dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) erhobenen Zahlungen (insbesondere Wohnlaubenentgelt) zu leisten. Das Bezirksamt und die Bezirksverbände der Kleingärtner haben auf der Grundlage des Bundeskleingartengesetzes versucht, die Rückstände einzuklagen. Letztlich führten die Verfahren zu der Feststellung, dass es sich um keine Kleingartenanlagen seit dem 03.10.1990 handelt."

In der Folge wurden vier verschiedene Lösungen für das "Pankower Problem" vorgestellt, in der letztlich nur eine Variante rechtlich praktikabel schien. Unter den "Möglichen Varianten für die Verwaltung von Kleingartenanlagen durch die Bezirksämter" hieß es unter Punkt c):

"Die Anlagen, die vom BGH konkret als keine Kleingartenanlagen eingestuft werden, werden nicht mehr auf der Grundlage des BKleingG verwaltet (Pankower Weg). Diese Variante entspricht den juristischen und haushaltsrechtlichen Anforderungen, benachteiligt jedoch diejenigen Parzellennutzer, deren Parzelle für sich genommen den Anforderungen des BKleingG entspricht, aber verwaltungsmäßig nicht mehr als Kleingarten betrachtet werden kann."

Abschließend wurde zum weiteren Verfahren vereinbart:

"Die Bezirksämter als Vertreter des Grundstückseigentümers sind aufgefordert, alle juristischen Wege konsequent auszuschöpfen, um den derzeitigen Zustand zu beseitigen, dass Parzellennutzer ihren Pflichten auf Zahlung der Pacht bzw. des Wohnlaubenentgelts nicht nachkommen.

Wenn letztinstanzlich festgestellt wird, dass eine bestimmte Kleingartenanlage nicht auf der Grundlage des BKleingG verwaltet werden kann, muss das entsprechende Bezirksamt die notwendigen Konsequenzen ziehen und die Verträge der geänderten Rechtslage anpassen."


Diesem Vorschlag hatten die Bezirksstadträte für Bauen, Wohnen und Umwelt in der Sitzung am 25. August 2005 zugestimmt. Damit war das Bezirksamt auf dem "Pankower Weg" angekommen.

LINKs - vgl.:

Abschlussbericht der "Arbeitsgruppe Zukunft der Kleingartenanlagen" vom 23. März 2005
(Bericht von Senatorin für Stadtentwicklung Ingeborg Junge-Reyer an Hauptausschuss vom 28.02.2006)


- 07.04.2006 -
Zitat: "Der Hauptausschuss hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen:

Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zu berichten, welche Kleingartenanlagen in Berlin nicht mehr als Kleingartenanlage geführt werden würden, würden die Kriterien des Grundsatzurteils des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2003 angewandt.“

LINK --> Bericht Bezirksamt Pankow zu Inaugenscheinnahme durch Gerichte
(Bericht von Senatorin für Stadtentwicklung Ingeborg Junge-Reyer an Hauptausschuss vom 07.04.2006)


- 02.08.2006 -
„Der Senat wird gebeten, gemeinsam mit dem BA Pankow die Höhe der Pachten für Parzellen in Kleingartenanlagen zu überprüfen, die gegenwärtig im FNP als Wohngebiet ausgewiesen sind und mit Wohnbebauung genutzt werden, und dem Hauptausschuss zu berichten.“

LINK --> Bericht Bezirksamt Pankow zu Inaugenscheinnahme durch Gerichte
(Bericht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung an Hauptausschuss vom 02.08.2006)


Auffällig ist bei den o. g. Berichten auf Senatsebene, dass die Kategorie "Erholungsanlage" im Sprachgebrauch im Zusammenhang mit den ehemaligen sog. "Kleingartenanlagen" nicht existiert und "Die Bezirksämter als Vertreter des Grundstückseigentümers" unmissverständlich als untergeordnete Behörde des Landes Berlin benannt werden - und eben NICHT als Eigentümer der betreffenden Flächen. Eine kleine aber grundsätzlich bedeutungsvolle Feinheit in der Darstellung der wahren Rechtsverhältnisse vor Ort, die man im Bezirksamt Pankow fortan jedoch äußerst großzügig zum eigenen Vorteil auszulegen bereit war...

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Ende 2. Teil - B-1 -
[Redaktion | 26.12.2020]
[letzte Aktualisierung: 22.10.2021]



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4. - Gutachten / Verwaltungshelfer / Diener zweier Herren (2006-2007)



Die Geburtsstunde der "Pankower Erholungsanlagen"

Bereits im Oktober 2004, also noch vor dem zum 31.12.2004 angekündigten Ende der von den Gerichtsurteilen betroffenen vermeintlichen "Kleingartenanlagen", welches durch die Kündigung des Bezirksamts Pankow vom 30.06.2004 eingeleitet worden war, wurde über die Folgen der Entscheidung in verschiedenen Ausschüssen der BVV-Pankow diskutiert und beraten.

Für die zukünftig vom Bezirksamt zu bewältigende Aufgabe der direkten Verwaltung der früheren sog. "Kleingartenanlagen" im Bezirk wurde ein zusätzlicher Personalbedarf von 22 Arbeitskräften kalkuliert (vgl. Protokoll vom 28.10.2004)


--> LINK -->
Bestätigtes Protokoll der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur - Teil 1
- als gemeinsame Sitzung mit dem Finanzausschuss - vom 28.10.2004

( .... )

Nach dem zum Stichtag, dem 01.01.2005, die Verwaltung der landeseigenen Grundstücke in den früheren sog. "Kleingartenanlagen" auf das Bezirksamt Pankow übergegangen war, wurden die verschiedensten Maßnahmen ergriffen und u. a. auch Verträge mit sogenannten "Verwaltungshelfern" abgeschlossen.

Zunächst ging es darum, die Pachtverträge der bisherigen "Kleingärtner" auf das BGB-Recht umzustellen. Dazu wurde neue Verträge, nunmehr allerdings "Miet-Verträge", für die früheren Pachtgrundstücke erstellt und den Nutzern angeboten.

Zuvor wurden vom Bezirksamt Pankow für alle betroffenen Grundstücke der früheren sog. "Kleingartenanlagen" "Gutachten über das ortsübliche Nutzungsentgelt" in Auftrag gegeben.

Für das Gebiet der früheren sog. "KGA Blankenburg" wurde die Sozietät der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure "Bartels-Burneleit-Jürgens-van.Kenenade" in 10965 Berlin-Kreuzberg zur Erstellung von zwei Gutachten beauftragt. Eines für den westlichen Teil und eines für den östlichen Teil des Territoriums (vgl. Gutachten - W - vom 06.04.2006 und Gutachten - O - vom 18.04.2006).


--> LINK ---> Gutachten - W - westlicher Teil vom 06.04.2006

--> LINK ---> Gutachten - O - östlicher Teil vom 18.04.2006

Die höheren Entgelte, die auf der Grundlage der neuen vom Bezirksamt vorgelegten Mietverträge für die Nutzung der bisher gepachteten Grundstücke zu zahlen waren, stießen erwartungsgemäß auf wenig Zustimmung bei den Betroffenen. Es kam in mehreren der ehemaligen sog. "Kleingartenanlagen" zu heftigem Widerstand. So auch in Blankenburg, wo der hiesige "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." mit intensivster Unterstützung des damaligen Vereinsanwalts, Rechtsanwalt Knobbe, zeitweilig sogar mit dem Bezirksamt wegen einer vom Vereinsvorstand beabsichtigten "Selbstverwaltung" verhandelt hatte (vgl. 3. Teil).

Wegen des erheblichen Widerstandes, der dem Bezirksamt Pankow insbesondere von den mitgliederstarken Kleingärtnervereinen aus den größten der bisherigen Anlagen entgegenschlug, kam man auf die naheliegende Lösung, mit der man zunächst alle bestehenden Probleme einvernehmlich zu klären gedachte:


Die Vereine selbst, vertreten durch ihre Vorstände, als sogenannte "Verwaltungshelfer" in die zukünftige bezirksgesteuerte Verwaltung mit einzubinden!

Die vertraglich als verlängerter Arm der Behörde tätigen Vorstände könnten so zunächst weiter (in ihren Vereinsämtern) verbleiben. Sie waren fortan als Assistenten der Behörde im Auftrag und nach deren Weisung mit hoheitlichen Aufgaben betraut. Diese Aufgaben wurden per Vertrag festgelegt und entsprechend vergütet, während das Amt die Haftung für die Tätigkeit der "Verwaltungshelfer" weiterhin selbst übernahm. Für die frühere Anlage "Einigkeit", die zweitgrößte der von einem BGH-Urteil mit anschließender Ortsbegehung durch die Richter des Landgerichts Berlin und deren abschließender Entscheidung betroffenen Siedlungen, liegen der Redaktion mehrere Dokumente vor, die im folgenden zitiert und in Auszügen veröffentlicht werden:

Zitat aus der Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow VI-0305 vom 12.11.2007 (zur Kenntnis der BVV-Pankow am 21.11.2007):

"...gab es zwischen dem Bezirksamt und dem Vorstand des Garten- und Siedlergemeinschaft Einigkeit e.V. Beratungen zur Verwaltung der Anlage “Einigkeit” und zum beabsichtigten Vorgehen des Bezirksamtes zur Erhöhung des Nutzungsentgelts für zu Erholungszwecken genutzte Parzellen sowie zum Abschluss von Mietverträgen mit den Parzellennutzern. Im Ergebnis hat das Bezirksamt beschlossen, die als Anlage 2 beigefügte Vereinbarung zu schließen.

Die Vereinbarung zielt darauf ab, eine ordnungsgemäße Verwaltung der Anlage “Einigkeit” zu gewährleisten und Rechtsstreitigkeiten mit den Nutzern zur Durchsetzung eines ortsübliches Nutzungsentgelts zu vermeiden. Der Garten- und Siedlergemeinschaft Einigkeit e.V. verpflichtet sich in der Vereinbarung, seinen Mitgliedern zu empfehlen, das mit den Erhöhungserklärungen geforderte Nutzungsentgelt zu zahlen bzw. die angebotenen Mietverträge zu schließen (Punkt 4 der Vereinbarung)..."


--> LINK --> zum BA-Pankow-Beschluss-VI-0305-Nutzungsgebuehr-u-VERWALTUNG-der-Anlage-mit-eV-12-11-2007 <--



"Wir kämpfen für euch!"

Der Redaktion liegen amtliche Unterlagen vor, aus denen hervorgeht, dass auch der "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." seit Jahren als Verwaltungshelfer für das Bezirksamt Pankow und damit als Amtshelfer für das Land Berlin tätig war und dies bis heute noch ist (vgl. auch 3. Teil).

Das heißt letztlich, dass jeder der Betroffenen in der Blankenburger Siedlung, der sich nach dem o. g. Vertragsschluss zwischen Verein und Bezirk später im Streit mit dem Land Berlin bzw. mit dem Bezirksamt Pankow vertrauensvoll an den Vorstand mit der Bitte um Beistand gewandt hat, hätte darüber informiert werden müssen, dass der Vorstand als "Verwaltungshelfer" des Bezirksamts Pankow agiert und demnach weder der Vorstand noch der Rechtsvertreter des Vereins ein Vereinsmitglied oder einen Dritten in einer Rechtssache gegen das Land Berlin bzw. das Bezirksamt vertreten darf, die in irgendeiner Weise mit der ehemaligen sog. "Kleingartenanlage Blankenburg" zu tun hat.

Diener zweier Herren?

Der Redaktion liegen verlässliche Informationen aus verschiedenen Quellen und Dokumenten vor, dass es hier in den letzten Jahren zu diversen Mandatsübernahmen durch den Rechtsberater des Vereins für einzelne Mitglieder gekommen ist, die sich von ihm in unterschiedlichen Rechtssachen gegen das Land Berlin bzw. gegen das Bezirksamt Pankow vertreten ließen.

Das wiederholte Vorliegen einer sogenannten
"Interessenkollision" (Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen - § 356 StGB, § 43a Abs. 4 BRAO, § 3 BORA) scheint hier zunächst naheliegender, als der Glaube an den schuldbefreienden Umstand, Rechtsanwalt Auerbach könnte unwissendlich in diese schwer erklärbare Lage geraten sein, z. B. weil er vom Vorstand des Vereins über die vertragliche Bindung des Vereins als "Verwaltungshelfer" der Behörde nicht informiert worden ist...

Zitat aus dem "Anwaltsblatt" (...die Fachzeitschrift für selbständige Rechtsanwälte und Mitglieder des Deutschen Anwaltvereins. Es ist eine journalistisch geführte, wissenschaftlich orientierte Fachzeitschrift für Anwältinnen und Anwälte mit höchstem Anspruch an redaktionelle Inhalte) - Auszug aus dem Artikel von Jessika Kallenbach vom 27.11.2017:

"Parteiverrat, Interessenkollisionen oder wirtschaftliche Interessenkonflikte – kein anderes Thema des anwaltlichen Berufsrechts ist für Anwälte wichtiger. Mandatsniederlegungen und Honorarverluste drohen...

Das Verbot widerstreitende Interessen wahrzunehmen gehört zu den Grundpflichten eines jeden Anwalts und jeder Anwältin (§ 43 Abs. 4 BRAO). Schneller als gedacht, kann ein Anwalt oder eine Anwältin in Situationen geraten, wo er oder sie plötzlich auch die Interessen der Gegenseite vertritt.

Das kann nicht nur gravierende berufsrechtliche Folgen nach sich ziehen, sondern auch ein Strafverfahren wegen Parteiverrats. Mal abgesehen davon, dass sämtliche Mandate niederzulegen sind. Aufgrund der Nichtigkeit des Anwaltsvertrages gehen dem Anwalt dann auch seine Gebührenansprüche verloren.

Ein „heißes“ Thema also, wie auch die überbuchte Jahrestagung des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln am 24. November 2017 zeigte. Die Krux ist, dass die Frage, wann ein strafbarer Parteiverrat oder eine berufsrechtlich unzulässige Interessenkollision gegeben ist, oftmals schwierig zu beantworten ist. Um hier Licht ins Dunkel zu bringen, widmete sich die Jahrestagung des Instituts für Anwaltsrecht Köln einen ganzen Tag lang der Interessenkollision.

Im Fokus stand aber nicht nur die Strafnorm des Parteiverrats (§ 356 StGB) und das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen (§ 43a Abs. 3 BRAO in Verbindung mit § 3 BORA), sondern die Interessenkollision im weitesten Sinne, also auch wirtschaftliche oder persönliche Interessenkonflikte..."

---> LINK - Anwaltsblatt-Anwaltverein-Berufsrecht-Interessenkonflikte (Artikel vom 27.11.2017)

Wer sich als Betroffener angesprochen fühlt und zum Beispiel in seinen Unterlagen noch Schriftsätze aus einem Gerichtsverfahren gegen das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Pankow, findet (egal ob als Kläger oder als Beklagter), wo noch nach dem 01.01.2005 von einer "Kleingartenanlage Blankenburg", der "Erholungsanlage Blankenburg" oder auch nur von der "Anlage Blankenburg" die Rede ist, der sollte aufhorchen. Er könnte dann nämlich unter Umständen auch zu den Geschädigten gehören, wie die Mitglieder einer Gruppe von Betroffenen aus der Blankenburger Südwest-Siedlung , die sich zusammengefunden haben, um gemeinsam ihre Rechte und ggf. auch Schadenersatz einzufordern.

Kontakt: "Geschädigtengemeinschaft Erholungsanlage Blankenburg"
Tel: 030 / 76 76 73 66 - oder
Fax: 030 / 76 76 73 65 - oder
E-Mail: kontakt@bei-allem-respekt.de


Ende 2. Teil - B-2 -
[Redaktion | 27.12.2020]
[letzte Aktualisierung: 22.10.2021]



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5. - Knebelverträge / "Wasserfesseln" / Zwangsmitglieder (ab 2006)

2. Teil - B-3 - (31. Dezember 2020)



Von Schein-Gemeinschaftsanlagen

Fest steht, ohne eine (dinglich) gesicherte Erschließung, u. a. mit einem Trinkwasseranschluss, lässt sich grundsätzlich keine Baugenehmigung erlangen.

In Bezug auf den zwingend nachzuweisenden Wasseranschluss ist neben dem Anschluss durch die Berliner Wasserbetriebe aber auch eine Mitgliedschaft als Gesellschafter in einer sogenannten Wasserversorgungsgesellschaft (z. B. als GbR - Gesellschaft bürgerlichen Rechts) genehmigungsfähig.

In einer solchen "Eigentümergemeinschaft Wasserversorgung" gehört das Vermögen, also auch das Wasserleitungsnetz, allen Gesellschaftern (Gesamthandseigentum). Hier haften die Mitglieder (Gesellschafter) gesamtschuldnerisch, sind aber jeweils an den Verlusten und natürlich auch an den Gewinnen der Gesellschaft beteiligt.

Völlig anders verhält es sich beim “Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V.”

In der hiesigen Siedlung bezieht derzeit jeder Abnehmer mit Wasseranschluss beim privaten Anbieter “Garten- und Siedlerfreunde der Anlage Blankenburg e.V.” sein Wasser über das Leitungsnetz, von dem Verein und Bezirksamt (siehe unten) seit Jahren behaupten, es würde im Eigentum des “Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V.” stehen.

In der Wasserordnung des Vereins heißt es dazu unmissverständlich: "Die Wasseranlage ist Gemeinschaftseigentum des Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V."

Diese Angabe ist jedoch grob irreführend, denn die benannte Wasseranlage gehört nicht den Mitgliedern, sondern bestenfalls dem Verein. Das heißt, weder dem Vorstand noch den Mitgliedern gehört das Leitungsnetz!

Bei der Liquidation des Vereins geht keinerlei Erlös, sofern ein solcher verbleibt, an die Mitglieder, sondern laut § 17 der Vereinssatzung an den Verein "ICKE in Buch - Initiative für chronisch kranke Kinder und deren Eltern e.V."

Das beträfe ggf. auch das Wasserleitungsnetz, etwa nach einem Verkauf. Um verkaufen zu können, müsste der Verein aber zunächst einmal den Eigentumsnachweis erbringen. Dies dürfte aber wohl auch mit frischeversiegelten Materialquittungen aus der Buchholzer Baustoffversorgung garniert mit VKSK-Bestätigungen für geleistete Aufbaustunden aus der Zeit vor 1989 heute kaum noch gelingen.

Der Grund dafür, dass KEIN MITGLIED Eigentumsansprüche am Vereinsvermögen hat, liegt im Gesellschaftsrecht. Der “Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V.” ist als eingetragener Verein eine juristische Person, also eine eigene Rechtspersönlichkeit. Der Verein hat deshalb gerade KEIN Gemeinschaftseigentum, weil es NICHT der Gemeinschaft seiner Mitglieder gehört!

Der eingetragene Verein hat Mitglieder, die persönlich nicht haften. Im Gegensatz zu den Gesellschaftern einer BGB-Gesellschaft, die jeweils mit ihrem privaten Vermögen haften, dafür aber am Gesamthandsvermögen der Gesellschaft beteiligt sind. Die Vermögenswerte des eingetragenen Vereins sind deshalb KEIN Gesamthandsvermögen.

Im folgenden Beitrag wird von Rechtsanwalt Sven Kohlmeier ein aktueller Fall aus der Praxis einer Kleingartenanlage besprochen. Der entscheidende Unterschied zum hiesigen Fall ist, das der "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." in der früheren sog. "Kleingartenanlage Blankenburg" ZU KEINER ZEIT Zwischenpächter war und daher auch nicht legal "in Ausübung eines Pachtrechts" nach 1989 bis zum offiziellen Ende der sog. "KGA Blankenburg" im Jahr 2004 neue Leitungen verlegen konnte.







Lange Leitung - meine Leitung - Kaderleitung?

Es ist jedoch mit erheblichen Zweifeln behaftet, dass der "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." überhaupt jemals Eigentümer des extrem umfangreichen Wasserleitungsnetzes der früheren sog. "KGA Blankenburg" geworden ist.

Die Wasserversorgung der sog. "KGA Blankenburg" erfolgte bekanntlich schon lange vor dem Mauerfall über dieses Leitungsnetz, das bis zum 03.10.1990 Volkseigentum war und auch noch kurz danach bis zu dessen Auflösung am 31.12.1990 vom VKSK Kreisverband Pankow verwaltet wurde.

Nach dem zunächst der "volkseigene" Grund und Boden dem Land Berlin zufiel, wurde es auf ein höchstrichterliches Urteil letztlich auch zum Rechtsnachfolger des VKSK bestimmt (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 2004, Az. III ZR 179/04). Damit kann kein Zweifel daran bestehen, dass das Land Berlin der Eigentümer des Wasserleitungsnetzes im Bereich der ehemaligen sog. "Kleingartenanlage Blankenburg" geworden war.

Auf die konkrete Presseanfrage vom 21.10.2020 beim Bezirksamt Pankow:

"[2]
Zu welchem Zeitpunkt und durch welches Rechtsgeschäft ist der 'Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V.' zum Eigentümer des Wasserleitungsnetzes geworden, über welches bis heute eine Vielzahl der Grundstücke im Bereich der ehemaligen sog. Kleingartenanlage “KGA Blankenburg” mit Trinkwasser versorgt wird?"

hat das Bezirksamt bis heute keine Auskunft erteilt...

Die Berliner Wasserbetriebe wiederum antworteten auf die gleiche Frage am 30.10.2020 u. a., "...wir haben an niemanden Teile unseres Netzes verkauft oder abgetreten" (siehe unten 4. Teil zu BSR und BWB).

Auch die Vorstandsvorsitzende des “Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V” erteilte am 08.12.2020 eine irritierende schriftliche Auskunft auf die Rückfrage eines Vereinsmitglieds nach einer vertraglichen Grundlage:

"Wir möchten euch mitteilen, dass wir nach Recherchen in unserem Verein keine Wasserverträge mit unseren Mitgliedern abschließen. Insofern konntet ihr auch nichts in eueren Unterlagen finden."

In Anbetracht dieser difusen Auskünfte und offensichtlich unklaren Rechtslage kann es nicht verwundern, dass sowohl das zuständige Bauamt beim Bezirksamt Pankow, als auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bei Entscheidungen zu Bauanträgen im Siedlungsbereich weiterhin aktuell davon ausgehen, dass "die grundsätzliche Anforderung der gesicherten Erschließung nicht erfüllt ist".



Per Wasserfessel, Müll- und Kaufvertrag zum Zwangsmitglied

Dass der Bezirk als Vertreter des Eigentümers der Straßen und Wege und der landeseigenen Mietgrundstücke aber selbst seit vielen Jahren sowohl Eigentümer als auch Grundstücksmieter beim Vertragsabschluss zur zweifelhaften Mitgliedschaft im “Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V.” zwingt, indem er die folgenden Bedingungen gewohnheitsmäßig in den Verträgen festschreibt, ist nicht öffentlich bekannt:

"Die Wasserversorgungsanlagen zu den Parzellen stehen im Eigentum des Vereins Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V. ... Die Modalitäten der Wasserversorgung/Abwasserentsorgung und ebenso die Kostentragung für den Verbrauch und die Unterhaltung der Versorgungs- und Entsorgungsleitungen regelt der Mieter mit dem Verein."

Der Mietvertrag verpflichtet jeden Mieter mit der folgenden Klausel zusätzlich zur Bindung an den früheren Kleingärtnerverein, indem er noch einen zweiten Vertragsschluss mit diesem bestimmt:

"Zur Müllentsorgung schließt der Mieter mit dem Verein Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V. ... einen Vertrag."

Warum diese gewohnheitsmäßige Vermittlung von Zwangsmitgliedschaften in über 1.000 Fällen (!) unlauter und sittenwidrig ist, wird noch deutlicher, wenn man sich bewusst macht, dass die Rechtsprechung von immerhin vier Zivilgerichten, darunter der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, mit dieser windigen Vertragskonstellation konsequent unterlaufen wird!



Ein Bezirk stemmt sich gegen den Rechtsstaat

Zur Erinnerung: In den Jahren 2002 bis 2004 ergingen die rechtskräftigen Gerichtsurteile, nach denen die frühere sog. "Kleingartenanlage Blankenburg" den gesetzlichen Anforderungen des Bundeskleingartengesetzes bereits seit 1990 nicht entsprochen hat.

Ausschlaggebend war die vorhandene extrem hohe Anzahl an Wohngebäuden und an weiteren Baulichkeiten, die zum dauerhaften Wohnen geeignet sind (Bungalows / Gartenhäuser / Wochenendhäuser) sowie die meist über 600 m² großen Grundstücke, die NICHT nach den Bedingungen, wie sie in bundesdeutschen Kleingartensiedlungen zwingend vorgeschrieben sind, als eine (Kleingarten-) Anlage bewirtschaftet und verwaltet werden können.

Weil in regulären Kleingartenanlagen lediglich "Gartenwasser" benötigt wird und die nur mit geringer Größe zugelassenen Lauben auch keine Wasseranschlusse haben sollen, damit keine Dauerwohnstätten entstehen, ist die Frischwasserversorgung über den jeweiligen Kleingärtnerverein in den echten KGA's ausreichend, üblich und auch zulässig.

Als die Gerichte jedoch die sog. "Blankenburger Kleingartenanlage" nach ausgiebiger Ortsbegehung u. a. als Siedlung mit "großen Wohngrundstücken" und "Erschließungsstraßen" rundum mit Ortsteilcharakter einstuften (vgl. siehe oben 1. Teil), war klar, dass nicht nur die Verträge der Nutzer vom Kleingartenpachtrecht zum BGB-Recht angepasst werden müssen. Auch die veränderte rechtliche Situation ging mit neuen Verantwortlichkeiten für den Eigentümer (Land Berlin) einher.

So war nun plötzlich auch die sogenannte Erschließungslast zu einem nicht ganz unbedeutenden Problem für die Pankower Bezirksverwalter geworden. Denn das Baugesetzbuch bestimmt in § 123 Abs. 1:

"Die Erschließung ist Aufgabe der Gemeinde, soweit sie nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen einem anderen obliegt."

Dazu gehört spätestens seit den abschließenden Gerichtsentscheidungen im Jahr 2004 (siehe oben) und den nachfolgenden Eigentumsübertragungen nach Sachenrechtsbereinigungsgesetz im Bereich der früheren sog. "KGA Blankenburg" auch eine gesicherte Grundversorgung mit Trinkwasser der Eigenheime von mehreren Hundert Dauerbewohnern, Erbbaurechtlern und Eigentümern.

Auch die unzähligen Mieter und zeitweiligen Bewohner von Wochenendhäusern haben seither den Anspruch auf eine in Berlin vorgeschriebene gesetzeskonforme Versorgung mit Trinkwasser.

In Berlin gilt dazu die Verordnung über den Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Wasserversorgung Berlins und deren Benutzung (WAVO).

Innerhalb von Kleingartenanlagen, die bau- und verwaltungsrechtlich als private Grünflächen erfasst werden, gilt dies nicht! (Merke: Solange für sie das Bundeskleingartengesetz gilt!)

16 Jahre nach dem Ende der vermeintlichen (!) Geltung des Bundeskleingartengesetzes für die ehemalige sog. "KGA Blankenburg" erscheint die standardmäßige Verpflichtung der betroffenen Mieter und Eigentümer zur Mitgliedschaft in einem höchst umstrittenen (Kleingärtner-) Verein (vgl. siehe unten 3. Teil) der bestenfalls über ein fragwürdiges Leitungsnetz zur Gartenwasserversorgung verfügt, mehr als nur fragwürdig.

Schließlich berührt die Absicherung der Grundversorgung mit Trinkwasser für Hunderte von Wohnhaushalten in der Siedlung nicht nur Probleme der Belieferung mit Frischwasser und langfristigen Instandhaltung, Reparatur und Erneuerung des riesigen Leitungsnetzes sondern auch Aspekte des Hygiene- und Gesundheitsschutzes, insbesondere auch des Seuchenschutzes!

Wem das Bezirksamt Pankow aus haushalterischen Gründen oder gar anderen "handfesten" Motiven hier vertrauensvoll die Verantwortung über mehr als 1.500 Grundstücke und damit die Trinkwasser-Versorgung von 3.000 bis 4.000 jungen und vor allem auch vielen älteren Bürgern übertragen hat, wird im Folgenden noch eingehender beleuchtet (siehe unten 3. Teil).

Natürlich kann das Thema Trinkwasserversorgung heute - 30 Jahre nach der Wiedervereinigung - auch im heutigen Siedlungsgebiet mit seinen mittlerweile 1.743 Grundstücken (Auskunft des Bezirksamts vom 20.11.2020) nicht ohne die Rolle der Berliner Wasserbetriebe betrachtet werden.

Auf einen schriftlichen Antrag eines Eigentümers auf Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz der Stadt Berlin, für welches einzig die Berliner Wasserbetriebe - als Pflichtversorger nach dem Berliner Betriebe-Gesetz - zuständig sind, erhielt dieser eine schriftliche Antwort, die verdeutlicht, wie tief verwurzelt die rechtlichen Probleme im Bereich der früheren sog. "Kleingartenanlage Blankenburg" heute tatsächlich sind (vgl. BWB-Schreiben vom 20. November 2020):



Verwundern muss nicht nur, dass hier wie bereits in den o. g. Standard-Mietverträgen des Bezirksamts Pankow auf die behauptete Eigentümereigenschaft des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." an dem "privaten Verteilungsnetz" verwiesen und dessen Nutzung als alternativlos angezeigt wird, sondern insbesondere auch die Ausführungen zur benannten "Eigentümergemeinschaft" und zu vermeintlichen "Privatstraßen der 'Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V.'"

Anmerkung: auf diesbezügliche Nachfragen vom 16.12.2020 hat die Presseabteilung der Berliner Wasserbetriebe eine detaillierte Beantwortung im Januar 2021 angekündigt. Die schließlich am 08.02.2021 eingegangene Stellungnahme, die vom Pressesprecher und merkwürdigerweise vom Beauftragten für Beschwerdemanagement/Qualitätssicherung/Kundenservice unterzeichnet ist, wird u. a. Gegenstand der weiteren Untersuchungen und zusammenfassenden Kommentierungen im 4. Teil sein.

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Ende 2. Teil - B-3 -
[Redaktion | 31.12.2020]
[letzte Aktualisierung: 22.10.2021]



Hinweise, Ergänzungen oder Nachfragen werden gern entgegengenommen und auf Wunsch vertraulich behandelt.


6. - "Vorbehaltlose Unterzeichnung empfohlen" / Drohung: Wassersperre (2007/2008)

2. Teil - B-4 - (2. Januar 2021)



Transformationsbremse "Erholungsanlage"

Wer den Ursprung des späteren bis heute wirkenden "Betriebskostenschwindels" ergründen will, muss weit in die Geschichte der sogenannten "Erholungsanlage Blankenburg" zurückgehen.

Die erste Erwähnung des Begriffs "Erholungsanlage" im Zusammenhang mit der früheren sog. "Kleingartenanlage Blankenburg" findet sich im Schreiben vom Bezirksverband der Kleingärtner Berlin-Weissenssee e.V. vom 14.07.2004 (vgl. siehe oben 2. Teil -A-)



Vorstand: keine rechtliche Definition für "Erholungsanlage"

- 13.05.2005 -
Die damalige Vereinsvorsitzende eröffnete die Delegiertenversammlung des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." am 13.05.2005 mit dem Worten:

"Ich begrüße Sie herzlich in der Erholungsanlage Garten und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V.!

Gut 16 Monate "Erholungsanlage" liegen hinter uns. Haben Sie Veränderungen bemerkt? In der Verwaltung unserer Anlage oder im Verhalten unserer Nutzer? Hat sich etwas grundlegend verbessert ohne den Bezirksverband der Kleingärtner?..."

Im weiteren Text des Rechenschaftsberichts vom 13.05.2005 heißt es auf Seite 9:

"Eine rechtliche Definition für 'Erholungsanlage' liegt uns nicht vor. Der Eigentümer bestimmt die Regeln.

Bezahlen nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz - behandeln nach dem Kleingartengesetz!

Das kann und darf nicht die Lösung sein! Aber auch der zwischenzeitliche Versuch des Bezirksamtes Pankow die 8 Erholungsanlagen in Kleingartenanlagen zurück zu widmen konnte keine Lösung sein. Der Versuch musste scheitern!!"

Mit dem abschließenden "Beschluss zum Vorschlag des Vorstandes" bestimmen die Delegierten vom 13.05.2006 einstimmig, der Vorstand soll "...auf eine sozial verträgliche Umgestaltung der Anlage Blankenburg in eine Erholungs- und Siedlungsanlage hinwirken:







Faktische Wochenendnutzung

- 07.04.2006 -
Die Senatorin für Stadtentwicklung Ingeborg Junge-Reyer informiert den Hauptausschuss darüber, welche Kleingartenanlagen in Berlin nicht mehr als Kleingartenanlage geführt werden, wenn das Grundsatzurteils des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2003 angewandt wird (darunter die sog. "KGA Blankenburg") und erläutert im Text auf Seite 2 u. a., dass diese "...Kleingartenanlagen,... faktisch als Wochenendnutzung einzustufen wären"

LINK -->
Bericht Bezirksamt Pankow zu Inaugenscheinnahme durch Gerichte
(Bericht von Senatorin für Stadtentwicklung Ingeborg Junge-Reyer an Hauptausschuss vom 07.04.2006)




Zeitgleich wurden durch das Bezirksamt Pankow zwei Gutachten in Auftrag gegeben. Eines für den westlichen Teil und eines für den östlichen Teil des Territoriums der ehemaligen sog. "Kleingartenanlage Blankenburg" (vgl. Gutachten - W - vom 06.04.2006 und Gutachten - O - vom 18.04.2006 - siehe oben zu 2. Teil -B2-).

--> LINK ---> Gutachten - W - westlicher Teil vom 06.04.2006
--> LINK ---> Gutachten - O - östlicher Teil vom 18.04.2006



- Oktober 2006 -
Eine "Wichtige Information" des Vereinsvorstands fasst dessen Wunschversion in knappen Worten zusammen und verschweigt dabei ebenso den Fakt als auch die wahren Gründe dafür, dass es tatsächlich keine Kleingartenanlage (mehr) gibt:

"zu 1. Auf Grund der Tatsache, dass die Anlage Blankenburg eine Erholungsanlage ist, hat der Immobilienservice im Bezirk Pankow als Verwalter Anfang dieses Jahres ein Gutachten zur Bestimmung des "ortsüblichen Nutzungsentgeltes" in Auftrag gegeben."



--> LINK ---> Wichtige Information vom Vereinsvorstand vom OKTOBER 2006







Rechtsanwalt hält "Knebelvertrag" für "unsittlich" [sic]

- 11.04.2007 -

--> LINK ---> Informationsschreiben des Vorstands zu Stellungnahme des Vereinsanwalts

Auf knapp sechs Seiten werden hier insbesondere die Schwächen der vom Bezirksamt vorgelegten Mietverträge detailliert beleuchtet, die mit den früheren ("Kleingarten-") Pächtern abgeschlossen werden sollen. Besonders sticht hier aus heutiger Sicht eine Passage auf Seite 5 heraus, in der es wörtlich heißt:

"Bei jeder noch so kleinen Auseinandersetzung zwischen Nutzer und Grundstückseigentümer hängt der Nutzer am seidenen Faden, denn das Land Berlin kann jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Kein ein Erholungsgrundstück neu suchender Nutzer würde sich auf eine so weitgehende Regelung einlassen, die ihm nichts, aber dem Grundstückseigentümer alles gibt. Dem Nutzer eine solche Regelung anzutragen ist unmöglich, weil er dieses Grundstück bereits seit mehreren Jahren nutzt, dem Vornutzer i.d.R. für erhebliche Beträge die Aufbauten „abgekauft" hat und in der Zwangslage ist, entweder alles, was er bisher investiert hat, auf einen Schlag zu verlieren oder den vom Land Berlin vorgeschlagenen Knebelvertrag zu unterzeichnen. Ich halte diese Vorgehensweise - egal ob sie so beabsichtigt ist - für unsittlich."

Auf Seite 1 dieses Informationsschreibens wird eine Gesprächsrunde erwähnt, die zwischen dem Vorstand des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." und dem Immobilienservice vom Bezirksamt Pankow am 03.05.2007 stattfand.



Muster-Mietvertrag - "vorbehaltlose Unterzeichnung" empfohlen

Welch enge Zusammenarbeit bereits zu diesem Zeitpunkt zwischen dem Vereinsvorstand und dem Bezirksamt Pankow vereinbart wurde, wird klar, wenn man das folgende Dokument vom 06.07.2007 betrachtet. Es fällt auf, dass man sich auf einen sogenannte "Muster-Mietvertrag für die Anlage 'Blankenburg'" verständigt hatte und unmissverständlich eine "vorbehaltlose Unterzeichnung" empfohlen wird:







Bezirksamt Pankow bleibt bei "Kleingartenanlage"

Auch in den folgenden Jahren fällt auf, dass das Bezirksamt Pankow in seinen amtlichen Schreiben und Plänen auf verschiedenste Weise ungeachtet der bekannten Gerichtsurteile von 2004 im offiziellen Sprachgebrauch weiterhin den Fortbestand einer tatsächlich faktisch und rechtlich nie existenten "Kleingartenanlage Blankenburg" propagiert.

Dabei variieren die Bezeichnungen meist zwischen "Erholungsanlage", "Anlage Blankenburg" und "Siedlungsanlage Blankenburg". Hier zwei Beispiele:

a) ein Flurkartenausschnitt der noch am 19.06.2006 vom Bezirksamt Pankow - Vermessungsamt - als Anlage zu einem Vertragsdokument verwendet wurde:







b) ein Lageplan als Bestandteil eines Mietvertrages zur Bestimmung der "Mietparzelle in der "Anlage Blankenburg" ausgegeben vom Bezirksamt Pankow im Jahr 2008:





Auskunft vom Rechtsamt: Erholungsanlage = Kleingartenanlage

- 29.03.2008 -
In der Rede der damaligen Vorsitzenden des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." aus Anlass der "Delegiertenkonferenz 29.03.2008" finden sich neben vielen interessanten Einblicken zur Arbeit des Vereinsvorstands auch mehrere höchst eindrucksvolle weil entlarvende Erklärungen zum Thema "Erholungsanlage" und insbesondere zur damaligen Rechtsauffassung und weiteren Vorgehensweise des Rechtsamts vom Bezirksamt Pankow.

In Bezug auf die vorausgegangenen Verhandlungen mit dem Bezirksamt in Sachen der neuen Mietverträge für die früheren Pächter heißt es in aller Deutlichkeit wörtlich:

"Der Nachgeschmack, dass die Erholungsanlage gleich zu setzen [sic] ist mit Kleingartenanlage unter anderem Namen, blieb."

Auf Seite 5 berichtet die damalige Vorsitzende, Frau Hannelore Lehmann, von einer Beratung, die am 18.12.2007 mit fünf Vertretern des Bezirksamt Pankow, mit der Bezirksstadträtin Frau Keil, mit Frau M... vom Rechtsamt, mit dem Leiter des Immobilienservice, Herrn Frank, sowie mit dem Leiter des Bereichs "Erholungsanlagen", Herrn Tenczhert, mit einer weiteren Mitarbeiterin aus der Abt. Erholungsanlagen, stattgefunden hatte:

"Vielleicht für alle interessant ist die Antwort von Frau M..., Rechtsamt, auf die Frage nach der Definition 'Erholungsanlage'.

Es gibt keine Definition. Grundsätzlich gilt, dass es sich um keine Kleingartenanlage handelt und das Bundesdeutsche Kleingartengesetz keine Anwendung findet.
Der gegenwärtige Stand der Anlage Blankenburg ist Status.
Eine Ausweitung der Wohnnutzung ist nicht gestattet.
Ein Siedlungsstatus nicht angedacht.

Lassen wir es so im Raum stehen......"




--> LINK ---> Rede der Vorstandsvorsitzenden auf der Delegiertenkonferenz 29.03.2008



Auszug aus der Rede vom 29.03.2008 zum Thema "Wassersperre":



Die hier erstmals öffentlich sichtbare Nötigungs-Praxis aus dem Jahr 2008 hat sich bis ins Jahr 2020 fortgesetzt. Noch heute befürchten Grundstücksmieter, die seinerzeit im Mietvertrag mit dem Land Berlin (vertreten durch das Bezirksamt Pankow) zum Anschluss an das angeblich vereinseigene Wasserleitungsnetz (siehe oben) verpflichtet wurden, dass ihnen das Wasser abgedreht wird, falls sie irgendwelche Forderungen des Vereins nicht widerspruchslos akzeptieren.

Ähnlich soll es auch aktuell noch Grundstücksnutzern in der heutigen Siedlung ergehen, die erwägen, wegen der erheblichen Mehrkosten aus dem "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." auszutreten (vgl. auch siehe unten - 3. Teil).

Dass derartige Androhungen vom geltenden Recht NICHT gedeckt sind und auch im vermeintlichen "Wasserhoheitsgebiet" des früheren Kleingärtnervereins niemand ernsthaft damit rechnen muss, plötzlich auf dem Trockenen zu sitzen, zeigen u. a. zwei rechtskräftige Entscheidungen des Amtsgerichts Charlottenburg (AG Charlottenburg Beschluss vom 17.12.2004 - 214 C 1010/04 - und Beschluss vom 19.01.2004 - 215 C 1006/04).

---> LINK ---> Beispiel: Berliner-Mieterverein - Recht/Mieturteile <----

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Ende 2. Teil - B-4 -
[Redaktion | 02.01.2021]
[letzte Aktualisierung: 22.10.2021]



Hinweise, Ergänzungen oder Nachfragen werden gern entgegengenommen und auf Wunsch vertraulich behandelt.


7. - Jens-Holger Kirchner's "Zaubertrick" / Privatstraßen und Binnenwege (ab 2011)

2. Teil - B-5 - (5. Januar 2021)



Warum hier einiges rechtlich nicht zusammenpasst?

--> LINK zur amtlichen Liste der ÖFFENTLICHEN Straßen vom ... - HIER KLICKEN
--> LINK zur amtlichen Liste der PRIVATSTRASSEN vom ... - HIER KLICKEN

Kein parteiübergreifender innerer Antrieb scheint größer...

Als Berliner Durchschnittsbürger, der von den dazu Auserwählten gern gesetzestreu oder zumindest verordnungsgerecht regiert werden will, erwartet man erfahrungsgemäß von den Senats- und dessen Unterverwaltungen in den Bezirksämtern ja schon nicht allzu viel, aber zumindest eines, nämlich einheitliche nachvollziehbare Entscheidungen.

Die Realität sieht bekanntlich anders aus. Kein parteiübergreifender innerer Antrieb scheint größer, als das gemeinsame Ringen um die jeweils eigene Auslegung der gesetzlichen Grundlagen - ganz nach individueller Erkenntnis der Akteure in den Ämtern und deren Fachabteilungen.

Wer nun zuerst an den berühmt-berüchtigten Grünen-Baustadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg, Florian Schmidt, denkt, der hat die Ära des Bezirkspolitikers Jens-Holger Kirchner (Bündnis90/DieGrünen) in Berlin-Pankow noch nicht hinreichend wahrgenommen.

Jens-Holger Kirchners Hinterlassenschaft im Bezirk beschränkt sich bei weitem nicht nur auf sein putziges Smiley-Sticker-System, das bundesweit nicht nur bei den Bürgern, sondern insbesondere auch bei den Gerichten gut ankam und vielerorts für Aufsehen sorgte.

Getreu der Schmidtschen-Baustadtrats-Devise "bringt zwar nix - aber kost ja nix" (vgl. Felsen in die Innenstadt und Häuser für diese "Diese eG" und andere Altlasten) gilt Jens-Holger Kirchner unter Fachleuten auch als der Erfinder der "Baugesetz-Lückenforschung" (vgl. Artikel von Sabine Rennefanz vom 04.04.2013 in der Berliner Zeitung).


---> LINK ---> Berliner Zeitung - Artikel zum Sonderweg von Pankow mit Jens-Holger Kirchner <---

Warum allerdings ausgerechnet die Genossen von "DIE LINKE" (LINK folgt) und mit ihnen einige Berliner Hofberichterstatter in Jens-Holger Kirchner einen "ausgewiesenen Verkehrsexperten" sehen, muss man nicht verstehen, wenn man sich die - hier ausnahmsweise einmal "Kirchner-like" drastisch ausgedrückt - "Spur der Verwüstung" näher betrachtet, die er speziell im Bereich von Stadtentwicklung und Verkehr im Bezirk Pankow hinterlassen hat.

Kirchner, der auch gern in der Öffentlichkeit als leidenschaftlicher Bewahrer des Berlinerischen Dialekts auftritt, hat sich mit seinem unkonventionellen, oft auch als "Gutsherrenart" empfundenen Politikstil selbstredend nicht nur Freunde gemacht. Dies könnte rückblickend auch die Verweigerung von Senatorin Günther im Dezember 2018 erklären, als sie Kirchner nach dessen krankheitsbedingter "Regierungspause" die Rückkehr auf den Staatssekretärsposten in der Verkehrs-Senatsverwaltung (SenUVK) verwehrte.


---> LINK ---> "Kritik an Genehmigungspraxis in Pankow" - Artikel im Tagesspiegel vom 15.05.2017 <---



Jens-Holger Kirchner und der Sonderweg von Pankow

Der sprichwörtliche "Sonderweg von Pankow" geht auf die Amtszeit von Jens-Holger Kirchner als Pankower Bezirkspolitiker zurück, wo er ab 2001 Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und in der VI. Wahlperiode (2006 bis 2011) Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung war. Von 2011 bis 2016 stieg Jens-Holger Kirchner zum stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung auf und leitete in dieser Funktion auch die Perspektivplanung für den "Blankenburger Süden" ein (vgl. www.Rettet-Blankenburg.de/...), bevor er im Dezember 2016 zum Berliner Senat wechselte, wo er bis Ende 2018 Staatssekretär für Verkehr in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) war.

Im Jahr 2011 gelang Jens-Holger Kirchner ein ganz besonderer Coup, als er eine weitere vermeintliche Lücke im Berliner Straßengesetz ausmachte. Er erfand für einige der damaligen Pankower Verwaltungs-Problemkinder (die erzwungenermaßen freihändig zu "Erholungsanlagen" umbenannten ehemaligen "Pankower Kleingartenanlagen") - im wahrsten Sinne des Wortes - den "Pankower Sonderweg".



Kirchner-Flop in Blankenburg

Die älteren Sportbegeisterten erinnern sich vielleicht noch an den Amerikaner Dick Fosbury, der bei Olympia 1968 mit seiner eigenwilligen und später nach ihm benannten Sprungtechnik (Fosbury-Flop) Gold gewann und damit weltweit den Hochsprung für alle Zeiten revolutionierte.

Dass der oftmals überambitionierte Pankower Stadtbezirksrat Jens-Holger Kirchner auf eine vergleichbare Nachhaltigkeit spekuliert hatte, als er im Jahr 2011 mit der groß angelegten Kampagne "Benennung von Privatwegen" in mehreren der ehemaligen sog. "Kleingartenanlagen" im Bezirk auftrumpfte, ist bisher nicht überliefert.

Auf der Suche nach schnellen, aber gleichzeitig auch langfristig wirkenden, Einnahmequellen für die dauerdefizitäre Pankower Haushaltskasse kam seine Behörde für das Gelände der früheren sog. "Kleingartenanlage Blankenburg" auf eine besonders kreative Lösung.



Die vermeintliche "Win-Win-Strategie"

Man erinnerte sich im Bezirksamt an die bereits zur Einführung der neuen "Knebel-Mietverträge" im Jahr 2007 höchst erfolgreich erprobte Kooperationsbereitschaft des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." (siehe oben) und dessen mittlerweile zur existenziellen Legitimationskrise angewachsenen Glaubwürdigkeitsproblems in nahezu allen Bereichen.

Selbstverständlich war dem Bezirksamt nicht verborgen geblieben, dass der Verein mit der Umstellung der früheren Kleingärtnerpachtverträge seiner Mitglieder auf die neuen BGB-Recht-basierten Grundstücksmietverträge seinen Rechtsstatus als gemeinnütziger Kleingärtnerverein längst verloren hatte. Die vielen Hundert Eigentumserwerbs- und Erbbaupachtfälle nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz, die dem Verein ebenfalls die satzungsgemäße Zweckbestimmung raubten, taten ein Übriges.

Der mitgliederstarke "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." war seit den rechtskräftigen Gerichtsentscheidungen von 2004 und dem damit unausweichlichen Ende der sog. "Kleingartenanlage Blankenburg" nur noch ein "Anhängsel" der Pankower Bezirksbehörde, die schon aus Personal- und Kostengründen nur allzu gern auf die Dienste des Vereins in seiner neuen Aufgabe als Verwaltungshelfer zurückgriff.



Der Versuchsaufbau bestand im Kern aus folgenden Komponenten:

a) eine faktische Wohnsiedlung durchmischt mit Wochenendhäusern im Umfang von ca. 1.500 Grundstücken, die mehr Kosten als Einnahmen verursachten und der Gemeinde zudem längst überfällige Erschließungsmaßnahmen von erheblichem Umfang aufbürdete, die nicht ewig hinausgeschoben werden konnten;

b) ein Verein, mit einer nach wie vor funktionierenden Verwaltungsstruktur, dessen Existenzberechtigung faktisch nur noch von einem maroden Wasserleitungssystem aus DDR-Urzeiten und den daran geknüpften Kopplungsverträgen der jetzigen Grundstücksmieter aufrechterhalten wurde;

Die naheliegende Lösung suchte man nun in der Verabredung zur Simulation des Fortbestands einer (nunmehr fiktiven) "Kleingartenanlage". Die Vorteile lagen für beide Seiten derart offensichtlich auf der Hand, dass Zeremonienmeister Kirchner zusammen mit dem Vorstand des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." offenbar meinte, die sich dabei auftürmenden rechtlichen Hindernisse locker überspringen zu können.

Frei nach der Devise "Der gute Zweck (hier die Aufbesserung der Haushaltskasse des Bezirkes) heiligt die Mittel" ging sein Amt zielstrebig daran, die Kleingärtner-Uhr noch einmal "auf Los" zurückzudrehen, um damit zugleich segensreiche Kassenzeiten einzuleiten.

Als willfähriger Helfer stand der "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." zur Verfügung, der die Aufgabe eines "Territorial-Verwalters i. A." nur zu gern übernahm, zumal er nun mit behördlicher Genehmigung eine (wenn auch nur fiktive) Eigentümereigenschaft sogar durch irreführende Beschilderung im Außenbereich öffentlich demonstrieren konnte.

Die "Anlage Blankenburg", die seit 01.01.2005 de facto nur noch im Vereinsnamen vorkam, wurde jetzt scheinbar auch offiziell wiederbelebt. Im öffentlichen Straßenland wurden diverse Schilder an den wichtigsten Zufahrten befestigt, deren Aufschriften den "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." in der allgemeinen Wahrnehmung von Besuchern, Passanten und Verkehrsteilnehmern als Eigentümer bzw. als Verwalter der großräumigen Siedlung auswiesen.



Der (Um-) Benennungs-Trick

Im Jahr 2011 wurde vom Bezirksamt Pankow unter Federführung von Christine Keil (PDS/DieLinke) und Jens-Holger Kirchner (Bündnis90/DieGrünen) die sogenannte "Benennung von 42 Privatwegen" in der "Anlage Blankenburg" angekündigt und in kürzester Zeit vollzogen. Eine Aktion, die ausweislich des offiziellen Bezirksamts-Beschlusses vom 09.02.2011 (VI-1235/11) mit dem "Verein der Anlage Blankenburg" abgestimmt war:

---> LINK ---> Bezirksamts-Beschluss VI-1235/11 zur Benennung von 42 Privatwegen in der Anlage Blankenburg vom 09.02.2011 - HIER KLICKEN

Die meisten der betroffenen Anwohner wurden ohne Rücksprache von der Aktion überrascht und hielten diese auch für entbehrlich, denn es gab bereits seit Jahren unterscheidungsfähige und durchaus auch gefällige Namen für die Straßen und Wege in der Siedlung (z. B. Drosselweg, Hummelweg, Rotkehlchenweg, Malchower Weg etc.) Auch die dazugehörigen Grundstücksnummern wurden seit Jahrzehnten genutzt.

Zur Begründung hieß es im Keil-Kirchner-Beschluss: "Die Benennungen sind zur Sicherstellung ausreichender Orientierungsmöglichkeiten ... notwendig. Erst auf der Grundlage der Wegebenennungen kann eine Grundstücksnummer für ein Grundstück bzw. eine Parzelle festgesetzt werden."

Die Notwendigkeit einer Umbenennung der Wege war mit dieser vom Bezirksamt erteilten Begründung nicht nachvollziehbar, zumal diese bei den Bewohnern abermals mit erheblichen Kosten und anderen Unannehmlichkeiten verbunden war.

Ebenso stieß die Gebührenrechnung bei den Eigentümern in der Siedlung auf Unverständnis, die das Ganze zusätzlich mit 70,00 Euro auch noch zu finanzieren hatten. Bei genauer Prüfung der Bescheide stellte sich später sogar noch heraus, dass die herangezogene Gebühren-Tarifstelle 5000 ausdrücklich eine Gebührenfreiheit für die Betroffenen enthielt, sofern es sich um Umbenennungen handelt. Der in Bezug genommene Verwendungszweck "Festsetzung von Grundstücksnummern" war ohnehin unzutreffend, weil diese längst vorhanden waren.



Auch in einem Informationsschreiben des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." aus dem November 2011 ist ausdrücklich mehrfach lediglich von einer "Umbenennung der Wege" die Rede (vgl. siehe unten 3. Teil).



Der geheime Kooperationsvertrag

Am 15. Dezember 2011 wurde dann auch der jahrelang geheimnisvoll unter Verschluss gehaltene Kooperationsvertrag zwischen dem Bezirksamt Pankow, vertreten durch Christine Keil (PDS/DieLinke) und dem "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." (vertreten durch die Hannelore Lehmann und Ines Landgraf) abgeschlossen.

Selbst interessierten Mitgliedern gelang die Kenntnisnahme des Inhalts der Vereinbarung erst im Jahr 2020 und dies auch erst nach Anrufung des Petitionsausschusses beim Berliner Abgeordnetenhaus, nachdem das Bezirksamt Pankow dies noch im Dezember 2019 mit der Begründung verweigert hatte, das Interesse des "gemeinnützigen Vertragspartners" an der Nichtverbreitung der Information würde überwiegen (vgl. auch 3. Teil).

---> LINK ---> "Vereinbarung zur Regelung der Zusammenarbeit in Bezug auf die Anlage Blankenburg in Berlin-Pankow" - HIER KLICKEN

Man achte auch auf die sehr aufschlussreiche Formulierung im § 2 Abs. 3: "der sog. Anlage Blankenburg"! Außerdem erscheint beachtlich, dass in der Vereinbarung an keiner Stelle von einer "Erholungsanlage" die Rede ist...

Der Vertragsabschluss erfolgte rückwirkend zum 01.01.2011, womit auch die zugesicherten Zahlungen des Bezirks an den Verein für "seine Arbeitsleistungen" im Jahr 2011 noch ausbezahlt werden konnten (mehr zu den Verbindungen von Bezirksamt und Vorstand des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." siehe unten - 3. Teil).

Bereits bei der Anbahnung der angeblichen "Benennung der Privatwege" im Bereich der "Anlage Blankenburg" die sich letztlich nur als verdeckte und entbehrliche Umbenennung herausstellte, war der Vorstand des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." beteiligt, wie der Text der Bekanntmachung vom 09.02.2011 (VI-1235/11) belegt (siehe oben).



Neue Schilder auf alten Wegen

Bereits Ende 2011 begann das Bezirksamt Pankow die Wege- und Straßenschilder auszutauschen. Im Jahr 2012 folgte dann auch die Beschilderung der Zufahrten zur Siedlung, wo jetzt erstmals auch Schilder mit der Aufschrift "PRIVATWEGE" angebracht wurden.

Nach und nach wurden vom Bezirk nun auch "ZONE 20"-Schilder mit einem Zusatzschild "Zufahrt nur Anlieger" angebracht. Dort, wo früher jahrelang die Ausschilderung eine "verkehrsberuhigte Zone" ausgewiesen hatte (vgl. Google Street View).

Damit schien das Problem der gewünschten Abgeschlossenheit der zu Privatflächen uminterpretierten öffentlichen Verkehrsflächen im Bereich der früheren sog. "Kleingartenanlage" im Sinne der Pankower "Separatisten" zunächst gelöst.



Neue Wege braucht das Land

Was macht die im Jahr 2011 erfundene und bis heute vom Pankower Bezirksamt in einer Art liebevoller Traditionspflege beibehaltene exklusive Rechtsauslegung der Wege- und Straßenverhältnisse im Bereich der früheren sog. "Blankenburger Kleingartenanlage" eigentlich deutschlandweit so einzigartig?

Wie oben im 1. Teil bereits dokumentiert, gab und gibt es bis heute keine "Erholungsanlage Blankenburg", ebenso wie es seit den vier (!) rechtskräftigen Gerichtsurteilen aus dem Jahr 2004 nach bundesdeutschem Recht auch bereits vor dem Beitritt am 03.10.1990 keine "Kleingartenanlage Blankenburg" gab, weil die faktische Wohn- und Wochenendhaussiedlung nach höchstrichterlicher Rechtssprechung bereits lange vor dem Oktober 1990 nicht dem Bundeskleingartengesetz entsprochen hat!

Die sog. "Anlage Blankenburg" ist und bleibt demnach nur die Simulation einer tatsächlich nicht existierenden "Kleingartenanlage", deren praktizierte öffentliche Vortäuschung unter Ausnutzung einer gesetz- und sittenwidrigen Vertragsgrundlage den beteiligten Behörden und ihren Verwaltungshelfern NUR VORTEILE und den beteiligten Anwohnern und Mietern der Siedlung NUR NACHTEILE bringt.



Welche Hintergründe sind ausschlaggebend?

Als Kleingartenpachtgelände würde das gesamte Areal im Flächennutzungsplan (§ 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB) oder in einem Bebauungsplan (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) als Grünfläche ausgewiesen und damit als private Fläche eingestuft. Dazu ist die Gemeinde berechtigt, auch wenn sie selbst Eigentümer der Flächen ist. Dies gilt jedoch nur, solange sie einen rechtsfähigen Zwischenpächter für das Gelände bestimmt und vertraglich verpflichtet. Diese Funktion hatte in Blankenburg bis zum Ende des Jahres 2004 der Bezirksverband der Kleingärtner Weissensee e.V. inne.

Auf diesem dann als Privatfläche geltenden Gelände, das der Zwischenpächter u. a. auch mit Zufahrtsbeschränkungen (z. B. Einfahrt nur für Anwohner o.ä.) absperren kann, ist der Verwalter dann auch eigenständig für die Versorgung mit Wasser und Strom sowie für die Müllentsorgung zuständig, die er dann individuell mit den jeweiligen Unterpächtern oder Mietern regeln kann.

Eine solche (scheinbare) Zwischenpächterfunktion hatte das Bezirksamt aber lange nach dem Ende der sog. "Kleingartenanlage Blankenburg" dem Kleingärtnerverein "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." übertragen, indem es per formularmäßiger Vertragsklausel die Zwangsmitgliedschaft aller Mieter beim Verein als dem vorgeblichen Trinkwasserversorger und Müllentsorger bestimmte.

Dies geschah, obwohl die rechtliche Grundlage für diese lukrative Hilfskonstruktion zur privaten Verwaltung der mittlerweile über 1.500 Grundstücke fehlt, denn beide o. g. Erschließungsaufgaben sind - auch in Berlin gesetzlich festgelegt - hoheitliche Belange des Staates (hier des Landes Berlin).

Der "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." ist kein Zwischenpächter. Das Bezirksamt kann wiederum, egal mit welcher Abteilung, selbst kein Zwischenpächter sein, weil es keine eigenständige Gebietskörperschaft ist, sondern als untergeordnete ausführende Behörde lediglich als Vertreter des Eigentümers (Land Berlin) fungiert. Die oberflächlich-lapidaren Behauptungen, das Bezirksamt sei hier Wege- oder Grundstückseigentümer sind schlicht falsch.

Dass die derzeit vom Bezirksamt fiktiv als Kleingartenanlage behandelten Flächen des Geländes im aktuell geltenden Flächennutzungsplan nicht als solche Privatflächen, sondern als Wohnbauflächen vermerkt sind, beweist u. a., dass die Behauptung falsch ist, es würde sich derzeit um Privatflächen handeln (siehe oben).



Zurück zu Jens-Holger Kirchners Privatstraßen

In einer Kleingartenanlage sind die Straßen und Wege zunächst immer eine von zwei möglichen Formen von "Privatstraßen", solange sie nicht durch die sogenannte Widmung zu öffentlichen Straßen/Wegen bzw. zu öffentlichen Privatwegen werden.

Diese Widmung bezieht sich aber nur auf die öffentliche Nutzung, die für die Allgemeinheit zugelassen wird. [Achtung: eine Straße, die bereits vor dem Inkrafttreten des Berliner Straßengesetzes (1999) im Straßenverzeichnis stand, gilt ebenfalls als gewidmet. Dies trifft in Blankenburg zum Beispiel auf die öffentliche Straße "Schäferstege" zu (vgl. siehe oben - amtliche Liste der öffentlichen Straßen)]!



Wichtig sind weitere Details

Es gibt laut Berliner Straßengesetz drei Arten von Straßen:

1. öffentliche Straßen
2. reine Privatstraßen
und
3. Privatstraßen des öffentlichen Verkehrs


Letztere zeichnet aus, dass es sich um Straßen oder Wege auf privat verwaltetem Gelände (z.B. in Kleingartenanlagen) handelt, die für die Allgemeinheit zur Nutzung insbesondere auch für den Fußgänger-, den Rad- oder Kraftfahrzeugverkehr freigegeben sind. Dazu zählen jene Wege und Straßen bei denen der Eigentümer über einen längeren Zeitraum diese öffentliche Nutzung geduldet hat und die ihm möglichen Absperrungen oder Nutzungsbeschränkungen unterlassen hat.

Genau dies trifft zu 100 Prozent auf alle Wege in der früheren sog. "Kleingartenanlage Blankenburg" zu, die bereits zur DDR-Zeit und auch in den Jahren nach 1989 bis 2011 für jedermann frei zugänglich und befahrbar waren!

Wir haben es also in der Siedlung tatsächlich mit sogenannten "Privatstraßen des öffentlichen Verkehrs" zu tun und eben nicht mit reinen Privatstraßen, wie es seinerzeit Kirchner erklärte und das zuständige Bezirksamt dies heute nach wie vor noch tut.

Ausgesprochen beachtlich ist in diesem Zusammenhang die öffentliche Erklärung von Jens-Holger Kirchner, die er am 02.05.2016 als damaliger stellvertretender Bezirksbürgermeister auf die Kleine Anfrage zu "Privatstraßen in Pankow" (0956/VII) eines Bezirksverordneten abgab.

---> LINK ---> Antwort von Jens-Holger Kirchner zu Privatstraßen in Pankow vom 02.05.2016 - HIER KLICKEN

Zunächst fällt auf, dass der entscheidende übliche Fachbegriff " Privatstraße des öffentlichen Verkehrs" in Kirchners Antwort nicht vorkommt. Im letzten Satz versteckt sich dann sogar noch eine amtliche Irreführung, wenn in Bezug auf die Erschließung der Anliegergrundstücke das Erfordernis einer Widmung zur öffentlichen Straße deklariert wird (vgl. siehe unten - Gerichtsurteile zu den Siedlungswegen als selbstständige Erschließungsanlagen).

Ob nun die permanente Verbreitung von Halbwahrheiten zur notwendigen Erschließung der Siedlung durch Jens-Holger Kirchner und die ihm nachfolgenden Bezirksamtsvertreter aus Unkenntnis oder womöglich zur Verschleierung der wahren Rechtsverhältnisse erfolgten, wird sicher noch aufzuklären sein.



Was sagen die Parlamentarier im Berliner Abgeordnetenhaus zum Thema?

Nicht völlig belanglos dürfte zum Thema Privatstraßen in Berlin, insbesondere mit Blick auf Kirchners "Pankower Sonderweg", die aktuelle Auffassung der gewählten Volksvertreter im Berliner Abgeordnetenhaus sein, die sich aus einem Beschluss vom September 2020 zu einem Antrag vom 06.05.2020 der Fraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis90/Die Grünen ergibt (Drs. 18/2678):

Zitat:
"So genannte 'Privatstraßen oder Privatwege' sind Straßen bzw. Wege, die sich nicht im Eigentum der öffentlichen Hand befinden und für die im rechtsförmlichen Sinne keine 'Widmung' durchgeführt wurde. Sie gehören Bauherr/innen, Grundstückseigentümer/innen oder Investor/innen. Hintergrund für die vermutlich angestiegene Zahl von 'Privatstraßen' in Berlin in den letzten 15 Jahren ist die Neigung des Landes Berlin (einschließlich der Bezirke), privaten Investoren die Kosten für den Bau und den Unterhalt von Straßen im Rahmen von städtebaulichen Verträgen zu übertragen..."

---> LINK ---> AGH Drucksache 18/2678 Antrag zu Privatstraßen in Berlin (Beschlossen am 17.09.2020) - HIER KLICKEN

Damit dürfte sich jeder weitere Kommentar zur von Jens-Holger Kirchner vertretenen Rechtsauffassung zur Schein-Deklaration von im Eigentum des Landes Berlin stehenden Straßen und Wegen als "Privatstraßen" erübrigen.



Die Auswirkungen permanenter Fehlinformation aus dem Bezirksamt Pankow

Abschließend kann in diesem Zusammenhang auch nicht mehr überraschen, dass sogar der amtierende Staatssekretär für Verkehr in der Senatsverwaltung (SenUVK), Ingmar Streese, noch im Januar 2020 auf die schriftliche Anfrage eines Parlamentariers des Berliner Abgeordnetenhauses zu einer Verkehrsbaulichkeit in der Siedlung (zum Abriss bzw. zur notwendigen Erneuerung der Fußgängerbrücke im Rostsperlingweg) mit seiner offiziellen schriftlichen Antwort vom 07.02.2020 als zuständiger Senatsvertreter eine Wissenslücke offenbart, die wohl zweifellos auf die vorbezeichnete jahrelange Vertuschungsstrategie und das anhaltende Verwirrspiel der Pankower Akteure zurück zu führen ist:

Zitat:
"Da es sich hier nicht um eine öffentlich gewidmete Straße nach Berliner Straßengesetz oder einen öffentlichen Weg in einer Grün- und Erholungsanlage nach Grünanlagengesetz, sondern um eine Verbindung in einer Kleingartenanlage handelt, wären die Kosten nicht durch den Senat zu tragen, sondern vermutlich durch den Fachvermögensträger der Kleingartenanlage."

---> LINK ---> Antwort von Staatssekretär Ingmar Streese vom 07.02.2020 zum Thema Brücke Rostsperlingweg - HIER KLICKEN

Diese wohl kaum versehentliche Falschaussage zur nachweislich seit 2005 vor Ort nicht mehr geltenden Rechtsstruktur ist nahezu unerträglich. Sie ignoriert, ob bewusst oder unbewusst kann dahingestellt bleiben, die rechtskräftigen Entscheidungen von vier bundesdeutschen Gerichten nach denen diese Siedlung bereits seit mindestens 16 Jahren auch verwaltungsrechtlich eben KEINE Kleingartenanlage mehr ist und dies nach bundesdeutschem Recht auch nie war (siehe oben 1. Teil)!

Insbesondere muss diese Erklärung schockieren, wenn man bedenkt, dass sie von einem Verantwortlichen für alle verkehrsbezogenen Planungen im gesamten Siedlungsbereich auch im Zusammenhang mit dem Großbauprojekt "Blankenburger Süden" stammt...



Bezirksamt Pankow ignoriert weitere rechtskräftige Gerichtsurteile

Nach mehreren rechtskräftig gewordenen Entscheidungen von Amtsgerichten, Verwaltungsgerichten, dem Kammergericht und dem Bundesgerichtshof hatten die landeseigenen Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) im August 2016 an betroffene Anwohner der Siedlung Rückzahlungen für seit 2013 ohne Rechtsgrund vereinnahmte Straßenreinigungsgebühren vorgenommen.

Dies geschah u. a. auf der Grundlage des Urteils vom 30.06.2015 (Landgericht Berlin 14 S 41/13), welches unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse in der Wohnsiedlung eine Zahlungsverpflichtung der Anwohner verneint hatte, weil es sich bei der Straße der sich der Zahlungspflicht widersetzenden Eigentümer (Schwirrammerweg) um eine

“Privatstraße des öffentlichen Verkehrs [handelt d.Red], welche eine selbständige Erschließungsanlage darstellt, womit die Beklagten unstreitig weder Anlieger einer Straße sind, für welche Straßenreinigungsentgelte zu zahlen sind, aber auch keine Hinterlieger einer solchen gem. § 5 Abs. 1 S. 2 StrReinG.” -

---> LINK ---> Landgericht Berlin 14 S 41/13 Urteil vom 30.06.2015 - (betr. Schwirrammerweg)

Auf die Frage, welche neuen rechtskräftigen Gerichtsentscheidungen bzw. welche neue Rechtslage die BSR dafür zugrunde legt, dass seit einigen Jahren von mehreren hundert Hauseigentümern und Mietern von Grundstücken im Siedlungsgebiet nun doch wieder Gebühren für Straßenreinigung der umgebenden (und zum Teil weit entlegenen!) Hauptstraßen verlangt werden, verwies die BSR mit ausschweifenden Erklärungen auf den Eigentümer der "Erholungsanlage", der "vermutlich" weiterhin Betriebskosten berechnet...(vgl. auch 3. Teil -A- und 4. Teil)



Bezeichnung "Binnenwege" irreführend und ohne Rechtsgrundlage

Die aktuell weiterhin vertretene Rechtsauffassung des Bezirksamts Pankow, nach der es sich bei den Wegen um Gemeinschaftsanlagen (z. B. einer WEG) handelt, ist erwiesen falsch.

Auch die irreführende Bezeichnung als "Binnenwege", die immer wieder auf den Betriebskostenabrechnungen des Bezirksamts auftaucht, entbehrt jeder rechtlichen Grundlage, da es in Südwest-Blankenburg weder eine "Kleingarten-" noch eine sonstige "Anlage" gibt, die ein in sich geschlossenes Verwaltungsgebiet bezeichnen könnte.

Ebenso wenig kann man von einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder einer Wohnungseigentümergemeinschaftsanlage ausgehen, solange es bei den Mietern kein dinglich gesichertes Wohnungseigentum und keine entsprechende Teilungserklärung gibt. Die Behauptung, man verwalte eine nicht konkret bezeichnete unvermessene Gesamtanlage entbehrt der notwendigen Bestimmtheit und dürfte bereits daher unzulässig sein.

Wie mehrfach gerichtlich festgestellt, handelt es sich bei den Wegen in der Siedlung um eigenständige öffentliche Erschließungsanlagen, die u. a. eine Zahlungspflicht von Gebühren für die Straßenreinigung auf den zum Teil weit entfernten Hauptstraßen nicht rechtfertigen.

Die vorgelegten Betriebskostenabrechnungen basieren sowohl bezüglich der Straßenreinigungsgebühren als auch bei den geltend gemachten Kosten für die Wegebeleuchtung auf dem simulierten (fiktiven) Bestand einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die tatsächlich nicht existiert (siehe oben). Die Forderungen zur Wegebeleuchtung sollten damit ebenfalls rechtsgrundlos sein.

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Ende 2. Teil - B-5 -
[Redaktion | 05.01.2021]
[letzte Aktualisierung: 22.10.2021]


Hinweise, Ergänzungen oder Nachfragen werden gern entgegengenommen und auf Wunsch vertraulich behandelt.


8. - Von gutgläubigen Grundstückskäufern zu "Eigentümern 3. Klasse" (bis 2020)

2. Teil - B-6 - (8. Januar 2021)



Was Eigentümer A vom Eigentümer B unterscheidet?
  (Auflösung siehe unten)

Nichts verraten und doch verkauft...

Auch über 30 Jahre nach dem Mauerfall ticken die Wecker im weiteren Umfeld der Pankower Rathausuhr immer noch anders. Manchmal scheint's, als sei man hier noch auf dem "Dritten Weg" bei der Suche nach der sozialistischen Alternative zur BRD. Aber selbst der damals von einigen Aktivisten erträumten "demokratische Sozialismus" hätte wohl nicht allzu lange überlebt, wäre den Bürgern abermals Diktatur als Demokratie verkauft worden.

Wenn im Jahr 2020 in Pankow zwei Eigentümer (A und B) aus Berlin-Blankenburg beim zuständigen Bauamt eine Bauvoranfrage zur geplanten Wohnraumerweiterung stellen, geschieht trotz nahezu identischer Voraussetzungen höchst Erstaunliches:

Bei Eigentümer A an der nordöstlichen Ortsgrenze (siehe Grafik oben - blau), der wie Eigentümer B in der Südwest-Siedlung (siehe Grafik oben - rot) seit Jahrzehnten auf einem ca. 600 m² großen Grundstück in seinem Einfamilienhaus wohnt, welches mit Kraftfahrzeugen gut erreichbar ist und über Wasser-, Strom-, Gas- und Telefonanschluss verfügt, gibt es keine besonderen Einwände. Er darf bauen.

Bei Eigentümer B sieht das anders aus. Nach Auskunft des Pankower Bauamtes hat er nämlich am "falschen Ort" gekauft. Obwohl auch hier alle zur Bebauung eines Grundstücks gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind, wie der Anschluss an das öffentliche Straßennetz, die Versorgung mit Trinkwasser und mit Elektrizität sowie die Abwasserbeseitigung, wird ihm die Genehmigung versagt!?!

Zur Begründung gibt das Bauamt formularmäßig seit Jahren (!) u. a. folgendes an (wörtliche Auszüge aus verschiedenen Schreiben des Bezirksamts Pankow):

1.
"Für die Anlage Blankenburg, eine ca. 90 ha große Fläche, gibt es keine Festsetzungen im Sinne des § 30 BauGB, also keinen Bebauungsplan. Auf Grund der großen Ausdehnung der Anlage, deren Parzellen zum überwiegenden Teil mit Lauben oder Gartenhäusern teils zusätzlich mit Schuppen bebaut sind, unterbricht die Gartenanlage den Bebauungszusammenhang zwischen den Ortsteilen Heinersdorf und Blankenburg. Die in der Gartenanlage unregelmäßig eingestreut liegenden Wohngebäude entwickeln städtebaulich kein solches Gewicht, dass hierdurch die Anlage selbst Ortsteilqualität erreichen könnte. Die Anlage, 1909 als Kleingartenanlage gegründet, war zu DDR-Zeiten weiterhin eine Kleingartenanlage, in der damals Typengartenhäuser für Kleingärten allgemein zulässig waren. Die Größenordnung der Typenlauben lag zwischen 19 m² bis 36 m² Ende der 80-iger Jahre. Die Typenlauben bestanden aus leichten Holzständerkonstruktionen mit beidseitiger Plattenbeplankung. Sie waren nicht für den dauernden Aufenthalt von Menschen gedacht und geeignet. Die in der Anlage vorhandenen festen Lauben stammen meist aus der Vorkriegszeit. Eine Anzahl von diesen wurde zum Teil in Kriegs- und Nachkriegszeiten zu Behelfsheimen erweitert und zu Wohnzwecken genutzt. Diese Nutzung wurde in Einzelfällen durch die nächsten Generationen weitergeführt bis ins Jahr 1990 und darüber hinaus. Aus dieser Wohnnutzung resultierten die jeweiligen Verkäufe von Parzellen nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz. Die Anlage Blankenburg ist weder als ein Ferienhausgebiet noch als ein Wochenendhausgebiet im Sinne des § 10 Baunutzungsverordnung einzustufen. Die Anlage ist dem Außenbereich zuzuordnen. Bei der planungsrechtlichen Beurteilung von Vorhaben kommt hier demzufolge 35 BauGB zur Anwendung."

2.
"Die Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 35 BauGB liegen für ein Wohnhaus im Außenbereich nicht vor. Das Vorhaben ist weder nach § 35 Abs.1 BauGB zulässig, da es sich nicht um ein sogenanntes privilegiertes Vorhaben handelt, noch kann es als sonstiges Vorhaben im Einzelfall gem. § 35 Abs.2 BauGB zugelassen werden, da öffentliche Belange nach § 35 Abs.3 Nr. 7 BauGB beeinträchtigt sind (Befürchtung der Entstehung einer Splittersiedlung) und die Erschließung nicht gesichert ist. Letztere ist weder rechtlich gesichert, noch reichen Breite und der Ausbaugrad der Gartenwege für die Erschließung eines Wohngrundstücks aus. Die Erschließung mit den notwendigen Medien ist ebenfalls nicht rechtlich gesichert. Wasser und Strom laufen nicht über öffentliche Flächen."

3.
"Das Antragsgrundstück befindet sich in der Anlage Blankenburg, eine ca. 90 ha große Fläche, für die es keine Festsetzungen im Sinne des § 30 BauGB, also keinen Bebauungsplan gibt. Auf Grund der großen Ausdehnung der Gartenanlage, deren Parzellen zum überwiegenden Teil mit Lauben oder Gartenhäusern, oft auch zusätzlich mit Schuppen bebaut sind, unterbricht die Gartenanlage den Bebauungszusammenhang zwischen den Ortsteilen Heinersdorf und Blankenburg. Die in der Gartenanlage unregelmäßig eingestreut liegenden Wohngebäude entwickeln städtebaulich kein solches Gewicht, dass hierdurch die Anlage selbst Ortsteilqualität erreichen könnte. Auch mangelt es der Gartenanlage an Erschließungsanlagen wie sie in Innenbereichslagen in zusammenhängend bebauten Ortsteilen vorzufinden sind Die Wege in der Anlage sind wie übliche Erschließungsanlagen in 'Kleingartenanlagen dimensioniert.

Die Anlage, 1909 als Kleingartenanlage gegründet, war zu DDR-Zeiten weiterhin eine Kleingartenanlage, in der damals Typengartenhäuser für Kleingärten allgemein zulässig waren. Die Größenordnung der Typenlauben lag zwischen 19 m² bis 36 m² Ende der 80-iger Jahre. Die Typenlauben bestanden aus leichten Holzständerkonstruktionen mit beidseitiger Plattenbeplankung. Sie waren nicht für den dauernden Aufenthalt von Menschen gedacht und geeignet (u.a. nicht beheizbar). Die in der Anlage vorhandenen festen Lauben stammen meist aus der Vorkriegszeit. Eine Anzahl von diesen wurde zum Teil in Kriegs- und Nachkriegszeiten zu Behelfsheimen erweitert d.h. zu Wohnzwecken genutzt. Diese Nutzung wurde in Einzelfällen durch die nächsten Generationen weitergeführt bis ins Jahr 1990 und darüber hinaus. Aus dieser Wohnnutzung resultierten die Verkäufe von Parzellen nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz.

Die Anlage Bankenburg ist weder als ein Ferienhausgebiet noch als ein Wochenendhausgebiet im Sinne des § 10 Baunutzungsverordnung einzustufen! Sie ist dem Außenbereich zuzuordnen s.o.

Bei der planungsrechtlichen Beurteilung von Vorhaben kommt hier demzufolge § 35 BauGB zur Anwendung.

Die Medienerschließung des vorhandenen Baukörpers (Trinkwasser, Abwasser, Strom) ist fiktiv gesichert. Rechtliche Sicherung: über die gebotene rechtliche Sicherung entsprechender Leitungsrechte in Form von Grunddienstbarkeiten für Trinkwasser, ggf. Abwasser, Strom liegen keine Nachweise vor. Kapazitativer Nachweis der Erschließung: Grundsätzlich ist nachzuweisen, ob und inwieweit die vorhandenen Erschließungsanlagen innerhalb der Gartenanlage den Ansprüchen einer auf dauerhaftes Wohnen ausgerichteten Nutzung entspricht, oder ob die Leitungssysteme nur auf die Nutzung der Parzellen zu gärtnerischen und Erholungszwecken ausgelegt sind. Fazit zur Erschließung: die Erschließung des in der Gartenanlage liegenden Grundstücks ist nicht gesichert. Das geplante Vorhaben kann bereits auf Grund der fehlender, Erschließung nicht als sonstiges Vorhaben im Einzelfall nach § 35 Abs. 2 BauGB zugelassen werden..."



Vom gutgläubigen Grundstückskäufer zum "Eigentümer 3. Klasse"

Die vorstehenden Zitate aus amtlichen Schreiben des Bezirksamtes aus den Jahren 2016 bis 2020 sind bereits insoweit bemerkenswert, als es um die baurechtliche Beurteilung von Gebäuden ging, die ausdrücklich zum Zeitpunkt des Grundstückserwerbs als "Wohnhäuser" ausgewiesen waren und eben gerade deshalb nach den Vorgaben des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes von den bereits am 03.10.1990 dauerhaft darin Wohnenden das Grundstück erworben werden konnte.

Dies war nur nach gründlicher Prüfung der gesetzlich bestimmten Voraussetzungen möglich. Viele Anspruchsteller wurden seinerzeit aber auch zu Unrecht abgewiesen, weil ihre Nachweise nicht anerkannt wurden, oder auch weil sie bei den angestrengten Gerichtsverfahren mangelhaft vertreten wurden (vgl. siehe unten).

Das Land Berlin war in allen Fällen der Vertragspartner als Verkäufer der Grundstücke. Das Bezirksamt Pankow als Vertreter des Landes Berlin versteigt sich nun Jahre später zu Aussagen, die den früheren geprüften Erkenntnissen entgegenstehen, indem es heute die Historie von Kleingartenanlagen aus der Zeit ab 1909 und die Sach- und Rechtslage aus der DDR-Verwaltungsstruktur heranzieht.

Dass dies durchgängig sachfremde Erwägungen sind, die mit den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort nicht in Einklang zu bringen sind, belegt die vorliegende Einschätzung von mehreren absolut neutralen Sachverständigen, die über jeden Zweifel erhaben sind. Es handelt sich nämlich um Personen, die zur Rechtsprechung unter strikter Anwendung der in diesem Land geltenden Gesetzen befähigt und ausdrücklich befugt sind: um Berufsrichter, die nach mindestens 6,5 Jahren Studium zwei juristische Staatsexamen mit überdurchschnittlichen Noten abgelegt haben und sich anschließend noch in einer drei bis fünf Jahre dauernden Probedienst bewähren mussten, bevor sie in ihre besondere Rechtsstellung berufen wurden.

[Definition: unabhängiges Organ der Rechtspflege, durch das der Staat oder ein anderer Hoheitsträger seine Recht sprechende Gewalt ausübt. Rechtsstellung: In Deutschland ist der Richter nicht Beamter, sondern steht in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat (Richterverhältnis)]

Was sagen vier Gerichte nach einem dreijährigen Verfahren zum selben Sachverhalt?

Das Landgericht Berlin hat mit dem Vorsitzenden Richter X... und den Richterinnen am Landgericht X.... und X.... am 2. April 2004 - Im Namen des Volkes - im Ergebnis der Ortsbegehung vom 28. Februar 2003 und unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Feststellungen des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshof aus dem Revisionsurteil vom 5. Februar 2004 (BGH III ZR 331/02) rechtskräftig entschieden:

Hier Auszüge aus den Entscheidungsgründen:

"Die Berufung des Klägers ist unbegründet... denn es kann unter Berücksichtigung des Revisionsurteils ohne weitere Beweisaufnahme davon ausgegangen werden, daß es sich bei der Anlage Blankenburg nicht um eine Kleingartenanlage handelt. Nach dem Revisionsurteil ist - im Einklang mit der Rechtsauffassung der erkennenden Kammer in Parallelverfahren - geklärt, daß das Vorliegen einer Kleingartenanlage Voraussetzung ... ist, daß es auf die vorherrschende Nutzung der Gesamtanlage am 3. Oktober 1990 ankommt, demgegenüber die Vertragsgestaltung in den Hintergrund rückt und daß der Umfang der Wohnnutzung zu berücksichtigen ist.

Bei der Anlage Blankenburg kann jedoch nicht vom Vorliegen einer Kleingartenanlage zum 3. Oktober 1990 ausgegangen werden. Erforderlich hierfür ist, daß die kleingärtnerische Nutzung in der Anlage vorherrschend und daher für die rechtliche Einordnung der Gesamtaniage bestimmend war (BGH VIZ 2003, 538; ZOV 2000, 98, 100). Nach dem Revisionsurteil und auch nach der bisher vertretenen Ansicht der erkennenden Kammer muß bei der Beurteilung der Umfang der Bebauung in der Anlage mitberücksichtigt werden, weil nicht nur vereinzelte zum Wohnen geeignete Gebäude den Gesamtcharakter der Anlage dahlngehend prägen können, daß eine kleingärtnerische Nutzung nicht mehr vorherrschend ist.

... Die gärtnerische Nutzung ist im vorliegenden Fall jedoch nur in zweiter Linie bedeutsam, weil alleine die Anzahl der zum Wohnen geeigneten Häuser gegen den Charakter als Kleingartenanlage sprechen. Nach dem Revisionsurteil kann das Bestehen einer Kleingartenanlage nicht alleine am Umfang der gärtnerischen Nutzung beurteilt werden, sondern es müssen auch die Art, Größe und Ausstattung der auf den Parzellen befindlichen Baulichkeiten mitberücksichtigt werden.

Die Anzahl der zum dauerhaften Wohnen geeigneten Gebäude hat der Anlage allerdings bereits zum 3. Oktober 1990 Siedlungscharakter verliehen. Der erkennenden Kammer ist aus einer Beweisaufnahme in einem Parallelverfahren (65 S 195/02) das Aussehen der Anlage aufgrund eines Ortstermins am 28. Februar 2003 bekannt und die Prozeßbevollmächtigten des hiesigen Verfahrens, die an dem Ortstermin teilgenommen haben, kennen das Ergebnis, das somit als offenkundige Tatsache im Sinne des § 291 ZPO eingeführt werden kann.

...Wenn die Anlage durch die Anzahl der massiven Gebäude insgesamt eher den Eindruck einer Siedlung macht, steht dies zur kleingärtnerischen Nutzung im Widerspruch. Das BKleingG setzt voraus, daß die gärtnerische Nutzung im Vordergrund steht und verbietet bis auf wenige Ausnahmefälle das Wohnen auf dem Gelände. Das gesetzliche Leitbild der Bebauung sind nach § 3 Abs. 2 BKleingG Lauben einfacher Bauart mit einer Fläche bis zu 24 qm ohne Ent- und Versorgungsleitungen für Elektrizität, Gas- und Fernwärme, Telefon und Abwasser. Das bedeutet, daß durch den Bau und die Nutzung von Eigenheimen, deren Umfang über Einzelfälle hinausgeht, die gesamte Anlage den Charakter einer Kleingartenanlage verlieren kann (BGH VIZ 2003, 538; BGHZ 139, 235, 240).

Darüber hinaus ist es nach Auffassung der erkennenden Kammer nicht in erster Linie erheblich, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang ein Wohnhaus tatsächlich zum Wohnen genutzt wird, denn wenn ein Eigentümer sein Haus nur sechs Monate im Jahr bewohnt, ändert dies nichts am Charakter des Hauses. Der Charakter einer Anlage wird nämlich weitgebend von Äußerlichkeiten bestimmt und der Umfang der tatsächlichen Nutzung beeinflusst den äußeren Anschein nur in zweiter Linie. Danach ist auch die Anzahl der Bewohner lediglich ein Indiz für den Charakter der Anlage, denn ebensowenig wie das Wohnen in einer Laube gegen eine Kleingartenanlage spricht, begründen leerstehende massive Wohnhäuser einen kleingärtnerischen Charakter...

Mitbestimmend für das Gesamtbild ist auch der Charakter der übrigen nicht zum dauerhaften oder zeitweiligen Wohnen genutzten Parzellen, je nachdem wie verfestigt die Bebauung sich dort darstellt und schließlich auch die Gestaltung der Anlage (Zuschnitt der Grundstücke, Straßen, Versorgungsleitungen (vgl. auch BGH III ZR 246/03, Urt. v. 18. März 2004).

Die Bebauung der Anlage ist nach Ansicht der erkennenden Kammer derart verdichtet. daß die gesamte Anlage nicht mehr den Charakter einer Kleingartenanlage, sondern einer Siedlung aufweist.

Nach der Beweisaufnahme im Parallelverfahren steht für die Kammer fest, daß in der Anlage Blankenburg ein Anteil von massiven Gebäuden existiert, die dem kleingärtnerischen Charakter entgegenstehen. Die Kammer hat bei ihrer Ortsbegehung etwa 200 Parzellen näher angesehen, wobei sich die Parteien darüber einig waren, daß diese einen annähernd repräsentativen Ausschnitt aus der Gesamtanlage darstellten. Von diesen Parzellen waren nach dem äußeren Anschein 77 (38 %) mit einem massiven, zum ganzjährigen Wohnen geeigneten Gebäude bebaut, lediglich bei 102 und damit etwas mehr als der Hälfte der Parzellen war das Bauwerk nach Ansicht der erkennenden Kammer eine Laube, wobei auch diese zum großen Teil zum zeitweisen Bewohnen geeignet erschienen und die Größe von 24 qm überschritten. Dabei hat Kammer noch vor dem in dieser Sache ergangenen Revisionsurteil strengere Kriterien für die Beurteilung eines Gebäudes als Wohnhaus angelegt. Als solche wurden nur Parzellen bewertet, die ersichtlich bewohnt, mit allen Versorgungsleitungen versehen und von der Gesamtanlage den Charakter eines Wohngrundstücks erfüllten. Der Bundesgerichtshof hält auch Gebäude für dem Kleingartencharakter entgegenstehende Wohnhäuser, die den baulichen Anforderungen der DDR an die Wohnnutzung genügen, auch wenn sie nicht beheizt werden können. Insoweit wären ein weiterer Teil der von der Kammer beim Ortstermin als Lauben gekennzeichneten Gebäude als Wohnhäuser zu qualifizieren.

Hiernach wird die Anlage Blankenburg weitgehend von einer - auch vor dem 3. Oktober 1990 - vorhandenen Wohnnutzung geprägt. Ein Anteil von über einem Drittel der Parzellen ist mit massiven Wohnhäusern bebaut, die Anlage ist durch befahrbare und mit Namen versehenen Straßen erschlossen und die Parzellen weisen durchgehend die Größe von Wohngrundstücken auf.

Die gesamte Anlage, mit der fast vollständigen Erschließung durch öffentliche Versorgung, mit Garagen auf fast allen Parzellen und dem innerhalb der Anlage gelegenen S-Bahnhof unterscheidet sich von einer Vorortsiedlung lediglich durch die wenig einheitliche Bebauung und die vereinzelt vorhandenen Parzellen mit klassischen Lauben von weniger als 24 qm.

Da die überwiegende Anzahl der Gebäude deutlich älter als 12 Jahre war, ist davon auszugehen, daß dieser Zustand bereits im Jahre 1990 bestand. Demgegenüber prägt es die Anlage nicht entscheidend, daß auf den Parzellen Beete und Obstbäume vorhanden sind, denn dies ist in Vorortsiedlungen ebenfalls durchaus üblich.

Der Eindruck der Kammer bestätigt sich auch durch den vorgetragenen Anteil der Dauerbewohner. Hiernach gab es im Jahre 1990 nach dem insoweit übereinstimmenden Vortrag beider Parteien einen Anteil von etwa 25 % Dauerbewohnern und weiteren 60 % Sommerbewohnern.

...Die Kammer hat keine Veranlassung gesehen, die Revision erneut zuzulassen, weil die mit dem Fall zusammenhängenden Rechtsfragen umfassend geklärt sind und für die Entscheidung ausschließlich auf tatrichterliche Wertungen ankommt."

---> LINK --->
Charakter einer Vorort-Wohnsiedlung: Landgericht Berlin 65 S 83/04 - Urteil vom 2. April 2004 - HIER KLICKEN

Wer die an Deutlichkeit und Gründlichkeit kaum zu überbietenden Feststellungen der erkennenden Richter aus dem Jahr 2004 zum Siedlungscharakter liest und diese mit den vorstehenden Erklärungen des Bauamtes von Bezirksamt Pankow aus den Jahren 2016 bis 2020 vergleicht, kann nicht glauben, dass es sich bei beiden Gutachten tatsächlich um dieselbe Südost-Siedlung in Berlin-Blankenburg handelt.



Gibt es objektive Gründe für diese extrem unterschiedlichen Sichtweisen?

Zunächst seien einige Dokumente angeführt, die belegen, dass die tatsächlichen Verhältnisse in der Siedlung auch dem Bezirksamt Pankow bekannt sind:

1.
Entwicklungsstudie Erholungsanlagen Bezirk Pankow 2013-2014


Zitat: "Wesentliche Anteile der Erholungsanlagen werden bereits durch Dauerbewohner oder Erwerber zu Wohnzwecken genutzt."

---> LINK ---> Entwicklungsstudie Erholungsanlagen Bezirk Pankow 2013-2014 - HIER KLICKEN

2.
"Wohnbaukonzept für den Bezirk Pankow" aus 04/2016
Datenblatt zur Blankenburger Südwest-Siedlung (hier noch "Erholungsanlage Blankenburg" genannt):

Zitat: Basisdaten - Ausgangssituation: Art der Nutzung: Wohnutzung, Erholungsanlage; Status: genutzt; ... Bau- und Planungsrecht: § 34 BauGB"

---> LINK ---> Wohnbaukonzept Bezirk PANKOW 2016 - Erholungsanlage-Blankenburg - HIER KLICKEN

3.
Beschluss des Bezirksamts Pankow Drs. VIII-0516 vom 05.06.2018
"Neuerrichtung der Wegebeleuchtung in der Erholungsanlage 'Blankenburg' in Berlin

Zitat: "Das Land Berlin ist Eigentümer aller Wege innerhalb der Anlage Blankenburg (Erschließungswege). Die Wege sind nicht als öffentliche Straße gewidmet, sondern Privatwege und weisen überwiegend einen schlechten Ausbau- und Unterhaltungszustand auf. Zugleich musste das Land Berlin - aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen aus dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz und dem Schuldrechtsanpassungsgesetz – ca. 1/3 der Parzellen zum Wohnen verkaufen und vermieten. Als vertragliche Nebenpflicht ergeben sich daraus gemäß § 241 Abs. 2 BGB Schutz- und Sorgfaltspflichten gegenüber den Grundstückskäufern und Parzellenmietern in Bezug auf eine risikoarme Erreichbarkeit der landeseigenen Parzellen. Wegen des schlechten Wegezustandes, des hohen Wohnnutzungsanteils und der Weitläufigkeit der Anlage (größte Anlage in Europa) ist eine Wegebeleuchtung unverzichtbar...

Die Finanzierung obliegt dem Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Pankow von Berlin, als privatem Wegeeigentümer. Die Ausführung dieser Leistungen ist zwingend erforderlich, da der Wegeeigentümer generell zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes verpflichtet ist (Verkehrssicherungspflicht). Bliebe das Land Berlin trotz Kenntnis des Zustands untätig, würde es sich im Falle von Unfällen schadensersatzpflichtig machen..."

---> LINK ---> Bezirksamts-Beschluss zur Wegebeleuchtung vom 05.06.2018 - HIER KLICKEN

4.
Das Bezirksamt Pankow informierte im Jahr 2018 die Eigentümer im Siedlungsbereich

im Zusammenhang mit der Bestellung einer Grunddienstbarkeit u. a. wie folgt:

"Nach dem Wortlaut dieser Entscheidung ist ein Grundstückserwerber nach §§ 32, 61 SachenRBerG bezüglich der Bestellung einer Dienstbarkeit so zu stellen, dass das betreffende Grundstück „den baurechtlichen Anforderungen des § 30 Abs. 2 BauGB entspricht", d.h. dass es ein voll erschlossenes Grundstück darstellt (vgl. Rn 21 a.a.O.)..."

---> LINK ---> Bezirksamts-Information an Eigentümer vom Juni 2018 - HIER KLICKEN

5.
Auch dürfte dem Bezirksamt Pankow die Grundsatzentscheidung des Landgerichts Berlin zu den abgewiesenen Forderungen der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (Straßenreinigungsgebühren) vom 30.06.2015 bekannt sein, bei dem u. a. rechtskräftig festgestellt worden war, dass es sich bei den Wegen in der Südwest-Siedlung um "Privatstraßen des öffentlichen Verkehrs" handelt, welche "selbständige Erschließungsanlagen darstellen".

---> LINK ---> Landgericht Berlin 14 S 41/13 Urteil vom 30.06.2015 - (betr. Schwirrammerweg) - HIER KLICKEN



Pankower Bezirksamt spricht mit zwei Zungen

Man kann leicht erkennen, dass dem Bezirksamt sehr wohl bekannt ist, dass die Erwerber und Erbbaupächter nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz ein voll erschlossenes Grundstück beanspruchen können. Einschränkungen dieser gesetzlich zugesicherten Rechte sind auch nach den höchstrichterlichen Urteilen des Bundesgerichtshof (BGH) nicht vorgesehen.

Das Bezirksamt Pankow hatte aber unbeirrt einen Weg gesucht und gefunden und dann auch konsequent beschritten, als man sich im Jahr 2011 entschlossen hatte, zusammen mit einem allzeit bereiten "Verwaltungshelfer" ("Garten- und Siedlerfreunde der Anlage Blankenburg e.V.") den Status einer "Kleingartenanlage" im Bereich der Südwest-Siedlung "wiederzubeleben", obwohl dieser bereits im Jahr 2004 durch höchstrichterliche Gerichtsentscheidungen - rückwirkend zum 03.10.1990 (!) - rechtskräftig abgesprochen worden war.

Dass dafür wahrlich keine objektiven Gründe vorlagen, sondern sachfremde Erwägungen die entscheidende Rolle spielten, lässt sich ebenfalls nachlesen:

a)
Bereits im Jahr 2006 hatte der damalige Bezirksbürgermeister, Burkhard Kleinert (PDS/Die Linke), in einem Sachstandsbericht zum Verkauf von Grundstücken in den vormals sog. "Kleingartenanlagen", die nach den Grundsatzurteilen des Bundesgerichtshofs aus 2003 und 2004 diesen Status nie hätte nie führen dürfen, die wahren Gründe benannt:

Zitat:
"Für die Entscheidung des Bezirksamtes waren unter anderem folgende Gründe maßgebend. Käme es neben der Erfüllung von Erwerbsansprüchen nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz zu weiteren Parzellenverkäufen in Erholungsanlagen, führt das dazu, dass der Druck, Bebauungspläne mit einer Wohngebietsausweisung aufzustellen, um eine städtebauliche Ordnung herzustellen, beträchtlich anwachsen würde. Dies hätte wiederum erhebliche Auswirkungen auf die Infrastruktur, wie z. B. Straßenbau, und erfordert ggf. auch Änderungen des FNP.
...
Die planungsrechtliche Umsetzung der FNP-Ausweisung (Wohngebiet W 4) durch die Aufstellung und Festsetzung eines Bebauungsplanes ist durch den Bezirk Pankow derzeit nicht leistbar. Denn allein die daraus abzuleitende Erschließungspflicht würde für den Straßenbau Kosten in Höhe von 2.420.000,00 ¬ bedeuten, ohne Kosten für das B-Planverfahren und Vermessungskosten. Aus vorgenannten Gründen hält der Bezirk Pankow weiter an seinem Beschluss fest, Einzelverkäufen von Parzellen in Erholungsanlagen außerhalb des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes nicht zuzustimmen.Eine Veräußerung der landeseigenen Parzellen und Wege schließt der Bezirk nicht aus, kommt aber für den Bezirk nur insgesamt in Betracht."


---> LINK ---> Bezirksbürgermeister Burkhard Kleinert (PDS/Die Linke) Sachstandsbericht an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin Januar 2006 - HIER KLICKEN

b)
In einem vierseitigen Informationsschreiben berichtet der Vorstand des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." im November 2011 u. a. darüber, dass man bei einer Veranstaltung mit diversen "Kommunalpolitikern und Direktkandidaten der Parteien" (benannt werden namentlich 10 Personen - siehe unten 3. Teil) zu einer später auch noch schriftlich bestätigten Übereinkunft gekommen war:

Zitat:
„Es besteht keine absehbare Gefährdung für den Fortbestand der Anlage Blankenburg. Das Bezirksamt Pankow ist bestrebt, die Anlage in ihrem heutigen rechtlichen Status als grüne Erholungsanlage im nichtbebaubaren Außenbereich zu erhalten. Eine Umwandlung in Bauland und ein Verkauf der Fläche an einen Investor zur Entwicklung eines Wohnungsbaugebietes werden vom Bezirk nicht angestrebt."

---> LINK folgt in Kürze ---> Information vom Vorstand des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." aus dem November 2011

Es bleibt festzustellen, dass die ablehnenden Entscheidungen des Bauamts beim Bezirksamt Pankow auf die Bauvoranfragen von Eigentümern der vergangenen 10 Jahre nicht aus baurechtlicher Sicht, sondern aus haushalterischen und politischen Gründen abgelehnt worden sind.



"Warum kaufen Sie denn auch sowas?"

Die gutgläubigen Grundstückserwerber, die nach dem Sachenrechtsbereinigung in der Siedlung Eigentum erworben haben oder sich für eine Erbbaupacht entschieden hatten, um hier mit ihren Familie weiterhin ihren Lebensmittelpunkt zu gestalten, wurden somit vom Amt zu "Eigentümern 3. Klasse" gestempelt. Dies führte sogar dazu, dass sich bei persönlichen Anfragen im Bezirksamt Pankow die Betroffenen wie bemitleidenswerte Wesen behandelt fühlten. In einem konkreten Fall ist sogar überliefert, dass sich Eigentümer bei einer Beschwerde im Amt von einer Sachbearbeiterin fragen lassen mussten: "Warum kaufen Sie denn auch sowas?"

Festzuhalten ist, dass sich das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Pankow, in der Südwest-Siedlung u. a. auf Kosten der legitimen Rechte der Eigentümer hinter einem "Verwaltungshelfer" ("Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V.") versteckt, dem man als "Subunternehmer" die alleinige Verpflichtung zur Straßensanierung, zur Trinkwasserversorgung und zur Müllentsorgung im gesamten Siedlungsbereich übertragen hat.

Um sich von der städtischen Erschließungspflicht zu entlasten, wird ein ehemaliger Kleingärtnerverein vorgeschoben, den man wider besseres Wissen für "gemeinnützig" erklärt, diesem sogar Amtspflichten auferlegt, wie die Instandhaltung von öffentlichen Verkehrsflächen, diesen dafür fürstlich entlohnt und in Geheimverträgen an sich bindet, während die Vereinsführung die zwangsverpflichteten Mitglieder wie Leibeigene über sogenannte "Pflichtstunden", auch "Aufbaustunden" genannt, zur unbezahlten Straßensanierung heranzieht (vgl. auch 3. Teil).

Ein unglaublicher Vorgang, der aus Sicht neutraler Beobachter, mit der erwünschten Entlastung des Pankower Bezirkshaushalts nicht zu entschuldigen ist. Weil diese Ersparnis in höchst unsozialer und gemeinwohlschädlicher Weise auf dem Rücken gutgläubiger Bürger erwirtschaftet wird.



Von Prozessbetrug und vom schleichenden Verlust legitimer Rechte

Es könnte vorkommen, dass im Bezirksamt Pankow auf jüngere Gerichtsentscheidungen (z. B. vom Verwaltungsgericht Berlin) verwiesen wird, um so eine vermeintlich andere, dem Amt und seinen "Verwaltungshelfern" genehmere Meinung eines Richters zum augenscheinlichen Charakter der "Erholungsanlage Blankenburg" (oder kurz "Anlage Blankenburg") präsentieren zu können.

Bei solchen, auch schon zu früheren Zeiten, von den jeweiligen Prozessparteien aus der Siedlung verloren gegangenen Gerichtsverfahren sollte man unbedingt noch einmal in seine Unterlagen schauen. Denn wer dort aus Verfahren, die nach dem 31.12.2004 geführt wurden, etwa noch eine der folgenden Formulierungen (o.ä.) in den Schriftsätzen seines Prozessbevollmächtigten vorfindet, der könnte ggf. einem "Diener zweier Herren" aufgesessen und von diesem "am Recht vorbei" geführt worden sein (vgl. siehe oben).

Auch gibt es zahlreiche Beispiele, bei denen insbesondere bei Klagen gegen Anwohner, die zugleich Mitglieder des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." sind, in ausschweifendem Vortrag einleitend die "Anlage Blankenburg" ins Feld geführt wird.

Hier nur drei authentische Beispiele, die sich in mehreren Verfahrensakten finden, die der Redaktion vorliegen:

- Beispiel A:

"Die Anlage Blankenburg besteht aus sieben sog. Abteilungen. Aufgrund der Größe der Anlage sind in der Verwaltung des Vereins Aufgaben sowohl dem Vorstand als auch den Abteilungsleitungen zugewiesen. Gemäß der Satzung des Klägers (§ 8) erhebt der Verein von seinen Mitgliedern einen Jahresbeitrag. Ferner ist (§ 8 Abs. 3 der Satzung) jedes Mitglied verpflichtet, die auf der Grundlage der Satzung durch den Verein beschlossenen Arbeitsstunden für die Erhaltung und Erneuerung der Gemeinschaftsanlagen zu leisten. Bei von den Mitgliedern zu vertretender Nichtleistung der Arbeitsstunden ist für jede nicht geleistete Arbeitsstunde eine Zahlung an den Verein zu leisten..."

- Beispiel B:

"Das klagende Land macht gegen den Beklagten die anteiligen Kosten für die Wegebeleuchtung innerhalb der Anlage "Blankenburg" geltend... Das Grundstück liegt in der Gartenanlage "Blankenburg"..."

- Beispiel C:

"Vielmehr haben wir es in der Anlage Blankenburg mit einer "Durchsetzung" mit nichtkleingärtnerischer Nutzung und Bebauung zu tun...In der Anlage Blankenburg erfolgt in erheblicher Zahl eine Wohnnutzung in Wohnbauten ähnlich wie in einem Siedlungsgebiet. Diese Bauten geben ebenfalls der Anlage Blankenburg maßgeblich ihr Gepräge...denn entsprechend der Historie, die eben zur Sachenrechtsbereinigung auf zahlreichen Parzellen geführt hat, auf anderen wieder nicht, unterlag im Ergebnis die Wohnnutzung und hierdurch die Legalisierung bis heute über die Jahrzehnte in der Anlage Blankenburg..."

Jedem dürfte klar sein, dass ein Richter, der in dieser Weise auf die in Wahrheit nicht existierende Kleingartenanlage - "Anlage Blankenburg" - eingestellt wird, kein objektives Urteil finden kann. Hier beginnt bereits in den Klageschriften bei der Anrufung der Gerichte (gelegentlich auch in den Klageerwiderungen...) die Manipulation, die am Ende zum Verlust der Rechte und zum unerfreulichen und auch kostenintensiven Prozessausgang führen kann.

Die kürzlich von Betroffenen gegründete Geschädigtengemeinschaft bietet in solchen Fällen eine kostenlose Prüfung und ggf. auch mit anwaltlicher Hilfe den gemeinsamen Weg zur Geltendmachung von Schadenersatz an. Wer erst jetzt beim Prüfen seiner Unterlagen feststellt, dass ihm seinerzeit der erste Schriftsatz (meist die Klageschrift) nicht zugesandt worden war, ist nicht allein. Dieses Phänomen ist schon in mehreren Fällen vorgekommen. Dies ist aber grundsätzlich kein größeres Problem, denn auch aus dem restlichen Schriftverkehr und meist sogar aus der Urteilsbegründung lässt sich auch Jahre später ggf. noch ablesen, ob manipulativ vorgetragen wurde.

Kontakt: "Geschädigtengemeinschaft Erholungsanlage Blankenburg"
Tel: 030 / 76 76 73 66 - oder
Fax: 030 / 76 76 73 65 - oder
E-Mail: kontakt@bei-allem-respekt.de


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Ende 2. Teil - B-6 -
[Redaktion | 08.01.2021]
[letzte Aktualisierung: 22.10.2021]



Hinweise, Ergänzungen oder Nachfragen werden gern entgegengenommen und auf Wunsch vertraulich behandelt.


9. - Siedlungsstruktur / Mieter mit Wochenendhäusern im Eigentum (in 2020)

2. Teil - B-7 - (9. Januar 2021)



Was den Wochenendhauseigentümer vom Kleingärtner unterscheidet?



Struktur der Blankenburger Südwest-Siedlung

Nach offizieller Auskunft des Bezirksamts Pankow vom 20. November 2020
[betrifft das Territorium der ehemaligen sog. "KGA Blankenburg" (frühere Abt. 1-7)]

- Gesamtanzahl der Grundstücke: 1.743

- Grundstücke im Eigentum des Landes Berlin: 1.379

- Grundstücks-Eigentümer: 364

- Erbbaupächter: 120

- Mieter mit Eigentum der Baulichkeiten: 1.339
(zuzüglich 40 Dauerbewohner)


- 1 Pachtvertrag für Vereinsarbeit (Festwiese)
- 1 Mietvertrag für Lagerzwecke (Tigerfinkweg)
- 5 Grundstücke in Verwaltung der HOWOGE

- ES GIBT KEINEN EINZIGEN PACHTVERTRAG MEHR zur kleingärtnerische Nutzung!



Nutzer ihrer eigenen Wochenendhäuser sind keine fiktiven Kleingärtner!

Die untauglichen Versuche einiger weniger Profiteure in der Blankenburger Südwest-Siedlung noch 16 Jahre nach deren Ende weiterhin die vermeintlich historisch gewachsene Struktur einer "Kleingartenanlage" zu erhalten, übergehen wissentlich, dass es diese Struktur in Wahrheit selbst in der DDR-Zeit nicht bzw. nur vereinzelt gegeben hat.

Kaum jemand hatte hier auf den für echte Kleingärten wesentlich überdimensionierten Grundstücksflächen primär eine "kleingärtnerische Nutzung" im Visier. Allseits stand der Gartennutzungsgedanke in Verbindung mit einem mehr oder minder großen Wochenendhäuschen im Vordergrund.

Die sog. "KGA Blankenburg" unterschied sich von jeher auch in ihrem äußeren Erscheinungsbild wesentlich von den anderen in der DDR existierenden "echten" Kleingartenanlagen.

Dass in der Siedlung mit ihren durchschnittlich zwischen 500 bis 700 qm großen und meist sauber rechteckig geschnittenen Grundstücken seit jeher auch gewohnt wurde, ist bekannt.

Ebenso ist es kein Geheimnis, dass bereits noch in der Zeit als sog. "Kleingartenanlage" vor 1989 viele Familien ihre "Gartenhäuschen" - lange Zeit sogar mit staatlicher Förderung - zu wunderschönen Eigenheimen erweitert und verschönert hatten. Der Obst- und Gemüseanbau stand jedenfalls, zumindest in den letzten Jahren vor dem Mauerfall, nicht mehr im Mittelpunkt des gesellschaftlichen Lebens, auch nicht in der sog. "KGA Blankenburg".

Wie in der DDR üblich, musste auch hier alles "seinen sozialistischen Gang" gehen. Dazu waren mit dem Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK) auch im außergewöhnlich weitläufigen Gelände im Südwesten von Blankenburg mit seinen weit über 1.000 Grundstücken politisch gefestigte Organisationsstrukturen installiert worden. Wie die Geschichte zeigt, hatten sich diese noch bis ins Jahr 1991 hinübergerettet, bevor dann eiligst in bundesdeutsche Vereinsgewänder umgewandelte bzw. "gewendete" Nachfolger die Macht in den abgeschlossenen Biotopen der echten und eben auch der fälschlich nur sog. "Kleingartenanlagen" wieder in ihre "bewährten Hände" nahmen.

Nicht überall ging es dabei besonders demokratisch zu. In einigen, meist kleineren KGA's, wurde die plötzliche Chance zur Eigenständigkeit genutzt. In anderen wurde noch Jahrzehnte später die Tradition aus der Vorkriegszeit bemüht, um jede Form von Demokratisierung im Keim zu ersticken. Es ging dabei regelmäßig um Machterhalt - und um viel Geld (vgl. 3.Teil)!

In der "Anlage Blankenburg" lief alles einigermaßen veränderungsfrei im Sinne der früheren Generalverwalter weiter, bis im Jahr 2004 das endgültige Aus kam. Dieses hatte sich bereits einige Jahre zuvor angekündigt und löste bei den Verantwortlichen im Stadtbezirk Pankow eine höchst kreative Experimentierphase aus, die noch bis ins Jahr 2020 fortwirken sollten (siehe oben 1. Teil).

Bei den durch die Gerichtsurteile erzwungenen Umstellungen in der Vertragsgestaltung griffen die Vertreter des Landes Berlin vom Bezirksamt Pankow damals zu einigen "Kniffen", die eng mit den um ihren Einfluss fürchtenden Vorständen und deren Rechtsberatern abgestimmt waren.

Dazu gehörte die Ausgestaltung der notwendig gewordenen Umstellung der ehemaligen "Kleingarten-") Pachtverträge. Diese mussten nach dem Ende des gerichtlich als rechtswidrig erkannten "Kleingartenanlagen-Status" in sogenannte "Mietverträge über Erholungsflächen - bebaut" umgestellt werden. Vermietet wurde die Gartenfläche des Grundstücks, während die von den früheren Pächtern in Eigenleistung errichteten Gebäude (darunter unzählige zum dauerhaften Wohnen geeignete - und auch so genutzte Eigenheime) im selben Vertrag dem nunmehr "Mieter" genannten Grundstücksnutzer als dessen Eigentum zugesprochen wurden.

Was sich zunächst paradox anhört, wenn man bedenkt, dass das Sachenrechtsbereinigungsgesetz eigens für Fälle geschaffen worden war, wo die Eigentümer von Häusern, die in der DDR von den regulären Nutzern auf staatlichem Grund errichtet worden waren, diese Grundstücke nach dem Beitritt kaufen konnten, wenn sie am 03.10.1990 in diesen Häusern auch dauerhaft wohnten, damit Haus und Grundstück zu einer Einheit zusammengeführt werden konnten.

Bei den früheren "Kleingartenpachtgrundstücken", wo eine Dauerwohnsituation der Pächter nicht vorlag oder nicht hinreichend nachgewiesen werden konnte, entstand nun bei der Umwandlung mit den nach 2004 abgeschlossenen BGB-Mietverträgen der gegenteilige Effekt:

Der Mieter mietete auf unbestimmte Zeit das landeseigene Grundstück, während ihm das Eigentum an den Baulichkeiten (Eigenheim, Gartenhaus, Bungalow oder ähnliches Kleinhaus) mit dem Mietvertrag offiziell übertragen wurde.

Zur damaligen Verabredung des "neuen" Vermieters, dem Bezirksamt Pankow, und den bisherigen Organisatoren vor Ort, den Vorständen der KGA-Vereine, gehörte es, sich gegenseitig eine weitere - möglichst langjährige - Zusammenarbeit zuzusichern.

Dabei konnten die neuen Machthaber im Pankower Rathaus nicht nur in Blankenburg auf die um ihren Einfluss vor Ort fürchtenden Vereinsvorstände zählen, die in der Regel und wohl auch nicht ganz zufällig dem selben politischen Spektrum entstammten und auf bereits "bewährte Netzwerke" zurückgreifen konnten (vgl. auch siehe unten 3. Teil).

Es lag also nahe, über die Neu-Mieter der meist seit vielen Jahren von diesen selbst genutzten Grundstücke den Erhalt der nun eigentlich entbehrlichen Strukturen des Kleingärtnervereins gleich mit dem Mietvertrag abzusichern. So kam es, dass das Pankower Bezirksamt den früheren Pächtern die Verpflichtung zum Wasserbezug und zur Müllentsorgung über den "Garten- und Siedlerfreunde e.V." mit in den Vertrag aufnahm.

Die dabei für die betroffenen Mieter zwangsläufig entstehenden erheblichen Mehrkosten, meinte man mit der deutlichen Ersparnis in der Bezirks-Haushaltskasse vertreten zu können.



Vom Pächter zum Mieter mit Eigentumserwerb an den Baulichkeiten

Dass diese o. g. Konstellation mit der Eigentumsübertragung der Baulichkeiten im Grunde aber kein Nachteil für den früheren Erbauer oder Übernehmer der im Wesentlichen schon zu DDR-Zeiten entstandenen Häuschen darstellte, die in der Regel zu keiner Zeit klassische Lauben waren, blieb lange Zeit von den meisten "neuen" Grundstücksmietern unbemerkt.

Von vielen der mit den Neuverträgen nun offiziell zu Immobilien-Eigentümern "ernannten" Häuschen-Besitzern ist bekannt, dass sie seither auch für ihr "Gebäude auf fremden Grundstück" ganz offiziell vom Finanzamt zur Grundsteuer für ihr Haus herangezogen werden. [Immobilie: unbewegliches Sachgut, z. B. Grundstück oder Bauwerk (Gebäude, Haus, Wohnung...)]

Nicht jedem dürfte bekannt sein, dass diese Gebäude, in denen der Grundstücksmieter nach seinem Vertrag nicht dauerhaft (!) wohnen darf, in den offiziellen Geobasisdaten der Stadt, die von Vermessern, städtischen Betrieben, Notaren etc. bei Einsicht in die Flurkarten zum Grundbuch herangezogen werden, als "Wochenendhaus" verzeichnet sind (vgl. Grafik siehe oben).

Das heißt nichts anderes, als dass der Mieter, der in seinem Vertrag die Eigentumsübertragung der Baulichkeiten auf seinem Mietgrundstück vereinbart hat, heute Eigentümer eines Wochenendhauses ist. Das gilt zumindest dort, wo die Stadtverwaltung dies in den offiziellen Geobasisdaten vermerkt hat.

Die rechtliche und letztlich auch praktische Bedeutung für die Bewohner der Südwest-Siedlung ist erheblich, heißt dies doch, dass es de facto gar kein "illegales Schwarzwohnen" gibt, weil jeder Mieter als Eigentümer eines Wochenendhauses dieses auch nutzen darf, wie es bei Wochenendhäusern üblich ist.



Wie nutze ich mein Wochenendhaus?

Die Zeitdauer eines Wochenendes kann zum Beispiel ganzjährig von Donnerstag bis Montag betragen. Aber auch wer in der Mitte der Woche angetroffen wird, hat ggf. am Wochenende gearbeitet oder befindet sich in seinem Jahresurlaub. Der zeitweilige Aufenthalt ist im eigenen Wochenendhaus erlaubt, solange hier nicht der Lebensmittelpunkt des Mieters hinverlegt wird.

Aber auch ein Wochenendhaus verlangt für seine zweckbestimmte Nutzung eine angemessene Ausstattung. Dazu gehört neben Trinkwasser und Strom ggf. auch ein Gasanschluss zur effizienten und umweltschonenden Wärmeversorgung. Denn schließlich ist die Wochenendhausnutzung keineswegs nur auf die Sommermonate beschränkt.

Diese Erkenntnisse, die bisher aus reinem Kalkül durch die derzeit noch im Bereich der früheren sog. "Kleingartenanlage" herrschenden "Verwaltungshelfer" und deren Nutznießer im Verwaltungsbereich des Bezirksamtes Pankow bislang nicht publiziert wurden, können den Charakter und das Lebensgefühl vieler Anwohner in der Siedlung schon in absehbarer Zeit grundlegend und nachhaltig verändern (vgl. auch siehe unten 3. Teil).

Während die Wohnnutzung der vielen Eigenheime in der früheren sog. "KGA Blankenburg" den Rechtsstatus einer Kleingartenanlage (höchstrichterlich festgestellt) faktisch zunichte gemacht hatte, stört die periodisch-zeitweilige und damit legale zweckentsprechende Nutzung der Wochenendhäuser durch deren Eigentümer den Charakter der heutigen Wohnsiedlung "Südwest-Blankenburg" nicht!

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Wer von den betroffenen Grundstücks-Nutzern, -Mietern oder auch Eigentümern oder Erbbaupächtern Interesse an einem kostenlosen Ausdruck der in den Geobasisdaten der Stadt Berlin zu seinem Grundstück vermerkten Informationen hat (nebst Grafik siehe oben), der kann sich ab sofort gern per E-Mail oder per Telefon an die "Geschädigtengemeinschaft Erholungsanlage Blankenburg" wenden. Die Kontaktaufnahme und sämtliche Informationen werden dort garantiert vertraulich behandelt:

Kontakt: "Geschädigtengemeinschaft Erholungsanlage Blankenburg"
Tel: 030 / 76 76 73 66 - oder
Fax: 030 / 76 76 73 65 - oder
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Ende 2. Teil
[Redaktion | 09.01.2021]
[letzte Aktualisierung: 22.10.2021]



Hinweise, Ergänzungen oder Nachfragen werden gern entgegengenommen und auf Wunsch vertraulich behandelt.


10. - Gerichte: "Öffentliche Verkehrsflächen und tatsächlich-öffentliche Straßen" (2015)

3. Teil - A-1 - (12. Januar 2021)



Was sagen die Gerichte zur Privatstraßen-Beschilderung?
 

Öffentliche Verkehrsflächen in der Blankenburger "Südwest-Siedlung"

Ein weiteres rechtskräftiges Urteil vom Landgericht Berlin lässt keine Fragen offen!
- Nachtrag zum Thema oben 2. Teil B-5 - (Urteil vom 30.06.2015 LG Berlin 14 S 41/13) -
[betrifft ebenfalls das Territorium der ehemaligen sog. "KGA Blankenburg"]







Es handelt sich um eine weitere Klage der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) gegen einen Anwohner auf dem Territorium der ehemals sog. "Kleingartenanlage Blankenburg", der sich erfolgreich dagegen gewehrt hat, für Straßenreinigungsgebühren herangezogen zu werden, die auf den in der Nähe verlaufenden Hauptstraßen (Heinersdorfer Straße/Bahnhofstraße) anfallen.

Es scheiterte auch dieses Verfahren am eindeutigen Veto der Richter am Berliner Landgericht, wie bereits das vorangegangene Verfahren 14 S 41/13 (siehe oben). Ein Unterschied zum oben bereits eingeführten Urteil vom 30.06.2015 besteht darin, dass das Gericht in diesem Verfahren sehr detailliert mit ausführlicher Begründung auf die Frage der "Privatstraßen-Beschilderung" eingeht und unmissverständlich das Wegesystem in der Siedlung als das herausstellt, was bereits die Gerichte im Jahr 2004 übereinstimmend festgestellt hatten:

Das Wege- und Straßennetz entspricht den tatsächlichen Verhältnissen nach, dem eines Siedlungsgebietes mit uneingeschränkt stattfindenden öffentlichen Verkehr.

Bei der Interpretation der Entscheidungsgründe fällt auf, dass das Gericht auch in diesem Fall über das angebliche Bestehen einer "Erholungsanlage" getäuscht wurde. Auch wenn es den Ausgang des Verfahrens nicht entscheidend war, wird ersichtlich, dass offenbar die Prozessvertreter beider Parteien in ihren Schriftsätzen (Klage und Klageerwiderung) darin übereinstimmten, dass die frühere sog. "Kleingartenanlage Blankenburg" im Jahr 2014 (Jahr der Klageeinreichung) zu einer "Erholungsanlage" umgewidmet worden sei. Das Gericht übernimmt selbstverständlich eine solche Faktendarstellung ohne weitere Prüfung, wenn beide Parteien diese - wenn wie in diesem Fall falsche - Information zum Streitgegenstand übereinstimmend vortragen.

Die folgenden Zitate stammen aus dem hier verlinkten Urteil des Landgerichts vom 10.11.2015 (LG Berlin 14 S 9/14):

Beispiel für Argumente des Beklagten (Eigentümer/Anwohner):
"...Schon die Vielzahl der Anlieger der Privatstraßen in der ehemaligen Kleingartenanlage, die 1.468 Parzellen und Grundstücke umfasst, führe zu einer solchen Masse an Nutzern, dass diese als öffentlicher Verkehr anzusehen seien.

Darüber hinaus seien die Wege gerade in Stauzeiten auf den benachbarten öffentlichen Straßen beliebte Umgehungswege. Jedenfalls finde auf dem Wegenetz in der Anlage ein nicht minder hoher öffentlicher Verkehr statt, als in Siedlungsgebieten."

Beispiel für Argumente der Klägerin (BSR):
"...Die hier in Rede stehenden Privatwege der Erholungsanlage seien keine selbstständigen Erschließungsanlagen. Vielmehr seien sie zum Zwecke einer inneren Erschließung der Anlage für einen eingeschränkten Benutzerkreis errichtet worden; Dies spiegele sich auch in ihrer baulichen Ausgestaltung wieder. Nach außen stelle sich die Anlage als begrenzte Anlage dadurch die angebrachte Beschilderung 'Privatwege'."



Das Landgericht sieht abermals den Beklagten im Recht:

"...Der Beklagte war Eigentümer eines 609 m2 großen Grundstücks, das in der ehemaligen Kleingartenanlage Blankenburg liegt und welches er, wie zahlreiche andere Nutzer dortiger ehemaliger Kleingartenparzellen auch, im Verfahren nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz erworben hat.

...Nach der Rechtsprechung des Kammergerichts (Urteil vom 07. Juni 2007, 8 U 179/06 -, juris) handelt es sich bei den gemäß § 1 Abs. 1 StrReinG der Straßenreinigungspflicht unterliegenden Privatstraßen des öffentlichen Verkehrs nicht um Zufahrten im Sinne von § 5 Abs. 1 StrReinG. Eigentümer oder sonstige im Sinne von§ 5 Abs. 1 Satz 3 StrReinG Berechtigte von Grundstücken, die an eine Privatstraße des öffentlichen Verkehrs, nicht aber an eine öffentliche Straße angrenzen, sind daher keine Hinterlieger im Sinne von§ 5 Abs. 1 Satz 2 StrReinG. Dies gilt nach den Ausführungen des Kammergerichts in seinem Urteil vom 7. Juni 2007 jedenfalls solange der Eigentümer einer Privatstraße diese für den öffentlichen Verkehr freigibt und diese tatsächlich auch öffentlich genutzt wird, denn dann steht diese Straße in ihrer Funktion und Nutzung einer öffentlichen Straße, die im Straßenverzeichnis der Klasse· C verzeichnet ist, gleich (KG Berlin, Urteil vom 07. Juni 2007 - 8 U 179/06 -, juris).

Die Privatstraße ist eine tatsächlich-öffentliche Straße, da sie von Seiten der Eigentümer uneingeschränkt dem öffentlichen Verkehr freigegeben ist.

Danach sind Privatstraßen des öffentlichen Verkehrs Privatstraßen, auf denen öffentlicher Verkehr stattfindet oder zu erwarten ist, dass auf ihnen öffentlicher Verkehr stattfinden wird.

Daher bedarf es für Verkehrsflächen, die - wie hier der - mangels Widmung wegerechtlich unter die Gruppe der Privatstraßen fallen, jeweils der Prüfung, ob sie tatsächlich der Allgemeinheit zur Verfügung stehen;

Anderen Verkehrsteilnehmern steht die Privatstraße aufgrund der Gestaltung ihres Einfahrtsbereiches uneingeschränkt offen. Durch die Gestaltung des Einfahrtsbereiches; insbesondere durch das Fehlen von Schließanlagen und das Fehlen von Verbotsschildern, wird der Eindruck vermittelt, dass es sich bei der Straße um eine Privatstraße des öffentlichen Verkehrs handelt, die der Allgemeinheit offen steht.

Die kleinen Schilder „Privatstraße" lassen lediglich auf einen beabsichtigten Haftungsausschluss schließen. Hierdurch wird jemand, der kein Anliegen hat, nicht davon abgehalten, in die Anlage hinein zu fahren oder zu gehen, zumal ein Zusatz „Durchfahrt/betreten verboten" nicht vorhanden ist.

Damit stellt sich der Eingangsbereich so dar, dass die Privatstraße auch solchen Personen uneingeschränkt offen steht, die vor dem Gebrauch zum Verfügungsberechtigten weder in einer engen persönlichen Beziehungen stehen noch gerade anlässlich des Gebrauchs in solche Beziehungen zu dem Verfügungsberechtigten treten wollen. Sie ist daher uneingeschränkt dem öffentlichen Verkehr freigegeben.

Schließlich spricht die Einordnung der Anlage als Erholungsanlage dafür, dass auf ihren Wegen und Straßen öffentlicher Verkehr von Erholungssuchenden stattfinden kann und stattfindet.

... ob sie sich selbst durch die Privatstraße erschließen. Vorliegend ist letzteres zu bejahen, da sich aufgrund des oben geschilderten Eingangsbereiches der Straße, die Privatstraße einem unvoreingenommenen Dritten eben als eigenständige öffentliche Erschließungsanlage darstellt. Die Einordnung des Gebiets ais Erholungsanlage zeigt, dass ein öffentlicher Verkehr erwartet wird und tatsächlich stattfindet. Der Anschluss des Grundstücks an das der Öffentlichkeit zur Verfügung stehende Straßennetz erfolgt nach dem Gesamteindruck, den ein unbefangener Beobachter nach den tatsächlichen Verhältnissen erlangt, durch die der Öffentlichkeit frei zur Verfügung stehenden Straßen und Wege der Anlage.

Dies folgt bereits aus der Größe der Anlage, die sich über eine Fläche von ca. 709.803 qm erstreckt und der Zahl der 1.468 Grundstücke und Parzellen, die sie umfasst. Wenn das Straßen- und Wegenetz der Anlage geeignet ist; den An- und Abfahrtverkehr der Nutzer, Besucher, Versorger etc. zu den hunderten bewohnten Grundstücken aufzunehmen, dann muss dies gleichermaßen auch für den Durchfahrtsverkehr der Allgemeinheit, beispielsweise zur Abkürzung oder Stauumfahrung gelten.

Dass dabei manche Wege so schmal sind, dass kaum zwei Fahrzeuge ungehindert aneinander vorbeifahren können und viele Wege noch aus verfestigtem Sandboden bestehen, ist nebensächlich.

Die Entwicklung der Anlage zeigt vielmehr, dass seit Bereinigung einer Anzahl von Grundstücken nach dem Sachenrechtsbereinigungsrecht zunehmend mehr Verkehr auf dem Straßen- und Wegenetz stattfindet. Um diesen Verkehr zu erleichtern, wurden die Straßen und Wege der Anlage mit Namensschildern versehen, was für den unvoreingenommenen Dritten ebenfalls auf ein Siedlungsgebiet mit uneingeschränkt stattfindenden öffentlichen Verkehr schließen lässt.

Die Wege und Straßen der Anlage; auch die vom Beklagten zu seinem Grundstück zu befahrenden, haben damit öffentliche Verkehrsadern ersetzenden Charakter..."

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Wer von den Mietern oder Eigentümern weitere Verfahren gegen das Bezirksamt Pankow, die BSR oder andere mögliche Prozessgegner geführt hat, bei denen in den Schriftsätzen noch nach dem 31.12.2004 die Legende von der "Erholungsanlage" oder auch nur "Anlage Blankenburg" bei Gericht vorgetragen wurde und Interesse an einer unabhängigen und kostenlosen Prüfung der Sachverhalte hat, kann sich ebenfalls gern unverbindlich per E-Mail oder per Telefon an die "Geschädigtengemeinschaft Erholungsanlage Blankenburg" wenden. Die Kontaktaufnahme und sämtliche Informationen werden dort garantiert vertraulich behandelt:

Kontakt: "Geschädigtengemeinschaft Erholungsanlage Blankenburg"
Tel: 030 / 76 76 73 66 - oder
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Ende 3. Teil - A-1 -
[Redaktion | 12.01.2021]
[letzte Aktualisierung: 22.10.2021]



Hinweise, Ergänzungen oder Nachfragen werden gern entgegengenommen und auf Wunsch vertraulich behandelt.


11. - Ohne Mitgliedschaft keine Zahlungspflicht von Vereinskosten beim GSF e.V. (1991-2021)

3. Teil - A-2 - (13. Januar 2021)




Wer ist tatsächlich Vereinsmitglied?

Rechtswirksame Mitgliedschaften gesucht

Um reguläres Mitglied in einem eingetragenen Verein (e.V.) zu werden, der als sogenannte Körperschaft eine eigene Rechtspersönlichkeit darstellt, muss man zunächst die Bedingungen erfüllen, die in der Satzung vorgeschrieben sind.

In der Satzung des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." wird dazu folgendes bestimmt:



§ 5 - "Erwerb der Mitgliedschaft"

"1.
Mitglied im Verein kann jede Person werden, welche das 18. Lebensjahr vollendet hat, die Satzung anerkennt, die Aufnahmegebühr bezahlt sowie einen schriftlichen Antrag auf Mitgliedschaft stellt.

2.
Über die Aufnahme in den Verein entscheidet die jeweilige Abteilungsleitung, bei welcher der Antrag gestellt worden ist. Die Abteilungsleitung ist verpflichtet, den Vorstand unverzüglich über die erfolgte Aufnahme zu informieren. Mit der Mitgliedschaft verbindet sich kein Anspruch auf Übernahme einer Parzelle."

Damit ein Anwohner der früheren sog. "Kleingartenanlage Blankenburg" überhaupt rechtswirksam ein Mitglied des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." geworden ist, müssen u. a. die folgenden Bedingungen ausnahmslos erfüllt sein:

a)
er/sie musste die Satzung anerkannt haben;

b)
er/sie musste die Aufnahmegebühr bezahlt haben;

c)
er/sie muss einen schriftlichen Antrag auf Mitgliedschaft gestellt haben;

d)
er/sie muss eine Bestätigung über seine/ihre Aufnahme als Mitglied in den Verein bekommen haben (entweder vom Vereinsvorstand oder von der Abteilungsleitung bei der er/sie den Aufnahmeantrag gestellt hatte);

Zu a)
Notwendig ist in der Regel eine (schriftliche) Erklärung, dass man die Satzung zur Kenntnis genommen hat und diese anerkennt (man kennt dieses Prinzip heute von den üblichen Abläufen bei online-Geschäftsabschlüssen, wo zuerst ein Häkchen zur Bestätigung der Kenntnisnahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gesetzt werden muss). Wer die Satzung vor dem Vereinseintritt nicht zugesandt oder übergeben bekommen hat, konnte diese - mangels Kenntnis vom Inhalt - nicht anerkennen.

Zu b)
Es müsste ein Zahlungsbeleg vorliegen, der ausdrücklich für die "Aufnahmegebühr" ausgewiesen ist. Da die Satzung keine Ausnahmeregelungen beinhaltet, kommt ein Erlass der Zahlung der Aufnahmegebühr nicht infrage.

Zu c)
Die Satzung gilt als "Gesetz des Vereins". Diese verlangt hier ausdrücklich die Schriftform. Das bedeutet, dass eine mündliche Antragstellung unwirksam ist. Es sollte also ein schriftlicher Antrag auf Mitgliedschaft als Nachweis vorliegen.

zu d)
Ohne die Erfüllung der vorstehenden Bedingungen a) bis c) dürfte eine wie auch immer geartete Bestätigung über die Aufnahme in den Verein keine rechtliche Wirkung entfalten. So kann ein unaufgefordert zugesandter "Mitgliedsausweis" allein die von der Satzung vorgeschriebenen Bedingungen des § 5 Abs. 1 nicht ersetzen.



Ab wann konnte man Mitglied im "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." werden?

Am 13.05.1991 entstand mit der Eintragung ins Vereinsregister beim AG Charlottenburg (VR 10831 B) der eingetragene Verein "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." als "juristische Person" mit eigener Rechtspersönlichkeit.

Von diesem Tag an galt die Satzung, und der "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." nahm rechtswirksam handlungsfähig am Rechtsverkehr teil. Erst wer von diesem Zeitpunkt an die oben beschriebenen Aufnahmebedingungen erfüllt hat, ist Mitglied des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." geworden.



Wie steht es mit den Alt-Mitgliedschaften im VKSK?

Wie bereits im 1. Teil (siehe oben) dargestellt, hatte sich der "Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter" (VKSK) zum 31.12.1990 aufgelöst.

Die von verschiedenen Verbänden angestrebte Rechtsnachfolge konnte nicht nachgewiesen werden, so dass nach mehreren Gerichtsverfahren letztlich das Land Berlin der Rechtsnachfolger des VKSK wurde.

---> LINK -
Artikel im "ND" vom 09.02.2005

---> LINK - Bundesgerichtshof - BGH-Urteil vom 16.12.2004 - Az. III ZR 179/04 ]


Daraus folgt zweifelsfrei, dass der "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." als Rechtsnachfolger vom "Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter" (VKSK) NICHT infrage kommt.

Wer vor 1990 einen "Kleingarten-Nutzungsvertrag" mit dem VKSK abgeschlossen hatte, war auch VKSK-Mitglied geworden und blieb dies bis maximal zum 31.12.1990, dem Tag der Auflösung des VKSK .

ANMERKUNG:
Es gibt unter den Bewohnern der Südwest-Siedlung einige, die außer ihrem VKSK-"Kleingarten-Nutzungsvertrag" aus der Zeit vor dem 3. Oktober 1990 später keinen neuen Vertrag mehr abgeschlossen haben. Diese müssen keine Rechtsunsicherheit fürchten, weil ihre Nutzungsverträge lt. Überleitungsgesetz "automatisch" in BGB-Nutzungsverträge umgewandelt wurden (vgl. 1. Teil - siehe oben).

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Am 01.06.2002 trat das "Gesetz zur Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes" in Kraft.
Hier nochmal zum Nachlesen: "Praktische Hinweise für Eigentümer und Nutzer" (Brigitte Zypries Bundesministerin der Justiz / 2002):

--> LINK zu "Praktische Hinweise für Eigentümer und Nutzer" 2002 <--



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Mach mit, mach's nach, mach's besser...

Von einigen Betroffenen wurde die Redaktion informiert, dass in diesen Tagen die ersten Exemplare der "Jahresrechnung für das Jahr 2021" [sic] vom "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." eintreffen.

Dabei soll es auch zuhauf vorkommen, dass unter den Rechnungsempfängern sowohl Eigentümer als auch Mieter von Grundstücken im Siedlungsbereich sind, die gar keine Mitglieder des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." sind.

Es wird sogar behauptet, dass bei einer stattlichen Anzahl von Gewohnheitszahlern mittlerweile nicht ganz unbegründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderungen aufkommen. Viele, die bis zuletzt noch glaubten, allein wegen ihres Trinkwasserbezugs aus dem - vorgeblich im Eigentum des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." stehenden - Wasserleitungsnetz, auch diverse "Wasser- und Lichtumlagen" und "Wasserverluste" widerspruchslos zahlen zu müssen, stellen jetzt berechtigte Fragen (vgl. siehe oben 2. Teil).

Zunächst sollte jeder Rechnungsempfänger für sich die Grundsatzfrage nach seiner rechtswirksamen Mitgliedschaft im "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." stellen. Ein Blick in die eigenen Unterlagen könnte dabei im Abgleich mit den o. g. Bedingungen (a-d) hilfreich sein.

Eine detaillierte Überprüfung der sogenannten "Jahresabrechnungen" des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." sollte niemand leichtfertig unterlassen. Denn wer reflexartig überweist, bekommt später nur noch schwer sein Geld zurück. Fest steht, wer kein nachgewiesen rechtswirksames Mitglied ist, für den gelten auch keine Forderungen von Mitgliedsbeitrag oder Umlagen aller Art - und auch keine weiteren vereinsinternen Zusatzkosten.

Der Grund ist simpel: für Nichtmitglieder gelten weder Beschlüsse der Mitgliederversammlungen noch der Delegiertenversammlungen. Auch an die Vorstandsbeschlüsse des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." sind, wenn überhaupt, nur dessen nachgewiesene "echten" Mitglieder gebunden.



Nachbarn in Not - Wer kann helfen?

Zunächst einmal ist wohl Besonnenheit angebracht. Im Austausch mit mündigen Nachbarn wird sich ganz sicher auch für die weniger begabten "Rechnungsprüfer" unter den Anwohnern eine Hilfe finden. Wer noch unschlüssig ist, macht zumindest keinen Fehler, wenn er/sie erst einmal die mit jeder Rechnung gesetzten Zahlungsfrist zur Klärung von etwaigen Unregelmäßigkeiten ausschöpft.

Warum es nicht allzu empfehlenswert erscheint, jetzt überstürzt bei einem VDGN-Vertrauensanwalt nachzufragen, wird im Mittelpunkt des Folgebeitrags stehen: 3. Teil - B - Augen auf bei der Anwaltssuche - VDGN-Vertrauensanwälte in der Kritik

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Wer von den betroffenen Grundstücks-Nutzern, -Mietern, -Eigentümern oder Erbbaupächtern Interesse an einer unabhängigen und kostenlosen Hilfe bei der Prüfung seiner Unterlagen hat, kann sich ebenfalls gern unverbindlich per E-Mail oder per Telefon an die "Geschädigtengemeinschaft Erholungsanlage Blankenburg" wenden. Die Kontaktaufnahme und sämtliche Informationen werden dort garantiert vertraulich behandelt:

Kontakt: "Geschädigtengemeinschaft Erholungsanlage Blankenburg"
Tel: 030 / 76 76 73 66 - oder
Fax: 030 / 76 76 73 65 - oder
E-Mail: kontakt@bei-allem-respekt.de


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Ende 3. Teil - A-2
[Redaktion | 13.01.2021]
[letzte Aktualisierung: 22.10.2021]



Hinweise, Ergänzungen oder Nachfragen werden gern entgegengenommen und auf Wunsch vertraulich behandelt.


12. - Augen auf bei der Vereinswahl | "VDGN-Vertrauensanwälte" in der Kritik

3. Teil - B - (15. Januar 2021)




VDGN-Präsidiumsmitglied und VDGN-Vertrauensanwalt
Rechtsanwalt Frank Auerbach


---> LINK -
(VDGN-Journal 12/2013)

Wer vertraut VDGN-Vertrauensanwalt Frank Auerbach?

Von zahlreichen Betroffenen ist bekannt, dass sie bisher gar nicht wussten, dass der langjährige Rechtsberater und Prozessvertreter des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V.", Rechtsanwalt Frank Auerbach, ein "Vertrauensanwalt" und zugleich auch noch Präsidiumsmitglied beim VDGN e.V. ist.

Zunächst stellt sich die Frage: Wer oder was ist eigentlich der VDGN (Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V.)?

Auf der Webseite des seit 1994 eingetragenen Vereins "VDGN e.V." erfährt man mehr. Insbesondere die Satzung verrät, wer beim "VDGN e.V." tatsächlich Mitglied ist.

Unter § 4 Mitgliedschaft heißt es in Absatz 1:

"(1) Mitglied des Verbandes können in Deutschland ansässige Verbände, Vereine und andere Vereinigungen (im weiteren als Vereine bezeichnet) werden, die sich zu den Zielen des Verbandes bekennen und die Satzung anerkennen."

Welche Rechte das aufgenommene Mitglied hat, steht in Absatz 3:

"(3) Mit der Entscheidung über die Aufnahme als Mitglied tritt das Mitglied in die vollen Rechte und Pflichten eines Verbandsmitgliedes ein."

---> LINK - VDGN e.V. Satzung (Stand 14.06.2019)



Daraus folgt, dass lediglich Vereine und "andere Vereinigungen" Mitglied des VDGN werden können. Natürliche Personen nimmt der VDGN laut Satzung NICHT auf.

Nun fragen sich viele Anwohner in der Blankenburger "Südwest-Siedlung", in welchen Verein sie eigentlich im März/April 2018 eingetreten sind, von dem sie bisher glaubten, es würde sich um den VDGN e.V. handeln.

Wer es noch nicht verstanden hat, wird bei den folgenden Tatsachen bemerken, dass er auf eine geschickt eingefädelte Täuschung hereingefallen ist, die ihn bisher bereits weit mehr gekostet hat, als nur den "günstigen" Mitgliedsbeitrag beim "??? e.V."



Wie konnte das passieren?

Am 3. März 2018 fand in der "Feste Scheune" in Berlin-Buch eine erste öffentliche Informationsveranstaltung zum Senatsbauprojekt "Blankenburger Süden" statt.

Was die Masse der anwesenden Bürger nicht wissen konnte, sie wurden Zeugen eines mehr oder weniger filmreifen Schauspiels, vorgetragen von einem Ensemble aus Berufslügnern und Laiendarstellern.

Gegeben wurde das Stück "Skandal und Protest gegen eine unerhörte 10.000". Inhaltlich ging es um die "plötzlich über Nacht" angewachsene Planvorgabe von angeblich bisher nur 5.000 auf nunmehr bis zu 10.000 Wohnungen...

---> LINK - 03.03.2018 - Wortmeldung in der Veranstaltung “Auftaktarena” in Berlin-Buch (Videomitschnitt bei 2:29:50)



In Wahrheit war bereits seit 2016 im Kreise gewisser "Vorzugsvolksvertreter", die sich vorab zu Bürgerbeteiligten-Darstellern ausgewählt fühlen durften, bekannt, dass es in den Plänen von SPD und Grünen um ganze 15.000 Wohneinheiten ging!

---> LINK - Berliner Woche vom 06.07.2016



Bereits im Jahr 2018 wurde die o. g. Aufführung der Bühnenakteure und deren verabredungsgemäß protestierenden Statisten im Saal der "Feste Scheune" in der Veranstaltung vom 03.03.2018 vom "Greenwatch e.V." aufgedeckt und auf der Aktionswebseite "www.Rettet-Blankenburg.de" veröffentlicht.

---> LINK - Schauspieler und Täuscher am "Blankenburger Süden"



Gemeinsam sind wir stark...

Dem aufmerksamen Leser wird nicht entgangen sein, dass der Vorstand des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." bereits im Vorfeld aktiv an der "Vorführung" des Publikums in der Bucher "Feste Scheune" beteiligt war. Dieses hatte sich schon am 03.03.2018 vorrangig aus GSF-Mitgliedern, insbesondere mit Anwohnern der "Südwest-Siedlung" zusammengesetzt.

Kurze Zeit später setzte der Vorstand des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." im Verbund mit dem VDGN e.V. noch einen drauf. Gemeinsam lud man zur



"VDGN-Protestveranstaltung" am 27.03.2018





5,00 Euro! Das war nicht etwa der Haupt-"PREIS" der Tombola, sondern
soviel kostete der Eintritt zu dieser als "Protest" getarnten "Verkaufsveranstaltung"




---> LINK ---> VDGN-Artikel "LINKE vertreibt Ostler?" - 03/2018 - HIER KLICKEN



Abermals wurde an bewährter Stätte, in der "Feste Scheune" in Berlin-Buch, ein mäßiges Schauspiel vor 500 meist arglosen Betroffenen gegeben, bei dem die sogenannten "Vertrauensanwälte" des VDGN e.V. und der Vorstand vom "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." sich gegenseitig die "Protestbälle" zuwarfen.



---> LINK ---> Artikel "Starkes Signal des Widerstands" vom VDGN e.V - HIER KLICKEN



Und wieder wurde das beliebte Märchen von der wundersamen "10.000" aufgeführt:

"Neueste Planungen unter Führung von Senatorin Katrin Lompscher (DIE LINKE) sehen vor, dort etwa 10.000 neue Wohnungen zu errichten."

„Praktisch über Nacht wurden die Betroffenen vor vollendete Tatsachen gestellt. Statt 6000 sollen nun etwa 10.000 Wohnungen entstehen. Das Vertrauen in den Senat ist erschüttert und dafür ist Frau Lompscher verantwortlich."

Man muss kein Berufsskeptiker sein, um zu erkennen, dass die vorwitzige und als Wattebausch formulierte Botschaft an den Regierenden Bürgermeister, er möge doch bitte auf der Stelle seine Bausenatorin austauschen, bei diesem nicht einmal für ein müdes Lächeln ausgereicht hatte. Zitat:

"Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) wird zudem aufgefordert, Senatorin Lompscher zu entlassen. In Erwartung einer Antwort ist die Resolution anschließend mit entsprechenden Anschreiben an den Regierenden Bürgermeister und den Vorsitzenden des Abgeordnetenhauses von Berlin, Ralf Wieland, gesendet worden." [sic]

Ob die nur spärlich verschleierte Protestnote beim SPD-Parteigenossen des Regierenden, Ralf Wieland, für mehr Erheiterung oder gar Unmut sorgen konnte, ist nicht überliefert. Dass Ralf Wieland bereits am 27. Oktober 2011 mit 129 Stimmen von 149 Abgeordneten zum Präsidenten des Abgeordnetenhauses gewählt wurde, kann man übrigens wissen. Sollte man vielleicht auch, wenn man Politik spielt und öffentliche "Resolutionen" verschickt...



VDGN-Vertrauensanwälte kämpfen für Blankenburger Kleingärtner u. a.

Der VDGN-Artikel preist in unzähligen Erwähnungen von Bewohnern der "Anlage Blankenburg" und deren Pachtgrundstücken die eigenen Verdienste im juristischen Kampf für die Kleingärtner, von denen es bereits seit 01.01.2005 keinen einzigen mehr im Siedlungsgebiet gibt.

Auch der Vereinsanwalt des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V.", Rechtsanwalt Frank Auerbach, stimmte vom Podium aus kräftig mit ein:

"'Wir bleiben!' - 'Ist es denn richtig, für 10.000 neue Wohnungen 1.500 bis 2.000 Lebensmittelpunkte kaputt zu machen“, fragte der VDGN-Vertrauensanwalt Frank Auerbach in die Runde. Lautstarke Ablehnung war die Antwort. Gegen die Pläne und zu erwartende Verordnungen müsse sich entschiedener Widerstand formieren, erklärte er weiter. Dieser Kampf könne Jahre dauern und zermürben. Die vielen Einzelkämpfer müßten beim VDGN zusammengeführt werden.'"

Ebenso ließ sich ein weiterer "VDGN-Vertrauensanwalt" nicht lange bitten. Rechtsanwalt Dr. Volker Hennig aus Berlin-Karow verkündete:

"Sich gegen die Senatspläne zur Wehr zu setzen, dazu ermutigte auch VDGN-Vertrauensanwalt Dr. Volker Hennig. Niemand dürfe vertrieben werden. Dazu müsse sowohl politischer Widerstand als auch juristische Gegenwehr mobilisiert werden, rief er ins Publikum. Der VDGN sei der richtige Partner in solchen Fragen und könne auf langjährige Erfahrungen im Kampf für Bürgerinteressen zurückgreifen. Er ermutigte die Menschen dazu, sämtliche Möglichkeiten auszuloten, Öffentlichkeit herzustellen und vor allem das parlamentarische Anfragerecht zu nutzen: „Das hat eine nachhaltige Wirkung auf Politik und Verwaltung“, bekräftigte er seinen Vorschlag. Als einzelner könne man nichts gegen Bebauungspläne ausrichten, kapituliere früher oder später vor den immensen Kosten einer solchen Auseinandersetzung. Bei einem angesetzten üblichen Streitwert von 60.000 Euro hätte ein einzelner Kläger mögliche Kosten von fast 10.000 Euro, Gutachterkosten noch nicht einmal eingerechnet. Das sei für die meisten einfach unbezahlbar. Auch eine Grundstücksrechtsschutzversicherung nütze nichts, da sie derartige Anliegen meist von vornherein ausschließe. [sic ! - Anm. der Redaktion*] Einzige Alternative sei, sich zu Klägergemeinschaften zusammenzuschließen. Das habe er mit dem VDGN viele Male erfolgreich organisiert, erklärte Hennig."

Natürlich durfte die "Vorsitzende in der Anlage Blankenburg", Frau Ines Landgraf, nicht fehlen, die wie folgt zitiert wird:

"Ines Landgraf, Vorsitzende in der Anlage Blankenburg, meldete sich als eine der ersten Betroffenen in der Diskussion zu Wort. Ja, sie stimme ihren Vorrednern zu: 'Wir müssen uns politisch und juristisch wehren!'“

Und genau darum ging es bei dieser eher einer "Kaffeefahrt" ähnelnden Verkaufsveranstaltung. Der VDGN e.V. wollte seine Angebote unter das brave Publikum bringen, nur dass man hier keine Heizdecken feilbot, sondern - wie auf die verängstigten Betroffenen aus der Blankenburger "Südwest-Siedlung" zugeschnitten - Grundstücksversicherungen* und Anwaltsdienstleistungen für "Streit um Pflegestufe und Behinderungsgrad"...! Klingt wie ein Witz, ist aber keiner, wie der unten verlinkte Mitgliedsantrag zeigt.

Aus heutiger Sicht, insbesondere nach den Enthüllungen zum Ende der Existenz der früheren sog. "KGA Blankenburg" im Jahr 2004, muss konstatiert werden, dass bei diesen beiden Veranstaltungen am 03.03.2018 und 27.03.2018 von unzähligen Akteuren dermaßen ungezügelt und dreist gelogen wurde, dass man sich wundern muss, dass die "Feste Scheune" nicht zusammengebrochen ist.

Der Vorstand vom "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." setzte schließlich noch einen drauf, als man wenige Tage später - im April 2018 - noch eine windige Offerte an alle Mitglieder verschickte. Ein als "Beschluss der Delegiertenwahlversammlung vom 07.04.2018" deklarierter Werbebrief für die Vermittlung der GSF-Mitglieder zu einer zusätzlichen Mitgliedschaft im VDGN e.V.

---> LINK ---> GSF-eV-Schreiben mit VDGN-Antrag und "Gartenanschrift" April 2018 - HIER KLICKEN



Von den 500 Gästen der vorangegangenen "VDGN-Protest-Veranstaltung" fühlten sich viele uninformierte und vor allem juristisch unbedarfte Betroffene aus der Siedlung verpflichtet, insbesondere wegen der vermeintlich nützlichen (und preisgünstigen) Fürsorge der VDGN-Protagonisten, das Angebot einer Mitgliedschaft beim VDGN e.V. anzunehmen. Unzählige Blankenburger füllten darauf den ihnen zugesandten Aufnahmeantrag aus und merkten dabei gar nicht, dass sie einer Täuschung aufgesessen sind. Sie sind nämlich beileibe keine Mitglieder des VDGN geworden, sondern lassen stattdessen einen "VMEG", Verein der Eigenheim- und Grundstücksbesitzer in Deutschland e.V., fleißig Beiträge von ihren Konten abbuchen.

---> LINK ---> Mitgliedsantrag VDGN - HIER KLICKEN



Wer den anschließend zugesandten Mitgliedsausweis nicht ganz genau anschaut, bemerkt seinen Irrtum immer noch nicht. Einziger Trost: es geht den meisten so!





Um es kurz zu machen: Wer Mitglied im VMEG e.V. geworden ist, ist KEIN VDGN-Mitglied, weil dieser nur Vereine und keine natürliche Personen aufnimmt. Alle Versprechungen, mündliche und schriftliche Zusagen des VDGN e.V. dürften im Ernstfall vor Gericht keine Aussicht auf Erfolg haben. Die Verwaltungsstruktur ist nicht zufällig gewählt (vgl. auch 3. Teil - C -).

Als Mitglied vom VMEG e.V. kann man nur gegen diesen klagen, wenn Versprechungen nicht eingehalten werden, wie zum Beispiel die vorgeblich integrierten Rechtsschutz-Versicherungen (Grundstück/Pflegestufe/Behinderungsgrad). Mit dem VDGN e.V. ist keine vertragliche Bindung entstanden.

Nicht verwundern darf den leichtgläubigen Zeichner der verdeckten und ersichtlich irreführenden VDGN-Offerte, die den VMEG e.V. im Kleingedruckten vorschiebt, dass von den hier bekanntgewordenen VMEG-Mitgliedern kein einziger irgendwelche Versicherungsunterlagen zugesandt bekommen hat und auch ansonsten seit dem Beitritt im März/April 2018 keine Hilfe vom VDGN/VMEG erfahren hat. Selbst zugesagte Rückrufe auf konkrete Anfragen fanden nicht statt.



Der "Fake vom Grundstücksrechtsschutz"

Besonders kann mithin auch die Aussage des "VDGN-Vertrauensanwalts", Dr. Volker Hennig, der vom VDGN-Journal im Zusammenhang mit den drohenden hohen Kosten eines Rechtsstreits wie folgt zitiert wird (siehe oben):

"Auch eine Grundstücksrechtsschutzversicherung nütze nichts, da sie derartige Anliegen meist von vornherein ausschließe."

Eine ungemein beruhigende Aussage für jeden, der einen mit "VDGN-Logo" gekennzeichneten Mitgliedsantrag (des VMEG e.V.) insbesondere wegen des Slogans unterschrieben hat:

"Die Mitgliedschaft mit integriertem Rechtsschutz für Ihr Grundstück sowie bei Streit um Pflegestufe und Behinderungsgrad."



Eine wahrlich "starke Solidargemeinschaft"

Bei Kenntnis der tatsächlichen Gegebenheiten kann man die Selbstdarstellung eines am Gemeinwohl orientierten VDGN e.V. auf den eigenen Internetseiten nur als wirtschaftlich orientierte PR-Kampagne deuten. Besonders wertvoll erscheint der im Folgenden komplett zitierte Text aus einer Presse-Information vom 28.09.2020:

---> LINK - "Für eine starke Solidargemeinschaft"



"28.09.2020
Für eine starke Solidargemeinschaft
Jochen Brückmann ist neuer Vorsitzender des VMEG

Jochen Brückmann ist am 26. September 2020 auf einer Delegiertenkonferenz zum neuen Vorsitzenden des Vereins der Eigenheim- und Grundstücksbesitzer (VMEG) gewählt wurden. Er folgt Christian Gräff, der sein Amt zur Verfügung gestellt hat und sich nun auf sein Mandat als Wahlkreisabgeordneter für den Stadtteil Biesdorf im Berliner Abgeordnetenhaus sowie auf seine selbständige unternehmerische Tätigkeit konzentrieren wird. Jochen Brückmann ist seit Mai 2020 bereits Präsident des VDGN. Zuvor war er viele Jahre Bereichsleiter Stadtentwicklung der Induestrie- und Handelskammer Berlin. Der VMEG ist der mitgliederstärkste Verein unter dem Dach des VDGN.

Angesichts der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise sei damit zu rechnen, daß die öffentliche Hand verstärkte Anstrengungen unternehmen wird, ihre Kassen wieder zu füllen, betonte Brückmann. Darauf müßten sich auch die Eigenheim- und Grundstücksbesitzer einstellen. Vor allem wenn es um die Abwehr ungerechtfertigter Steuer- und Abgabenerhöhungen gehe, sei der VMEG deshalb als starke Solidargemeinschaft wichtiger denn je. Zudem gebe es eine Vielzahl von Themen, bei denen VMEG und VDGN einzig und allein die Interessen kleinerer Grundstücksnutzer vertreten. Als Beispiel nannte der neue Vorsitzende die aktuellen Initiativen des Verbandes zur Änderung des Schuldrechtanpassungsgesetzes sowie zur Anpassung des Bundeskleingartengesetzes an die Lebenswirklichkeit."



"VDGN-Vertrauensanwalt" verklagt "VDGN-VMEG"-Mitglieder beim Amtsgericht - Streitwert: 32,00 Euro -

Wie verhöhnt sich einige der in die Vereinsfalle getappten Mitglieder fühlen müssen, kann nur der nachvollziehen, der die unfassbaren Fälle kennt, bei denen vom "VDGN-Präsidiumsmitglied" und "VDGN-Vertrauensanwalt" Frank Auerbach im Auftrag des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." gegen dessen eigene und gleichzeitig gegen "VGDN-VMEG"-Mitglieder Klagen vor dem Amtsgericht - zum Streitwert von 32,00 Euro (in Worten: zweiunddreißig) - erhoben werden, weil diese angeblich ihre "Aufbaustunden" nicht geleistet haben...







Zurück zur Eingangsfrage: Wer vertraut VDGN-Vertrauensanwalt Frank Auerbach?

Der Vorstand vom "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." offenbar nicht. Denn sonst wäre es doch wohl ein Leichtes gewesen, im März/April 2018 mit dem GSF-Verein in den VDGN e.V. einzutreten, um so die großartigen Vorzüge und Leistungen des VDGN für alle GSF-Mitglieder zu erlangen. Als Verein hätte der "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." ein echtes Mitglied beim VDGN werden können. Warum schickte der Vorstand aber seine eigenen Mitglieder lieber zum VMEG e.V., der Alibi-Vorstufe des VDGN?

Welche Gründe mögen dafür vertretbar sein, wenn die eigenen Mitglieder mit vagen Versprechungen und kindischen Rabattangeboten in die Fänge eines ominösen Dritten geleitet werden, wenn doch der VDGN angeblich auch für die Mitglieder seiner Mitgliedsvereine da ist?

Vielleicht gibt ja der GSF-Vorstand Auskunft. Oder sein "VDGN-Vertrauensanwalt"...

(vgl. auch 3. Teil - C - zum Thema: "Trau! Schau! Wem?")

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Kontakt: "Geschädigtengemeinschaft Erholungsanlage Blankenburg"
Tel: 030 / 76 76 73 66 - oder
Fax: 030 / 76 76 73 65 - oder
E-Mail: kontakt@bei-allem-respekt.de


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Ende 3. Teil - B -
[Redaktion | 15.01.2021]



Hinweise, Ergänzungen oder Nachfragen werden gern entgegengenommen und auf Wunsch vertraulich behandelt.


13. - Zum "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V."

3. Teil - C - (25. Januar 2021)


Die Redaktion ist sich der besonderen Verantwortung bewusst, die ihr bei der Bearbeitung des nunmehr unausweichlich folgenden Themas obliegt. Es wurde intensiv diskutiert und gerungen, ob eine Veröffentlichung der nachfolgenden Informationen eventuell auch Unbeteiligten schaden könnte oder sogar denen einen Vorteil an die Hand geben könnte, deren Handwerk es zu stoppen gilt.

Es galt abzuwägen, ob nicht der von einschlägig interessierter Seite immer wieder gern bemühte Pauschalvorhalt, es würde sich nur um eine "Privatfehde" oder eine verspätete "Abrechnung" handeln, beachtlich sein könnte und damit ggf. sogar die gewünschte Aufarbeitung gefährdet sei. Ergebnis: ein solcher Gedanke ist bereits bei halbwegs objektiver Betrachtung abwegig, weil es offensichtlich nicht um Privatsangelenheiten Einzelner, sondern im Kern um ein besonders gemeinwohlschädliches Gesellschaftsphänomen geht.

Allein der Umstand, dass ein Reizthema noch über 30 Jahre nach dem Zusammenbruch des sozialistischen Machtapparates der DDR ein weiteres Mal in den Fokus rückt, ist schlicht den unübersehbar nach wie vor herrschenden Grundstrukturen in Gestalt der hier staatlich verordneten "Vereinsumklammerung" für eine ganze Bevölkerungsgruppe in der Blankenburger Südwest-Siedlung geschuldet.

Letztlich haben wir uns für eine Berichterstattung entschieden, die uns das bundesdeutsche Presserecht zur Erfüllung unserer öffentlichen Aufgabe, nämlich zur Befriedigung des öffentlichen Informationsinteresses ermöglicht.





Vertreter des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V."
("Schirmherrin" Vorstandsvorsitzende Ines Landgraf; Vereinsanwalt
Rechtsanwalt Frank Auerbach und Martin Michael Opitz (AG Fachwissen)
mit
eingeladenen Politikern verschiedener Parteien
bei der Podiumsdiskussion am 21.09.2019
[v.l.: Johannes Kraft (CDU), Herbert Mohr (AfD), Klaus Mindrup (SPD), Sophie Regel (FDP) 2.v.r. und
Bezirksstadtrat Dr. Torsten Kühne (CDU) nicht im Bild]


---> LINK --->
(Quelle: Klatschmohn 2/2019) - HIER KLICKEN

Zum "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." (seit 13.05.1991)

Das Geschäftsgebaren des Vorstands des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." ist von gewohnheitsmäßiger Täuschung und Irreführung der Öffentlichkeit und insbesondere auch der eigenen Mitglieder geprägt. Es seien hier einleitend nur einige der offenkundigsten Beispiele genannt:

Bereits auf den Geschäftspapieren des Vereins wird mit einem Logo auf eine angeblich "Seit 1909" existierende "Anlage Blankenburg" hingewiesen und damit irreführend impliziert, der Verein selbst mit dem Namensbestandteil "Anlage Blankenburg" könnte auf eine solch lange Zeit des Bestehens zurückblicken. Beides ist definitiv unrichtig. Denn 1. besteht der "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." erst seit 1991 und 2. gibt es erwiesenermaßen eine "Anlage Blankenburg" bereits seit 16 Jahren nicht mehr (vgl. siehe oben 1. Teil).

Ungeachtet dieser Tatsachen wollte die Vereinsführung noch im vergangenen Jahr vom 19. bis 21. Juni 2020 eine "111-Jahrfeier der Garten- und Siedlerfreunde" mit einer großen Festlichkeit begehen (vgl. "Chronologie zur Vorstandsarbeit 2020")



---> LINK ---> Chronologie zur Vorstandsarbeit 2020 - HIER KLICKEN



Den öffentlichen Verkehrsraum rund um die Blankenburger Südwest-Siedlung zieren an den Zufahrtsstraßen zur Siedlung seit vielen Jahren großflächige Informationstafeln, die in irreführender Weise das gesamte Gelände der früheren "Anlage Blankenburg" als im Eigentum bzw. in der behördlich genehmigten Verwaltung des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." darstellen, obwohl es durch Gerichtsurteile seit 2004 rechtskräftig feststeht, dass es bereits seit dem Jahr 1990 (!) keine "Kleingartenanlage Blankenburg" und auch keine "Erholungsanlage Blankenburg" gibt. In vertrauter Übereinkunft mit den zuständigen Behörden darf sich hier in aller Öffentlichkeit ein nicht nur im Satzungszweck längst entkernter "Kleingärtnerverein" der Eigenschaft eines Großgrundbesitzers bzw. Ortsteilverwalters berühmen. Die Wirkung der öffentlichen Wahrnehmung dieser plakativ präsentierten Falschdarstellungen der tatsächlichen Rechtsverhältnisse vor Ort geht weit über die Fehlinformation und Verunsicherung von Passanten und Verkehrsteilnehmern, insbesondere auch von Besuchern der Siedlung hinaus. Selbst in die Computersysteme der für den Bereich zuständigen Berliner Wasserbetriebe (BWB) und die Berliner Stadtreinigung (BSR) haben sich die offenkundig zur Verdeckung der geheimen Machenschaften bei der Verwaltung der Siedlung demonstrativ öffentlich verbreiteten "alternativen Fakten" festgesetzt, womit nachweislich erhebliche Auswirkungen auf den Rechtsverkehr einhergehen (vgl. siehe oben 2. Teil B-3 und siehe unten 4. Teil).

Auch in seiner öffentlich auf der Vereinswebseite präsentierten Vereinssatzung, die auch bei aktuellen Gerichtsverfahren vorgelegt wird, deklariert der "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." unverblümt wahrheitswidrig das Territorium der Siedlung als "Gelände des Vereins" (vgl. "§ 11 Abs. 1: Das Gelände des Vereins ist aufgrund seiner Größe traditionsgemäß in Abteilungen unterteilt...").

Seit vielen Jahren nimmt der "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." auf verschiedenste Weise Einfluss auf das gesellschaftliche Leben im Ortsteil Berlin-Blankenburg. Insbesondere in den letzten Jahren seit 2016 trat dabei die aktuelle Vereinsführung unter Leitung der Vorstandsvorsitzenden Ines Landgraf immer wieder als zweifelhafter Blankenburger Generalvertreter an die Öffentlichkeit. Es wurde keine sich bietende Gelegenheit ausgelassen, sich vor die Mikrophone und Diktiergeräte regionaler und überregionaler Medienvertreter zu drängen, um sich als Blankenburger Bürgervertreter für den "Erhalt der Erholungsanlage" einzusetzen.

Auch in den Amtsstuben und an diversen Beirats- und Beteiligungs-Werkstatt-Tischen der Berliner Bezirks- und Senatsverwaltungen, ja sogar auf den Fahrbahnen von diversen Haupt- und Nebenstraßen oder auch bei selbstorganisierten Podiums-Veranstaltungen (out- und indoor) spielte sich der Vereinsvorstand - meist sogar unter der gern verbreiteten Bezeichnung "Vorstand der Anlage Blankenburg" - im vorgeblich Blankenburger Bürgerinteresse in den politischen Vordergrund (vgl. siehe Foto oben - Podiumsdiskussion am 21.09.2019 mit "Schirmherrin Ines Landgraf").

Nachzulesen sind die stets als im Interesse des "Gemeinwohls" und insbesondere für die "Erholungssuchenden" und "Nutzer der Erholungsanlage" deklarierten Aktivitäten in den jährlich vorgelegten "Chronologien zur Vorstandsarbeit". Beispielhaft hier per LINK zur Ansicht die jüngsten Ausgaben von 2019 und 2020:



---> LINK ---> Chronologie zur Vorstandsarbeit 2019 - HIER KLICKEN

---> LINK ---> Chronologie zur Vorstandsarbeit 2020 - HIER KLICKEN



Wie nach umfangreichen Recherchen nun seit 23. Dezember 2020 nach und nach öffentlich bekannt wird, hat es die sogenannte "Erholungsanlage Blankenburg" nie gegeben (vgl. siehe oben 1. Teil). Dies ist schlicht eine auf rechtlich gesicherter Bewertung basierende Tatsache - auch wenn sich insbesondere der Vorstand des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." und sogar vereinzelt auftretende enge politische Freunde unter den Regionalpolitikern, sich offenbar davon vermehrte Wählerstimmen versprechen, wenn sie sich im öffentlichen Auftritt weiterhin als blind oder zumindest erkenntnisresistent präsentieren.



"Blankenburgs Zukunft NUR MIT UNS!!!" - Wen meint Frau Landgraf hier mit "UNS"?

Im Zentrum des objektiven allgemeinen Interesses zur Aufklärung der ominösen Angelegenheit stehen dann doch eher die folgenden Grundsatzfragen:

Wer vertritt den Verein "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." heute in der Öffentlichkeit?
Wie steht es mit der behaupteten Gemeinnützigkeit des Vereins?
Welche Finanzgebaren zeichnen den Vereinsvorstand aus?
Wie geht der Verein mit seinen Mitgliedern und seinen Wasserkunden um?
Wie wurde der Kleingärtnerverein zum Verwaltungshelfer?
Welche Gewinne erzielt der Verein als Müll- und Wasserhändler wirklich?
Was leistet der Verein "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." tatsächlich?




Die Vorstandsvorsitzende in fragwürdiger Mission im öffentlichen Raum (Fotos aus 2019/2020)




1. Die Frau, der die Ämter vertrau'n...

Frau Ines Landgraf, war seit 08.05.2010 stellv. Vorsitzende und seit 2011 als Vorstandsvorsitzende des Vereins hauptverantwortlich, nachdem sie zuvor bereits viele Jahre in verschiedenen Führungsfunktionen (z. B. Revisionskommission) tätig war.

Die am 15.02.1966 als Ines Müller in Saalfeld/Saale (Thüringen) geborene Ines Landgraf zog bereits als Kind mit ihren Eltern nach Berlin und besuchte von 1972 bis 1982 die 15. Polytechnische Oberschule (POS) in der Buschallee in Berlin-Weißensee, wo sie den Abschluss der 10. Klasse mit - sehr gut - abschloss und mit der "Johann-Gottfried-Herder-Medaille in Bronze" für ihre besonders herausragenden Leistungen im Fach Russisch ausgezeichnet wurde. Anschließend absolvierte sie als Lehrling im Ministerium für Außenhandel der DDR von 1982 bis 1984 an der Kommunalen Berufsschule (KBS) "Ilse Stöbe" in Berlin-Lichtenberg eine Ausbildung zur Facharbeiterin für Schreibtechnik, die sie mit dem Facharbeiterbrief beendete (Abschlussnote - gut -).

Nach den Dokumenten, die der Redaktion vorliegen, hat die derzeitige Vorstandsvorsitzende des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." Ines Landgraf ihre Berufsfortbildung seit dem 01.10.1984 im Ministeriums für Staatssicherheit der DDR bis zur Auflösung des MfS am 31.03.1990, also mit der Dauer eines Universitäts-Vollzeitstudiums mit 11 Semestern (z. B. Dauer eines Tiermedizinstudiums) in der für besonders perfide Spezialaufgaben verantwortlichen Hauptabteilung XX verbracht. Hierbei war sie im beruflichen wie auch im privaten Umfeld durchgängig von Familienmitgliedern umgeben, die ebenfalls ihre beruflichen Wirkungsstätten in sensiblen Führungspositionen des Ministeriums für Staatssicherheit hatten (KuSch/HVA/HA-VIII).

Um so erstaunlicher ist es, heute festzustellen, dass es die frühere MfS-Mitarbeiterin Ines Landgraf mit ihren in der Hauptabteilung XX erworbenen Spezialkenntnissen für "Bekämpfung” und “Zersetzung” von Kritikern und vermeintlichen Regimegegnern in “Untergrund, Kirchen, Parteien und Medien” nach der Wiedervereinigung beruflich bis in die hochsensible Vertrauensstellung einer Chefsekretärin bei der Agentur für Arbeit Berlin-Brandenburg gebracht hat, wo ihr u. a. der Zugang zu den persönlichsten Daten von nahezu jedem Bürger, insbesondere aber zu den amtlich gespeicherten Daten eines jeden Mitglieds des von ihr geleiteten Vereins "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." und darüber hinaus auch eines jeden sonstigen Bewohners, Mieters oder auch eines jeden Bewerbers auf ein freiwerdendes Grundstücks im Bereich der Blankenburger Südwest-Siedlung problemlos möglich sein dürfte.


Wie vertrauenswürdig Frau Ines Landgraf wirklich ist und wie sie mit ihrer Verantwortung als Vorstandsvorsitzende des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." umgeht, ist ein zentrales Thema der vorliegenden Dokumentation.



2. Der Anwalt der "kleinen Leute"

Vereinsanwalt - Rechtsanwalt Frank Auerbach (Jg. 68) - Nach der Redaktion vorliegenden Dokumenten wurde der heutige Rechtsanwalt, der den "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." seit vielen Jahren eng an der Seite von Ines Landgraf vertritt, ebenfalls als hauptamtlicher Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR geführt. Seit seinem Dienstantritt am 17.08.1987 als Offiziersschüler in Vorbereitung auf eine Juristenkarriere beim MfS studierte Frank Auerbach bis zur Auflösung des MfS im Jahr 1990 an der JHS Potsdam, der Juristischen Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR in Golm.

Als Rechtsvertreter des GSF e.V. heute ein "Diener zweier Herren"? (vgl. auch siehe oben 3. Teil - B- )
- mehr in Kürze hier -



3. Der Vertreter der "AG Fachwissen"

Wer steckt dahinter? Zunächst ist zu den Mitgliedern dieser ominösen Arbeitsgruppe, die offenbar das Licht der Öffentlichkeit scheut (- mehr dazu in Kürze hier -), die folgende Anmerkung angezeigt:

* Außer Martin Michael Opitz, der als Vertreter der "AG Fachwissen" neben der Vereinsvorsitzenden Ines Landgraf und dem Vereinsanwalt, Rechtsanwalt Frank Auerbach, den 'Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V.' bei der Podiumsdiskussion am 21.09.2019 mit eingeladenen Politikern verschiedener Parteien vertrat (Foto oben - ganz rechts), bleibt die Identität der weiteren Mitglieder dieser "Arbeitsgemeinschaft" weiter im Dunkeln. Das hindert den Vorstand des 'Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V.' aber nicht daran, im auf der Vereinswebseite veröffentlichten Rechenschaftsbericht des Vorstands für das Jahr 2020 (
Seite 2 oben - HIER KLICKEN ) die intensiven Abstimmungen mit diesem "Fachgremium" besonders herauszustellen:

"24 Sitzungen mit der AG Fachwissen (50% in Form von Telefon- oder Videokonferenzen)"



Allen oben genannten Personen sind aufgrund ihres exponierten Auftretens in der Öffentlichkeit als relevante "Personen der Zeitgeschichte" einzustufen. Sie wurden bereits Mitte Dezember 2020 vorab jeweils mit persönlichen Schreiben über die bevorstehende Veröffentlichung informiert und um eine Stellungnahme gebeten. Beispielhaft seien hier die Schreiben an 1. Frau Ines Landgraf vom 14.12.2020 und 2. an Herrn Rechtsanwalt Frank Auerbach vom 14.12.2020 genannt.

Bis auf Herrn Opitz, der erstmals am 10. März 2021 reagierte (siehe oben), hat keine der vorgenannten Personen und auch keines der übrigen vorinformierten aktuellen Vorstandsmitglieder des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." auf die ihnen nachweislich zugegangenen Schreiben reagiert (Stand: 16.06.2021).



"Trau! Schau! Wem?"

Wer mit der eigenen Zukunft bereits abgeschlossen hat, der kann selbstverständlich weiterhin untertänigst auf Genossin Landgraf vertrauen und seine Nachrichten oder Meldungen huldvoll "mit sozialistischem Gruß" unterzeichnen.

Wer aber nicht nur seine längst verlorengegangene Kleingärtneridylle, sondern auch die Zukunft und Lebensqualität unser aller Kinder und Enkel im Blick behält, der wird es sich nicht länger gefallen lassen, von kriminellen Berufslügnern getäuscht, vorgeführt und abkassiert zu werden.

Mit uns sind in diesem konkreten Fall nicht nur die Nachkommen der Südwest-Siedlungs-Bewohner, sondern die von allen Jung- und Alt-Blankenburgern gemeint, die das örtliche "Landgraf-Theater" über Jahrzehnte ebenso ahnungs- wie teilnahmslos mehr oder weniger wahrgenommen und er- oder geduldet haben.



Die geheime Gemeinnützigkeit des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V."

Das große "Geheimnis" um die vielfach angezweifelte Gemeinnützigkeit des Kleingärtnervereins "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." ist nun endlich gelüftet.

Nachdem die amtierende Vorstandsvorsitzende Frau Ines Landgraf bereits vor einigen Wochen den Mantel des Schweigens völlig überraschend ein wenig angehoben hatte, als sie einerseits auf eine Mitgliederanfrage darauf bestand, dass der "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." gemeinnützig sei, gleichzeitig aber die Unterzeichnung der begehrten Spendenbescheinigung für gezahlte Mitgliedsbeiträge ablehnte, war bereits absehbar, dass der Verein nicht zu den besonders förderungswürdigen im Sinne des § 10 b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes zu zählen ist.

Zuvor hatte Frau Ines Landgraf die schriftliche Anfrage vom 02.12.2020 eines vom Finanzamt als besonders förderungswürdig bestätigten gemeinnützigen Bürgervereins unbeantwortet gelassen, als dieser sich nach dem Status der Gemeinnützigkeit des Vereins "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." erkundigen wollte.

Nun hat sich das Mysterium aufgeklärt. Vermutlich aus purer Verärgerung über die derzeit ausgebrochene Diskussion zu den Machenschaften der aktuell aktiven Vorstandsriege meldete sich ein langjähriges Vorstandsmitglied zu Wort, bei dem man von Kenntnis genauer Fakten ausgehen darf. Es handelt sich um die ehemalige stellvertretende Vorsitzende (1992 bis 1998) und ab 1998 bis 2012 amtierende Finanzbeauftragten des Vereins, Hannelore Petersohn. Sie hat sich jetzt in einem internen Mitglieder-Chat geäußert und den Teilnehmern unerwartet den "Landgrafschen-Supercode" der imaginären Gemeinnützigkeit verraten:


"Wir haben die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit, dazu müssen wir keine Kleingartenanlage sein..."


Die ganze Tragweite dieser doch recht harmlos klingenden Bemerkung wird nicht auf den ersten Blick sichtbar. Doch sie ist immens, weil sie den ganzen Zauber der vergangenen Jahre als das entlarvt, was viele längst ahnten, als eine schöngefärbte Mogelpackung namens "Erholunganlage" (vgl. siehe oben - 1.Teil -).

Eine tragende Säule des vorgeblichen Legitimitätsanspruchs des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." mutiert hier öffentlich zur Karikatur einer tatsächlich längst nicht (mehr) vorhandenen Daseinsberechtigung.

Mit der Wirkung einer üblen Kopfnuss trifft diese Offenbarung zunächst unvermittelt alle Bewohner der Siedlung, die seit Jahren vergeblich dagegen ankämpfen, dass in den Medien immer wieder von den "Kleingärtnern" und der "Kleingartenanlage Blankenburg" die Rede ist.

Geradezu fatal wäre der Kern dieser Aussage, sollte sie wirklich zutreffen, für die seit mehreren Jahren von engagierten Blankenburger Bürgerinitiativen und Vereinen verfolgte Strategie im Kampf gegen die Baupläne des Senats im Blankenburger Süden. Nicht die kleinste Andeutung kam nach übereinstimmenden Aussagen von GSF-Mitgliedern über die Lippen des Vorstands dazu, dass man tatsächlich bei den Institutionen noch die Welle des Kleingärtnervereins reitet, nachdem die sog. "KGA Blankenburg" bereits vor 16 Jahren nach vier rechtskräftigen Gerichtsurteilen rechtlich ausgelöscht worden war.



Die Brücke am Graben

Niemand darf sich wundern, wenn der öffentlich verheimlichte Fortbestand der früheren sog. "Kleingartenanlage Blankenburg", auf dessen Basis der "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." ja überhaupt nur seine Aktivitäten stützen kann, zu solchen Kapriolen führt, wie beim unlängst bekannt gewordenen Eklat um die abgerissene Fußgängerbrücke am Rostsperlingweg.

Wie sich erst jetzt herausstellt, hat Staatssekretär Ingmar Streese demnach in seiner Antwort auf die schriftliche Anfrage eines Abgeordneten im Februar 2020 wohl doch keine "echte" Falschauskunft erteilt, als er von einer "Verbindung in einer Kleingartenanlage" schrieb (vgl. siehe oben 2. Teil - B-5 )

Zitat:
"Da es sich hier nicht um eine öffentlich gewidmete Straße nach Berliner Straßengesetz oder einen öffentlichen Weg in einer Grün- und Erholungsanlage nach Grünanlagengesetz, sondern um eine Verbindung in einer Kleingartenanlage handelt, wären die Kosten nicht durch den Senat zu tragen, sondern vermutlich durch den Fachvermögensträger der Kleingartenanlage."

---> LINK --->
Antwort von Staatssekretär Ingmar Streese vom 07.02.2020 zum Thema Brücke Rostsperlingweg - HIER KLICKEN



Wie sich an diesem aktuellen Beispiel ablesen lässt, rächt sich jetzt das ganze jahrzehntelange Versteckspiel des Vereinsvorstands im Zusammenwirken mit der an Intransparenz und Bürgerfeindlichkeit nicht zu übertreffenden Immobilienverwaltungspraxis des zuständigen Bezirksamtes Pankow (vgl. auch siehe unten 4. Teil).

Bekanntlich hatte das Bezirksamt Pankow in Umsetzung der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Jahr 2004 den Zwischenpachtvertrag sowie sämtliche Kleingartenpachtverträge gekündigt und verwaltet seither die landeseigenen Grundstücke ohne Zwischenpächter direkt (vgl. siehe oben 1. und 2. Teil).

Zum Status der offenbar entgegen jeder rechtlichen Grundlage und bar jeder faktischen Voraussetzung nach wie vor amtlich bestätigten "Kleingärtnerei" (ohne Kleingartenanlage, ohne einen einzigen Kleingarten und ohne einen einzigen Kleingärtner) gab es erweislich in den vergangenen 16 Jahren keinerlei Aufklärung der Vereinsmitglieder durch die Verantwortlichen des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V."

Nun muss nicht jeder alle Netzwerke und Ränkespiele des Vorstands durchschauen. Manch einer meint sogar, "lasst den Vorstand doch machen, solange es nur gut für uns ist". Ist es aber nicht - denn allein die Behauptung der "kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit" reicht keineswegs aus, selbst wenn es sie tatsächlich gäbe...

Um es kurz zu machen: es gibt sie nicht!

Wie sich nun herausgestellt hat, versteckt sich hinter der dreisten Behauptung ein "gemeinnütziger Verein" zu sein, mit der der Vereinsvorstand seit Jahren in der Öffentlichkeit operiert, nur eine vorgebliche "kleingärtnerische Gemeinnützigkeit".

Vielen wird der Begriff "kleingärtnerische Gemeinnützigkeit" völlig fremd sein. Es handelt sich hierbei - salopp gesagt - um "die kleine Schwester des Faschingsvereins". In der Tat ist diese geringste Stufe der anerkennungsfähigen Gemeinnützigkeit neben der Kleingärtnerei u. a. der Tier- und Pflanzenzucht, dem Amateurfunk, dem Modellflug, dem Hundesport und eben auch den Karnevals-, Fastnachts- und Faschingsvereinen vorbehalten.

Für all diese Vereine ist u. a. bezeichnend, dass ihre Mitgliedsbeiträge - im Gegensatz zu den nach § 51 ff. AO (Abgabenordnung) als gemeinnützig anerkannten Vereinen - NICHT steuerlich absetzbar sind.





(Quelle: Steuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen von Vereinsberaterin beim Landessportbund Berlin Monika Heukäufer - LINK)

In § 52 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) heißt es klarstellend: Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. In wie weit dies überhaupt auf den "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." zutrifft, muss insbesondere auch wegen der o. g. gestörten Vertrauensbasis zwingend näher betrachtet werden.

Die zunächst wie trotzig dahingeschleudert wirkende Behauptung: "Wir haben die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit, dazu müssen wir keine Kleingartenanlage sein..." entbehrt tatsächlich nicht eines gewissen Fünkchens Halbwahrheit, kann aber bei genauerer Prüfung nicht überzeugen.

Der mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbare Tatbestand, der dem Gerichtsurteil des 1. Senats des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 27.09.2012 (Az. 1 A 899/10) zugrunde lag, betraf einen Kleingärtnerverein, der auf der Basis einer Bevollmächtigung des Kreisverbandes der Kleingärtner mit seinen Mitgliedern Unterpachtverträge für deren tatsächlichen Kleingartengrundstücke abgeschlossen hatte. Der Kreisverband war der Hauptpächter des Grundstücks, das im Eigentum des Landes stand. Die Ausgangssituation war mit der bis 2004 in der sog. "KGA Blankenburg" vorherrschenden annähernd vergleichbar. Obwohl die Gesamtanlage nicht unter das Bundeskleingartengesetz fiel, konnte der klagende Kleingärtnerverein in Dresden seine zuvor vom Landratsamt anerkannte "kleingärtnerische Gemeinnützigkeit" vor Gericht behaupten. Der Grund ist aber nachvollziehbar, denn im Gegensatz zur früheren sog. "KGA Blankenburg" blieb in Dresden alles beim vorherigen Status: die Kleingärtner behielten ihre Kleingartenpachtverträge und die Stellung des Klägers als bevollmächtigter Verwalter des Hauptpächters (dem Kreisverband der Kleingärtner) blieb erhalten. Diese rechtlichen Grundlagen waren in Blankenburg mit den Kündigungen der Verträge im Jahr 2004 durch das Bezirksamt Pankow als Vertreter des Eigentümers der Flächen, dem Land Berlin, endgültig nicht mehr gegeben.

---> LINK ---> Sächsisches Oberverwaltungsgericht 1 A 899/10 - Kleingärtnerische Gemeinnuetzigkeit - HIER KLICKEN



Leitsätze der Gerichtsentscheidung:

Auch wenn das vorgenannte Verfahren im Tatbestand nicht auf die Blankenburger Verhältnisse übertragbar ist, sind jedoch die Leitsätze dieser Grundsatzentscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts zur Prüfung der behaupteten "kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit" des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." beachtlich, insbesondere der Leitsatz zu 1.:



"1.
Die materiellen Voraussetzungen der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit sind in § 2 BKleingG abschließend geregelt.(Rn.23)"



Der Begriff "abschließend geregelt" bedeutet im Rechtssinne, dass eine konkrete Auflistung nicht durch Auslegung erweitert werden kann, womit eine Ausschlusswirkung für alle nicht von der Regelung erfassten Tatbestände vorliegt. Das heißt, dass nur die einzelnen in § 2 des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) zu prüfen sind.







Das Ergebnis der Prüfung ist erschreckend eindeutig, wenn man nun zum Abgleich einen Blick in die Satzung des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." wirft und speziell auf Seite 10 den Absatz 2 vom "§ 17 - Vereinsauflösung" betrachtet:



"2.
Bei Auflösung und Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke durch Satzungsänderung fällt das Vereinsvermögen dem Verein "ICKE in Buch - Initiative für chronisch kranke Kinder und deren Eltern e.V." zu, der es unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden haben." [sic]



---> LINK - LINK zur aktuellen Satzung des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." auf dessen Webseite unter "Anlage-Blankenburg.de"



Dass der in der Satzung des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." seit Jahren festgelegte Verwendungszweck für das nach seiner Auflösung verbleibende Vermögen den zwingenden Bestimmungen des o. g. § 2 Ziffer 3 BKleingG nicht annähernd entspricht, dürfte schwer zu leugnen sein.

Interessant erscheint in diesem Zusammenhang, dass der "§ 17 - Vereinsauflösung" in der Satzung des GSF e.V. laut Vereinsregister zuletzt im Jahr 2011 geändert wurde. Nach einem Beschluss der Delegiertenversammlung vom 02.04.2011 wurde zu Ziffer 2. hinter den Worten "Bei Auflösung" der Einschub "und Aufhebung" platziert - vgl. "Anlage zum Beschluss auf der Delegiertenversammlung am 2.4.2011" [sic] :

---> LINK ---> Foto 1 - Anlage zum Beschluss Delegiertenversammlung 02.04.2011

Bemerkenswert erscheint die auf der Seite ganz unten stehende Begründung zu dieser Satzungsänderung - wörtlich:



"Diese Erweiterung entspricht der neuen Anforderung des Finanzamtes für gemeinnützige Vereine." (vgl. Kommentar zur Gemeinnützigkeit siehe unten)



Der Antrag zur Eintragung der Satzungsänderung in das Vereinsregister wurde vom Notar am 06.07.2011 beglaubigt.

---> LINK ---> Foto 2 - Urkundenrolle Nr. 416/2011 Seite 1 Antrag zur Eintragung ins Vereinsregister vom 06.07.2011 (Urkundenrolle Nr. 416/2011)

---> LINK ---> Foto 3 - Vereinssatzung Seite 10 - VI. Schlussbestimmungen - mit erfolgter Änderung in Ziffer 2. von § 17 - Vereinsauflösung -



"Die Gemeinnützigkeit ist in heutiger Zeit deutlich vom Steuerrecht geprägt. Es definiert Vereine als gemeinnützig, wenn sie sich der „selbstlosen Förderung der Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet“ widmen.

Die Arbeit des Vereins wird steuerlich begünstigt, sofern sich das Tätigkeitsfeld eng an den Vorgaben der Abgabenordnung (AO) beziehungsweise einer Mustersatzung orientiert. Von einem gemeinnützigen Verein spricht man, wenn er gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt, das Finanzamt die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen bestätigt hat oder dies im Rahmen der Veranlagung durch einen Freistellungsbescheid festgestellt wurde. Aber auch wenn der Verein nicht ins Vereinsregister eingetragen ist, kann er gemeinnützig sein, sofern das vom Finanzamt bestätigt wurde. Es handelt sich dann um einen nicht rechtsfähigen Verein, der unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig ist (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 Körperschaftsteuergesetz – KStG).

Dieser kann, sofern die tatsächliche Geschäftsführung sowie die Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG die Steuerbegünstigungen in Anspruch nehmen – aber nur für die Zukunft, nachdem das seitens des Finanzamts bestätigt wurde.

Fehlt eine solche Bestätigung, handelt es sich um einen nicht gemeinnützigen Verein."




---> LINK ---> Zum Artikel "NICHT GEMEINNÜTZIGE VEREINE" vom 20. September 2018 im DATEV-Magazin



Finanzgebaren von Feudalherren

Mit welcher Chuzpe im Blankenburg der Ära Landgraf agiert wurde, wird annähernd deutlich, wenn man sich nur das öffentlich wahrnehmbare Finanzgebaren der Vorstands-Clique als Stilmittel zum Machterhalt vor Augen hält.

Ob da mit großmütiger Geste mindestens ein Mal jährlich 1.000,00-Euro oder mehr als Barspende über den "Runden Tisch" geschoben wurden oder ebenso freimütig wie verantwortungslos dutzende Blanko-Geldzuwendungsbestätigungen mit aufkopierten Vorstandsunterschriften unter den gutgläubigen Spendensammlern verteilt wurden.

Die zwingend vorgeschriebenen Angaben zur Art der Geldzuwendung überließ man großzügig den Verwendern, die sich aussuchen konnten, welche Kreuzchen sie an welche Stelle setzten, um die maximal mögliche Steuerersparnis zu erreichen.

Die folgenden Abbildungen zeigen beispielhaft zwei der Exemplare, die in den letzten Jahren zu Hunderten vom Vorstand persönlich unter den Mitgliedern zur Spendenakquise verteilt wurden: links ein kopiertes Formular mit Vereinsstempel und zwei Unterschriften des amtierenden Vorstands / rechts ein solches vom ahnungslosen Spender selbst auf Zuruf teilausgefülltes und mit der eigenen Steuererklärung für 2018 beim Finanzamt eingereichtes Exemplar.




Blanko-Geldzuwendungs-Quittung mit 2 Unterschriften 1x Blanko / 1x benutzt 2018




Frei nach dem Motto: Die Steuerbetrüger sind ja nicht wir. Es ist doch nicht unser Fehler, wenn gutwillige Helfer zu Hehlern werden, weil sie die vermeintlich unterzeichneten Blanko-Quittungen an "clevere" oder auch nichtsahnende Spender verteilen, die dann das Formular "irrtümlich" falsch ausfüllen und beim Finanzamt einreichen.

Der Vorwurf der Beihilfe zur Steuerhinterziehung dürfte jedenfalls auch in diesem Fall vom Vorstand des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." nur schwer zu widerlegen sein. Nicht nur weil zahlreiche Zeugen das o. g. Prozedere glaubhaft bestätigen, sondern auch weil die aktuell erstmals öffentlich präsentierte sogenannte "Finanzordnung" des Vereins vom 02.12.2020 als Anlage 13 kommentarlos den Vordruck einer "Spendenquittung" abdruckt, ohne dass auf den insgesamt 27 Seiten der "Finanzordnung" auch nur eine einzige Andeutung einer Ausfüllhilfe zu finden ist.



---> LINK - LINK zur aktuellen Finanzordnung des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." auf dessen Webseite unter "Anlage-Blankenburg.de"



Gutgläubige unter den Verwendern vergangener Jahre, die von den o. g. offenbar vorunterzeichneten Blanco-Formularen des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." Gebrauch gemacht hatten, sollten sich ggf. schon allein aus Gründen des Selbstschutzes bei ihrem Finanzamt nach den Möglichkeiten einer Selbstanzeige erkundigen, bevor es eventuell zu spät dazu ist.



Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich's gänzlich ungeniert

Sollte wer noch Zweifel an der Zweifelhaftigkeit der Gemeinnützigkeit des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." hegen, dem sei zunächst ein Blick auf die Seite 1 der unlängst erstmals öffentlich bekannt gewordenen "Finanzordnung" des Vereins empfohlen:




Finanzordnung des GSF-eV vom 02.12.2020 Seite 1




Mit einem zweiten Blick auf die "Vermögenswerte des Vorstands per 31.12.2016" - hier insbesondere auf die Posten "Festgeldkonto" und "Bestand Abteilung- u. Wasserkonten 1 bis 7" - verschlägt es jedem objektiven Betrachter die Sprache:




Vermögensaufstellung des Vorstands per 31.12.2016




Wie aus gut informierten Kreisen verlautet, soll es weitere derartige Kontoreserven geben.

An dieser Stelle erübrigt sich jeder weitere Kommentar. Zumindest für den, der Kenntnis davon hat, dass dieser "ungemein nützige" Verein unter Einsatz des vom Vorstand dazu engagierten VDGN-Vertrauensanwalts Rechtsanwalt Frank Auerbach wegen angeblich nicht geleisteter "Aufbau-" bzw. sog. "Pflichtstunden" im Gesamtwert von jeweils 32,00 Euro mit gerichtlichen Mahnverfahren und Zahlungsklagen beim Amtsgericht Pankow/Weissensee gnadenlos gegen seine eigenen Mitglieder vorgeht (vgl. siehe oben 3. Teil - B ).

Wer jetzt noch grundsätzliche Fragen zur Gemeinnützigkeit des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." haben sollte, kann sich gern vertrauensvoll an den Aussteller der amtlichen Anerkennungsurkunde zur "kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit" wenden, der sicher auch die gesetzlich geforderten regelmäßigen Prüfungen der Geschäftsführung vorgenommen hat (vgl. auch siehe unten 4. Teil).



Die Metamorphose eines "Kleingärtnervereins" oder
Vom DDR-Datschensiedlungsverwalter zum bundesdeutschen Verwaltungshelfer


Es mag nicht jedem gefallen, aber wir haben es bei der Vereinsstruktur des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." mit einem typischen Delegierten- und Untergruppensystem zu tun, welches vorrangig der Verhinderung von demokratischer Einflussnahme der breiten Masse der Mitglieder auf die Tätigkeit des Vorstands und zugleich der Verteilung des Haftungsrisikos auf die Leitung der Untergruppen, hier die Abteilungsleitungen dient. Deutlich sichtbar wird dies an der kürzlich erstmals aufgetauchten Finanzordnung des Vereins. Mit den dort enthaltenen Handlungsanweisungen entledigt sich der Vorstand praktisch jeder Verantwortung für die auf alle Abteilungsleitungen abgewälzte Geschäfts- und Verwaltungstätigkeit des Vereins, insbesondere für die Kassierung von diversen höchst zweifelhaften Gebühren, wie Lichtgeld, Wasserumlagen etc.

Die Motivation der jeweiligen Abteilungsvorstände wird ganz offenkundig durch das Prinzip allfälliger Begünstigung und "im Wege des Mitverdienenlassens" erwirkt, woraus wiederum zwangsläufig dauerhaft wirkende Abhängigkeiten zur Festigung der Allmacht des Vorstands entstehen. Nach der im Kern seit Gründung geltenden Satzung des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." ist eine Abwahl des Vorstands praktisch unmöglich, weil nicht die Mitgliederversammlung, wie in anderen Vereinen üblich, sondern nur die über Jahre begünstigten und mitverdienenden Delegierten der Abteilungsleitungen dazu befugt wären.

Dieses bereits zur DDR-Zeit in der damaligen sog. "Kleingartenanlage Blankenburg", die schon damals eher eine Datschensiedlung war, angewandte Erfolgsmodell zur Überwachung der Mitglieder und zum Erhalt der unerschütterlichen Führung der vom Ministerium für Staatssicherheit eingesetzten, gebrieften und/oder zumindest ferngelenkten Vorstandsgenossen hat den Sozialismus überlebt.

Ein Siedlungskontrollmuster sozialistischer Prägung, welches gut und gerne direkt vom Reißbrett oder aus dem Modellbaukasten der Hauptabteilung XX stammen könnte, war so gestaltet, dass ganz gezielt für eine "Vermischung" der mit "Erholungsgrundstück" und Datsche bedachten MfS-Mitarbeiter mit Vertretern der "normalen" Bevölkerungsschichten aus verschiedensten Berufen entstand. So sollte einerseits der Eindruck einer Privilegiertensiedlung vermieden werden und andererseits durch die gesicherte Verwaltungsherrschaft eines unter dem Segel des VKSK fungierenden Kleingärtnervereins vor Ort die optimale Kontrolle gesichert werden. Der Begriff der von Frau Ines Landgraf so gern verwendeten "Mischsiedlung" bekommt so im Rückblick eine völlig neue Bedeutung.



Die Südwest-Siedlung Blankenburg ist kein rechtsfreier Raum - es gilt nur ein Gesetz, das der ewig Gestrigen!

Betont werden muss an dieser Stelle, dass die vorgenannten Tatsachen keine pauschale Abwertung aller ehemaligen SED-Kader oder alteingesessener Bewohner ohne anrüchigen politischen Hintergrund bedeutet, die lediglich in Frieden ihren Lebensabend im mühsam über viele Jahre erschaffenen Eigenheim verbringen wollen.

Die kritische Auseinandersetzung betrifft ausschließlich diejenigen, die bis heute nicht von ihrem einstmals in unzähligen Politschulungen eingetrichterten Klassenstandpunkt und dem einzig darauf gestützten Machtanspruch ablassen können.

Ein Führungsanspruch über das ihnen - mehr oder weniger freiwillig - "treu ergebene" oder vielfach auch "unfreiwillig ausgelieferte Volk". Ein Anspruch, der im Wesentlichen nur auf dem illegal "ausgekundschafteten" Wissensvorsprung im Bereich der persönlichen Daten der Bürger aufgebaut war und ist (vgl. siehe oben).

Wer genau hinschaut, erkennt unschwer die frappierende Ähnlichkeit der Machtstrukturen. Einst waren die Betroffenen die "Staatsbürger", heute sind es die "Mitglieder" im Bann eines aggressiven Machtapparates der im Tarnmantel eines "gemeinnützigen Kleingärtnervereins" scheinbar unantastbar "die Stellung hält".

Welchen Aktivitäten sich der Vorstand des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." tatsächlich verschrieben hat, lässt sich bereits an dessen eigenen Veröffentlichungen ablesen.



---> LINK ---> Chronologie zur Vorstandsarbeit 2019 - HIER KLICKEN

---> LINK ---> Chronologie zur Vorstandsarbeit 2020 - HIER KLICKEN



Es findet sich kaum eine Andeutung von irgendwelcher "kleingärtnerischer" Intension (außer "Pflanzentauschbörse" und "Kartoffelfeuer"). Sämtliche tatsächlich relevanten Aktivitäten der Vereinsführung sind politischer Art und dienen unter der populistischen Parole "Kampf für den Erhalt unserer Erholungsanlage" einzig und allein dem eigenen Machterhalt.



Das Imperium schlägt zurück...




(Aushang vom 24.01.2021 in einem Schaukasten des Vereins in der Südwest-Siedlung)




Sieht aus wie ein makaberer Aprilscherz, ist aber keiner! Es liest sich aus der Sicht von Betroffenen aber eher, wie blanker Hohn: "Wichtiger Hinweis an alle Insassen: Wir erinnern nochmals auf die Lagerordnung! Wir haben hier weiter das Sagen. Einzig unser Gesetz gilt!"

Sollte noch jemand Zweifel am in weiten Teilen des in sieben teilautonome Kommandozentralen (Abteilungen) aufgeteilten Areals der früheren sog. "KGA Blankenburg" vorherrschenden Drangsalierung der Anwohner gehabt haben, der bekommt hier eine Ahnung von der dreisten Bevormundung, unter der unzählige "Mitglieder" der erzwungenen Wasserbezugsgemeinschaft leiden, weil sie sich permanent wie Leibeigene herumkommandiert fühlen.

Dass der Aufruf auch inhaltlich und rechtlich absolut haltlos ist, spielt dabei schon eine nahezu untergeordnete Rolle. In einer tatsächlich nicht existierenden "Kleingartenanlage" gibt es auch keine "Kleingartenparzellen", mithin auch keine "Parzellennummern" mehr.

Kein Eigentümer muss sein vermessenes und mit eindeutiger Adresse und Hausnummer versehenes Grundstück zusätzlich noch mit seinem Namen und auch nicht mit einer "Parzellennummer" aus einer längst verflossenen Kleingartenverwaltungszeit öffentlich kennzeichnen. Hier hilft zur Bestätigung auch ein Blick in die öffentlich zugänglichen Geobasisdaten Berlins. Im gesamten Bereich der Blankenburger Südwest-Siedlung finden sich keinerlei Angaben von Nummern zu den ehemaligen Parzellierungen, sondern Straßennamen und Hausnummern (vgl. siehe oben 2. Teil B-7).

In den jeweiligen PC's, auf denen die Abrechnungen erstellt und ausgedruckt werden, ist dem seit 2004 unumstößlichen Tatbestand entsprechend eine Umstellung längst überfällig. Auch der Wochenendhauseigentümer mit Grundstücksmietvertrag nutzt keine Parzelle mehr. Er ist ebenso wenig wie der Eigentümer gesetzlich dazu verpflichtet, einen Briefkasten oder ein Namensschild anzubringen. Lediglich eine beleuchtete Hausnummer für die Orientierung der im Notfall anfahrenden Rettungskräfte ist in Berlin gesetzlich vorgeschrieben.

Die in Befehlsform angeordnete Unterwerfung unter eine "Gartenordnung", die für die meisten nur ein längst überholtes Anhängsel aus dem Kleingedruckten zu ihrer Wasserabnahmeverpflichtung beim Mietvertragsabschluss ist, entlarvt sich übrigens auch selbst als leere Hülse, die einzig und allein die Abhängigkeit manifestieren soll. Wer wüsste wohl besser als der Vereinsvorstand selbst, wer welches Grundstück gemietet hat, oder sein Eigen nennt?



Von gläsernen Anwohnern und deren Angst um ihr Zuhause

Seit vielen Jahren pfeifen es die Spatzen von den Siedlungsdächern: der Vorstand vom "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." kennt alle persönlichen Daten seiner Mitglieder und ebenso der Nichtmitglieder ganz genau.

Eine wie oben beschrieben in Menschen(ver)führung, Oppositions-Zersetzung und Desinformationstechniken bestens geschulte und ebenso skrupellos agierende Vorstandsvorsitzende setzt sich seit vielen Jahren auch mit rustikalen Mitteln gegen jeden aufflackernden Widerstand im Vereinsgefüge durch.

Ines Landgraf, die sich ihrer besonderen Machtstellung jederzeit spürbar bewusst ist und insbesondere wegen ihrer beruflichen Sonderstellung als langjährige Chefsekretärin im Hause der Berlin-Brandenburger Agentur für Arbeit unter den Mitgliedern des Vereins auch mehr gefürchtet als geachtet wird, weiß zudem ihre Netzwerkverbindungen stets eindrucksvoll und oft einschüchternd zu nutzen. Auch das Wissen um die langjährige hauptamtliche MfS-Tätigkeit in der berüchtigten Hauptabteilung XX von Frau Landgraf (siehe oben) wirkt auf die meisten alles andere als beruhigend.

Für einen Bewohner der früheren Anlage Blankenburg ist seit der Vorherrschaft von Ines Landgraf, die im kollusiven Zusammenwirken mit den zuständigen Abteilungen in Bezirksamt und Senat operiert, jede Form von Gegenwehr eine Gefahr für ein unbehelligtes selbstbestimmtes Leben auf seinem Grundstück in der Südwest-Siedlung.

Der Redaktion liegen Bestätigungen mehrerer Zeugen vor, die nach einem persönlichen Gesprächstermin in einer Amtsstube des Pankower Bezirksamts bei der nächsten Gelegenheit des Zusammentreffens mit Frau Landgraf von dieser zu hören bekamen, dass sie bereits informiert sei.

Allein der unsägliche Befehls- oder Kasernenton ("1. Mahnung") in Aushängen wie dem vom 24.01.2021 (Foto oben), dem selbst Bewohner, die auf ihren Eigentumsgrundstücken leben, als Ausdruck eines über Jahrzehnte gewachsenen kriminellen Selbstverständnisses um ihre Freiheitsrechte betrogen und in aller Öffentlichkeit diskriminiert werden, kann Menschen KRANK machen!

Wer jahrelang permanent verhöhnt, entrechtet und drangsaliert wird und sich wegen einer aufgedrängten oder wie auch immer entstandenen Zwangslage wie ein Gefangener im eigenen Haus auf fremdem Grundstück nicht wehren kann, wer sich wie eine Schachfigur benutzt, machtlos und ausgeliefert fühlt, der wird gesundheitliche Langzeitschäden erleiden.

Jeder weiß, dass dauerhaft erlittener Psychoterror und Mobbing psychisch krank machen. Die extrem hohe Rate an Betroffenen in der Siedlung ist seit langem bekannt. Welchen Einfluss die generalstabsmäßig betriebene Tyrannei der vergangenen Jahrzehnte auf die erhöhte Krebsrate im Siedlungsbereich tatsächlich genommen hat, wird ebenfalls noch zu untersuchen sein.



Alles hat ein Ende - nur der Verein hat keins?

Vielen ist es noch nicht bewusst, andere wollen es nicht glauben, was geschrieben steht: Ja es ist wahr. Es gibt keine "Anlage Blankenburg" mehr. Und das schon seit 16 Jahren (vgl. siehe oben 1. Teil). Die damals Verantwortlichen hatten es nur "vergessen", diese Information an die eigentlich Betroffenen vor Ort weiterzugeben. Die einen, weil sie so Investitionen für Erschließungen und erhebliche Personalkosten sparen konnten und die anderen, weil sie ihre jahrzehntelang gehütete Macht über mehr als 3.000 Menschen im Umfeld von über 1.400 hochgradig nachgefragten Immobilien im Grünen nicht verlieren wollten.

Während heute noch einige traditionell oder politisch treu ergebene "Untertanen" geradezu Angst vor der Veränderung haben und nur zu gern freiwillig bleiben wollen, was sie schon immer waren (Gefolgsleute ohne Eigeninitiative), atmen andere tief durch und sind erleichtert über die plötzliche Befreiung aus einer der fiesesten Fesseln, die man sich als selbständig denkender Mensch für ein Leben in einer sogenannten freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung nur vorstellen kann: Eine psychisch wie physisch krankmachende Abhängigkeit von skrupellos und unseriös agierenden "Netzwerkern" im Gewand gemeinnütziger Heilsbringer.

Dabei ist es für viele Betroffene angesichts der vielen verschenkten Lebensjahre in der Teilbereichsfreiheit unter stetiger Abhängigkeit von den Vereins- und Abteilungsvorständen und in ständiger Angst um ihr geliebtes Zuhause nur ein sehr schwacher Trost zu wissen, dass es vielen Menschen (zum Beispiel den Syrischen Geflüchteten in der Türkei oder den Eingeschlossenen auf Lesbos) in deren perspektivlos erscheinenden Lebenslagen noch viel schlechter ergangen ist und weiterhin geht.



"Es muss endlich ein Ende haben! Besser nach 16 oder 30 Jahren, als nie!"
- Originalton einer Betroffenen aus der Blankenburger Südwest-Siedlung im Dezember 2020 -

Der Außenstehende fragt sich zu Recht, wofür war das eigentlich alles nötig?
Die Antwort könnte etwas länger dauern. Für die meisten Beobachter steht im Moment nur eines fest:

Ein Kleingärtnerverein, der keine Kleingärten mehr verpachtet oder verwaltet, der keine Kleingärtner mehr bei deren gesetzlich geförderten "Kleingärtnerei" betreut, der ist in einer Wohnsiedlung überflüssig und längst zum Fremdkörper geworden.

Daran kann auch der noch aufzuklärende Umstand nichts ändern, dass dieser vermeintlich traditionsreiche Kleingärtnerverein noch lange nach dem höchstrichterlich verordneten Ende der sog. "Kleingartenanlage Blankenburg" vom Bezirksamt Pankow eine bis dato geheim gehaltene "Lizenz zum Abkassieren" erhalten hat.

Ob bei der "Ernennung" des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." zum Verwaltungshelfer, Wegebeleuchter (Abt. 1), Wasserhändler, Müllentsorgungshelfer und Straßen- und Wegesanierer auch die entsprechenden gewerbe- und steuerrechtlichen Bestimmungen eingehalten worden sind, wird noch zu prüfen sein.

So reicht zunächst ein Blick in die Finanzunterlagen, um zu erkennen, dass der Begriff "Mehrwertsteuerpflicht" selbst für die gewerblichen Vereinsaktivitäten ein Fremdwort ist (vgl. siehe unten 3. Teil - D - "Die wahren Gewinne der Müll- und Wasserhändler").

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Kontakt: "Geschädigtengemeinschaft Erholungsanlage Blankenburg"
Tel: 030 / 76 76 73 66 - oder
Fax: 030 / 76 76 73 65 - oder
E-Mail: kontakt@bei-allem-respekt.de


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Ende 3. Teil - C -
[Redaktion | 25.01.2021]
[letzte Änderung: 06.07.2022]



Hinweise, Ergänzungen oder Nachfragen werden gern entgegengenommen und auf Wunsch vertraulich behandelt.


14. - Zum SZ-Artikel "Kleine Gärten, große Wut" vom 29.01.2021

Aktueller Zwischenruf (31. Januar 2021)




--> LINK zum Artikel auf SZ.de vom 29. Januar 2021 <--


Ein aktueller Zwischenruf:

Die "Süddeutsche" Phantasie eines scheinbar ahnungslos Umherreisenden, der "Entlang der Heinersdorfer Straße..., die die Berliner Ortsteile Blankenburg und Weißensee miteinander verbindet" [sic], bei Schmuddelwetter unterwegs war und dabei von einer allzu ortskundigen "wütenden Kleingärtnerin" überrascht wurde, die ihm die jüngste - nunmehr leicht überarbeitete - Fassung des Märchens von der "Erholungsanlage Blankenburg" ins immerbereite LINKE Ohr geflüstert hat.

Angesichts der seit 23.12.2020 veröffentlichten und längst weitreichend wahrgenommenen Fakten und Hintergründe zum "Fall Erholungsanlage Blankenburg" weiß man wirklich nicht, wen man mehr bedauern soll. Den gut- und gerngläubigen SZ-Reporter
Steffen Uhlmann (LINK - HIER KLICKEN)
oder die "Süddeutsche Zeitung" samt Investigativ-Rechercheverbund...
(vgl. auch 4. Teil - Kommunalpolitik, Lokalpresse und Leitmedien etc.)

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Ende - Zwischenruf -
[Redaktion | 31.01.2021]



Hinweise, Ergänzungen oder Nachfragen werden gern entgegengenommen und auf Wunsch vertraulich behandelt.


15. - Die wahren Gewinne der Müll- und Wasserhändler vom
"Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V."
(seit 13.05.1991)


3. Teil - D - (1. Februar 2021)



- PANTA RHEI -
Die allzeit sprießende Quelle der
Gewinne aus "Trink- und Abwasserverlusten"
der illegalen Wasserhändler
(Quelle: Jahresabrechnungen des GSF e.V.)



Nach ebenso intensiven wie umfangreichen Recherchen in den Untiefen des Abrechnungswesens des vom Bezirksamt Pankow als Verwaltungshelfer mit Amtspflichten betrauten und bis zuletzt als "gemeinnütziger Partner" bezeichneten "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." (seit 13.05.1991) liegen sie nun endlich vor, die ersten ZAHLEN zum illegalen Wasserhandel.

Keine tausend Worte könnten das wahre Geschäftsgebaren des Vorstands des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." besser dokumentieren.

Im Folgenden werden jeweils zwei Jahresabrechnungen aus den verschiedenen in der Blankenburger Südwest-Siedlung vertretenen Anwohner-Gruppen betrachtet.

A - MIETER (Gesamt: 1.379) - Die Mieter eines Grundstücks mit eigenem Wohn- oder Wochenendhaus bilden die größte Gruppe der Siedlungs-Anwohner.

B - EIGENTÜMER (Gesamt: 364) - Die Eigentümer von Grundstücken und Wohnhäusern stellen die zweitgrößte Gruppe der Bewohner der Siedlung.

C - ERBBAUPÄCHTER (Gesamt: 120) Die Erbbaupächter wohnen in Eigentumshäusern und haben auch eigentümergleiche Rechte an ihren auf 90 Jahre vom Land Berlin gepachteten Grundstücken (sogenanntes "Eigentum auf Zeit").

(Zur Erinnerung: Kleingartenpächter gibt es in der Siedlung seit 01.01.2005 nicht mehr - vgl. siehe oben.)

Es werden jeweils zwei Forderungsaufstellungen aus unterschiedlichen Vereins-Abteilungen betrachtet, die der "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." seinen Mitgliedern gegenüber in den letzten Jahren in Rechnung gestellt hat.

D - EIGENTÜMER OHNE MITGLIEDSCHAFT beim "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." - Zum Vergleich zu den vereinsinternen Jahresrechnungen für Mitglieder wird eine aktuelle Jahresabrechnung des Vereins für die Wasserlieferung und Abwasserentsorgung an einen vor Jahren bereits ausgetretenen Grundstückseigentümer vorgestellt (hier aus der Vereins-Abt. 4).

E - BWB-JAHRESRECHNUNG - Zum Abschluss der Dokumentation zum illegalen Gewerbebetrieb eines Wasserhändlers durch den "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." wird eine Originalrechnung der Berliner Wasserbetriebe vom 27.05.2020 für die Vereins-Abt. 4 vorgestellt, aus der die aktuellen Einkaufspreise (EK) des Vereins für Trinkwasserlieferung und Abwasserentsorgung bei den Berliner Wasserbetrieben hervorgehen.



- Zur Vergleichsmethode

Da die vom Verein vorgelegten Jahresabrechnungen bei mehreren relevanten Kostenpunkten in der Regel nicht nachprüfbar sind (insbesondere die regelmäßig variabel gestalteten Forderungen für "Trink- und Abwasserverluste" und zudem einzelne Posten und Berechnungen unverständlich und verwirrend angegeben sind, wird zur besseren Vergleichbarkeit bei jeder der untersuchten Rechnungen ein Durchschnittswert für die einzige Vergleichgröße (Preis/m³) ermittelt.

Der durchschnittliche Brutto-Gesamtpreis pro Kubikmeter geliefertes Trinkwasser (C) [inklusive der anteiligen Kosten für Trinkwasserlieferung (A1), die Abwasserentsorgung (A2) und der anteiligen Grundgebühren für die Zählerbereitstellung (A3)] lässt sich aus jeder einzelnen Rechnung konkret errechnen, indem man einfach die Gesamtkosten der Jahresabrechnung (A) durch die Gesamtanzahl der gelieferten m³-Trinkwassermenge (B) teilt. Man erhält so den eigenen Durchschnittswert, den man übers Jahr pro m³ Wasserverbrauch tatsächlich bezahlt.

F - JAHRESRECHNUNG eines Blankenburger Eigentümers außerhalb der Siedlung

Abschließend wird beispielhaft die Jahresrechnung der Berliner Wasserbetriebe für einen im Direktvertrag stehenden Blankenburger Eigentümer vorgestellt, woraus man den Vergleich ziehen kann, welche enormen Zusatzkosten den Bewohnern der Südwest-Siedlung insbesondere durch die illegale Geschäftstätigkeit des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." als Wasser-Zwischenhändler entstehen.



- Warum das Trinkwasser-/Abwasser-Gewerbe des GSF e.V. illegal ist

Es sei an dieser Stelle nochmals vorangestellt, warum das Wassergeschäft des Vereins seit 01.01.2005 illegal ist. Seit es keine sog. "Kleingartenanlage Blankenburg" mehr gibt, hat der Kleingärtnerverein "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." nicht nur seine Kleingärtner (also seine Mitglieder) verloren, sondern ebenso seine satzungsgestützte Existenzberechtigung und damit letztlich auch die Rechtsgrundlage zu legaler Geschäftstätigkeit.

Eine bereits vor Monaten gestellte Anfrage beim Vorstand des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." zur vorgeblichen "Gemeinnützigkeit" wurde bis heute nicht beantwortet.



- Von der fiktiven Gemeinnützigkeit

Die weiter öffentlich behauptete "kleingärtnerische Gemeinnützigkeit" kann es aus den oben bereits vorgestellten Gründen nicht mehr geben, soweit es diese überhaupt je gegeben hat. Die Antwort auf eine entsprechende Presseanfrage bei der zuständigen Landesbehörde, der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz liegt bisher noch nicht vor. Diese wird hier selbstverständlich unmittelbar nach Erhalt veröffentlicht werden.



- Die fiktiven Eigentümer des Wasserleitungsnetzes

Dass das Wasserleitungsnetz auf dem gesamten Territorium der ehemaligen sog. "Kleingartenanlage Blankenburg" nicht im Eigentum des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." steht, geht aus den oben bereits dargestellten Rechtsverhältnissen hervor, die sich nach der Wiedervereinigung am 03.10.1990 ergeben haben. Der GSF-Verein kann kein Nachfolger des früheren Eigentümers VKSK e.V. sein, der das DDR-Volkseigentum auch nur verwaltet hat.

Der Rechtsnachfolger des VKSK e.V. ist im Jahr 1991 das Land Berlin geworden. Eine spätere Eigentumsübertragung an den "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." wurde selbst vom Vorstand und dessen Rechtsanwalt bisher nicht behauptet und ist auch sonst nicht ersichtlich. Die Altleitungssysteme der DDR wurden nach dem 03.10.1990 von den per Gesetz dazu bestimmten Berliner Versorgungsbetrieben übernommen.



- Von der Verantwortlichkeit des Bezirksamts Pankow

An den vorgenannten Tatsachen ändert auch der regelmäßig wiederholte falsche Vortrag des Vereinsvorstands und bestimmter Vertreter des Bezirksamtes Pankow nichts. Offenbar wurde dort von interessierter (oder gänzlich uninteressierter) Seite eine pflichtgemäße Überprüfung der Rechtsverhältnisse um das riesige Leitungsnetz in dieser Siedlung im Südwesten Blankenburgs unterlassen.

Wie es zu den in hunderten Mietverträgen vorformulierten Zwangsverpflichtungen des Wasserbezugs über den angeblichen Eigentümer der Trinkwasserversorgungsleitungen "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." kommen konnte, sollte noch aufzuklären sein.

Zu welchen fatalen wirtschaftlichen Einbußen der Betroffenen und gleichzeitig zu welchen unglaublichen Gewinnen dieser illegale Wasser-Zwischenhandel beim "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." geführt hat, lässt sich an den nachfolgend beispielhaft vorgestellten Jahresabrechnungen des Vereins ablesen.

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Erläuterungen zu den ermittelten Durchschnitts-Preisen pro m³:

BLAU = bezeichnet den Brutto-Einkaufspreis (pro m³), zu dem der GSF e.V. das Trinkwasser von den Berliner Wasserwerken bezieht;

ROT = markiert den Brutto-Verkaufspreis (pro m³), zu dem der GSF e.V. das Trinkwasser an den jeweiligen Abnehmer weiterverkauft; der konkrete Gewinn berechnet sich ROT minus BLAU mal Verbrauchsmenge des Abnehmers in m³ = GSF-Gewinn pro Jahr;

SCHWARZ = markiert die Gesamt-Brutto-Endkosten (pro m³), die der jeweilige Grundstücksnutzer insgesamt für Trinkwasser zzgl. Abwasserentsorgung tatsächlich aufbringen muss; dieser Wert ist KEIN Vergleichswert zum Preis, den der GSF e.V. verlangt, er soll lediglich verdeutlichen, wie hoch die Gesamtkosten pro m³ steigen, wenn der Verbrauch des Nutzers sehr niedrig und die Grubenabfuhrkosten pro m³ recht hoch sind (z. B. bei A-MIETER 1); das heißt, dass die Wenignutzer (Wochenend-/Sommerbewohner) unter den Mietern besonders darunter leiden, dass der GSF e.V. seinen günstigen Rabattpreis (2,458/m³) NICHT an seine Mitglieder weitergibt, obwohl diese ohnehin mit den hohen Grubenabfuhrpreisen bestraft sind; bei den Vielverbrauchern geht der Durchschnittspreis natürlich mit dem Mehrverbrauch runter, weil sich dann auch alle Vereins-Umlage-Mehrkosten verteilen (vgl. B-EIGENTÜMER 1); dieser ermittelte Wert (SCHWARZ) ist aber insoweit interessant, wenn man den heutigen Preis pro m³ eines MIETERS in der ehemaligen sog. "KGA Blankenburg" mit dem eines Blankenburger Verbrauchers außerhalb der ehemals sog. "Kleingartenanlage" vergleicht; hier sieht man deutlich, wie nachteilig sich die seit 30 Jahren vom Bezirksamt Pankow und den beteiligten Mitverdienern und Profiteuren (BWB, GSF e.V.) vernachlässigte Erschließung letztlich doch gegen die Anwohner in der Südwest-Siedlung richtet; ANMERKUNG: der Preis-Vergleich mit einem Blankenburger Eigentümer MIT GRUBENABFUHR (außerhalb der Südwest-Siedlung) folgt in Kürze;



A - MIETER 1 - Jahresabrechnung von 2019





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A - MIETER 2 - Jahresabrechnung von 2019 - folgt in Kürze -

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B - EIGENTÜMER 1 - Jahresabrechnung von 2019



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B - EIGENTÜMER 2 - Jahresabrechnung von 2019 - folgt in Kürze -

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C - ERBBAUPÄCHTER 1 - Jahresabrechnung von 2019





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C - ERBBAUPÄCHTER 2 - Jahresabrechnung von 2019 - folgt in Kürze -

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D - EIGENTÜMER ohne Mitgliedschaft - Jahresabrechnung von 2019







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E - BWB-JAHRESRECHNUNG vom 27.05.2020 für 2019





---> LINK ---> GSF e.V. - BWB-Jahresrechnung vom 27.05.2020 - HIER KLICKEN



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F - JAHRESRECHNUNG eines BLANKENBURGER EIGENTÜMERS 2019







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ANMERKUNG:
Die Empfänger der oben dargestellten Jahresabrechnungen vom "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." hatten den Gesamt-Rechnungsbetrag widerspruchslos innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu überweisen. Nachfragen waren zu den Sprechstunden bei den jeweiligen Abteilungsleitungen möglich. Deren Termine lagen jedoch sinnigerweise erst nach (!) dem Ablauf der Zahlungsfrist...

Lassman J. aus dem Schmutzfinkenweg (Name und Wegebezeichnung geändert) ist fassungslos und meint: "Das ist ja unglaublich, was jetzt rauskommt! Die haben uns ja jahrelang besch... Wir lassen uns diese Abzocke durch den Vorstand, der ja letztlich beim Wassergeschäft keinen Finger krumm macht, nicht länger gefallen. Damit muss jetzt endlich Schluss sein!"

Aus dem Kreise der unlängst von den Betroffenen aus der Südwest-Siedlung gebildeten "Geschädigten-Gemeinschaft" werden bereits erste Forderungen nach klärenden Maßnahmen laut. Auch Rückzahlungsansprüche sollen rechtlich geklärt und notfalls vor Gericht durchgesetzt werden. Einig ist man sich hier in einem Punkt bereits jetzt. Nachdem die ganze Dimension der Machenschaften ans Licht gekommen ist, werden viele keine Zahlungen mehr an den "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." leisten.

Dafür werden von den Betroffenen mehrere Gründe genannt. Einerseits hat niemand Schulden, die zu begleichen wären, weil es sich sämtlichst um Forderungen von Vorauszahlungen handelt, die man nicht gewillt ist, weiterhin für zukünftige Leistungen zu erfüllen. Außerdem will man gegen den "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." mit anwaltlicher und wenn nötig auch mit gerichtlicher Hilfe wegen des Ausgleichs von eigenen Rückzahlungsansprüchen vorgehen.

Zur Zeit sind bereits mindestens eine Handvoll Gerichtsverfahren beim zuständigen Amtsgericht Pankow/Weißensee anhängig, bei denen es um meist kleinere Streitwerte geht. Alles Verfahren, bei denen sich Betroffene gegen ungerechtfertigte Forderungen des Vereins oder des Bezirksamts Pankow wehren oder auf Rückzahlung von ohne Rechtsgrund erlangten Beträgen gegen den "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." klagen.

Es wird auch bereits offen davon gesprochen, dass der Verein vom Finanzamt vermutlich eine Steuerschätzung für mindestens 10 Jahre rückwirkend erhalten wird, womit dann auch die Festgeldkonten gepfändet werden würden. Lassman J. spricht aus, was hier viele denken:

"Wenn ich da noch mein Geld reinstecke, bekomme ich doch später keinen Cent mehr zurück, wenn der Verein dicht macht, oder weil er Pleite gegangen ist, oder?"

Ganz aus der Luft gegriffen scheint der Gedanke an ein baldiges Ende der Geschäfte des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." jedenfalls nicht zu sein, wenn man sich nur die in dieser Dokumentation ans Licht beförderten Fakten und insbesondere die hier vorgelegten ZAHLEN aus objektiver Sicht eines Außenstehenden betrachtet.



Die Vielzahl der eingereichten Jahresabrechnungen aus den vergangenen Jahren und aus den verschiedenen Vereinsabteilungen lässt folgende Hochrechnungen zu:

Der Verein verwaltet derzeit noch nahezu den gesamten Wasserverbrauch der Siedlung. Bei konservativer Berechnung aus der vorliegenden Original-Verbrauchsabrechnung für die beiden Jahre 2018 und 2019, die für die Abt. 4 einen Durchschnittsverbrauch von 6.620 m³ für 141 Grundstücke ausweist, ergibt sich auf ca. 1.700 Grundstücke hochgerechnet ein geschätztes Gesamtverbrauchsvolumen von ca. 75.000 m³. Auf der Grundlage der zahlreichen vorstehenden Durchschnittgewinnberechnungen (bezogen auf Mieter / Eigentümer / Erbbaupächter mit und ohne Mitgliedseigenschaften) ergibt sich ein konservativ berechneter Durchschnittsreingewinn pro Kubikmeter von ca. 7,00 Euro. Somit dürfte der "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." über seine Jahresabrechnungen regelmäßig über einen Zufluss von Finanzmitteln verfügen, die mit einfacher Rechnung ermittelt werden kann:



75.000 m³ x 7,00 Euro = 525.000,00 Euro
auf 16 Jahre seit 2005
berechnet ergibt sich
ein Gesamtbetrag von 8.400.000,00 Euro.



Jedem wird wohl klar sein, dass diese unfassbare Summe für die gründliche Sanierung einiger der zerschlissenen Wege im Siedlungsgebiet ausgereicht hätte. Abgesehen von diesem Gedanken dürfte das - wie auch im folgenden Zwischenruf zu den verkürzten Sozialabgaben thematisierte - Steuernachzahlungsverlangen des Finanzamts das längst überfällige Ende eines rundum gemeinwohlschädlich agierenden Vereins besiegeln.

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Zum Thema "Die wahren Gewinne der Müll- und Wasserhändler" sowie zu diversen Grundstücksgeschäften liegen weitere Dokumente vor, die an dieser Stelle nach und nach ergänzend eingefügt werden.

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Kontakt: "Geschädigtengemeinschaft Erholungsanlage Blankenburg"
Tel: 030 / 76 76 73 66 - oder
Fax: 030 / 76 76 73 65 - oder
E-Mail: kontakt@bei-allem-respekt.de


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Ende 3. Teil - D -
[Redaktion | 01.02.2021 | letzte Aktualisierung 22.10.2021]



Hinweise, Ergänzungen oder Nachfragen werden gern entgegengenommen und auf Wunsch vertraulich behandelt.


16. - 2. Zwischenruf aus aktuellem Anlass
(3. Februar 2021)


Geheimvertrag zur Grundherrschaft entschlüsselt:

Behörde fördert jährlich 1.000 Stunden Schwarzarbeit
mit 8.000 Euro p. a. aus Steuergeldern
(seit 2011)





Pressemitteilung des Bezirksamtes Pankow vom 06.01.2012
zur Vertragsunterzeichnung vom 15.12.2011




- Fron- oder Zwangsarbeiter wider Willen - keine Geschichte aus dem Mittelalter!

Kaum zu glauben und doch so wahr: Im Jahr 2021 steht in wenigen Tagen ein Berliner wegen "nichtgeleisteter Pflichtarbeitsstunden" vor dem Amtsrichter. Der Grundstücksmieter Peter Sommer (Name geändert) wurde wegen angeblich vier versäumter Arbeitsstunden auf Zahlung von 32,00 Euro (in Worten: zweiunddreißig) verklagt.

Kläger ist ein vom Bezirksamt Pankow im Jahr 2011 verdeckt zum Verwaltungshelfer berufener und mit hoheitlichen Aufgaben (u. a. für Straßensanierung) ausgestatteter Kleingärtnerverein. Ein Verein, der schon bei der Vertragsunterzeichnung keinen einzigen Kleingärtner und keinen einzigen Kleingarten mehr betreute, sondern wie ein jüngst aufgetauchter sogenannter "Zusammenarbeitsvertrag" (Originalton des Klägervertreters) schließen lässt, nur noch für das Bezirksamt und damit bis heute gegen die Interessen seiner Mitglieder tätig wurde (vgl. siehe oben 1. Teil bis 3. Teil).

Zur Klarstellung: Ein Verwaltungshelfer ist eine private natürliche oder juristische Person, die Hilfstätigkeiten im Auftrag und nach Weisung der sie betrauenden Behörde wahrnimmt. Der Verwaltungshelfer arbeitet nicht selbstständig, sondern nimmt nur Hilfstätigkeiten im Auftrag und nach Weisung der ihn betrauenden Behörde wahr. Das Handeln des Verwaltungshelfers wird unmittelbar der Behörde zugerechnet, für die er tätig wird.

Weithin unbekannt war bis zuletzt die für viele Anwohner ernüchternde Tatsache, dass der "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." seit über 10 Jahren als heimlicher Verwaltungshelfer für das Bezirksamt Pankow tätig ist. Vom Vorstand des Vereins erhielten die Mitglieder nie eine konkrete Information dazu. Der Vertrag wurde unter Verschluss gehalten. Aus gutem Grund, wie sich heute herausstellt.

Erst aus einem Schriftsatz, den das Rechtsamt des Bezirksamts Pankow, als Vertreter des Landes Berlin, in einem Klageverfahren (wegen Erstattung von Beleuchtungskosten - Streitwert 48 Euro) vor dem Amtsgericht Pankow/Weißensee im Oktober 2019 eingereicht hatte, wurde beiläufig offenbar, welch zynisches doppeltes Spiel der Vereinsvorstand im Zusammenwirken mit der Behörde seinen Mitgliedern über die Jahre verheimlicht hat.

Hier ein Auszug aus dem bei Gericht eingereichten Schreiben, das der Redaktion vorliegt:



"...Soweit der Beklagte Fragen nach der Instandsetzung der Wege stellt, ist dies für den hier geltend gemachten Zahlungsanspruch unerheblich. Die Details der Aufgabenverteilung zwischen dem Wegeeigentümer (Land Berlin) und dem Garten- und Siedlerfreunde Blankenburg e.V. (Verwaltungshelfer) können gesondert außergerichtlich mitgeteilt werden."




[Foto Redaktion MBB] Ausriss aus dem Schreiben vom BA-Pankow vom 28-10-2019




- Post vom "Pankower Landvogt"

Nachdem der konkrete Inhalt aus dem so harmlos klingenden "Vertrag zur Regelung der Zusammenarbeit in Bezug auf die Anlage Blankenburg in Berlin-Pankow" vom 15.12.2011 zwischen dem Bezirksamt Pankow und dem Vorstand des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." von den Parteien jahrelang erfolgreich vor der Öffentlichkeit und der Kenntnisnahme durch die Mitglieder des Vereins bewahrt werden konnte, werden jetzt sogar die ärgsten Befürchtungen übertroffen.

Wie bereits berichtet ist es im Jahr 2020 einer beherzten Anwohnerin aus der Südwest-Siedlung erstmals gelungen, Einblick in den Geheimvertrag aus 2011 zu bekommen. Nötig dazu war nicht weniger als der mühsame Schriftweg über den Petitionsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses, weil ihr verständliches Ansinnen zuvor beim Bezirksamt Pankow auf schroffe Ablehnung gestoßen war.

Der siedlungsweit ebenso bekannte wie berüchtigte Abteilungsleiter der Pankower Immobilienverwaltung für die sogenannten "Erholungsanlagen", Herr Tenczhert, teilte im Schreiben vom 17.12.2019 unter anderem folgendes wörtlich mit:

"...Die Interessenabwägung erfolgt zwischen dem Informationsinteresse des Antragstellers und dem Interesse der weiteren Beteiligten an der Nichtverbreitung der Information... Zudem hat der Verein GSF Anlage Blankenburg e.V. auch die - alternativ erforderlich werdende - Zustimmung zur Weitergabe der schutzwürdigen Daten nicht erteilt. Ein durchsetzbarer Anspruch auf Übersendung bzw. Überlassung von Kopien besteht daher nicht. Ihnen ist zwar im Interesse einer gedeihlichen Zusammenarbeit Einsicht in die Verträge gegeben worden. Diese Maßnahme der Vertrauensbildung findet jedoch seine Grenze, wenn dadurch Rechte anderer Betroffener - hier der gemeinnützigen Vertragspartner des Bezirksamtes - tangiert werden. Ein Anspruch auf Übersendung von Aktenkopien ist nach alledem nicht gegeben."

Das wollte Gerfriede S. aus dem Nachtammerweg (Name und Straßenname geändert) nicht hinnehmen, denn die "Mauertaktik" des Bezirksamtes, insbesondere in Person des selbstherrlich in der Art eines Landvogts agierenden Abteilungsleiters war ihr aus vorangegangenen auch persönlichen Kontakten bereits bekannt. So soll Tenczhert bei seinen regelmäßigen Kontrollgängen, statt auf die maroden Siedlungswege zu achten, schon hier und da eine Fotolinse über Anwohnerhecken erhoben haben und auf die spontane Empörung der nebst ihres Anwesens Abgelichteten mit höhnischer Arroganz reagiert haben.

Andere Bürger berichten von ähnlichen Erfahrungen mit dem offenbar per Generalvollmacht zum Allesverwalter und mächtigsten Überwacher ernannten Beamten, der vorrangig im Einklang mit Vorstand und Abteilungsleitungen des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." über den Status Quo der früheren sog. "Blankenburger Kleingartenanlage" zu wachen scheint.

Wohin allerdings die laut Auskunft der Pankower Pressestelle vom 20.11.2020 die seit 2010 angeblich ausgegebenen 764.447,39 Euro geflossen sind, die das Bezirksamt Pankow seit 2010 in die Straßen- und Wegesanierung der Siedlung investiert haben will und wie viel davon ggf. auf Festgeldkonten des Vereins eingelagert wurde, wird der für seine behördlich hochgeschätzte Verschwiegenheit und Diskretion bekannte Ruheständler Tenczhert gelegentlich wohl doch noch preisgeben müssen.

Hier beispielhaft ein Blick in den maroden Fuchsammerweg am 06.03.2020:




[Foto: screenshot facebook]




Dass bei der Wegesanierung nicht alles "gemeinnützig" und mit rechten Dingen zuging, davon ist im weiten Rund der erfahrenen Anwohner nicht nur Gerfriede S. überzeugt.

Sie legte seinerzeit in der Geheimvertragssache vorsorglich Beschwerde beim Petitionsausschuss ein, der wiederum zunächst das Bezirksamt Pankow um eine Stellungnahme bat. Darauf meldete sich nun der Pankower Bezirksbürgermeister Sören Benn (DIE LINKE) höchstpersönlich zu Wort. Zur Überraschung aller nahm dieser mit Schreiben vom 28.02.2020 die Entscheidung seines zuständigen Abteilungsleiters Tenczhert zwar wortreich zurück und versuchte dabei sichtlich, die Wogen zu glätten.

"Die erneute Prüfung der Angelegenheit hat ergeben, dass dem Anliegen der Petenten teilweise entsprochen werden kann... Die Petenten können die Übersendung einer Kopie des Kooperationsvertrages vom 15.12.2011 - ohne Schwärzungen - verlangen."

So kam der Vertrag vom 15.12.2011 nach neun Jahren erstmals in Sichtweite einiger weniger Nachbarn und Mitglieder des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V.", die mit dem harmlos klingenden Inhalt der Vereinbarung zunächst nicht allzu viel anfangen konnten. Es machte sich eher Enttäuschung breit, da der Kern der Verabredung - zunächst unentdeckt - zwischen den Zeilen platziert war.

Die Nachfrage von Gerfriede S. beim Petitionsausschuss unter Hinweis auf das Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG), ob man ihr nicht den vollständigen Text des Schreibens vom Bezirksbürgermeister Sören Benn vom 28.02.2020 zur Kenntnis geben könnte, wurde mit Schreiben vom 27.11.2020 durch den amtierenden Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Abgeordnetenhauses mit unverständlicher und knapper Begründung abgelehnt:





Die Recherche ergab, das Schreiben stammte vom amtierenden Vorsitzenden des Ausschusses persönlich:
Kristian Ronneburg (DIE LINKE).





- Ein Vertrag über Frondienste oder Schwarzarbeit?

Das Mittelalter lässt grüßen, wenn von Fron die Rede ist. Einiges aus der Beschreibung, was man im Mittelalter als Frondienste den Bauern zumutete, wird den Mitgliedern des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." sehr bekannt vorkommen. Dem Ausübenden der sogenannten Grundherrschaft schuldeten die Bauern nämlich unbezahlte erzwungene Arbeitsleistungen. Dazu zählten unter anderem Unkraut jäten oder Steine vom Acker des Herrn auflesen. Aber ebenso gehörten Bauarbeiten und Wegeinstandhaltungen dazu. Später konnten sich die Bauern auch mit Geldzahlungen von den Frondiensten befreien lassen.

Nichts anderes erleben auch alle Neumitglieder des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V.", wenn sie nach dem Erwerb der Mitgliedschaft einen gründlichen Blick in das umfangreiche "Kleingedruckte" der Geschäftsbedingungen des Vereins werfen. Die Satzung des Vereins sieht sogenannte "Pflichtstunden" zu Pflege und Erhalt der Gemeinschaftsanlagen vor, was bei einer echten Kleingartenanlage eine nachvollziehbare Verpflichtung ist, wenn jemand wegen der Liebe zur Kleingärtnerei einem Kleingärtnerverein beitritt, der ihm bei der Ausübung des Hobbys entsprechende Gegenleistungen des Vereins anbietet.

Wer jedoch nach dem gerichtlich festgestellten Ende der kleingärtnerischen Verwaltung im Jahr 2004 in den "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." eingetreten ist bzw. eintreten musste, weil ihm der mit em Bezirksamt Pankow neu abgeschlossene Mietvertrag dies mit der Wasserbezugsverpflichtung de facto vorgeschrieben hatte (vgl. siehe oben 1. Teil bis 3. Teil), der fand sich auch in der "Zwangsarbeitsfalle" wieder. Laut Vereinsbestimmungen brachte die Mitgliedschaft nicht nur die Übernahme einer ganzen Reihe unverständlicher Umlagen mit sich, sondern führte zu weiteren Verpflichtungen.

Der naheliegende Entschluss dem Verein beizutreten, der vom Vermieter ausdrücklich mit der erwiesen falschen Behauptung, dieser sei der Eigentümer des Wasserleitungsnetzes, forciert wurde, folgte bald die Ernüchterung bei Wahrnehmung der unzähligen Vereinsumlagen und versteckten Nebenkosten.

Die Pflicht zur Ableistung von unbezahlten Arbeitsstunden, die im Wert von 8,00 Euro pro Stunde für den Verein insbesondere zur Instandsetzung der Wege und Straßen, die das Gelände der früheren Kleingartenanlage durchziehen, wird in den sieben verschiedenen "Abteilungen" des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." unterschiedlich und offenbar nach Gutdünken der Abteilungsleitungen gehandhabt.

Während in einer Abteilung zum Beispiel acht Stunden pro Jahr unbezahlte Arbeitsleistungen bei der Straßen- und Wegeinstandhaltung verlangt werden, sind in anderen Abteilungen dagegen nur vier Pflichtstunden verbindlich abzuleisten. Gemeinsam ist den Zwangsverpflichtungen zu den Arbeitseinsätzen, die gern auch als Leistungen "zur Instandhaltung der Gemeinschaftsanlagen" für den Verein deklariert werden, dass jedem Mitglied des Vereins jeweils 8,00 Euro pro Stunde "gutgeschrieben" oder bei nichterbrachter Arbeitsleistung in der Jahresendabrechnung als zu leistender Gegenwert berechnet werden.

Das heißt anders ausgedrückt, dass jedes Vereinsmitglied - egal in welchem hohen Alter - jahraus jahrein bis zu acht Stunden für einen Stundenlohn von 8,00 Euro zu Hilfsarbeiten im Straßendienst herangezogen wird, zu dem der Vereinsvorstand mit Abschluss des "Zusammenarbeitsvertrages" vom 15.12.2011 den Verein als "Verwaltungshelfer" verpflichtet hat.



- Wozu verpflichtet der Vertrag vom 15.12.2011 die beteiligten Parteien?



---> LINK ---> "Vereinbarung zur Regelung der Zusammenarbeit in Bezug auf die Anlage Blankenburg in Berlin-Pankow" - HIER KLICKEN



Das Bezirksamt schloss diesen Vertrag im Jahr 2011 in dem Wissen, dass es seit 2007 in rechtlich fragwürdiger und wohl auch sittenwidriger Weise, mit den neuen Mietverträgen für über 1.200 Grundstücke unter Ausnutzung der oben beschriebenen "Wasserfessel" alle Mieter auch zur Zwangsmitgliedschaft im "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." geknebelt und damit auch zu billigen Arbeitskräften degradiert hatte.

Diesen und allen sonstigen der insgesamt auf 1.600 geschätzten (Zwangs-) Mitgliedern des Kleingärtnervereins "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V.", oblag es nun laut Vertrag, zur Ableistung ihrer jeweils vier bis acht Arbeitsstunden zum Lohnwert von 8,00 pro Stunde (also deutlich unter Mindestlohn) die Wege und Straßen in der gesamten Siedlung instand zu halten.

Dass die Beteiligten bei Abschluss des Vertrages vom 15.12.2011 davon wussten, was sie dort eigentlich vereinbaren, wird u. a. an Kleinigkeiten des Vertragstextes deutlich. So heißt es nicht zufällig in § 2 Abs. 1 (Rechte und Pflichten des Vereins):

- A -
"Der Verein übernimmt innerhalb der Anlage "Blankenburg" nach Art und Umfang, wie dies durch ihn bereits in den Jahren 1990 bis 2010 erfolgte...die nachfolgend aufgeführten Pflichten..."

- B -
In § 2 Abs. 3 wird es noch deutlicher:
"Der Verein ist Ansprechpartner für alle Nutzer/Eigentümer der sog. Anlage Blankenburg und für eventuelle Dritte hinsichtlich der in diesem Vertrag geregelten Pflichten des Vereins."

- C -
In § 3 Abs. 1 (Vergütung / Erstattung von Aufwendungen) wird die Kooperation zur Ableistung der Arbeitseinsatzstunden aller "Nutzer/Eigentümer" konkret geregelt:

"Der Verein erhält eine Vergütung für seine Arbeitsleistungen gem. § 2 Abs. 1 in Höhe eines Gesamtbetrages von 8.000,00 € je Kalenderjahr..."

- D -
"Ferner erstattet das Bezirksamt die Aufwendungen des Vereins für Material, soweit dies der Erfüllung der Pflichten gem. § 2 Abs. 1 des Vertrages dient, bis zu einer Gesamthöhe von 10.000,00 € je Kalenderjahr..."

In den vorgenannten Formulierungen stecken mehr oder weniger gut kaschiert alle Eckdaten der letztlich als perfide "Billiglöhner- bzw. Zwangsarbeiterrekrutierung" zu erkennenden Verabredung. Das Wissen um den unseriösen Charakter dieser Übereinkunft dürfte auch die nachvollziehbare Begründung dafür darstellen, dass beide beteiligten Parteien über den Zeitraum von fast 10 Jahren die unbedingte Geheimhaltung sowohl des konkreten Vertragsinhaltes, als auch die der Ernennung des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." zum Verwaltungshelfer des Bezirksamtes Pankow betrieben haben.

Zu den vertraglich übernommenen hoheitlichen Aufgaben nach § 2 Abs. 1 zählt u. a. auch die "Instandhaltung der Wege" und die "Pflege des Wegebegleitgrüns einschließlich des Rückschnitts der Sträucher..."

Genau diese Vertragspositionen stellten in den vergangenen 10 Jahren nach dem Vertragsschluss auch das zentrale Leistungsspektrum für die Ableistung der Arbeitspflichtstunden der Vereinsmitglieder dar.



- Die fatale "Win-win-Situation"

Dass das Bezirksamt Pankow durch die vertraglich vereinbarten Arbeitsleistungen seines Verwaltungshelfers "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." einerseits bis zu 20 Mitarbeiterstellen bei der Verwaltung der mittlerweile über 1.700 Grundstücke auf dem Gelände der früheren sog. "Kleingartenanlage Blankenburg" einspart, ist bekannt (vgl. siehe oben 1. Teil).

Eine wesentliche Entlastung des Bezirkshaushalts stellt aber auch die Ersparnis für die nicht vom Bezirk zu leistenden Erschließungen sowie die völlige Entlastung von jeglichen Straßen- und Wegeinstandhaltungen in der heutigen Wohnsiedlung dar.

Offenkundig hatte die Aussicht auf eine langjährig wirksame Haushaltskonsolidierung alle Bedenken und Skrupel verdrängt, als man die Installierung des fraglos erkennbaren Systems verdeckter Schwarzarbeit unter Zuhilfenahme der längst unzulänglich gewordenen Kleingärtnervereinsstruktur des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." auf den Weg brachte.

Es konnte im Jahr 2011 nicht übersehen werden, dass es tatsächlich keine Kleingartenanlage und keine Kleingärtner mehr gab, die ihre kleingärtnerischen Gemeinschaftsanlagen laut Vereinssatzung instand zu halten hatten. Das Bezirksamt wusste, dass die Instandhaltung und Sanierung der Wege und Straßen der Siedlung nach der einschneidenden Änderung der Rechtsgrundlage ohne Zweifel allein dem Land Berlin oblag. Trotzdem hat man sich für eine unerträglich unsoziale Lastenabwälzung auf Kosten aller Grundstücksmieter und insbesondere der heutigen Dauerbewohner der Siedlung entschieden, die nicht nur jede vernünftige städtebauliche Entwicklung der neuen Siedlung nachhaltig verhindert hat.

Die unredlich und zudem unversteuert zugeflossenen Reingewinne in Millionenhöhe haben nicht nur den Steuerzahler erheblich belastet, sie fehlen letztlich auch dort, wo die erwirtschafteten Gewinne für die längst fälligen Investitionen bei der weiteren Sanierung des aus der DDR-Zeit übernommenen Trinkwassernetzes in Blankenburg dringend benötigt werden. Bei den per Gesetz auch verpflichteten Berliner Wasserbetrieben wären die vom illegalen Wasserhändler "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." erzielten Gewinne daher auch wesentlich besser aufgehoben.

Gleiches trifft auf die hier illegal an skrupellose Geschäftemacher verlorenen Ressourcen für eine nachhaltige Sanierung der Wege und Straßen in der im Jahr 2005 neu entstandenen Wohnsiedlung zu, die den Bezirk in die Lage versetzt hätten, endlich geprüfte und zugelassene Fachfirmen und keine zwangsverpflichteten Schwarzarbeiter für den Straßenbau einzusetzen. So, wie es die Berliner Gesetze unmissverständlich vorschreiben.

Somit ist festzuhalten, dass der "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." statt des Gemeinwohls tatsächlich und auf Dauer nur die Nichterschließung der Siedlung "fördert".



- Von illegalen Gewinnen und hinterzogenen Steuern

Wie einträglich die Kooperation der beiden Vertragspartner tatsächlich war und derzeit noch ist, zeigt eine simple Hochrechnung der nachweislich erbrachten bzw. für die Nichtleistungen vereinnahmten Beträge des Vereins:

Der Verein hat über mehr als 1.600 Grundstücke die Mieter bzw. Eigentümer und Erbbaupächter in die Vertragserfüllung gegenüber dem Bezirksamt einbezogen und verpflichtet diese zur Ableistung von durchschnittlich 5 Pflichtarbeitsstunden a 8,00 Euro pro Jahr.

Bis zu einer Gesamtstundenzahl von 1.000, die in keinem Jahr tatsächlich ausgeschöpft werden, sind die Arbeitsleistungen der Vereinsmitglieder laut Vertrag vom Bezirksamt durch Vergütung an den Verein abgedeckt (1.000 Stunden a 8,00 Euro = 8.000,00 Euro).

Wie die einfache Hochrechnung offenlegt, zieht der "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." aber über die Jahresabrechnungen von 1.600 Mitgliedern zusätzlich und regelmäßig bis zu 64.000 Euro pro Jahr ein!

(1.600 x 5 h/p.a. = 8.000 Arbeitsstunden zu 8,00 Euro/h => 64.000 Euro/p.a.)

Man braucht nicht allzu viel Phantasie dazu, um sich auszurechnen, dass hier Nachzahlungen an das Finanzamt für hinterzogene Sozialabgaben für mindestens die letzten 16 Jahre (seit 2004) in Höhe von annähernd oder sogar

mehr als 64.000,00 Euro x 16 Jahre = 1.024.000,00 Euro
zzgl. 8.000,00 Euro x 10 Jahre (ab 2011) = 80.000,00 Euro

mithin insgesamt ca. 1.104.000,00 Euro ins Haus stehen.




- Was die Sprache des Vereinsanwalts über das Zwangsarbeitssystem verrät

Aus dem Sprachgebrauch im Vortrag des langjährigen Rechtsberaters und Prozessbevollmächtigten des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V.", Rechtsanwalt Frank Auerbach, in den bei Gericht eingereichten Schriftsätzen erschließt sich unschwer, worauf es dem Vereinsvorstand wirklich ankommt.

Die hier nur auszugsweise zitierten Formulierungen erinnern auch ohne weitere Kommentierung zwangsläufig an die eingangs beschriebene im Mittelalter übliche Verpflichtung der Bauern zu unbezahlten Frondiensten:

"... Wie er (der Beklagte / Red.) natürlich aus jahrelanger Mitgliedschaft weiß; in denen er rügelos seine Pflichtarbeitsstunden entsprechend der Vorgaben des Klägers geleistet bzw. bei Nichtleistung bezahlt hat."

"... Keine der Bestätigungen und Zeugnisangebote des Beklagten bezieht sich genau auf diese jahrzehntelange Praxis des Vereins zur Leistung von Arbeitsstunden, auf derartige Erklärungen kommt es nicht an. Scheinbar meint der Beklagte, sich, seiner Mitgliedspflichten durch Freundschaftsdienste seiner befreundeten Nachbarn entledigen zu können."

"... Leider hat der Beklagte nie in Bezug auf die Anerkennung von seinerseits möglicherweise getätigten Arbeiten außerhalb seiner Parzelle als Pflichtarbeitsstunden in der Abteilungsleitung vorgesprochen, wohlwissend, dass dies keine Anerkennung finden kann, weil es den Regelungen im Verein widerspricht."

"... Welchen Fehlinformationen der Beklagte auch immer aufgesessen ist oder auf die er sich gern beziehen möchte, weil sie ihm in seine Argumentation passen, so gibt es immer noch die in der Klagebegründung dargestellte Beschlusslage der Abteilung 1 des Klägers hinsichtlich zu leistender Pflichtarbeitsstunden, wie dies in der ebenfalls vorgelegten Satzung des Klägers vorgesehen ist."

"... Falsch ist die Behauptung, seit der Auflösung der Kleingartenanlage gebe es keine Gemeinschaftsanlagen mehr. Richtig ist, die Anlage Blankenburg ist keine dem Bundeskleingartengesetz unterfallende Anlage mehr. Richtig ist auch, die Wege in der Anlage Blankenburg sind Privatwege im Eigentum des Landes Berlin."

"... Indes gibt es, und zwar unabhängig von einem Unterfallen unter das Bundeskleingartengesetz, Gemeinschaftsanlagen im Satzungssinne, für deren Erhaltung und Erneuerung Arbeitsstunden geleistet werden können und von den Mitgliedern des Klägers regelmäßig geleistet werden, auch vom Beklagten selbst in der Vergangenheit geleistet wurden. Diese Möglichkeiten und die Notwendigkeit der Erhaltung und Erneuerung von Gemeinschaftsanlagen gab es auch im Jahr 2019, für das bei Nichtleistung in der Jahresrechnung 2020 streitgegenständlich die entsprechenden Kosten in Rechnung gestellt wurden."

"... Dabei ist klarzustellen, unter Gemeinschaftsanlagen, für die Arbeitsstunden zu leisten sind, sind nicht nur im Eigentum des Landes Berlin stehende Wege zu verstehen."

Fakt ist, zur Instandhaltung der Privatwege in der Anlage Blankenburg gibt es einen Zusammenarbeitsvertrag zwischen dem Kläger und dem Bezirksamt Pankow von Berlin, der entsprechende Leistungen vorsieht, neben der ebenfalls darin vorgesehenen Pflege und Reinigung auch betreffend Grünflächen sowie beispielsweise die Festwiese am Vereinshaus.

Beweis: - Zusammenarbeitsvertrag vom 15.12.2011 - Anlage K 9 -

- Zeugnis der jetzigen Vorstandsvorsitzenden des Klägers
Frau Ines Landgraf, Heinersdorfer Straße 61, 13129 Berlin

Ferner ist der Kläger Eigentümer der Wasseranlage und Wasserversorgungsleitungen in der Anlage Blankenburg, die ebenfalls mithilfe der Mitglieder instandzuhalten bzw. hinsichtlich des Leitungssystems noch an einigen Stellen zu erneuern ist. Auch Arbeiten in diesem Zusammenhang, wie zum Beispiel der Wechsel der Wasserzähler, der allein durch bzw. unter Aufsicht der Wasserkommission vorgenommen wird, zählt hierzu. Falsch ist also die völlig aus der Luft gegriffene Behauptung des Beklagten, es gebe keine Gemeinschaftsanlagen (mehr).

Für das streitgegenständlich berechnete Jahr 2019 - eine Berechnung nicht geleisteter Pflichtarbeitsstunden erfolgt immer rückwirkend, deshalb hier in der Jahresrechnung 2020 - wurden genügend solche Möglichkeiten von der Abteilungsleitung benannt."


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- Fortsetzung folgt -

Zum Thema "Die wahren Gewinne der Müll- und Wasserhändler" sowie zu diversen Grundstücksgeschäften liegen weitere Dokumente vor, die an dieser Stelle nach und nach ergänzend eingefügt werden.

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Ende - 2. Zwischenruf -
[Redaktion | 03.02.2021]



Hinweise, Ergänzungen oder Nachfragen werden gern entgegengenommen und auf Wunsch vertraulich behandelt.



Fake News! Wahlkampf! Lügenpresse?

Was hat der "Blankenburger Süden" damit zu tun?

Aus aktuellem Anlass einige Antworten auf oft gestellte Fragen:
von
Wolfgang Papenbrock
[12.09.2021]

I. "Fake News als politische Waffe" titelte DER TAGESSPIEGEL am 6. September 2021 auf Seite 23: "Marlis Prinzing hinterfragt die Lust, Desinformationen zu verbreiten". Einleitend stellte die Autorin nüchtern fest: "Die Verbreitung von Fehlinformationen kann auch ein Instrument politischer Lagerbildung sein."

"Fake News" sind mittlerweile ein ständiges Thema in den klassischen Medien. Sie werden zuhauf im politischen Meinungskampf verbreitet. Und dies nicht nur in den sogenannten "Sozialen Medien", wie Facebook, Twitter, oder Instagram. "Fake News" tauchen auch bei den Öffentlich-rechtlichen, im TV, im Radio, in der Presse, ja selbst bei Wikipedia und in Schreiben von Behörden auf. Auch dort werden Fehlinformationen nur selten aus Mangel an Professionalität, Naivität oder Unkenntnis verbreitet. "Fake News" begegnen uns auch im täglichen Leben außerhalb der Medien. Zum Beispiel im Geschäfts- und/oder im Vereinsleben mit teilweise schwerwiegenden Auswirkungen auf den Rechtsverkehr. Meist werden "Fake News" zur gezielten Irreführung größerer Bevölkerungsgruppen verwendet. Insbesondere in Wahlkampfzeiten wird von subjektiv interessierter Seite das klassische Instrument der Desinformation zur "Optimierung" des Wählerverhaltens mehr oder weniger geschickt eingesetzt.


II. "Wahlkampf" Das Thema "Blankenburger Süden" und noch viel weniger die Skandalgeschichte der sogenannten "Erholungsanlage Blankenburg" eignet sich wahrlich nicht zum Stimmenfang für Bundestagswahlen. Insbesondere aber für die gleichzeitig anstehenden Regionalwahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus sowie für die Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung im Bezirk Pankow sind diese Reizthemen längst zu brisant geworden.

Schließlich ist nicht zu übersehen, dass der "Blankenburger Süden" von den langjährig Verbündeten aus Politik, Medien und Behörden schon seit Monaten zunehmend gemieden wird. Nach Kenntnisnahme der zur Jahreswende hier erstmals veröffentlichten Dokumentation mit diversen bislang unbekannten und verschwiegenen Nachweisen zu den wahren Verhältnissen vor Ort gilt schon der Begriff "Erholungsanlage Blankenburg" selbst bei den hartnäckigsten Fürsprechern mittlerweile als verbrannt. Auch deren von eiligen Reportern stets reflexartig konsultiertes Vorstandssprachrohr findet nach Jahren ungeprüfter Münchhausen-Propaganda plötzlich nicht mehr statt. Vorbei die Omnipräsenz der vermeintlichen "Wahrsager" vor Kameras, an Mikrofonen und in den dünnen Zeilen halbherzig recherchierter Presseartikel. Zu eindeutig die Faktenlage, zu peinlich die Offenbahrung früherer Verblendung. Niemand gibt gern freiwillig zu, Lügnern und Betrügern auf den Leim gegangen zu sein. Zu abträglich für das höchste zu wahrende Gut - die eigene Glaubwürdigkeit.

Aber keine Regel ohne Ausnahmen. Es gibt immer mindestens den einen gewissenlosen Ausreißer, der das Vakuum verschämten Schweigens mit billigem Aktionismus für sich zu nutzen sucht. Zu verlockend wohl die Aussicht auf ein paar Kreuzchen mehr aus dem Heer der Unentschlossenen?


III. "Lügenpresse" Dieser von bestimmten Kreisen der Bevölkerung seit Jahren zu jeder noch so banalen Gelegenheit strapazierte Begriff unterstellt bewusst und pauschal, dass "DIE MEDIEN" nicht objektiv berichten. Gemeint ist, dass Journalisten ihre Reichweite und Meinungsmacht missbrauchen und diese nicht zum Wohle der Bürger und nicht zum Schutz der Gesellschaft, sondern vorrangig als Instrument zum Machterhalt für ihnen nahestehende Politiker einsetzen. So falsch der Pauschalvorwurf "Lügenpresse" auch ist, es gibt zweifelsfrei immer wieder unrühmliche Anlässe, die den Schreihälsen Argumente in die Hände spielen, weil hier und da nachweisbare "Fehlinformationen" gedruckt oder gesendet werden.

Hier ein aktuelles Beispiel für geballte Fehlinformation zum Thema "Erholungsanlage Blankenburg" - Thomas Schubert in der Berliner Morgenpost vom 8. September 2021 unter der Überschrift: "SPD will extrabreite Trasse stoppen". Zufällig passend lag am selben Tag auch die neue "Kiez-Zeitung" des SPD-Abgeordneten Dennis Buchner mit Tipps zum "SUPERWAHLTAG - WIE GEHT DAS EIGENTLICH MIT DEM WÄHLEN" in den Blankenburger Hausbriefkästen. Chapeau!





Wer als Lokalreporter einer der größten Berliner Tageszeitungen abertausende von Lesern wirklich informieren will, der sollte die journalistischen Sorgfaltspflichten gerade in der heißesten Wahlkampfphase besonders wertschätzen und sich vor allzu durchsichtiger Gefälligkeit hüten, wie sie in der wiederholten Verbreitung von Desinformationen unschwer zu erkennen ist. Erschwerend kommt hinzu, dass es sich hier wohl um eine "Wiederholungstat" handelt! Denn bereits im Jahr 2018 war ein energischer und dem Morgenpost-Autor direkt gewidmeter "Offener (Leser-) Brief" aus ähnlichem Anlass zum selben Thema (!) mit großer Aufmerksamkeit und Zustimmung der Betroffenen veröffentlicht worden (vgl.
---> LINK ---> "Einer flog über den Blankenburger Süden" ).



ANMERKUNG: Dem Blankenburger Autor des vorgenannten Artikels auf "Rettet-Blankenburg.de" war zum damaligen Zeitpunkt noch nicht bekannt, dass er selbst Opfer der jahrzehntelang gezielt verbreiteten Fehlinformationen zur angeblichen "Erholungsanlage Blankenburg" geworden war, die bekanntlich erst im Jahr 2020 nach monatelangen Investigativ-Recherchen als solche aufgedeckt wurden (siehe unten).




Der Autor dieser Zeilen schafft es in seinem Artikel unter Bezugnahme auf eine Äußerung eines Berufspolitikers in einer nicht näher benannten Facebook-Gruppe den längst als Fake entlarvten Begriff "Erholungsanlage" ganze 11 Mal (!) zu verwenden und seinen unbefangenen Lesern diesen höchstrichterlich zur Wohnsiedlung erklärten Ortsteil von Berlin-Blankenburg als "mit 1000 teils dauerhaft bewohnten Parzellen" zu beschreiben!

Auch anhaltende Realitätsverweigerung und hundertfache Wiederholungen machen "Fake News" nicht weniger falsch. Gleichwohl steigern sie - ob gewollt oder unbedacht - die zersetzende Wirkung des in jeder Fehlinformation versteckten Giftes. Welche vergiftete Botschaft sich hinter der von einigen besonders aktiven "Aufklärern" so auffällig gehäuften Verwendung des Begriffs "Erholungsanlage Blankenburg" verbirgt, wird deutlich, wenn man sich die Anlässe, die handelnden Personen und deren Veröffentlichungen einmal genauer anschaut und dazu auch die weiteren Fake-Begriffe konkret auf ihren faktischen und rechtlichen Tatsachengehalt untersucht. Man braucht keine "trapsende Nachtigall", um zu erkennen, dass es sich wohl nicht ausnahmslos um harmlose Zufälle oder arglose Versehen handelt...


A - Zu den bisher meistverwendeten Begriffen:


A1. "Erholungsanlage Blankenburg"

Bekanntlich gibt es in Deutschland für alles und jedes ein eigenes Gesetz - oder zumindest ein bis zehn Verordnungen.

- Ein "Erholungsanlagen-Gesetz" gibt es nicht! [WICHTIG: Nicht anwendbar ist das Berliner Grünanlagengesetz (GrünanlG)!]

- Eine geografische Region "Erholungsanlage Blankenburg" hat es nie gegeben.

- Auch eine rechtlich wirksame Widmung zu einer Verwaltungseinheit "Erholungsanlage Blankenburg" hat nie stattgefunden. Eine entsprechende Bekanntgabe im Amtsblatt für Berlin und eine Eintragung im Verzeichnis der Berliner "Grün- und Erholungsanlagen" sucht man vergeblich (vgl. Berliner Grünanlagengesetz-GrünanlG)

- Die rätselhafte Beschilderung am Grundstück Schäferstege 20 ist zweifelsfrei ein "Fake".





- In der Berliner Bauordnung (BauO Bln) kommt der Begriff "Erholungsanlage" nicht vor.

- In der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zum bundesdeutschen Baugesetzbuch (BauGB) werden einzig unter § 10 die "Sondergebiete, die der Erholung dienen" benannt. Hierzu zählen: "Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete, Campingplatzgebiete".

- Im Absatz (2) heißt es: "Für Sondergebiete, die der Erholung dienen, sind die Zweckbestimmung und die Art der Nutzung darzustellen und festzusetzen." Dergleichen ist für die Blankenburger Südwest-Siedlung nie erfolgt.

Auf die Presseanfrage vom 15.11.2020: "Im amtlichen Verzeichnis der gewidmeten Berliner 'Grün- und Erholungsanlagen' findet sich kein Eintrag zur sogenannten 'Erholungsanlage Blankenburg'.

Frage: Welcher rechtlich normierten Gebietsform ist der Bereich nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) heute zugeordnet?"


erteilte das Bezirksamt Pankow am 20.11.2020 die Auskunft:


"Die Anlage Blankenburg ist keiner Art der baulichen Nutzung nach BauNVO zuzuordnen."


Bei dieser amtlichen Bestätigung fällt sofort auf, dass man den frei erfundenen und zuvor tausendfach verwendeten Phantasiebegriff "Erholungsanlage Blankenburg" auf konkrete Nachfrage NICHT bestätigen wollte!




- Der zuständige Bezirksstadtrat, Dr. Torsten Kühne (CDU), beantwortete mit Schreiben vom 19.05.2021 (vgl. siehe unten) die Frage eines direkt betroffenen Anwohners nach dem rechtlichen Status der "Erholungsanlage Blankenburg" wie folgt:

"Zum Begriff 'Erholungsanlage' bestätige ich, dass es sich hierbei um keine rechtlich geschützte Kategorie handelt."


- Offenbar war auch dem früheren Staatssekretär und heutigen Senator für Stadtentwicklung und Wohnen, Sebastian Scheel (DIE LINKE), der rechtsfreie Status des Begriffes "Erholungsanlage" nicht bewusst, als er in seiner Antwort vom 27.11.2018 eine schriftliche Anfrage des SPD-Abgeordneten Dennis Buchner, die Bezeichnung "Erholungsanlage" insgesamt 18 Mal (!) unterbrachte! (vgl. "Abgeordnetenhaus Berlin - Drucksache 18/16992")




Bemerkenswert an der 5-seitigen Antwort des Senatsvertreters (zur Ansicht auf das Foto oben klicken) ist aber nicht nur die gehäufte Verwendung falscher Fachtermini, sondern der teilweise unglaublich sachfremde und irreführende Inhalt. Insgesamt wird deutlich, dass weder der Fragesteller (der als Abgeordneter aber auch nicht juristisch kompetent sein muss) noch der verantwortliche Senatsvertreter zu wissen scheinen, wie die Rechtslage vor Ort tatsächlich ist.

Hier trifft den Staatssekretär ein deutliches Verschulden, wenn er statt eigene Gutachten einzuholen (die von seinen Hausjuristen oder eben von Sachverständigen ohne weiteres zu haben wären), zu seiner vermeintlichen Entlastung schlicht auf die vom Bezirksamt übermittelten Informationen verweist. Die fortgesetzte Missachtung von Gesetzen und höchstrichterlicher Rechtssprechung ist mittlerweile weit über die Pankower Bezirksgrenzen hinaus bekannt.

Wie UNLAUTER UND TEILWEISE RECHTSWIDRIG das Vorgehen des Bezirksamtes Pankow im Umgang mit den Bewohnern der Blankenburger "Gartenanlage" (Originalton Rechtsamt ggü. dem Amtsgericht) ist, wird allein daran deutlich, dass der Bürgermeister mit den zuständigen Bezirksstadträten - noch 30 Jahre nach dem Ende des Sozialismus - mehrere Tausend freie Bürger in eine sklavische Abhängigkeit von einem vorgeblich "gemeinnützigen" Kleingärtnerverein zwängt, der sich nachweislich seit Jahren auf Kosten der Gesellschaft bereichert.

Erst die hartnäckige Rechtsverweigerung der Pankower Verwaltung macht es im kollusiven Zusammenwirken mit den Berliner Wasserbetrieben möglich, dass der "WASSERBETRUG" mit Schaden in Millionenhöhe und die Gefahr von möglichen verheerenden Folgen für die Gesundheit von ca. 3.000 bis 4.000 Bürgern bis heute nicht gestoppt wurde (Details siehe unten: "B - Wie scheinbar harmlose 'Fake News' zu Täuschung und Betrug im Rechtsverkehr führen").



Die langjährige Vorsitzende des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V.", Ines Landgraf, geht regelmäßig noch weiter. Sie beschwört aus nur allzu durchsichtigem Kalkül seit Jahren gebetsmühlenartig die Existenz einer "Erholungsanlage". Zum Beispiel am 3. Dezember 2019 bei einem Treffen mit namhaften CDU-Politikern in der "Vereinsgaststätte Scheune":

"Wir sind Europas größte Erholungsanlage.
Die wollen wir verdammt nochmal auch bleiben.
Und - werden - dafür - alles Notwendige tun.
Und das vor allen Dingen bis ganz nach hinten."


Wen genau Frau Landgraf meint, wenn sie "Erholungsanlage" sagt, kann man im Vorwort der Vereinszeitung "Klatschmohn 1. Ausgabe 2021" (08/21) nachlesen. Auf Seite 02 heißt es dort unmissverständlich:

"Die Erholungsanlage - sprich der Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V. -
steht für..."


Wer in frühere Ausgaben der Vereinszeitung schaut, bemerkt schnell, dass diese Irreführung der Leser (sprich der eigenen Mitglieder) fast unbemerkt schon seit Jahren Methode hat. Hier ein Beispiel aus dem "Klatschmohn" 1. Ausgabe 2018":

"Es wurde von der Überplanung der Erholungsanlage Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V.
ausgegangen und somit Platz 'denkend' für 10.400 WE..."






Auf der selben Seite 02 findet man neben dem "Gleichsetzung-Trick" (Erholungsanlage = e.V.) im Absatz darüber auch noch die bald darauf als dreiste Lüge entlarvte Mär von den "plötzlichen 10.000 WE". Die später immer wieder aufgewärmte Lüge besteht darin, dass bereits Jahre vorher, mindestens seit 2016 von weit mehr als 10.000 WE (Wohneinheiten) die Rede war! (vgl. LINK --> "Blankenburger Lügen und Glaubwürdigkeit").

- MERKE: Auch ein populistisches Wählerfang-Video macht aus einer Lüge keine Halbwahrheit:

"Der Rot-Rot-Grüne-Senat spricht -
jahrelang - von - Bürgerbeteiligung -
und dann verdoppelt er einfach die Anzahl der Wohnungen,
die gebaut werden sollen.
Ohne jede Rücksprache. Ohne Information."

Dirk Stettner (CDU)
Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses
an der Heinersdorfer Straße in Berlin-Blankenburg
nach der "BI-WIR-SIND-e.V.-Demonstration vom 17.06.2020
[Quelle: facebook.com/StettnerDirk]
--> LINK zum Original STETTNER-WIR-SIND-VIDEO <--


(Zum Vergrößern auf das Bild klicken)

Spontan möchte man ausrufen, was wohl nicht nur der unbefangene Blankenburger Anwohner wünscht, ...aber das steht ja schon im Video-Abspann:

"DU KANNST ETWAS VERÄNDERN! - DIRK STETTNER"!

Eben eben! Einfach mal bei sich selbst anfangen...und bei der Wahrheit bleiben. Bezug O-Ton Stettner im facebook-Text zum o.g. Video: "...Wenn Sie über die Anzahl von neuen Wohnungen in Ihrem dörflichen Umfeld mitdiskutieren würden und dann - ohne jede Information, ohne jede Abstimmung - plötzlich von vorher im Raum stehenden 5.000 neuen Wohnungen auf 10.000 durch den Senat 'erhöht' würde." (Zum Faktencheck: "Blankenburger Lügen und Glaubwürdigkeit" - einfach auf die folgende Grafik klicken.)




Anmerkung: Über den Sinn solch scheinbar nebensächlicher "Ungereimtheiten" sind sich erfahrene Beobachter von politisch brisanten Großprojekten einig. Strategisch gewiefte Planer kümmern sich lange im Voraus nicht nur um künftige Fürsprecher und Verbündete aus Politik, Wirtschaft und Bevölkerung. Sie organisieren im Vorfeld auch gleich selbst den zu erwartenden Protest der ortsansässigen Bevölkerung indem man sich vor Ort mit scheinbar unabhängigen Interessenvertretern zusammentut, die sich nahezu um jeden Preis darum reißen, mit ins mediale Rampenlicht zu dürfen. Diese meist durch langjährige (staatliche) Förderung längst abhängig gewordenen Begünstigten holt man dann als "gezähmte" Anwohnervertreter in die Beteilgungsgremien. So lässt sich der Widerstand kalkulieren und im besten Fall sogar gänzlich ausschalten. Ein Musterbeispiel für dieses Modell erlebten die Blankenburger Anwohner bei der "Inszenierten Bürgerbe(nach)teiligung" im Rahmen der Vorplanungen zum Großbauprojekt "Blankenburger Süden" (vgl. auch LINK --> "EIN BAUPROJEKT MIT INSZENIERTER BÜRGERBENACHTEILIGUNG").

Durch den Trick des gespielten "Spontanprotestes" in der sogenannten "Auftaktveranstaltung zum offiziellen Bürgerbeteiligungsprozess" am 03.03.2018 in Berlin-Buch wurde dafür gesorgt, dass sich die zuvor längst Eingeweihten vor dem nichtsahnenden Publikum in Saal und Internet lautstark als Protestführer in Szene setzten konnten (vgl. auch LINK --> "Auftakt zu Blankenburger Lügen und Glaubwürdigkeit").

Damit wurde für den weiteren Verlauf sichergestellt, dass man nur die "richtigen" zuvor Auserwählten und nicht etwa unbefangene freie Anwohner mit womöglich unkontrollierbarem Protestverhalten einbinden musste. Wozu dies letztlich führte und zu welchen unseriösen Mitteln die planenden Senatsverwaltungen griffen, als man sich plötzlich echtem demokratisch-legitimiertem Widerstand gegenüber sah, lässt sich an verschiedensten Quellen nachlesen (vgl. LINK z.B. --> "Forderungen der "Allianz ausgegrenzter Anwohner-Initiativen" vom 31. März 2019" oder auch LINK --> "EKLAT bei geheimer Sitzung des Projektbeirats").



Zurück zum Etikettenschwindel des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V.". Das bei etwas Achtsamkeit leicht zu durchschauende Täuschungsmanöver, welches in der faktisch und rechtlich nicht ansatzweise vertretbaren Gleichsetzung von a) DER VEREIN (DER, weil "e.V." für "eingetragener Verein" steht) und b) DIE "XY-Anlage" besteht, welche Anlage auch immer gemeint sein soll (vgl. siehe unten - zu A3.), ist der Generalschlüssel zum seit vielen Jahren vom Bezirksamt Pankow u. a. per Verwaltungshelfervertrag geförderten Betrugsgeschehen.

Die Auswirkungen dieser und weiterer bewusst gestreuter Fake News sind nicht zuletzt in einer Vielzahl von offiziellen Dokumenten der Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen sowie der für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wiederzufinden (vgl. siehe unten - B3. Welche faktischen und rechtlichen Folgen hat die fortgesetzte Verwendung der o. g. Fehlinformationen für alle Anwohner in Berlin-Blankenburg und im übrigen Umfeld des Großbauprojekts "Blankenburger Süden"?)


Jeder Jurastudent im 2. Semester weiß, dass ein Verein in der Rechtsform des "e.V." als "juristische Person" eine eigenständige Rechtspersönlichkeit darstellt, die als Rechtsträger wie eine natürliche Person am Rechtsverkehr teilnimmt. Dies kann aber weder eine "Garten-", "Erholungs-" noch sonstige "Anlage", weil diese eben kein Rechtsträger ist.

Die irreführende Gleichsetzung von Verein und Siedlungsgelände hat Methode. Die Vereinsmaterialien des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." liefern von der Gründung im Jahr 1991 bis heute zahlreiche Nachweise für das System aus Irreführungen und Täuschungen der eigenen Mitglieder und der übrigen Teilnehmer am Rechtsverkehr.

Bereits in der Satzung des einst zur Förderung der Kleingärtnerei gegründeten Vereins, dessen einzige Existenzberechtigung heute noch darin besteht, den Bewohnern in der Südwest-Siedlung sein per Exklusivvertrag von den Berliner Wasserbetrieben "subventioniertes" GARTENWASSER (ohne Beachtung der strengen Gesetzesregelungen) als TRINKWASSER (!) zu verkaufen, ist bis heute der irreführende Gebietspassus unangetastet geblieben, der den Mitgliedern und unbefangenen Dritten suggeriert, der Verein würde über ein eigenes Gelände verfügen:

In § 11 (Abteilungsleitungen) heißt es wörtlich:

"1. Das Gelände des Vereins ist aufgrund seiner Größe
traditionsgemäß in Abteilungen unterteilt.

Jede Abteilung wird von einer Abteilungsleitung geleitet, die
für die spezifischen Belange ihres Territoriums
eigenverantwortlich und hierbei leitungsmäßig und finanziell selbständig ist."


Weitere "Bausteine des Lügengebäudes", das die vereint handelnden Rechtsverweigerer nach und nach vor den Augen der nichtsahnenden Öffentlichkeit errichtet haben, kann man täglich im Blankenburger Verkehrsraum bewundern. Wie selbstverständlich man die Bürger an der Nase herumführen kann, wenn man nur dreist genug unter dem Deckmantel behördlicher Vollmachten agiert, zeigen die rund um die Südwest-Siedlung im öffentlichen Straßenland platzierten großflächigen Beschilderungen, die das vermeintliche "Hoheitsgebiet" des Vereins abstecken, der in Gutsherrenmanier mit aggressivem Geschäftsgebaren seit Jahrzehnten über die Mülltonnen und Trinkwasser-Hausanschlüsse von über 1.500 Grundstücken und deren Eigentümer und Mieter herrscht (vgl. siehe unten - "Was sagen eigentlich DIE GERICHTE?").







- Kein Wunder also, wenn scheinbar unbeteiligte "Dritte" den irreführenden Eigentumsanzeigen und falschen Außendarstellungen auf unterschiedlichsten Ebenen aus purem Eigeninteresse nur allzu gern auf den Leim gehen. Wer soll denn eigentlich glauben, dass die Verfasser der folgenden Dokumente (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen; BVV-Fraktionen DIE LINKE und SPD; Bezirksamt Pankow von Berlin; Berliner Wasserbetriebe) wirklich nicht wissen, dass das Gelände der Südwest-Siedlung NICHT IM EIGENTUM des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." steht?



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A2. "Kleingartenanlage Blankenburg / KGA Blankenburg"

- Die Südwest-Siedlung in Blankenburg als "ehemalige Kleingartenanlage" zu bezeichnen, ist ungefähr so, als würde man zum Bezirksamt "ehemaliger Rat des Stadtbezirks" sagen. Nicht ganz falsch, aber eben auch nicht richtig!

- Wer heute die Südwest-Siedlung noch als eine "ehemalige Kleingartenanlage" beschreibt, der war entweder nie selbst vor Ort und gibt nur ungeprüft Halbwissen vom Hörensagen wieder oder ihm liegt aus sachfremden Erwägungen etwas daran, beim Leser eine falsche Vorstellung von den tatsächlichen Verhältnissen auszulösen. Das heißt, es soll gezielt ein Irrtum erregt werden! Warum ist das so?

- Was eine "Kleingartenanlage" ist, wird in der Bundesrepublik einzig vom Bundeskleingartengesetz bestimmt. Auszug:

"(1) Ein Kleingarten ist ein Garten, der 1. dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung)...

§ 3 Kleingarten und Gartenlaube - (1) Ein Kleingarten soll nicht größer als 400 Quadratmeter sein...

(2) Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig;

Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein."

- Auf Grundstücken in Kleingartenanlagen sind Garagen und Carports sowie das Parken grundsätzlich verboten.



Vergleich Südwest-Siedlung in Berlin-Blankenburg:

- In der Südwest-Siedlung beträgt die durchschnittliche Grundstücksgröße 600-900 Quadratmeter.

- Auf den bewohnten Grundstücken der Südwest-Siedlung sind Garagen und Carports sowie dauerhaftes Parken der Anwohner keine Ausnahme, sondern eher die Regel.

- Die Grundstücke waren zum Zeitpunkt einer Ortsbegehung zum Zwecke der Beweisaufnahme durch drei Richter der Zivilkammer 65 des Landgerichts Berlin am 28. Februar 2003 zu 85 Prozent mit zum Wohnen geeigneten Häusern bebaut. Im Endurteil vom 02.04.2004 heißt es dazu u. a.:

"Die Anzahl der zum dauerhaften Wohnen geeigneten Gebäude hat der Anlage allerdings bereits zum 3. Oktober 1990 Siedlungscharakter verliehen" (vgl. Endurteil Landgericht Berlin 65 S 83/2004 vom 2. April 2004)



Auch nach amtlicher Auskunft des Bezirksamts Pankow vom 20.11.2020 gibt es keine Kleingärten mehr. Auf die konkrete Presseanfrage:

"Wieviele der...landeseigenen Grundstücke/Parzellen in der 'Erholungsanlage Blankenburg' (EA - Abt. 1 bis Abt. 7) sind derzeit noch zur 'kleingärtnerischen Nutzung' verpachtet?" lautete die unmissverständliche Antwort:


"KEINE"...



- Eine "Kleingartenanlage Blankenburg" oder "KGA Blankenburg" hat es nach bundesdeutschem Recht nie gegeben.

Die noch heute anzutreffende Adressform "KGA Blankenburg Anlage 1-7" ist definitiv falsch und unzulässig.

Ursache sind jahrzehntelang verbreitete Falschinformationen des Pankower Vermessungsamtes! (LINK: diverse Beispiele)

Direkt betroffene Anwohner hatten erst vor wenigen Monaten auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO eine Möglichkeit gefunden, sich gegen die amtlichen Fehlinformationen zur Wehr zu setzen...

(wird fortgesetzt)




A3. "Anlage Blankenburg"


Bekanntlich gibt es in Deutschland für alles und jedes ein eigenes Gesetz oder zumindest ein bis zehn Verordnungen.

Man kennt Gesetze für Aktienhandel (Kapitalanlagen), für Solar- und Windkraft- oder auch für Kläranlagen u. ä. m.

- Ein "Anlagen-Gesetz" gibt es nicht!

- Eine geografische Region "Anlage Blankenburg" hat es nie gegeben. Auch eine rechtliche Zuordnung ... (wird fortgesetzt)

A4. "Gartenanlage Blankenburg"
- Eine "Gartenanlage Blankenburg" hat es nie gegeben. Auch eine rechtliche Zuordnung... (wird fortgesetzt)

A5. "Siedlungsanlage Blankenburg"
- Eine "Siedlungsanlage Blankenburg" hat es nie gegeben. Auch eine rechtliche Zuordnung... (wird fortgesetzt)

A6. "Wohnanlage nach WEG"
- Eine "Wohnanlage" im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) hat es im Bereich der Südwestsiedlung in Blankenburg nie gegeben (wird fortgesetzt)

A7. "Privatwege"

- "Anderen Verkehrsteilnehmern steht die Privatstraße...aufgrund der Gestaltung ihres Einfahrtsbereiches uneingeschränkt offen. Durch die Gestaltung des Einfahrtsbereiches, insbesondere durch Fehlen von Schließanlagen und das Fehlen von Verbotsschildern, wird der Eindruck vermittelt, dass es sich bei der Straße um eine Privatstraße des öffentlichen Verkehrs handelt, die der Allgemeinheit offen steht. Die kleinen Schilder "Privatwege" lassen lediglich auf einen beabsichtigten Haftungsausschluss schließen. Hierdurch wird jemand, der kein Anliegen hat, nicht davon abgehalten, in die Anlage hinein zu fahren oder zu gehen, zumal ein Zusatz "Durchfahrt/betreten verboten" nicht vorhanden ist...Sie ist daher uneingeschränkt dem öffentlichen Verkehr freigegeben. "...(Auszug Urteil Landgericht Berlin 2015 - vgl. auch siehe unten - "Was sagen eigentlich DIE GERICHTE?" ) - (wird fortgesetzt)


B - Wie scheinbar harmlose 'Fake News' zu Täuschung und Betrug im Rechtsverkehr führen!


B1. Welche Ziele verfolgen die Verwender der o. g. Fehlinformationen?
- ... (wird fortgesetzt)

B2. Welche faktischen und rechtlichen Folgen hat die fortgesetzte Verwendung der o. g. Fehlinformationen für die Anwohner im Bereich der Südwest-Siedlung?

- Zweifelsfrei ist es für die Verfechter und Planer des Großbauprojektes "Stadtquartier Blankenburger Süden" in den Senatsverwaltungen wesentlich leichter, die zur endgültigen Entscheidung im Berliner Abgeordnetenhaus notwendige Zustimmung der Mehrheit aller Abgeordneten zu bekommen, wenn das betroffene Gebiet KEINE WOHNSIEDLUNG, sondern eine wie auch immer bezeichnete "Anlage" ist!

- Wer von den Abgeordneten an "Kleingärten" oder "Gartenanlagen" denkt, der stimmt ggf. dem restriktiven Eingriff in die Südwest-Siedlung zu, weil er in der Diskussion um den Erhalt der ca. 70.000 Berliner Kleingärten bereits zugestimmt hat und dies für ausreichend hält.

- Wer von den Abgeordneten an "Grün- und Erholungsanlagen" denkt, stimmt ggf. dem restriktiven Eingriff in die Südwest-Siedlung zu, weil er in der Diskussion um den Erhalt des Stadtgrüns und der vielen Berliner Stadtparks bereits zugestimmt hat und dies ebenfalls für ausreichend hält.

- Wer von den Abgeordneten aber an sein eigenes Zuhause in seiner Wohnsiedlung denkt (aus der sehr viele Abgeordnete im Süden, Westen und im gesamten Stadtrandgebiet kommen), der stimmt ganz sicher eher aus innerer Überzeugung mit NEIN, wenn er darüber informiert ist, dass restriktive Eingriffe in die Südwest-Siedlung EINE WOHNSIEDLUNG und deren Bewohner treffen würden!

- Fest steht, wer mit dem falschen Slogan "Rettet unsere Anlage" auf Dummenfang geht, weil er eigentlich nur meint: "Rettet unseren Kleingärtnerverein" oder besser noch "Rettet unsere illegale Gelddruckmaschine als Trinkwasserdealer und Grundstücksverwaltungskonzern", der betätigt sich in Wahrheit als Totengräber der Selbstbestimmung und der legitimen Rechte aller Eigentümer und Mieter in der Südwest-Siedlung.

- Wer sich nun als Anwohner in der Südwest-Siedlung aus alter Gewohnheit oder manipuliertem Gemeinschaftsgeist weiter vor den kriminellen Karren des Altvereins spannen lässt, der geht mit diesem längst als gemeinwohlschädlich entlarvten "Erich-Mielke-Gedächtnis-Klub" unter. Die Tage des Abkassierens und der dauerhaften Drangsalierung freier Bürger sind nämlich nunmehr nach über 30 Jahren auch in der Blankenburger Südwest-Siedlung endgültig gezählt.

- Wer sich aber dennoch als Anwohner der Südwest-Siedlung von den Ewiggestrigen, wie zum Beispiel von Anhängern der Vereinsgruppierung "Wir Sind e.V.", die mit der Pankower CDU-Ortsgruppe verwachsen scheint, zu solch sinnfreien Demonstrativhandlungen überreden lässt, wie zuletzt am 02.09.2021, als man sich mit gefühlt 12,5 Teilnehmern beim Treff mit AfD-Politikern vor dem Abgeordnetenhaus ablichten ließ, der wird von den Verantwortlichen im Senat kaum noch ein müdes Lächeln ernten - und mit Sicherheit scheitern!

- Kein Abgeordneter oder Vertreter der Senatsverwaltung kann so naiv sein, zu glauben, dass das "scheinheilige Straßentheater" der Anführer eines gewissen "Org.-Teams", das sich vorwiegend in Anonymität zu verstecken sucht, auch nur annähernd den Interessen der Tausenden Anwohner in Nordost-Berlin entspricht. Die dreiste Anmaßung für den "Berliner Nordostraum" zu sprechen, wird als CDU-Wahlkampf-Floskel von den meisten durchschaut. Auch die Mehrheit der "Blankenburger", für die man dort vorgibt zu krakelen, möchte in dieser eher abstoßenden Weise wohl auch nicht öffentlich vereinnahmt werden, wie das folgende Beispiel zeigt, das auch aus einem Lehrfilm für Populisten stammen könnte:


Ricci Höferl
Vorsitzender vom WIR SIND Blankenburger und Berliner e.V.
bei der Demonstration am 17.06.2020
vor dem Amtssitz der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
[Quelle: YouTube-WIR SIND-Blankenburger-Süden]
--> LINK zum Original WIR-SIND-VIDEO <--


Man möchte niederknien vor soviel Ehrlichkeit und Leidenschaft (z. B. "...ohne mit uns zu reden!"), könnte man sich nicht dank Internet daran erinnern, dass Herr Ricci Höferl gar selbst neben besagter Frau Landgraf als weiterer "Interessenvertreter der sogenannten Erholungsanlage" mit am Tisch vom "Projektbeirat Blankenburger Süden" saß und somit Teil der inszenierten Bürgerbeteiligung war:


(Zum Vergrößern auf das Bild klicken)


Nicht nur die Teilnehmer der "Veranstaltung" erinnern sich, dass Herr Höferl schon am 01.04.2019 vor dem Gebäude am Alexanderplatz, in dem der "Projektbeirat Blankenburger Süden" tagte, per Megaphon unter dem Gejohle der Umstehenden in gleicher Weise mehrfach grölte:

"Kommen sie herunter!!! Reden Sie mit uns!!!"

Als dann plötzlich der Staatssekretär persönlich mit zwei weiteren Senatsvertreterinnen vor ihm stand und diesem anbot, mit in die Sitzung zu kommen, war "die Luft raus" und die Show vorbei: Die freundliche Einladung wurde von den "BI-Vertretern" mit der Begründung abgelehnt, man sei darauf "NICHT VORBEREITET..." Der Projektbeirat setzte seine Sitzung fort, während die Demonstranten der sogenannten "Bürgerinitiative WIR SIND" kurz darauf beschämt die Heimfahrt antraten...



Demonstration am 01.04.2019
von links: Benjamin Stein, stellv. Vorsitzender vom WIR SIND Blankenburger und Berliner e.V.,
Ricci Höferl, Vorsitzender vom WIR SIND Blankenburger und Berliner e.V.,
Sebastian Scheel, Senator (damals Staatssekretär) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Anja Menzel, stellv. Leiterin Projektteam "Blankenburger Süden" in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
vor dem Amtssitz der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
[Quelle: Rettet-Blankenburg.de/]


- Vor diesem Hintergrund erklärt sich dann auch das Argument der Zurückweisung des "Beteiligungswunsches" des "VABB - Vereinte Anwohner von Berlin-Blankenburg e.V." in den offiziellen Dokumenten der Senatsverwaltung zum "Projektbeirat Blankenburger Süden", wo es hieß: "dass im Projektbeirat darauf geachtet werden müsse, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen lokalen und gesamtstädtischen Interessen beibehalten wird. Dieses würde durch eine Aufnahme (des VABB) ins Ungleichgewicht gebracht." (vgl. auch LINK --> "EKLAT bei geheimer Sitzung des Projektbeirats").

- Meinungsstark und seriös auftretende Interessenvertreter von anerkannt gemeinnützig engagierten Blankenburger Bürgern waren halt nicht so sehr gefragt unter den Platzhaltern der manipulierten "Bürgerbeteiligung". Unangenehm nur, wenn sich später bei näherem Hinsehen herausstellt, dass man bei der gezielten Auswahl der Ortsvertreter auf ein "Netzwerk von Lügnern und Betrügern" hereingefallen ist, dem heute sogar bandenmäßig organisierte Kriminalität vorgeworfen wird (vgl. siehe unten).


- In diesen Tagen kann man sich nun des Eindrucks nicht erwehren, dass es hinter den Vereinskulissen bei den Stein's, Höferl's, Lahl-Schmidt's, den Kraft's und Stettner & Stettner's längst um die Nachfolge des Landgraf-Imperiums und vorrangig um die begehrten Immobilien geht, die im Fahrwasser der illegalen Vereinsgeschäfte des GSF e.V. seit Jahr und Tag einzig den abhängig Begünstigten zum Vorteil gereichen.

- Ob sich der CDU-Abgeordnete Dirk Stettner hier vielleicht mit seinen Erfahrungen aus seiner Zeit als Vereinsvorstand in der ehemals auch "Erholungsanlage Rennbahn" genannten Wohnsiedlung in Weißensee (vgl. auch --> "Bezirksamt-Drucksache 3689/06 vom 31.01.2006") sinnstiftend einbringen wird, ist bisher nicht bekannt. In einigen wichtigen Rechtsfragen könnte ein Blick auf die Historie der früher vom Pankower Bezirksamt auch zunächst als sogenannte "Erholungsanlage" geführten Siedlung sehr aufschlussreich sein (vgl. auch siehe unten - "Zur Geschichte der sogenannten Pankower Erholungsanlagen").

- Welche Splittergruppen sich bei den aktuellen "Abteilungsleitungswahlen" durchsetzen, wird sich zeigen, nachdem bereits mehrere Bewerber um die zukünftige Vorstandsherrschaft in der wohl vorletzten postsozialistischen Klüngelgemeinde ihren Hut in den Ring geworfen haben...


B3. Welche faktischen und rechtlichen Folgen hat die fortgesetzte Verwendung der o. g. Fehlinformationen für alle Anwohner in Berlin-Blankenburg und im übrigen Umfeld des Großbauprojekts "Blankenburger Süden"?

- ... (wird fortgesetzt)

[12.09.2021 | letzte Aktualisierung | 22.10.2021]

[Der Autor lebt seit 1956 in Berlin-Blankenburg, hat als Historiker viele Jahre zur
Ortsgeschichte geforscht und gilt heute als einer der kompetentesten Beobachter
und Zeitzeugen für die gesellschaftspolitischen Verhältnisse vor Ort. Er schreibt als
parteiloser unabhängiger Autor, Journalist und Chefredakteur von "Mein Berlin-Blankenburg",
insbesondere zu aktuellen Themen rund um seinen Heimatort und den Stadtbezirk Pankow.]


Ende - 2. Zwischenruf -
[Redaktion | 12.09.2021]



Hinweise, Ergänzungen oder Nachfragen werden gern entgegengenommen und auf Wunsch vertraulich behandelt.


Hinweise, Ergänzungen oder Nachfragen werden gern entgegengenommen und auf Wunsch vertraulich behandelt.


18. Was sagen eigentlich DIE GERICHTE?
Auszüge aus der umfangreichen Sammlung einschlägiger Entscheidungen


"Pflichtarbeitsstunden"
[08.04.2021 - Urteil | Amtsgericht Pankow/Weißensee | Az. 3 C 269/20]

[Kläger: Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V. ./. Beklagter: Vereinsmitglied]
(Auszüge/Hervorhebungen durch Red. aus Urteil gemäß § 495a ZPO)

- Die Klage wird abgewiesen ... Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
- Eine Verpflichtung des beklagten Mitglieds, für nicht geleistete Arbeitsstunden ersatzweise Zahlungen im Sinne § 8 Ziffer 4. der Satzung zu leisten, besteht nicht.
- Die Bestimmung, dass die Mitglieder unter anderem verpflichtet sind, Arbeitsstunden entsprechend den Festlegungen der Delegiertenversammlung abzuleisten, ist in ihrer Eindeutigkeit nicht misszuverstehen.
- Festlegungen der Delegiertenversammlung betreffend zu leistende Arbeitsstunden gibt es aber nicht, wie der Kläger selbst einräumt.
- Insoweit kann auch die vom Kläger angeführte jahrzehntelange Übung, Arbeitsstunden und die Folgen ihrer Nichtleistung ohne Beteiligung der Delegiertenversammlung festzulegen, keine andere Beurteilung des Falles rechtfertigen.
- Die Festlegung der Verpflichtung zur Durchführung einer bestimmten Anzahl von Arbeitsstunden zu bestimmten Zwecken obliegt nach § 6 Ziffer 4. d) der Satzung des Klägers ausschließlich der Delegiertenversammlung. Will er von dieser Satzungsregelung mit Wirkung gegen die Mitglieder abweichen und damit im Rechtsstreit Erfolg haben, bedarf es entweder einer entsprechenden Festlegung der Delegiertenversammlung oder einer Änderung der Satzung, soweit es um deren § 6 Ziffer 4. d) geht.
- Mangels Vorliegens der...Voraussetzungen kam eine Zulassung der Berufung hier nicht in Betracht...

"Pflichtarbeitsstunden"
[22.03.2021 - Urteil | Amtsgericht Pankow/Weißensee | Az. 4 C 256/20]

[Kläger: Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V. ./. Beklagter: Vereinsmitglied]
(Auszüge/Hervorhebungen durch Red. aus Urteil gemäß § 495a ZPO)

- Die Klage wird abgewiesen ... Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
- Dem Kläger steht gegen den Beklagten kein Zahlungsanspruch ... wegen nicht geleisteter Pflichtarbeitsstunden 2019 zu.
- Dabei kann offen bleiben, ob der Beklagte Mitglied des Klägers ist. Selbst diesen Vortrag des Klägers als wahr unterstellt kann nicht zum Erfolg der Klage führen.
- Nach § 6 Nr. 4 d) der Vereinssatzung des Klägers sind Arbeitsstunden entsprechend den Festlegungen der Delegiertenversammlungen abzuleisten. Wie der Kläger selbst vorträgt, liegt kein entsprechender Beschluss der Delegiertenversammlung vor, so dass die Voraussetzungen für eine Abgeltung für solche nicht geleisteten Arbeitsstunden nicht vorliegen.
- Dem steht nicht entgegen, dass es jahrelanger Übung entsprochen haben mag, dass der Vorstand über die Abteilungen die Möglichkeiten der Arbeitsleistung bekannt gegeben und sich auch der Beklagte an dieser Praxis orientiert hat.
- Die jahrelange satzungswidrige Übung ändert weder die Satzung selbst noch begründet sie einen eigenen Anspruch.
- Für die Zulassung der Berufung bestand kein Anlass...

"Strafzahlungen/Wasserordnung"
[09.02.2021 - Endurteil | Amtsgericht Pankow/Weißensee | Az. 2 C 302/20]

[Kläger: Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V. ./. Beklagte: Vereinsmitglied]
(Auszüge/Hervorhebungen durch Red. aus Endurteil)

- Die Klage wird in Höhe von 75 € nebst Zinsen abgewiesen.
- Soweit sich die Klage in Höhe von 75 € nebst anteiliger Nebenforderungen auf eine gegenüber der Beklagten geltend gemachte Sanktionszahlung wegen Nichtermöglichung der Ablesung des Wasserzählers bezieht, unterliegt die Klage der Abweisung.
- Soweit die Beklagte dieserhalb als Vereinsmitglied in Anspruch genommen werden soll, scheitert dies ... an einer hinreichend bestimmten vorherigen Festsetzung in der Vereinssatzung.
- Entstehungsgrund und Umfang können nicht quasi ausgegliedert und einem (erweiterten) Vorstand übertragen werden.
- Soweit die Klage darauf fußt, dass sich jeder Nutzer - unabhängig von der Vereinszugehörigkeit - mit Inanspruchnahme der Wasserversorgung der Wasserordnung unterwirft, überzeugt dies das Gericht nicht.
- Erforderlich wäre dann eine konkrete vertragliche Vereinbarung.
- Diese könnte zwar auch als ggf. stillschweigend anzunehmende Vorgabe in Form der vom Kläger erlassenen Wasserordnung enthalten sein. Nicht angängig ist aber, etwaige, nach dem Wortlaut der Wasserordnung völlig unbestimmte Sanktionen für völlig unbestimmtes Verhalten einem erweiterten (Vereins-) Vorstand zu überlassen.
- Gründe für die Zulassung der Berufung im Sinne von § 511 Abs. 4 ZPO sieht das Gericht nicht...

"Wegebeleuchtungskosten"
[28.06.2021 - Beschluss | Amtsgericht Pankow/Weißensee | Az. 6 C 70/19]
[Kläger: Land Berlin vertr.d.d. Bezirksamt Pankow ./. Beklagter: Anlieger]
(Auszüge/Hervorhebungen durch Red. aus den Beschlüssen)

Der Termin vom Freitag, 02.07.2021, 10:15 Uhr, wird aufgehoben. Grund: Klagerücknahme.

[28.05.2021 - Beschluss]
Der bislang auf den 18.6.2021 bestimmte Termin wird aus dienstlichen Gründen verlegt auf den 2.7.2021, 10.15 Uhr...

Bei Gelegenheit der Verlegung wird darauf hingewiesen, dass

a) die Akte des erkennenden Gerichts zum Gesch.Z. 2 C 324/19
(siehe unten - d.Red.) beigezogen wird;

b) in dem vorgenannten Verfahren der Abt. 2 die Klage abgewiesen worden war und die zugelassene Berufung durch das LG Berlin 30 S 3/20 im März 2021 durch Beschluss zurückgewiesen worden ist
(siehe unten - d.Red.).

Der Kläger wird aufgefordert zu überlegen, ob angesichts dessen der Termin hier wirklich noch erforderlich ist. Für den Eingang einer etwaigen prozessualen Erklärung innerhalb von zwei Wochen wäre das Gericht dankbar.

[15.12.2020 - Beschluss | Landgericht Berlin | Az. 30 S 3/20 - Berufungsverfahren]
[Vorinstanz: 10.12.2019 | Amtsgericht Pankow/Weißensee | Az. 2 C 324/19 - siehe unten]
[Kläger: Land Berlin vertr.d.d. Bezirksamt Pankow ./. Beklagte: Anlieger]
(Auszüge/Hervorhebungen durch Red. aus dem Beschluss)

Die Kammer beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Pankow/Weißensee vom 10.12.2019, Az. 2 C 324/19 (siehe unten - d.Red.), gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
- ... die Berufung ist offensichtlich unbegründet...Das Rechtsmittel hat nach vorläufiger Ansicht der Kammer aus den im Wesentlichen zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg.
- 1. Der Kläger beruft sich auf §§ 812 Abs. 1 Satz 1, 818 Abs. 2 BGB als Anspruchsgrundlage. Danach ist, wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, diesem zur Herausgabe verpflichtet. Ist die Herausgabe wegen der Beschaffenheit des Erlangten nicht möglich oder ist der Empfänger aus einem anderen Grunde zur Herausgabe außerstande, so hat er den Wert zu ersetzen.
- Die ihrem Wesen nach immaterielle, sich nur in jedem „Augenblick“ verwirklichende Beleuchtung selbst ist nicht herausgabefähig. In Betracht kommt daher nur ein Ersatz ihres Wertes.
- Die Voraussetzungen eines solchen bereicherungsrechtlichen Wertersatzanspruchs liegen jedoch nicht vor. Es fehlt bereits an dem grundlegenden Merkmal, dass die Beklagten dadurch, dass der Kläger die in seinem Eigentum stehenden Privatstraßen und -wege in der Gartenanlage beleuchtet, „etwas erlangt“ haben.
- a) Die Beklagten haben durch die Beleuchtung der Wege keinerlei Recht oder sonstige Vermögensmehrung erworben.
- b) Die Beklagten haben auch nicht die Befreiung von einer Verbindlichkeit erlangt. Denn sie trifft keine Verpflichtung, die im Eigentum des Klägers stehenden Straßen zu beleuchten.
- c) Ebenso wenig haben die Beklagten aufgrund der Beleuchtung der Straßen durch den Kläger eigene Aufwendungen erspart.
- Zwar trägt der Kläger vor, dass im Fall, dass er die Beleuchtung seiner Straßen beenden würde, eine Zahlungspflicht der Beklagten gegenüber dem Verein Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V. einträte. Es ist aber weder vorgetragen noch sonst erkennbar, auf welcher Rechtsgrundlage eine solche Zahlungspflicht der Beklagten gegenüber dem genannten Verein bestehen sollte, wenn der Kläger die in seinem Eigentum stehenden Straßen nicht mehr beleuchten würde.
- d) Der Kläger beruft sich darauf, dass die Beleuchtung der Privatstraßen ausschließlich den Beklagten und anderen Anliegern in der Gartenanlage zu Gute komme. Das trifft bereits aus tatsächlichen Gründen nicht zu. Die Beklagten haben unwidersprochen vorgetragen, dass die Wege für jedermann frei zugänglich sind und dass auf ihnen öffentlich ausgewiesene Wanderwege und der B. verlaufen.
- Die Beleuchtung kommt demnach auch anderen Nutzern der Wege zugute. Selbst wenn es so wäre, dass die Wege ausschließlich von den Anliegern genutzt würden, könnte der Kläger aber keinen Wertersatz für ihre Beleuchtung von den Beklagten verlangen.
- Denn der Kläger beleuchtet die Privatstraßen nach seinem eigenen Vortrag, um seiner Verkehrssicherungspflicht zu genügen. Die Erfüllung einer Verkehrssicherungspflicht löst aber keine Zahlungsansprüche aus.
- Erst recht kann der Kläger keinen Ersatz seiner Aufwendungen für Maßnahmen fordern, die er zur Erfüllung der ihm selbst obliegenden Verkehrssicherungspflicht ergreift, wie die Beleuchtung der Straßen.
- 2. Die Voraussetzungen anderer Anspruchsgrundlagen sind nicht vorgetragen.

[10.12.2019 - Endurteil | Amtsgericht Pankow/Weißensee | Az. 2 C 324/19]
[Kläger: Land Berlin vertr.d.d. Bezirksamt Pankow ./. Beklagte: Anlieger]
(Auszüge/Hervorhebungen durch Red. aus dem rechtskräftigen Endurteil)

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 4. Die Berufung wird zugelassen. (siehe oben - d.Red.)
- Die Beklagten sind Eigentümer eine 612 m2 großen Grundstücks in der Anlage, welches sie vom Kläger nach den Vorschriften des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes erworben haben.
- Der Kläger ist Eigentümer der innerhalb der Anlage verlaufenden, mit Beleuchtungsanlagen versehenen Privatwege. Die Beklagten nutzen die Privatwege, um zur nächsten öffentlichen Straße zu gelangen.
- Die Stromkosten für die Beleuchtung beliefen sich in den Jahren 2015-2017 jeweils auf über 30.000 €. Von den Anliegern forderte der Kläger anteilige Erstattung, von den Beklagten nach Maßgabe seiner als Anlagen K2, K4 und K6 eingereichten Schreiben 22,28 € für 2015, 20,99 € für 2016 und 21,97 € für das Jahr 2017.
- Der Kläger vertritt die Auffassung, er könne nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen diese Beleuchtungskosten anteilig unter anderem auch von den Beklagten ersetzt verlangen, weil er ihnen gegenüber verkehrssicherungspflichtig sei und daher in ihrem Interesse die Beleuchtung unterhalte.
- Die Klage ist unbegründet.
- Die Voraussetzungen für den vom Kläger geltend gemachten bereicherungsrechtlichen Anspruch nach 812 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative, 818 Abs. 2 BGB vermag das Gericht nicht zu erkennen.
- Die vom Kläger benannte Anspruchsgrundlage setzt voraus, dass die Beklagten etwas in „sonstiger Weise", also nicht durch eine bewusste und zweckgerichtete Vermögensmehrung der Klägerin, erlangt haben. In Betracht kommt zunächst die sogenannte Eingriffskondiktion.
- Die Voraussetzungen dieser Anspruchsalternative liegen nicht vor, weil nicht ansatzweise ersichtlich ist, inwieweit sich die Beklagten durch einen Eingriff den von der Klägerin ins Feld geführten „Beleuchtungsvorteil" zu Nutze machen sollten.
- ...nach dem klägereigenen Vortrag ist dieser seiner, unter anderem den Beklagten gegenüber bestehenden Verkehrssicherungspflicht nachgekommen.
- Der bloße Umstand, dass Aufwendungen in Erfüllung einer Dritten gegenüber bestehenden Verkehrssicherungspflicht getätigt werden, vermag jedenfalls keine bereicherungsrechtlichen Ansprüche auszulösen. Die Beleuchtung an sich mag ja den Beklagten zugute kommen.
- Abgesehen davon, dass die Verkehrssicherungspflicht nicht nur gegenüber den Beklagten und nicht nur gegenüber den Anliegern besteht, sondern gegenüber jeglicher Person, welche die Privatstraßen nutzt (hierbei geht das Gericht davon aus, dass es sich bei der Anlage nicht um eine Art Klein-Wandlitz handelt, sondern um eine solche, die auch von Nichtanwohnern betreten werden kann) stellt sich diese Beleuchtung als sogenannte Reflexwirkung einer dem Kläger obliegenden Verpflichtung dar. Solche Vorteile sind aber nicht geeignet, bereicherungsrechtliche Ansprüche auszulösen (vergleiche Münchner Kommentar, 7. Aufl. 812 Randnummer 345).
- Das Gericht sieht sich veranlasst, die Berufung nach 511 Abs. 4 zuzulassen, weil die Rechtssache offensichtlich für den Kläger wegen der Vielzahl der Fälle grundsätzliche Bedeutung hat und außerdem jedenfalls nach Kenntnis des Gerichts bisher eine abweichende Entscheidung der Abteilung 3 des Gerichts zur Geschäftsnummer 3 C 284/19 vorliegt wo wegen vergleichbaren Sachverhalts ein anderer Anlieger zur Zahlung der (anteiligen) Stromkosten verurteilt wurde.

- ... (wird fortgesetzt)

Ende - 2. Zwischenruf -
[Redaktion | 26.09.2021]



Hinweise, Ergänzungen oder Nachfragen werden gern entgegengenommen und auf Wunsch vertraulich behandelt.


Implosion nach Kassensturz!

Vom Ende einer Ära und einem missglückten Generationswechsel

Gedanken zu aktuellen Ereignissen und aufschlussreichen Dokumenten
von
Wolfgang Papenbrock
[04.07.2022]


Nun ist es also passiert, was sich lange abgezeichnet hatte:

Das "System Landgraf & Co." ist implodiert!

Ohne Getöse. Ohne Hektik. Eher behutsam - mit Bedacht.




Mittlerweile ist der nahezu unbemerkte Rücktritt der Vereinsvorsitzenden Ines Landgraf nach über 10-jähriger Amtszeit im "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." auch offiziell vollzogen (vgl. --> LINK: Auszug aus dem öffentlichen Vereinsregister vom 31.05.2022).

Nur die wenigsten wissen, was seit dem Herbst 2021 wirklich passiert ist. Denn augenscheinlich wird weiterhin nach altbewährtem Muster getäuscht, getrickst, manipuliert, verheimlicht und vertuscht. Bei genauerem Hinschauen erkennt man Gründe.

Wer nach den
Feststellungen zu den verschwundenen Vereinsgeldern in Höhe von annähernd 300.000,00 Euro der Finanzprüfungskommission (AG Finanzen) seit Jahresbeginn den großen Knall oder zumindest einen Aufschrei im Verein erwartet hatte, sieht sich weiterhin getäuscht.

Zwar herrscht hier und da Verwunderung vor Ort. Man hört auch die Frage: Wie kann das angehen? Aber auch unter den per Buschfunk Besserinformierten scheint es kaum jemanden zu überraschen, wie sich eine derartiges Summe Barvermögen überhaupt in der Vereinskasse anhäufen konnte?! Und wie konnte die angeblich allein handelnde Finanzbeauftragte des Vereins einen solchen Betrag trotz des satzungsgemäßen Vier-Augen-Prinzips und jährlicher Revisionen völlig unbemerkt beiseite schaffen?

Auch traut sich kaum jemand die Frage laut auszusprechen, die wie ein Elefant mitten im Raum steht: Wieso wird nach Jahren engster Zusammenarbeit von der Vorstandsvorsitzenden urplötzlich im Stile von "Haltet den Dieb!" die ganze Verantwortung auf Frau W. geschoben, die quasi reflexartig bereits am 04.02.2022 als Alleinschuldige gebrandmarkt und öffentlich vorverurteilt wurde!? (vgl. Vereinswebseite: LINK --> Zitat: "Sie hat keinen Zugriff mehr auf die Gelder.")

Nach öffentlichen Bekundungen aus dem Kreis des nach dem Rücktritt der Vorstandsvorsitzenden Ines Landgraf bereits mehrfach ausgetauschten Vereinsvorstands wurden schon vor Monaten Ermittlungen beim Landeskriminalamt (LKA) eingeleitet, nachdem zu Beginn des Jahres von verschiedener Seite mehrere Strafanzeigen wegen eines ungeklärten Fehlbetrages in der Vereinskasse von über 242.000,00 Euro (in Worten: zweihundert-zweiundvierzig-tausend Euro) sowie wegen des Verdachts der Veruntreuung von Vereinsvermögen in Höhe eines 6-stelligen Euro-Betrages erstattet worden waren.

Auf aktuelle Presseanfrage vom 30.06.2022 wurde dazu am 04.07.2022 von der Polizeipressestelle nach deren Rücksprache mit der ermittelnden Dienststelle offiziell mitgeteilt, dass sich derzeit mehrere Ermittlungsverfahren "im Sachzusammenhang mit dem 'Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V.'" beim LKA 222 in der Bearbeitung befinden. Aufgrund der noch laufenden Ermittlungen können derzeit noch keine weiterführenden Informationen gegeben werden.


Ein aktueller Rückblick auf die jüngsten Ereignisse soll zum Verständnis beitragen.



- A -
Überblick zu bereits öffentlich gewordenen Vorgängen



I. [ 27.08.2021 ]
Ankündigung des Rücktritts der Abteilungsleitung (1)



II. [ 25.09.2021 ]
"Beschlussvorlage zu den Mitgliederversammlungen" betreffs einer "künftig regelmäßigen Überprüfung" der Trinkwasserqualität 2022



III. [ 09.10.2021 ]
Protokoll-Auszug zur Delegiertenversammlung mit Vorstandswahlen



IV. [ 06.12.2021 ]
Unterzeichnung der "Vereinbarung über Organisation von Ver- und Entsorgungsangelegenheiten in der Anlage Blankenburg" durch das Land Berlin, vertr. durch das Bezirksamt Pankow



V. [ Jan. 2022 ]
Informationsschreiben des Vorstands zur erneuerten auflagefreien Genehmigung durch das Bezirksamt Pankow zur Trinkwasser-Versorgung der Anwohner in der Südwest-Siedlung



VI. [ 03.02.2022 ]
AUFRUF von 33 Delegierten zur Abwahl und Neuwahl des Vorstands



VII. [ 04.02.2022 ]
Öffentlicher Aushang in den Vereins-Schaukästen: Information des Vorstands zum Rücktritt der Finanzbeauftragten nach Feststellung "finanzieller Ungereimtheiten in 6stelligem Bereich...", zum Antrag auf "Abwahl des jetzigen und Neuwahl des Vorstandes..." sowie zur "Einberufung einer außerordentlichen Delegiertenversammlung zum 05.03.2022" und einer Erklärung zur Zahlungsfähigkeit des Vereins



VIII. [ 05.03.2022 ]
ZWISCHENBERICHT der AG Finanzen auf Sonderdelegiertenversammlung



Zeugnis verschleppter Aufklärung: Zwischenbericht der AG Finanzen vom 05.03.2022 - PDF -


IX. [ 05.03.2022 ]
SONDERDELEGIERTENKONFERENZ - Protokoll vom 05.03.2022 - mit Rücktrittserklärung der Vorstandsvorsitzenden und NEUWAHL des Vereinsvorstands



Vorstands-Neuwahlen nach Rücktritt: Sonderdelegiertenkonferenz - Protokoll vom 05.03.2022 - PDF -


X. [ 09.04.2022 ]
Delegiertenversammlung - Protokoll vom 09.04.2022 - mit NEUWAHL des Vereinsvorstands



XI. [ 31.05.2022 ]
Abt. 5 - Mitteilung In eigener Sache vom 31.05.2022
- mit Suche nach "Hobby-Straßenbauern"





Zusammenfassend lässt sich feststellen:

Nachdem die ab 23. Dezember 2020 veröffentlichten Enthüllungen zum Fall "Erholungsanlage Blankenburg" (vgl. siehe unten --> LINK zum Inhaltsverzeichnis) zunächst eine Art Schockstarre ausgelöst hatten, war spätestens ab Februar 2021 hinreichend bekannt, dass sich hier im Südwesten unseres beschaulichen Heimatdorfes eine schamlos schmarotzende Minderheit seit Jahren zum Schaden der Mehrheit ihrer teils naiven und rechtstreuen Nachbarn - und nicht zuletzt auch auf Staatskosten - bereichert.

Ein weitreichendes Netzwerk aus gezielt intronisierten Funktionsträgern, willfährigen Helfershelfern und bestenfalls leichtgläubig-gutmeinenden Beamten schaffte es über Jahrzehnte nahezu unbehelligt im Gewand übersteigerter Vereinsmeierei mit allerlei Lug und Trug geltendes Recht zum Nachteil der Allgemeinheit auszuhebeln bzw. die für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu umgehen.

Den Gipfel unverantwortlicher Dreistigkeit dürfte der unverhohlen ausgeübte Zwang auf die dauerhaft im Siedlungsgebiet wohnenden Grundstücks- und Hauseigentümer und deren Familien bedeuten, denen ohne jede Rechtsgrundlage seit nunmehr über 15 Jahren zugemutet wird, anstelle des geprüften städtischen Trinkwassers der Berliner Wasserbetriebe das in ihren Haushalten zwingend benötigte "Lebensmittel Nummer Eins" über den als Zwischenhändler agierenden "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." zu beziehen.

Dieser kann dank eines mit Falschangaben erschlichenen Rabattvertrages sein "Vereinswasser" in Eigenregie nach Gutdünken ungeprüft und erheblich gewinnbringend über die im öffentlichen Straßenland selbstverlegten Gartenwasserleitungen - bislang offenbar mit dem Segen des Grundstücksverwalters (Bezirksamt Pankow) - an hunderte betroffene Haushalte mit weit über Tausend Anwohnern weiterverkaufen.

Dass sich darunter viele ältere und zum Teil erheblich gesundheitsgefährdete Bürger befinden, ficht die Verantwortlichen offenbar nicht an. Dass der gesetzlich garantierte Trinkwasser-Hygieneschutz seit Jahren dem Gewinnstreben einer machtbesessenen skrupellosen Clique geopfert wird, ist für vorbehaltlos denkende freie Bürger nicht nachvollziehbar. Ein unglaubliches Prozedere, das bis zum heutigen Tage ungehindert anhält (vgl. auch siehe unten --> LINK zum Thema "Knebelverträge / 'Wasserfesseln' / Zwangsmitglieder").

ANMERKUNG: Ein aktualisierter Ergänzungsbeitrag zum Thema folgt - HIER - in Kürze (vgl. auch LINK: "Trinkwasserhandel mit Abwasserrabatt").

Hin und wieder bei Betroffenen aufkeimender Verdacht und Widerstand wurde von den Vereinsfunktionären stets pauschal zurückgewiesen mit Floskeln wie "...machen wir hier schon immer so" oder "...das ist historisch gewachsen". Hartnäckig widersprechende und ihre Grundrechte einfordernde Anwohner wurden wiederholt als "Nestbeschmutzer" und "Feind der Gemeinschaft" bepöbelt, gemobbt und zur Abschreckung möglicher Nachahmer öffentlich ausgegrenzt. Die jahrelange Untätigkeit der zuständigen Aufsichtsbehörden tat ein Übriges.

Aus Dokumenten und anderen Materialien, die der Redaktion vorliegen, geht hervor, dass es zuletzt sogar zu mehreren Nötigungs- und Erpressungsversuchen sowie zu weiteren kriminellen Handlungen durch den Vereinsvorstand gekommen war. Darunter auch mehrfach versuchter und vollendeter Prozessbetrug (vgl. siehe unten --> LINK zum Thema: "Geheimvertrag und Schwarzarbeit").

Viele betroffene Anwohner, die nicht zum Kreis der abhängig Begünstigten zählen, hofften nach Bekanntwerden der unglaublichen Missstände auf ein schnelles Ende des offenkundig unlauteren und gemeinwohlschädlichen Geschehens. Zumal sie sich nach Kenntnis diverser rechtskräftiger Gerichtsurteile zunehmend bestätigt sahen (vgl. siehe unten "Was sagen eigentlich DIE GERICHTE?") .

Warum aber die breite Öffentlichkeit aus der regionalen Tagespresse bisher nichts von den skandalösen Vorgängen erfuhr, obwohl letztlich tausende Anwohner im gesamten Nordosten der Stadt nicht unerheblich betroffen sind, bedarf einer gesonderten Betrachtung (vgl. --> LINK folgt in Kürze hier - "Warum schweigt DIE PRESSE dazu?").

Von nicht weniger öffentlichem Interesse dürfte auch die Frage sein, warum das Bezirksamt Pankow unter der Leitung von Alt- und Neu-Bezirksbürgermeister Sören B e n n [ DIE LINKE ] es noch mindestens bis Oktober 2021 vorzog, mit ehemaligen hauptamtlichen MfS-Mitarbeitern zu kooperieren, die noch bis zum März 2022 als Vorstandsvorsitzende bzw. als beratender Vereinsanwalt des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." fungierten.

Aus den nunmehr vorliegenden umfangreichen Unterlagen geht u. a. hervor, wie der vorgebliche "Kleingärtnerei-Förderverein" als vermeintlich gemeinnütziger "staatlicher Verwaltungshelfer" durch diverse Täuschungshandlungen (u. a. mit Schwarzarbeit, Immobiliengeschäften und illegalem Trinkwasserhandel) - unterstützt durch anhaltendes Verwaltungsversagen - verdeckte Gewinne in Millionenhöhe an der Steuer vorbei "erwirtschaften" konnte.

Nach öffentlichen Bekundungen aus dem Kreis des nach dem Rücktritt der Vorstandsvorsitzenden Ines Landgraf bereits mehrfach ausgetauschten Vereinsvorstands wurden schon vor Monaten Ermittlungen beim Landeskriminalamt (LKA) eingeleitet, nachdem zu Beginn des Jahres von verschiedener Seite mehrere Strafanzeigen wegen eines ungeklärten Fehlbetrages in der Vereinskasse von über 242.000,00 Euro (in Worten: zweihundert-zweiundvierzig-tausend Euro) sowie wegen des Verdachts der Veruntreuung von Vereinsvermögen in Höhe eines 6-stelligen Euro-Betrages erstattet worden waren.

Am 04.07.2022 konnten von der Polizeipressestelle nach deren Rücksprache mit der ermittelnden Dienststelle, die bestätigte, dass sich derzeit mehrere Ermittlungsverfahren "im Sachzusammenhang mit dem 'Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V.'" beim LKA 222 in der Bearbeitung befinden, wegen der noch laufenden Ermittlungen noch keine weiterführenden Informationen gegeben werden.

Das LKA-Dezernat 222 gilt als Sonderdezernat für "Besondere Betrugsphänomene und Dokumentenkriminalität". Laut Webseite der Polizei Berlin ist das LKA 2 für Betrug und speziell das Dezernat 22 zuständig für: Sonstige Vermögens- und Fälschungsdelikte - insbesonde für Urkundendelikte / Dokumentenkriminalität / Sozialleistungsbetrug / Aussagedelikte / Unterschlagung von Geld / Untreue / Verkehrsunfälle in betrügerischer Absicht / Versicherungsbetrug / Spendensammelbetrug und sonstige Vermögensdelikte.


Die gegenwärtigen Aktivitäten bzw. das offenkundig ausbleibende Bemühen um interne Aufklärung der strafwürdigen Vorfälle der "neuen" Vereinsführung und einige Details aus jüngst zugänglich gewordenen Vorstandsunterlagen lassen den Schluss zu, dass es sich aktuell lediglich um den Versuch eines einvernehmlichen Generationswechsels und den geordneten Rückzug aus dem operativen Tagesgeschäft der früher omnipräsenten Anführerin des vorgetäuschten "Blankenburger Widerstands" handelt (vgl. auch LINK: "Blankenburgs Zukunft NUR MIT UNS!!!" und ebenfalls zum Thema "Fake-Protest" (vgl. auch LINK: "Sternmarsch am 26.09.2019 - Fiktion und Wirklichkeit").

Von einer "Palastrevolution mit Königsmord" durch aufbegehrende Oppositionsvertreter ist der aktuelle Führungswechsel offensichtlich soweit entfernt, wie die Vereinssatzung des "Kleingärtnerei-Fördervereins" von der Realität in der Südwest-Siedlung (vgl. siehe unten "Offenbarung! Notariell beglaubigt!").



- B -
Vom harten Kern im GSF-Machtzentrum


Die "historisch gewachsene" Stammbesetzung der Delegierten-Versammlung des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." ist nicht gerade für übertriebene Selbstzweifel bekannt. Die hier teils seit Jahrzehnten eingeladenen Untervertreter lassen sich in den regelmäßig im Winter stattfindenden Mitgliederversammlungen der sogenannten Vereins-"Abteilungen" von den immer gleichen Begünstigten "wiederwählen", um dann in den Hauptversammlungen des Vereins als schein-legitimierte Sprecher aller Anwohnenden für die Unveränderbarkeit ihrer eigenen Privilegien zu sorgen. Der Winter hat sich für die Mitgliederversammlungen bestens bewährt, wenn man nahezu unter sich bleibt, weil die Masse der oft ahnungslosen Nachbarn dann nicht im Wochenend- oder Gartenhaus, sondern anderenorts in ihren Hauptwohnungen weilt.

Da wundert es nicht, dass in den Versammlungen der fast immer gleichen beisitzenden "Delegierten" selbst kleinste Anflüge von Unmut einzelner Teilnehmer sofort auf heftige Widerrede durch einige bekannte aktuelle und ehemalige Funktionsträger stoßen, die dem Vorstand stets spontan und wortreich beizuspringen pflegen.

Aufmerksamen Beobachtern entgeht dabei nicht, dass jeder gelegentlich aufkommende Zweifel an der Aufrichtigkeit der Führungsriege von fast immer denselben Personen als Angriff auf die Integrität des Vorstands und des Gesamtvereins abgekanzelt werden. Insbesondere von jenen, die wie selbstverständlich den Vorwurf entschieden von sich weisen, seit Jahren selbst zu den "abhängig Begünstigten" der Vereinshierarchie zu zählen.

Natürlich gab und gibt es unter den Delegierten immer solche, die nur unerschütterlich gutgläubig sind oder sich blauäugig immer wieder aufs Neue für die vorgeblich "Gute Sache" benutzen lassen. Gleichwohl gibt es aber auch jene Minderheit, die sich trotz der allgegenwärtigen - mehr oder weniger geschickten - Dauermanipulation nicht vorbehaltslos treu ergeben hinters Licht und somit vereinnahmen lässt.

Jene die sich seit langem mit Bedenken tragen, auch wenn der letzte Mut zum Aufbegehren und zum Widerspruch angesichts der Übermacht des Vorstandsgefolges fehlt. Einer Macht, die nicht zuletzt dank ewig auftrumpfend herausgestellter Berufung auf die schützende staatliche Hand schier unerschöpflich und unangreifbar scheint.




- C -
Sorry, da haben wir uns wohl VERWÄHLT...


Zunächst zur Rechtslage und den Fakten im Einzelnen:

1. Im Vereinsrecht gilt auf der Grundlage der §§ 21 bis 79 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) primär die Satzung als Verfassung jedes rechtsfähigen Vereins (vgl. BGB § 25 Verfassung - Die Verfassung eines rechtsfähigen Vereins wird, soweit sie nicht auf den nachfolgenden Vorschriften beruht, durch die Vereinssatzung bestimmt.)

2. Eine "kommissarische Wahl" kennt das Vereinsrecht lediglich in Form der "kommissarischen Bestellung eines Vorstandsmitgliedes" nach vorzeitigem Ausscheiden eines oder mehrerer Vorstandsmitglieder. Die "kommissarische Besetzung" einer Vorstandsfunktion ist aber grundsätzlich nur möglich, wenn die jeweilige Vereinssatzung dies ausdrücklich zulässt.

3. Auch ist die Amtsdauer eines gewählten Vorstands nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern wird ebenfalls durch die jeweils gültige Satzung des Vereins bestimmt. Die Amtszeit beginnt mit der Annahme der Wahl und endet mit Ablauf der in der Satzung festgelegten Amtsdauer. In der Satzung kann geregelt werden, dass ein Vorstandsmitglied über seine Amtszeit hinaus - bis zur regulären Wahl eines Nachfolgers - im Amt bleibt. Wenn die Satzung eine bestimmte Amtsdauer vorschreibt, kann das Bestellungsorgan (hier die Delegiertenversammlung) den Vorstand weder für eine kürzere noch für eine längere Amtszeit bestellen (vgl. u. a. KG Berlin Az. 25 W 78/11, Beschluss vom 30.01.2012).

4. Ein vorzeitiges Ende der satzungsgemäßen Amtszeit eines Vorstandsmitglieds ist nur in den folgenden drei Fällen möglich: a) durch Abwahl, b) durch Amtsniederlegung bzw. Rücktritt oder c) bei Versterben des Amtsinhabers.

5. Als eine Voraussetzung für jede wirksame Neuwahl gilt - auch im Falle einer wegen Dringlichkeit einzuberufenen außerordentlichen Delegiertenversammlung - die ordnungsgemäße Einladung der Wahlberechtigten unter Bekanntgabe des wichtigen Grundes einer notwendig gewordenen Vorstandswahl. Die Delegierten müssen Gelegenheit haben, von der Dringlichkeit ihres Erscheinens zur kurzfristig einberufenen Wahlversammlung Kenntnis zu erlangen.



- D -
Warum der "aktuelle Vorstand" ohne rechtliche Legitimation agiert



Am 09.10.2021 wurden bei regulären Neuwahlen die folgenden Personen - für eine Amtszeit von zwei Jahren - in den Vereinsvorstand gewählt (womit gleichzeitig die Amtszeiten der davor verantwortlichen Vorstände endeten):

Vorstandsvorsitzende: Ines Landgraf
(Anschrift gleich Sitz des Vereins: Heinersdorfer Str. 61, 13129 Berlin)

stellvertretende Vorsitzende: Viola Maiwald

stellvertretender Vorsitzender: Rene Thießen

Finanzbeauftragte: Heike Wölbling

Am 14.01.2022 erfolgte die ordnungsgemäße Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg, die noch von Frau Ines Landgraf und Frau Heike Wölbling angemeldet worden war (vgl. LINK --> Eintragung ins Vereinsregister vom 14.01.2022)




Am 27.01.2022 legte die wiedergewählte Finanzbeauftragte Frau H. Wölbling ihr Amt nieder. So jedenfalls lauten die übereinstimmenden Informationen in den beiden Berichte der eingesetzten AG Finanzen vom 05.03.2022 und 09.04.2022 sowie in den Verlautbarungen des Vorstands, die in den Schaukästen und auf der Webseite des Vereins veröffentlicht worden waren (vgl. LINK Aushang vom 04.02.2022 --> Schaukasten-Vorstandsinfo vom 04.02.2022

und vgl. --> LINK Archiv-Webseite --> Vorstands-Information auf der Vereins-Webseite vom 04.02.2022).

Das globale WEB-Archiv (http://web.archive.org) lügt nicht. Wenn man den vorgenannten LINK zur "Vorstands-Information auf der Vereins-Webseite vom 04.02.2022" aufruft, öffnet sich die gespeicherte Webseite des Vereins und zeigt die "Information des Vorstandes" vom 04.02.2022 an. Dieses Dokument ist laut der mitgespeicherten Dokumenteigenschaften am 06.02.2022 um 13:34:51 erstellt worden (vgl. Klick auf die 3 Punkte rechts oben neben dem Druckersymbol und dann Dokumenteigenschaften auswählen).

Merkwürdigerweise ist dieses Dokument von H. Wölbling höchstpersönlich noch am 06.02.2022 auf der Internetseite platziert worden, obwohl sie doch schon am 27.01.2022, also schon 10 Tage zuvor ihr Amt niedergelegt haben soll!? Höchst unverständlich erscheint zudem, dass die angeblich der Veruntreuung erheblicher Barvermögen des Vereins überführte Finanzbeauftragte sich hier selbst öffentlich beschuldigt und über sich selbst mitteilt: "...Sie hat keinen Zugriff mehr auf die Gelder" ??? (vgl. LINK --> Dokumenteigenschaften - erstellt am 06.02.2022)




Nach der schriftlichen Erklärung der früheren Vorstandsvorsitzenden Ines Landgraf vom 05.03.2022 soll nun wiederum am 27.01.2022 eine von ihr nicht näher erläuterte "Amtsenthebung" stattgefunden haben!? Der Wahrheitsgehalt dieser Behauptung darf bezweifelt werden. Eine Amtsenthebung hätte eines ordentlichen Amtsenthebungsverfahrens bedurft und hätte zumindest offiziell protokolliert werden müssen (wovon nichts bekannt ist) und wäre auch rechtlich nicht mit einer Amtsniederlegung gleichzusetzen. (vgl. LINK --> Auszug aus dem Protokoll vom 05.03.2022 --> Erklärung zur Amtsniederlegung vom 05.03.2022



LINK zum PDF-Protokoll der
Sonderdelegiertenkonferenz vom 05.03.2022
(Markierungen durch Redaktion)


In einer auf der aktuellen Webseite des Vereins seit einiger Zeit verbreiteten Erklärung heißt es dazu u. a.:

"Abteilung 5 - in eigener Sache -
Liebe Mitglieder der Abteilung 5!
Der Finanzskandal, ausgelöst durch das kriminelle Handeln unserer früheren Finanzbeauftragten, führte auch zum Ausscheiden ihres Ehemannes aus unserer Abteilungsleitung und unserem Verein..."

Vgl. auch --> LINK Archiv-Webseite --> Abteilung 5 - in eigener Sache vom 31.05.2022.


Damit dürfte zumindest feststehen, dass die ehemalige Finanzbeauftragte seinerzeit nicht nur de facto sondern auch offiziell wirksam aus dem Amt geschieden war.


Am 29.01.2022 soll darauf eine sogenannte "Kooptierung" der früheren stellvertretenden Vorsitzenden (1992-1998) und von 1998 bis 2012 amtierenden Finanzbeauftragten des Vereins, Frau Hannelore Petersohn, erfolgt sein, die jedoch ebenfalls nicht konkret erläutert bzw. dokumentiert wurde.

(vgl. LINK --> Chronologischer Auszug aus dem Vereinsregister vom 31.05.2022




Am 04.02.2022 erfolgte durch Aushang und Veröffentlichung auf der Vereinswebseite im Internet die Einberufung einer außerordentlichen Delegiertenversammlung zum 05.03.2022 nebst Bekanntgabe der Gründe für eine von Mitgliedern beantragte "Abwahl des jetzigen und Neuwahl des Vorstandes des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." (vgl. siehe oben - zu VII.)


Am 05.03.2022 fand die ordnungsgemäß einberufene außerordentliche Delegiertenversammlung statt, in der die langjährig amtierende Vorstandsvorsitzende, Frau Ines Landgraf, in mündlicher und schriftlicher Erklärung mit sofortiger Wirkung ihr Amt niederlegte (vgl. siehe oben - zu IX.)

Im Rahmen ihrer Erklärung gab sie gleichzeitig bekannt, dass die am 09.10.2021 gewählten Vorstandsmitglieder Viola Maiwald und Rene Thießen zwischenzeitlich ihre Ämter ebenfalls bereits niedergelegt hätten. Konkrete Datumsangaben für diese Amtsniederlegungen wurden nicht benannt.

Nach der Verlautbarung der Vorstandsvorsitzenden, Frau Ines Landgraf, bestand damit der Vorstand des Vereins am 05.03.2022 - unmittelbar vor ihrer eigenen Amtsniederlegung - nur noch aus ihrer Person und der wenige Tage zuvor kooptierten Finanzbeauftragten, Frau Hannelore Petersohn (vgl. siehe oben - zu IX.)

Soweit damit feststand, dass sämtliche am 09.10.2021 gewählten Vorstände nicht mehr im Amt waren, erfolgte nunmehr im Rahmen der beschlussfähigen außerordentlichen Delegiertenversammlung eine zur Vermeidung der Führungslosigkeit notwendige NEUWAHL des vertretungsberechtigten Vereinsvorstands, der nach ordnungsgemäß protokollierter Annahme ihrer Ämter aus den folgenden Personen besteht:

Vorstandsvorsitzender: Holger Patleich

stellvertretende Vorsitzende: Jessika Stach

stellvertretender Vorsitzender: Torsten Schulz

Finanzbeauftragte: Hannelore Petersohn

Eine ordnungsgemäße Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg erfolgte jedoch bisher nicht, was erhebliche Rechtsfolgen nach sich zieht (vgl. siehe unten).


Die Befürworter einer vermeintlich möglichen "kommissarischen Wahl" durch die Delegierten auf der Grundlage des § 10 Punkt 1. Abs. 3 der Vereinssatzung übersahen jedoch offenkundig, dass der genaue Wortlaut dieser Regelung gar nicht die Delegierten, sondern lediglich den Vorstand dazu ermächtigt, sich selbst ggf. "kommissarisch" aufzufüllen! Vgl. Auszug aus der aktuellen Satzung des Vereins - § 10 Vorstand Punkt 1. Abs. 3:

"...Soweit der Vorstand nur aus zwei oder drei gewählten Vorstandsmitgliedern besteht, ist dieser berechtigt, bis zur Neuwahl ein kommissarisches Mitglied des Vorstandes zu bestimmen." (Hervorhebungen durch die Red.)

Diese klare Satzungsbestimmung, auf die es formaljuristisch entscheidend ankommt, wurde wohl von den Strategen im Zuge hastiger Planung der Übernahme schlicht überlesen. So, wie es bei Nichtjuristen häufig vorkommt, dass Gesetzestexte laienhaft und freimütig im eigenen Interesse ausgelegt und nach Gutdünken umgesetzt werden.

Im Ergebnis steht hier eine am 05.03.2022 vollzogene rechtlich wirksame Neuwahl eines vertretungsberechtigten Vereinsvorstands, deren o. g. Mitglieder laut Bestimmung des § 10 Punkt 7. der Vereinssatzung für eine zweijährige Amtszeit gewählt wurden: Vgl. Auszug aus der aktuellen Satzung des Vereins - § 10 Vorstand Punkt 7.:

"Der Vorstand wird von der Delegiertenversammlung für zwei Jahre gewählt."


Am 09.04.2022 fand eine weitere Delegiertenversammlung des Vereins statt, in der wegen offensichtlicher Unkenntnis bzw. Verkennung der Rechtslage abermals eine Vorstandswahl durchgeführt wurde, ohne dass die regulär am 05.03.2022 - satzungsgemäß für 2 Jahre - gewählten o. g. Vorstandsmitglieder, Holger Patleich, Jessika Stach, Torsten Schulz und Hannelore Petersohn zu diesem Zeitpunkt a) von einer Abwahl betroffen waren, b) ihren Rücktritt erklärt hätten bzw. c) verstorben wären (vgl. LINK --> Protokoll der Delegiertenversammlung vom 09.04.2022).

Zu Vorstandsmitgliedern gewählt wurden in dieser nicht von der Satzung gedeckten NEUWAHL:

Vorstandsvorsitzender: Kent Gaertner


stellvertretender Vorsitzender: Benjamin Stein

Finanzbeauftragte: Anna Leonzi


Trotz der laut Vereinssatzung in regulärer zweijähriger Amtszeit verbliebenen und weiterhin verantwortlichen Vorstandsmitglieder (siehe oben) erfolgte am 19.05.2022 eine bereits mangels wirksamer Legitimation der Anmelder eine inkorrekte Eintragung der Vorgenannten in das Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg (vgl. --> LINK: Auszug aus dem öffentlichen Vereinsregister vom 31.05.2022).

De facto ist der Verein damit aktuell seit dem 09.04.2022 handlungsunfähig, da die Vertretungsmacht in die Hände nicht wirksam zu Vorständen gewählter Personen gelegt worden war (unter denen zum Zeitpunkt der Wahl bezeichnenderweise auch nur ein Vereinsmitglied war) und auch der am 05.03.2022 zunächst wirksam gewählte Vorstand mit der am 19.05.2022 vollzogenen (unrichtigen) Eintragung in das Vereinsregister letztlich keinen Nachweis rechtlicher Legitimation erlangt hat.


Wer daran die Schuld trägt? Welches verkannte vorrangig anonym agierende Intrigengenie wohl versehentlich an den falschen Fäden zog? Ob offiziell bereits gekündigte Vereinsberater hier vielleicht noch vergifteten Rat hinterließen? Wer weiß das schon?

Manch Insider glaubt gar, dass nur ein selbsternannter "Mastermind" oder "Spiritus Rector" aus der konspirativen Deckung des elterlichen Gästezimmers und dem allzeit umgebenden Schutzschatten weiblichen Charmes heraus die versammelte Gemeinde derart gründlich genasweist haben könnte.

Womöglich vom höchstpersönlich wahlleitenden Patriarchen ans ersehnte Ziel geleitet? Dem Wahlvolk gepriesen mit väterlichem Hinweis aufs herausstechenste Befähigungsmerkmal, nämlich als jüngster Spross einer vor Ort tief verwurzelten Grundstücksdynastie "bekanntlich ein wahres Kind der Anlage" und somit auch vorstandsgeeignet zu sein?!

Wie auch immer - es ist passiert. Solange aber die Unschuldsvermutung auch für alle mehr oder weniger Beteiligten gilt, und wohl nur wenige Eingeweihte etwas Genaues wissen, bleibt die Menge der kräftig Vorgeführten und öffentlich Gelackmeierten ratlos zurück.

Fest steht zumindest eines, der Kreis aller in der Verantwortung stehenden Vorstandsmitglieder, die im Zweifel sogar mit ihrem Privatvermögen haften, hat sich damit zwangsläufig erweitert.


- E -
Vom Wissen um die faktische Insolvenz des Vereins


Der am 05.03.2022 wirksam gewählte Vereinsvorsitzende, Holger Patleich, verkündete in seinen Antrittserklärungen in den nachfolgenden sechs Mitgliederversammlungen der einzelnen Vereins-Abteilungen am 19.03./20.03./26.03.2022 jeweils gleichlautend die Botschaft, der Verein sei NICHT INSOLVENT. Die geplünderte Vereinskasse sei zwar leer und man fange nun in den Abteilungen wieder bei NULL an, es gäbe aber derzeit keine offene Forderungen.

Bei seiner Vorstellungsrunde in den o. g. Versammlungen wurde jedoch offensichtlich eine Fehlinformation unter den Vereinsmitgliedern verbreitet. Der Vorstandsvorsitzende verschwieg nämlich, übrigens jeweils in Anwesenheit der langjährigen und am 05.03.2022 ebenfalls wirksam wieder in den Vorstand gewählten Finanzbeauftragten, Hannelore Petersohn, dass nicht nur eine unmittelbare Zahlungsunfähigkeit den Eintritt der Insolvenz bedeutet, sondern auch das Vorliegen einer ÜBERSCHULDUNG.

Bei dieser Fehlinformationskampagne durch die Abteilungs-Mitgliederversammlungen wurden die Anwesenden jeweils mit wortreichen Beschwichtigungen zum Weitermachen animiert. So wurde u. a. bekannt gegeben, dass nach den massiven Veruntreuungen in der Verantwortung des alten Vorstands aktuell leider auch die Abteilungskassen leer seien und man wieder bei NULL beginnen müsse. Dafür werde aber an die Abteilungen, denen früher nur 30 Prozent zugeflossen waren, vom neuen Vorstand von nun an 50 Prozent der Gewinne ausgeschüttet.

Ob diese hinreichend dokumentierten Verlautbarungen der beiden Hauptverantwortlichen eines Unternehmens, das in seinem Geschäftsbereich die Grundversorgung in mehreren existentiell bedeutsamen Bereichen des täglichen Lebens für mehrere Tausend Anwohner mit einem Umsatzvolumen von mehreren Millionen Euro sicherzustellen hat, leichtfertig unwissentlich oder womöglich sogar wider besseres Wissen erfolgten, wird wohl alsbald zu klären sein.

Mehrere bemerkenswerte Vorgänge aus der jüngeren Vergangenheit lassen allerdings nichts Gutes ahnen. Hier nur einige Beispiele von belegten Ereignissen, die vorliegend eher gegen eine unbedarfte Gutgläubigkeit der beteiligten Akteure sprechen, so u. a.:

- Mehrfache öffentliche Erklärungen der langjährigen stellvertretenden Vorsitzenden (1992-1998) und früheren Finanzbeauftragten des Vereins (1998-2012), Hannelore Petersohn, die auf verschiedene Anfragen stets beteuerte: Der Verein habe die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit. Vgl. auch siehe unten LINK --> Die geheime Gemeinnützigkeit des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V."

- Die Finanzamtsbeamte Katrin Lahl-Schmidt informierte die Teilnehmer mehrerer Versammlungen sinngemäß: Wenn der Verein die Gemeinnützigkeit verliert, wird eine Nachforderung vom Finanzamt rückwirkend für 10 Jahre kommen. Und das würde das Ende des Vereins bedeuten!

- Der Delegierte Torsten Lahl äußerte sich in gleicher Weise ebenfalls in der Versammlung (vgl. Protokoll).

- Der Vorstandsvorsitzende Holger Patleich erklärte in mehreren Versammlungen: Der Verein muss unbedingt die Gemeinnützigkeit erhalten! Angeblich hätten mehrere konsultierte Anwälte dem Verein geraten, unbedingt die frühere Finanzbeauftragte zivilrechtlich auf Schadenersatz zu verklagen. Das würde die Gemeinnützigkeit retten (vgl. Protokoll).

- Sämtlichen Vorstandsmitgliedern ist jedoch bekannt, dass das einzig rechtswirksame Kriterium für die Gemeinnützigkeit die Anerkennung des steuerbegünstigten Satzungszwecks eines jeden Vereins ist. Ebenso ist den Vorständen bekannt, dass der "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." die Kriterien zur Erlangung der "kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit" bereits satzungsmäßig nicht erfüllt und nach Auskunft der zuständigen Prüfungsbehörde auch keine Bestätigung der "kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit" erteilt wurde. Demnach wäre es die erste Pflicht eines jeden neugewählten Vorstandsmitglieds, sich um die Klärung der problematischen Diskrepanz in den Vereins-Geschäftsunterlagen zu kümmern, die nicht zu übersehen ist:

(vgl. siehe unten LINK: Die geheime Gemeinnützigkeit des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V.")

- Wie konnte der Verein sich noch im Jahr 2019 einen Freistellungsbescheid vom Finanzamt verschaffen, zu dessen Erhalt bis zuletzt alle Steuererklärungen auf Basis angeblicher "ausschließlicher und unmittelbarer Förderung mildtätiger Zwecke" und "Förderung der Kleingärtnerei" abgegeben worden waren und damit - trotz fehlender Rechtsgrundlage - zu den jahrelang erschlichenen Steuerbefreiungen gereichten?

- Den Vorstandsmitgliedern ist aus den Vereinsunterlagen bekannt, dass der Verein kein Anlagevermögen bezüglich des kilometerlangen Wasserleitungsnetzes ausweist, obwohl diese Wasserverteilungs-Anlage ein nicht unbedeutendes Wirtschaftsgut mit einem bilanzierfähigen Wirtschaftswert darstellt. Einen Nachweis für das angebliche Eigentum dieses Wirtschaftsgutes konnte vom Verein nicht vorgelegt werden. Damit könnte der Verein die Leitungsanlage auch nicht liquidieren. Also im Notfall NICHT zu Geld machen.

- Den Vorstandsmitgliedern ist aus den Vereinsunterlagen auch bekannt, dass der Verein kein Anlagevermögen bezüglich des Kulturhauses ausweist. Lediglich die offenbar im Vorjahr im Gaststättenbereich eingebaute neue Heizung wird mit 9.000 Euro als Anlagevermögen ausgewiesen. Soweit das vom Land Berlin lediglich gepachtete - gern als "Vereinshaus" bezeichnete - Kulturhaus mit der "Gaststätte Scheune" ebenfalls nicht veräußerbar ist, wird auch hier im Ernstfall kein Vermögenswert zu generieren sein, der die zu erwartenden Steuernachforderungen des Finanzamtes auch nur annähernd auszugleichen vermag.

- Die Vorstandsmitglieder setzen derzeit offenbar auf das "Prinzip Hoffnung", in dem Glauben, die Kasse des Vereins könnte sich durch weitere Einnahmen aus den bisher erträglichen Geschäftsbereichen, wie dem illegalen Trinkwasser-Handel, dem illegalen Straßensanierungsbau unter fortdauernder Umgehung der Sozialversicherungsabgaben, der Mehrwert- und Gewerbesteuer und weiteren illegalen Immobilien-Vermittlungs- und Sanierungsgeschäfte langsam wieder auffüllen.

Das Hoffen auf eine Lösung der Krise, die hier nach dem Rücktritt des Altvorstandes um die langjährige Vorstandsvorsitzende Ines Landgraf buchstäblich mit Händen zu greifen ist, wird vom Gesetz zum Schutz der Gläubiger nicht gebilligt. Das offenkundige Zögern der Verantwortlichen wiegt in diesem Fall um so schwerer, weil der Fiskus und damit alle gesetzestreuen Steuerzahler die betrogenen Gläubiger sind.


- F -
Eine Offenbarung! Notariell beglaubigt!


Ein weiterer Grund für begründete Zweifel ist die gesetzliche Vorschrift des § 24 BGB zum Sitz eines jeden Vereins, der vorschreibt:

[ Als Sitz eines Vereins gilt,
wenn nicht ein anderes bestimmt ist,
der Ort, an welchem die Verwaltung geführt wird. ]


Bekanntlich galt während der über 10-jährigen Amtszeit der Vorstandsvorsitzenden Ines Landgraf bis zuletzt ausweislich der Geschäftspapiere und sonstiger Dokumente (vgl. siehe oben Vertrag mit dem Bezirksamt vom 06.12.2021 - zu IV.) als

offizieller Geschäftssitz des
"Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V."
Heinersdorfer Str. 61, 13129 Berlin


Vgl. Vertrag mit dem Bezirksamt Pankow
- vom 06.12.2021 -
(siehe oben - zu IV.)



Eine zuletzt häufiger gehörte Vermutung, der Rückzug des Altvorstandes sei von langer Hand vorbereitet worden, dürfte nach dem Auffinden verschiedener belastender Dokumente längst nicht mehr als abwegig oder als krude Verschwörungstheorie abgetan werden.

Ein weiteres von diversen Indizien dafür, dass die seit Herbst 2021 verzeichneten mehrfachen Führungswechsel im Vorstand des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." nur die sichtbaren Anzeichen einer konzertierten Vertuschung von Verantwortlichkeiten früherer Vorstandsmitglieder sein könnten (vgl. siehe oben - "Information des Vorstandes vom 04.02.2022" auf der Vereins-Webseite), findet sich in der jüngsten notariellen Veränderungsanmeldung im öffentlich einsehbaren Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg.

Es findet sich bestätigt, dass der zuvor langjährig verantwortliche Vereinsvorstand hier wohl eine konzertierte offizielle Übergabe der Vereinsgeschäfte an ausgewählte Nachfolger in Eigenregie regelt. Die Fäden des Handelns aber tatsächlich nicht aus der Hand zu geben scheint:

Auszug aus der notariell beglaubigten Anmeldung
zum Vereinsregister vom 13.05.2022
- VR 10831 B - Blatt 210



Zur Ansicht der ganzen Seite ==> HIER oder AUF DAS BILD KLICKEN <===


Da kann es auch niemanden verwundern, dass trotz der intern offen benannten Mitverantwortung der Vorstandsvorsitzenden an der vom Verein selbst als "kriminelle Kassenplünderung" bezeichneten Veruntreuung im bisher festgestellten und mehrfach bestätigten Bereich von annähernd 300.000,00 Euro - bezüglich Ines Landgraf bisher

KEIN AUSSCHLUSS AUS DEM VEREIN
stattgefunden hat!


Vgl. auch siehe oben: - D - "Warum der 'aktuelle Vorstand' ohne rechtliche Legitimation agiert". Folglich kann der handlungsunfähige Verein, der offenkundig derzeit keinen vertretungsberechtigten Vorstand hat, auch keine Mitglieder oder gar ehemalige Vorstände aus dem Verein ausschließen. Schlicht deshalb weil sämtliche Beschlüsse des nichtlegitimierten Gremiums rechtlich unwirksam sind!

ANMERKUNG:

Auf der neuen Webseite des Vereins unter Anlage-Blankenburg.COM " (.com: commercial = geschäftlich) wird als Kontaktadresse und im Impressum die Geschäftsanschrift mit "Grünkardinalweg 67" offenkundig FALSCH angegeben. Diese Anschrift gehört zum Kulturhaus mit der "Gaststätte Scheune" (irreführend gern "Vereinshaus" genannt). Es gehört nach jüngst aufgefundenen Dokumenten - im Gegensatz zu amtlich erteilter Auskunft - NICHT dem GSF e.V., sondern dem Land Berlin und wurde lediglich an den Verein verpachtet. Dieser zahlt die "Pacht" übrigens in Form der Gebäude-Grundsteuer an das Finanzamt und generiert auch hier seit Jahrzehnten unversteuerte Gewinne durch Unterverpachtung und Vermietung.

Im Gebäude "Grünkardinalweg 67" befindet sich zwar außer der Gaststätte im Bereich hinter der Bühne noch ein kleiner Raum (frühere Künstlergarderobe), der seit Jahren vom Verein genutzt wird. Dass nicht hier, sondern stets unter der Adresse der Vorstandsvorsitzenden - zunächst noch in der Konrad-Wolf-Straße in Alt-Hohenschönhausen und später in der Heinersdorfer Str. 61 - der Sitz der Verwaltung des Vereins angesiedelt war, ist hinreichend dokumentiert und allgemein bekannt.

Das Prozedere, die Geschäftsadresse des eingetragenen Vereins als Sitz der maßgeblichen Verwaltung bei der hauptverantwortlichen Vorstandsvorsitzenden ordnungsgemäß eintragen zu lassen, wurde nicht erst zu Zeiten von Frau Landgraf, sondern bereits seit Gründung 1991 eingehalten. Bekanntlich galt noch bis zum Jahr 2012 die Anschrift ihrer Vorgängerin Hannelore Lehmann (über Blankenburger Bahnhofstraße 88, 13129 Berlin) als Geschäftssitz des Vereins.

Zu keiner Zeit war die offizielle Geschäftsadresse bzw. der Geschäftssitz des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." im "Grünkardinalweg 67". Dies weiß der Vorstand inklusive des Betreuers der neuen Vereins-Webseite, Benjamin Stein, sehr genau. Trotzdem verbreitet man öffentlich im Internet diese FALSCHAUSKUNFT. Obwohl alle drei Verantwortlichen, die sich als solche jedenfalls öffentlich ausweisen, persönlich auf der notariellen Anmelde-Urkunde beim Amtsgericht Charlottenburg vom 13.05.2022 die rechtsverbindliche Eintragung in das amtliche Register mit unterzeichnet haben:

"Die Geschäftsräume des Vereins befinden sich unverändert:
Heinersdorfer Straße 61, 13129 Berlin."


Wer nun meint, es sei ggf. ja nur ein Druckfehler oder Versehen, der irrt. Zumal es nicht das erste Mal ist, dass die [ WIR SIND ] Gruppe um Benjamin Stein, die sich offenbar im Anonymen wohler fühlt, auf die Kulturhaus-Anschrift als Scheinadresse zurückgreift. Da wird schon mal der Postkasten am Fenstergitter vom Vereinszimmer zur Geschäftsadresse ausgerufen, statt die richtige - nämlich die eigene - ladungsfähige Adresse zu verwenden. Schwierig nur, wenn man dann für jeden sichtbar machen müsste, dass es an der eigenen offiziellen Meldeadresse in Blankenburg fehlt, weil man eben als Wochenendgrundstücks-Mieter vor Ort (offiziell) nur zeitweilig wohnt.

Offenbar problematisch, dass der seriöse Rechtsverkehr halt gesetzlich klare Verhältnisse verlangt, insbesondere von vertretungsberechtigten Personen, die Rechtsgeschäfte aller Art mit teils nicht unerheblicher Bedeutung für eine Vielzahl an Betroffenen abschließen. Aber wer braucht das hier schon? Geht ja um nix...



[ "Wir-Sind"-Brief an den Autor vom 20.12.2018 ]




[ Foto aus 12/2018 ]


Nicht weniger auffällig ist das anhaltende Schweigen von o. g. neuen und den zuletzt im Nachgang zum Landgraf-Rücktritt spontan en masse zurückgetretenen Vereinsfunktionären, die es offenbar für normal und nicht besonders verwunderlich halten, dass sich in einem als "gemeinnützig" bezeichneten "Kleingärtnerei-Förderverein" eine derartige Gewinnsumme überhaupt ansammeln konnte?

Und wohl noch bemerkenswerter ist doch die Frage, die offenbar keiner laut zu stellen wagt:

Wie konnte eine derart hohe Summe an Barvermögen - angeblich UNBEMERKT - aus der Vereinskasse ENTNOMMEN und einfach BEISEITE GESCHAFFT werden?


Trotz Vier-Augen-Prinzip! Trotz jährlicher Bilanzen und jährlicher Revisionen...!?

Die Eingeweihten und Wissenden schweigen und hoffen, es möge doch irgendwie ohne persönlichen Rückgriff auf sie vorbeigehen. Die große Masse der ohnehin dem Verein nur per Zwangsmitgliedschaft verbundenen Trinkwasser- und Mülltonnen-Kunden sollen nichts merken, sondern in aller Ruhe den Sommer in ihren Gärten genießen, keine Fragen stellen und dann wie gehabt nichtsahnend im Winter die nächste Rechnung vom Betrugsverein "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." bezahlen. So wie zuletzt geschehen im Januar 2022, als die Verantwortlichen meinten, die Insolvenz des Vereins, u. a. mit den Vorauszahlungen ihrer - lt. BA-Pankow - 1.330 angeschlossenen Kunden für Trinkwasser- und Abwasserkosten für 2022 verhindern zu können...


MOTTO: business as usual



- G -
Blick hinter die Kulissen auf kaum wahrgenommene Vorgänge

Der Bluff vom kollektiven Widerstand - "BI" wirklich kontra GSF-Vorstand?

- Wer hinter den oben benannten und anderen Vorgängen steckt, war und ist nicht immer einfach zu durchschauen, aber dennoch aufschlussreich. Einige Fragen lassen sich klären:

- Was ist tatsächlich dran an den Zweifeln in Bezug auf die vermeintlichen "Oppositionsführer" der einst als "BI" (Bürgerinitiative) - als Gegenpart zum "bösen" Vereinsvorstand - gestarteten Gruppe um "Carlo Klamotte" und seine meist anonymen Facebook- und Chat-Vertrauten?

- Welche Statements und "Highlights" öffentlicher Meinungsbildung finden sich dazu im Netz und in Veröffentlichungen nahestehender Politik- und Medienvertreter?

- Wer und was steckt hinter dem mit der Selbstbezeichnung "gemeinnützig" im Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragenen Beschaffungsverein "WIR SIND Blankenburger und Berliner e.V." - VR 37921 B -?

- Wer oder was steckt wirklich hinter den teils großflächigen [ WirSind ]-Transparenten an den Gartenzäunen westlich der Heinersdorfer Straße?




- Wer wirft massenhaft bei Anwohnern im identischen Design professionell gestaltete PROTEST-POSTKARTEN ein (ebenfalls ohne Impressum)?

Verbunden mit der immanenten Aufforderung an die "Beschenkten", diese Karten zu unterschreiben und dann die Regierende Bürgermeisterin von Berlin damit zu beglücken?

Deren vermeintliche ANSCHRIFT war vorsorglich schon mal aufgedruckt (vgl. siehe unten - Original-Postkarten - Eingang 28. März 2022):


Regierende Bürgermeisterin v. Berlin
Senatskanzlei Berlin
Judenstr. 1
10178 Berlin




Berliner wissen wohl, dass die Straße am Roten Rathaus in Mitte eben NICHT Judenstraße, sondern Jüdenstraße heißt. ==> Zur Ansicht AUF DAS BILD KLICKEN <==

Wer von den Experten bei den anonymen "Blankenburger und BERLINERN" - wollte hier womöglich provozieren oder wusste bestenfalls tatsächlich nicht, dass es in ganz Berlin KEINE JUDENSTR. gibt?

- Wer organisiert und finanziert eigentlich diesen Scheinprotest aus der Anonymität heraus?

- Welche Netzwerk-Verbindungen versuchen im Hintergrund mit allen Mitteln den Status Quo zu erhalten?

- Wie profitieren die mittlerweile bezirksbekannten "anonymen Immobilien-Hökerer" von der künstlich unklar gehaltenen und angeblich so "komplexen" Eigentumslage?

- Wer verhindert aktiv und wer verdeckt die Durchsetzung vom sozialen Grundsatz "Gleiches Recht für alle!"?

- Wie lange soll eigentlich die leidige Problematik der informellen bzw. imaginären "Anlage Blankenburg" als Belastung für alle Anwohner der näheren und weiteren Umgebung noch fortbestehen?

Antworten zu diesen und weiteren Fragen folgen. - FORTSETZUNG in KÜRZE HIER -


Ende 1. Abschlussbericht
[ Redaktion | 04.07.2022 ]
[ letzte Aktualisierung: 26.07.2022 ]





Hinweise, Ergänzungen oder Nachfragen werden gern entgegengenommen und auf Wunsch vertraulich behandelt.



APPELL

an alle aktiven und ehemaligen Verantwortlichen, Delegierten und
Funktionäre im Vorstand, in den Abteilungen, in Schiedskommissionen,
Revisions- und Wasserkommissionen sowie an alle freiwilligen
oder mittels Trinkwasserlieferungsvertrag
zwangsweise verpflichteten Vereinsmitglieder des
"Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V."

Ein Meinungsbeitrag mit persönlichem Gesprächsangebot an alle Betroffenen
von
Wolfgang Papenbrock
[19.07.2022]





WILLKOMMEN IM SEKTENLAND



müsste es wohl besser heißen, wenn der selbsternannte "Vorstand der Herzen" des mittlerweile berühmt-berüchtigten "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." auf seiner neuen Vereinswebseite seine Besucher empfängt:

"Herzlich willkommen in der
Anlage Blankenburg"

http://web.archive.org/web/20220409075816/https://anlage-blankenburg.com/

So heißt es dort seit dem 09.04.2022, dem Tag der erhofften Machtübernahme von der zu Jahresbeginn zurückgetretenen Vorstandsmannschaft um die langjährige Vorsitzende, Ines Landgraf, durch "Anna, Benny und Kent", die nach ihrer Anmeldung vom 13.05.2022 im Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg als Verantwortliche verzeichnet sind (vgl. LINK: Auszug aus dem öffentlichen Vereinsregister vom 31.05.2022).

Mit ihrer "Vorstandsinformation 07/2022" vom 16.07.2022 auf der Vereinswebseite (vgl. LINK: "Vorstandsinformation 07/2022" vom 16.07.2022) und jetzt auch per Aushang in den Vereinsschaukästen bestätigen die Vorgenannten nunmehr öffentlich die Ergebnisse unserer Recherchen, die im Artikel "Implosion nach Kassensturz! Vom Ende einer Ära und einem missglückten Generationswechsel" am 04.07.2022 erstmals auf dieser Seite veröffentlicht worden waren (vgl. siehe unten --> LINK zum Thema "Implosion nach Kassensturz! Vom Ende einer Ära und einem missglückten Generationswechsel").

Die noch am 05.07.2022 spontan im Mitglieder-Chat angekündigte Stellungnahme des Vorstands zu den wahrlich schwer zu ertragenden Enthüllungen blieb jedoch trotz 10-tägiger Bedenkzeit aus. Während ein Teilnehmer, der hier nicht genannt werden möchte, sein kompetentes Fachwissen sogleich mit anderen zu teilen suchte ("Bei dem Verfasser handelt es sich um einen gehirntoten kranken Mann..."), hielt es der vermeintlich neue Vorstandsvorsitzende, Kent Gaertner, nicht für angebracht, beim unflätigen Zwischenrufer die Wahrung von Seriosität und Sittlichkeit anzumahnen.

Stattdessen offenbarte der spontane Kurzkommentar nur seine offenbar einzige Sorge:

"Der letzte Satz des Verfassers macht mir allerdings etwas Angst: 'Wie lange soll eigentlich die leidige Problematik der informellen bzw. imaginären "Anlage Blankenburg" als Belastung für alle Anwohner der näheren und weiteren Umgebung noch fortbestehen?'" - "Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, warum wir eine Belastung für die Anwohner in Blankenburg, Karow oder Heinersdorf darstellen sollen."

Dem soll mit der nachfolgenden Zusammenfassung abgeholfen werden:

Der Verein ist NICHT GEMEINNÜTZIG, soweit er:
- 1. -

unter aktiver Mithilfe und/oder Duldung korrupter Politiker, Beamter und Mitarbeiter städtischer Versorgungsbetriebe seit über 30 Jahren den öffentlichen Straßenverkehrsraum im Bereich der Südwest-Siedlung in Berlin-Blankenburg auf einer landeseigenen Fläche von über 700.000 m² widerrechtlich zum privaten Eigentum erklärt (vgl. siehe unten --> LINK zum Inhaltsverzeichnis);
.
Der Verein ist NICHT GEMEINNÜTZIG, soweit er:
- 2. -

unter aktiver Mithilfe und/oder Duldung korrupter Politiker, Beamter und Mitarbeiter städtischer Versorgungsbetriebe ab 2006 sukzessive die Hausanschlüsse der Grundstücke der Eigentümer und Mieter im Bereich der Südwest-Siedlung in Berlin-Blankenburg auf einer Fläche von über 950.000 m² unter dem Vorwand der "Erneuerung eigener Leitungen" widerrechtlich vom städtischen Wasserleitungsnetz abgeschnitten hat und an die von Hobbyleitungsverlegern über den Altleitungen (diese teilweise kreuzend) zusätzlich im öffentlichen Straßenland platzierten Gartenwasser-Plastikschläuche (wie sie in Kleingartenanlagen üblich sind) angeschlossen hat (vgl. siehe unten --> LINK zum Inhaltsverzeichnis);
.
Der Verein ist NICHT GEMEINNÜTZIG, soweit er:
- 3. -

unter aktiver Mithilfe und/oder Duldung korrupter Politiker, Beamter und Mitarbeiter städtischer Versorgungsbetriebe seit über 17 Jahren als privater Wirtschaftsbetrieb im Bereich der Wasserversorgung und der Abwasser- und Müllentsorgung ohne Gewerbeanmeldung und ohne staatliche Zulassung unter Ausnutzung einer rechtswidrigen Monopolstellung die Trinkwasser-Grundversorgung von weit über Tausend Anwohnern beherrscht und zur Erzielung maximaler steuerfreier Profite missbraucht (vgl. siehe unten --> LINK zum Inhaltsverzeichnis);
.
Der Verein ist NICHT GEMEINNÜTZIG, soweit er:
- 4. -

unter aktiver Mithilfe und/oder Duldung korrupter Politiker, Beamter und Mitarbeiter städtischer Versorgungsbetriebe vor über 15 Jahren bei den Berliner Wasserbetrieben (BWB) als vorgeblich bevollmächtigter Betreiber der Gartenwasser-Verteilungsanlage einer rechtlich nicht existenten "Kleingarten-Kolonie Anlage Blankenburg" sich einen Rabatt von 70 % (in Worten: siebzig Prozent) des regulären Preises für die Abwasser-Entsorgung im Bereich der Südwest-Siedlung auf einer Fläche von über 950.000 m² erschlichen hat und diesen Rabatt als "Sprengwasserpauschale" bis heute zur Abschöpfung maximaler steuerfreier Profite nutzt, während die rechtstreuen Anwohner und Eigentümer in Blankenburg und in der näheren und weiteren Umgebung mit ihren meist wesentlich größeren Grundstücken lediglich mittels gesondert zuzulassender und selbstfinanzierter Gartenwasserzähler ihre hohen Kosten für die Abwasserentsorgung in der Regel um maximal 10-15 % reduzieren können (vgl. siehe unten --> LINK zum Inhaltsverzeichnis);
.
Der Verein ist NICHT GEMEINNÜTZIG, soweit er:
- 5. -

unter aktiver Mithilfe und/oder Duldung korrupter Politiker, Beamter und Mitarbeiter städtischer Versorgungsbetriebe seit vielen Jahren neben seinen Mitgliedern auch Nachbarn und Nichtmitglieder mit deren vor Ort wohnenden Familien mittels Androhung der Abtrennung vom Trinkwassernetz zum Abschluss von Knebelverträgen mit dem Verein nötigt und erpresst, obwohl dem Verein die gesetzlich geforderte Genehmigung zum Handel mit Lebensmitteln nach gesundheitsrechtlichen Bestimmungen seit jeher fehlt (vgl. siehe unten --> LINK zum Inhaltsverzeichnis);
.
Der Verein ist NICHT GEMEINNÜTZIG, soweit er:
- 6. -

unter aktiver Mithilfe und/oder Duldung korrupter Politiker, Beamter und Mitarbeiter städtischer Versorgungsbetriebe trotz Kenntnis der Unzulänglichkeit der Verhältnisse an der Gartenwasser-Verteilungsanlage (vermehrte Rohrbrüche, sicht- und messbare mangelhafte Wasserqualität) ungeachtet der erheblichen Gewinnerzielung keine Grundsanierung vornimmt und seit über 30 Jahren die strengen Gesetze zum Hygiene- und Seuchenschutz unbehelligt ignoriert und damit die permanente Gesundheitsgefährdung mehrerer Tausend Anwohner - darunter viele Hochbetagte und Vertreter besonders vulnerabler Bevölkerungsgruppen - leichtfertig in Kauf nimmt (vgl. siehe unten --> LINK zum Inhaltsverzeichnis);
.
Der Verein ist NICHT GEMEINNÜTZIG, soweit er:
- 7. -

unter aktiver Mithilfe und/oder Duldung korrupter Politiker, Beamter und Mitarbeiter städtischer Versorgungsbetriebe sich an den alljährlich auftretenden selbstverschuldeten Rohrbrüchen (durch unfachmännische Installationen mit ungeeignetem Material) und den dabei auftretenden Wasserverlusten in erheblichem Umfang bereichert, weil er einerseits hohe Beträge aus bewilligten Gutschriften der Wasserbetriebe vereinnahmt und sich diese Wasserverlustmengen zusätzlich noch durch Aufteilung auf alle Mitglieder neben den üblichen Wasserumlagen über die Jahresabrechnungen bezahlen lässt (vgl. siehe unten --> LINK zum Inhaltsverzeichnis);
.
Der Verein ist NICHT GEMEINNÜTZIG, soweit er:
- 8. -

unter aktiver Mithilfe und/oder Duldung korrupter Politiker und Beamter einzig zum Erhalt der Macht und der Privilegien seiner begünstigten Funktionäre und Helfershelfer sich der nach höchstrichterlichen Urteilen bereits im Jahr 2004 rechtskräftig gewordenen Rechtslage verweigert, nach der die Südwest-Siedlung in Blankenburg bereits zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung am 03.10.1990 keine Kleingartenanlage sondern eine Wohnsiedlung war, und der Verein dessen ungeachtet im öffentlichen Raum auf einer Fläche von über 950.000 m² mittels Aufstellung irreführender Beschilderungen und Vereinsschaukästen den Eindruck eines legitimierten Verwaltungsbereichs in der Zuständigkeit eines Kleingärtnervereins zu vermitteln sucht (vgl. siehe unten --> LINK zum Inhaltsverzeichnis);
.
Der Verein ist NICHT GEMEINNÜTZIG, soweit er:
- 9. -

unter aktiver Mithilfe und/oder Duldung korrupter Politiker, Beamter und Mitarbeiter städtischer Versorgungsbetriebe einzig zum Erhalt der Macht und der Privilegien seiner begünstigten Funktionäre und Helfershelfer am Status eines faktisch und rechtlich nicht mehr existenten Sonderterritoriums in Verwaltung eines Kleingartenvereins zum Schaden unabhängiger Anwohner festhält, denen der Verlust der Grundrechte als freie Bürger und Eigentümer u. a. wegen des Versagens der Teilhabe an öffentlich-rechtlicher Grundversorgung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser, wegen der Versagung von Aus- und Umbaugenehmigungen für ihre Wohnhäuser sowie ein enormer Wertverlust der einst erworbenen Immobilien durch ungerechtfertigte Abstufung der Bodenrichtwerte zugemutet wird (vgl. siehe unten --> LINK zum Inhaltsverzeichnis);
.
Der Verein ist NICHT GEMEINNÜTZIG, soweit er:
- 10. -

unter aktiver Mithilfe und/oder Duldung korrupter Politiker, Beamter und Mitarbeiter städtischer Versorgungsbetriebe einzig zum Erhalt der Macht und der Privilegien seiner begünstigten Funktionäre und Helfershelfer alles daran setzt, die Straßen und Wege der Südwest-Siedlung, die ca. ein Viertel der Fläche von Berlin-Blankenburg einnimmt - willkürlich ohne Rechtsgrund der freien Nutzung durch die Allgemeinheit zu entziehen, obwohl aus diversen rechtskräftigen Gerichtsentscheidungen bekannt ist, dass es sich um normale "Erschließungsstraßen einer Wohnsiedlung" handelt (vgl. siehe unten --> LINK zum Inhaltsverzeichnis);
.
Der Verein ist NICHT GEMEINNÜTZIG, soweit er:
- 11. -

unter aktiver Mithilfe und/oder Duldung korrupter Politiker, Beamter und Mitarbeiter städtischer Versorgungsbetriebe seit 2011 seine Mitglieder zur satzungsgemäßen Ableistung von bis zu acht "Pflichtstunden" jährlich mittels illegaler Beschäftigung im Bereich von Straßenbau und sonstigen Sanierungsmaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum einsetzt, diese Tätigkeiten nicht bei den Berufsgenossenschaften anmeldet und sich per stundengenauer Abrechnung die Arbeiten vom Bezirksamt bezahlen lässt, ohne die gesetzlich geforderten Sozialabgaben abzuführen (vgl. siehe unten --> LINK zum Inhaltsverzeichnis);
.
Der Verein ist NICHT GEMEINNÜTZIG, soweit er:
- 12. -

bei den Mitgliedern, die zur satzungsgemäßen Ableistung von jährlich bis zu acht "Pflichtstunden" illegaler Beschäftigung (z. B. im Straßenbau- und sonstigen Sanierungsmaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum) entweder nicht bereit oder nicht in der Lage sind, auf den jeweiligen Jahresrechnungen Ersatzzahlungen an die Vereinskasse in Höhe von 8,00 Euro pro Stunde einfordert, aus der dann privilegierte Funktionsträger mittels nach Stunden berechneter "Aufwandsentschädigungen" steuerfrei entlohnt werden (vgl. siehe unten --> LINK zum Inhaltsverzeichnis);
.
Der Verein ist NICHT GEMEINNÜTZIG, soweit er:
- 13. -

unter aktiver Mithilfe und/oder Duldung korrupter Politiker, Beamter und Mitarbeiter städtischer Versorgungsbetriebe seit Jahren Mitglieder und Nichtmitglieder, die sich dem gesetzwidrigen Diktat des Vereins widersetzen und z. B. ihre Rechte auf staatliche Grundversorgung einfordern, mit diversen Schikanen drangsaliert (z. B. Entzug von Mülltonnen, permanente Anhebung der Zufahrt durch illegale Aufschüttungen mit Recycling-Schotter-Granulat durch Hobby-Straßenbauer u. a. - vgl. LINK --> Fotos und Videos);
.
Der Verein ist NICHT GEMEINNÜTZIG, soweit er:
- 14. -

unter aktiver Mithilfe und/oder Duldung korrupter Politiker, Beamter und Mitarbeiter städtischer Versorgungsbetriebe einzig zum Erhalt der Macht und der Privilegien seiner begünstigten Funktionäre und Helfershelfer am Status eines faktisch und rechtlich nicht mehr existenten Sonderterritoriums in Verwaltung eines Kleingartenvereins zum Schaden hunderter Anwohner auf Eigentumsgrundstücken festhält, deren Lebensqualität u. a. wegen der künstlich aufrecht erhaltenen Verwahrlosung ganzer Siedlungsbereiche dauerhaft eingeschränkt bleibt, weil u. a. ein seit der Wiedervereinigung längst überfälliger Ausbau der Infrastruktur (z. B. durch Asphaltierung der trotz oder wegen der "geförderten" Hobby-Straßenbaumaßnahmen in der gesamten Südwest-Siedlung extrem heruntergekommenen Schlaglochpisten oder durch Errichtung zwingend notwendiger Schallschutzwände entlang der Autobahn A-114) wegen des jahrelangen kollusiven Zusammenwirkens an der Modernisierung nicht interessierter Kräfte dauerhaft verhindert wird (vgl. siehe unten --> LINK zum Inhaltsverzeichnis);
.
Der Verein ist NICHT GEMEINNÜTZIG, soweit er:
- 15. -

unter aktiver Mithilfe und/oder Duldung korrupter Politiker und Beamter die Initiative von nachweislich als gemeinnützig anerkannten Anwohnervereinen, die eine eigenfinanzierte Sanierung des ehemaligen Gashäuschens auf dem seit Jahren ungenutzt verwildernden Grundstück Schäferstege Nr. 20 zur Einrichtung einer Mahn- und Gedenkstätte für den "letzten Toten der Berliner Mauer", Winfried Freudenberg (gest. 08.03.1989) anbieten, zu verhindern sucht, weil offenbar bekannt gewordene politische Motive der Vereinsführung einer solchen Gedenkstätte vor Ort entgegenstehen (vgl. siehe unten --> LINK zum Inhaltsverzeichnis);
.
Der Verein ist NICHT GEMEINNÜTZIG, soweit er:
- 16. -

unter aktiver Mithilfe und/oder Duldung korrupter Politiker und Beamter trotz erwiesener Unrichtigkeit seit Jahren in der Öffentlichkeit irreführend verbreitet, EIGENTÜMER von sogenannten “Gemeinschaftsanlagen” - wie Straßen, Wegen, Abteilungs-Parzellen sowie des als “Vereins- bzw. Festwiese” bezeichneten Geländes neben dem unter der Adresse Grünkardinalweg 67 (früher Malchower Weg) bereits seit 1953 nachweisbar angesiedelten Kulturhauses zu sein, welches irreführend als "Vereinshaus" vereinnahmt und dadurch seit Jahren der Allgemeinheit als letzte öffentliche Kulturstätte in Blankenburg dauerhaft entzogen wird, obwohl der Verein nachweisbar lediglich als Pächter bzw. Mieter fungiert und die im Eigentum des Landes stehenden Immobilien seit Jahrzehnten exklusiv zur Einfluss- und Gewinnmaximierung nutzt (vgl. siehe unten --> LINK zum Inhaltsverzeichnis);
.
Der Verein ist NICHT GEMEINNÜTZIG, soweit er:
- 17. -

unter aktiver Mithilfe und/oder Duldung korrupter Politiker und Beamter das örtliche Erscheinungsbild zum Leidwesen der übrigen Anwohner und Besucher der Region an den Hauptstraßen entlang der Blankenburger Bahnhofstraße und der Heinersdorfer Straße durch das illegale Anbringen von teilweise zerfetzten bemalten Laken und Hauswandschmierereien sowie mit teils professionell gestalteten hochwertigen Propaganda-Plakaten mit ersichtlich parteipolitisch motivierten Losungen seit Jahren erheblich verschandelt, deren Herkunft irreführend einer als "Bürgerinitiative" bezeichneten Gruppe namens "Wir sind Blankenburger und Berliner" zugewiesen wird, hinter der in Wahrheit aber ein anonym agierender eingetragener Verein als juristische Person gleichen Namens steckt, der sich ebenfalls zu Unrecht "gemeinnützig" nennt und dessen Vorstand aus Kleinunternehmern und Mitgliedern einer gewissen Unterstützerpartei mit allgemein bekannter Affinität zu Immobiliengeschäften sowie aus langjährigen und aktuellen Funktionsträgern des "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." besteht (vgl. siehe unten --> LINK zum Inhaltsverzeichnis);
.
Der Verein ist NICHT GEMEINNÜTZIG, soweit er:
- 18. -

unter aktiver Mithilfe und/oder Duldung korrupter Politiker und Beamter seit Jahren gemeinsam mit selbsternannten "Ortsvorstehern" regelmäßig in "Hinterzimmertreffen" aktiv wird, deren fragwürdiger Einsatz für die legitimen Interessen der Anwohnerschaft von Berlin-Blankenburg erheblich im Zweifel steht, weil dort nachweislich eine gezielte Ausgrenzung von als gemeinnützig anerkannten Anwohnervereinen stattfindet und damit eine anhaltende Spaltung der Blankenburger Zivilgesellschaft forciert wird (vgl. siehe unten --> LINK zum Inhaltsverzeichnis);
.
Der Verein ist NICHT GEMEINNÜTZIG, soweit er:
- 19. -

unter aktiver Mithilfe und/oder Duldung korrupter Politiker und Beamter in Kenntnis der tatsächlich nicht vorhandenen "Gemeinnützigkeit" unter den Anwohnern vor Ort und im größeren Umkreis von Berlin-Blankenburg unter dem Vorwand zur Erfüllung von als gemeinnützig anerkannten Satzungszwecken in der Öffentlichkeit mehrere Spendensammlungen veranstaltet hat und damit u. a. das Spendenaufkommen bei den regulär vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannten Vereinen geschmälert und die tatsächlich auf das Gemeinwohl gerichteten Initiativen seriös wirtschaftender Wettbewerber in rechtswidriger Weise erheblich behindert hat (vgl. siehe unten --> LINK zum Inhaltsverzeichnis);
.
Der Verein ist NICHT GEMEINNÜTZIG, soweit er:
- 20. -

unter aktiver Mithilfe und/oder Duldung korrupter Politiker, Beamter und Mitarbeiter städtischer Versorgungsbetriebe das illegal angehäufte Barvermögen u. a. aus den oben beschriebenen Wirtschaftstätigkeiten des Vereins in den vergangenen Jahrzehnten, welches bei rechtskonformer Verwendung in die Infrastruktur der Südwest-Siedlung hätte investiert werden können, zu verdeckten Gewinnausschüttungen verwendet hat, u. a. mit sogenannten "Funktionärsvergnügen" und mit Urlaubsreisen des engsten Vorstandsvertrauenskreises als sogenannte "Klassenfahrten" deklarierte und unter dem Ausgabenposten "Veranstaltungskosten" regelmäßig in Höhe von 25.000,00 bis 30.000,00 Euro in die jährlichen Bilanzen einfließen ließ (vgl. siehe unten --> LINK zum Inhaltsverzeichnis);
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Der Verein ist NICHT GEMEINNÜTZIG, soweit er:
- 21. -

unter aktiver Mithilfe und/oder Duldung korrupter Politiker und Beamter nachweislich in Kenntnis der tatsächlich nicht vorhandenen "kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit" mit der Einreichung manipulierter Steuererklärungen sich u. a. jahrelang der Abgabe der fälligen Mehrwertsteuer und sämtlicher Sozialabgaben entzogen hat, sich zudem mehrfach die Befreiungen von der Gewerbesteuer, der Kapitalertragssteuer und der Körperschaftssteuer erschlichen hat sowie auch nachweislich wiederholt betrügerische Spendenbescheinigungen an Dritte ausgegeben hat - mithin dem Fiskus die Finanzmittel entzogen hat, die dem rechtstreuen Steuerzahler ggf. durch Verwendung für überfällige Infrastrukturmaßnahmen (z. B. in der Südwest-Siedlung) hätten zugute kommen können (vgl. siehe unten --> LINK zum Inhaltsverzeichnis);
.
Der Verein ist NICHT GEMEINNÜTZIG, soweit er:
- 22. -

im Kreise seiner Funktionäre in den jüngsten Versammlungen bezüglich des unter aktiver Mithilfe und/oder Duldung korrupter Politiker, Beamter und Mitarbeiter städtischer Versorgungsbetriebe (u. a. mittels jahrelang praktizierter Steuerhinterziehungen) illegal angehäuften Barvermögens des Vereins offen über die festgestellten Veruntreuungen im höheren sechsstelligen Bereich und insbesondere auch über den Wegfall des bis dato erschlichenen “Status der Gemeinnützigkeit” (s. u.) und den erwarteten Steuernachforderungen für 10 Jahre durch das Finanzamt diskutiert und somit auch von der immanent vorliegenden Überschuldung bzw. drohenden Insolvenz des Vereins bereits Kenntnis hat (vgl. siehe unten --> LINK zum Inhaltsverzeichnis);
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.
Zurück zur Begrüßung "Herzlich willkommen in der Anlage Blankenburg", bei der die Betonung auf die seit Jahren immer wieder zur Täuschung verwendete Formulierung "IN DER ANLAGE" liegt und nicht etwa, wie es korrekt wäre: beim "Verein GSF e.V." o.ä.

Die derzeit aktiven Vereinsvertreter belegen damit schon auf der Startseite im Internet eindrucksvoll, dass sie den Kurs der Rechtsverweigerung, der Täuschung und Verblendung der Öffentlichkeit des ehemaligen Vorstands fortsetzen. Das Festhalten an der irreführenden Behauptung, es gäbe eine physische "Anlage Blankenburg", in die man bei Bedarf hineingehen oder -fahren könnte und in der man als Besucher willkommen geheißen werden kann, beweist die unbeirrt fortgesetzte Verweigerung der Anerkennung geltenden Rechts.

Selbst der anhaltend den GSF e.V. seit Jahren überaus bereitwillig unterstützende Pankower Bürgermeister, Sören Benn (DIE LINKE) (vgl. auch siehe unten --> LINK "Mauerfall 3.0") musste nach der gutachterlichen Klarstellung durch die Rechtsabteilung beim Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) in Frankfurt am Main vom August 2021 zur Rechtslage einräumen, dass die Bezeichnung "Anlage Blankenburg" beim Bezirksamt Pankow auch nur als inoffizielles "Ordnungsmerkmal" - vorgeblich zur "Unterscheidung von regulären Kleingarten- oder Wochenendhaus-Anlagen" - verwendet wird, mithin eine "Anlage" als reguläre Verwaltungseinheit de facto nicht existiert (vgl. siehe unten --> LINK zum Inhaltsverzeichnis).

Jeder objektiv urteilende Betrachter kann auch bereits auf den im öffentlichen Raum platzierten Hinweisschildern erkennen, dass dort NICHT eine "Anlage Blankenburg", sondern ein Kleingärtnerverein namens "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." ausgewiesen wird. Was wiederum für Verwunderung sorgt, weil die früher hier vermeintlich anzutreffende Kleingartenanlage nachweislich bereits seit 01.01.2005 nicht mehr existiert (vgl. siehe unten --> LINK zum Inhaltsverzeichnis).

Soweit nun "Anna, Benny und Kent" in ihrer putzigen öffentlichen Bekanntmachung vom 16.07.2022 die völlig zu recht entsetzten ca. 1330 Vereinsmitglieder mit dem Bekenntnis zur "größtmöglichen Transparenz" auch den Einblick in die Unterlagen des Vereins anbieten, soweit diese keine "Persönlichkeitsrechte verletzen oder Gegenstand laufender Ermittlungen sind", verwundert es nicht, dass jedem der potenziellen 1.330 Interessierten nun im Rahmen der monatlich dreistündigen Vorstandssprechstunde eine "8-Sekunden-Audienz" angeboten wird, um Antworten auf seine ggf. aufgestauten Fragen zur Gesamtsituation des Vereins zu erhalten...

Aus gegebenem Anlass ergeht daher folgende BEKANNTMACHUNG aus dem Kreise berechtigter Mitglieder:

Um allen direkt beteiligten Vereinsmitgliedern - unabhängig von den laufenden Ermittlungen - einen möglichst unverfälschten Einblick in die mittlerweile vielfach im Umlauf befindlichen umfangreichen Vereinsunterlagen des im Fokus öffentlicher Aufmerksamkeit stehenden "Garten- und Siedlerfreunde Anlage Blankenburg e.V." zu ermöglichen, steht ab sofort allen Personen, die ihre Berechtigung der Mitgliedschaft im GSF e.V. glaubwürdig nachweisen können, unter der Internet-Adresse

http://www.AnlageBlankenburg.de

der persönliche Zugang zu einer Vielzahl an Dokumenten aus der jüngeren und älteren Geschichte des Vereins unter Wahrung der Vertraulichkeit und der gesetzlichen Datenschutz- und weiterer Bestimmungen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Eine Voranmeldung mit dem notwendigen Nachweis der Berechtigung unter Angabe von Name, Vorname und Anschrift nebst der vereinsinternen Lagebezeichnung des Grundstücks in der Südwest-Siedlung ist ab sofort unter folgender E-Mail-Adresse möglich:


--> Info@AnlageBlankenburg.de <--

Die Bekanntgabe eines konkreten Termins zur angebotenen öffentlichen Diskussion über alle vorbezeichneten und weitere die gesamte Blankenburger Anwohnerschaft interessierenden Fragen, der vorzugsweise nach Abstimmung mit dem Wirt der Gaststätte "Scheune" als zuständiger Pächter im Saal des Kulturhauses in der Südwest-Siedlung in Blankenburg im Grünkardinalweg 67 an einem Wochenende im Monat September stattfinden sollte, erfolgt - in KÜRZE HIER -


Ende 2. Abschlussbericht
[ Redaktion | 19.07.2022 ]
[ letzte Aktualisierung: 04.08.2022 ]




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